Hallo zusammen,
ich besitze eine PA Anlage und hatte überlegt, diese ggf. zur Aufbesserung meines Studenteneinkommen auch mal zu vermieten.
Ich rechne damit, dass ich die Technik 1 bis maximal 2 mal im Monat vermieten würde, was für die von mir veranschlagten Preise ein JahresUMSATZ von max. 2500€ bedeuten würde.
Ich hab mich bzgl. einer Gewerbeanmeldung bereits ein wenig kundig gemacht und bin auf der Webseite meines Rathauses über folgende Passage gestolpert:
"Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit."
Kann mir jemand sagen bis wann man von gelegentlich spricht? Heißt das, dass man bspw. bei nur einer Hand voll Veranstaltungen im Jahr auf einen Gewerbeschein verzichten könnte, da es sich nur um eine "gelegentliche" Tätigkeit handelt?
Vielen Dank im Voraus
Jan