Elektrofachkraft

  • Hallo,


    ich betreibe das Thema Veranstaltungstechnik als Hobby neben meinen Beruf als "Network-Engineer". Womit ich auch ab und zu konfrontiert bin sind Stromverteilungen auf diversen Veranstaltungen.
    Durch mein abgeschlossenes Informatik-Studium, selbstangelesenes Wissen und langjaehrige Erfahrung mit dem Thema Strom habe ich einiges an Know-How gesammelt. Messgeraete wie RCD-Messgeraet, Isolationsmessgeraet etc. ist alles vorhanden.
    Es FEHLT mir jedoch die formale Qualifikation.
    Welche Möglichkeiten gibt es an eine formale Qualifikation "z.B.: Elektrofachkraft) zu kommen?

  • Hi,


    im formalen Deutschland hast du keine Chance auf den Titel ('Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten') ohne die entsprechende Ausbildung und Prüfung. Vielleicht gibt es irgendeinen Trick über's EU Recht.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
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  • Hallo,


    das mit dem EU-Recht waere auch eine Variante.


    Auch eine Pruefung beim TUEV o.ae. wuerde ich ja ablegen. Evtl. mit Schulung der aktuellen Vorschriftenlage. Es muesste doch Wege geben Leuten mit entsprechender Vorbildung die formale Qualifikation zu erteilen ohne eine komplette Ausbildung neu zu durchlaufen.


    Hier z.b. ein Zitat das im Internet gefunden habe:
    "...
    Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren."

  • Hi,


    du könntest ja mal bei der Handwerkskammer anfragen. Würde mich interessieren, ob sich da was geändert hat. Früher war es so, dass dieser Sachen nur funktioniert haben, wenn du z.B. als Elektriker Geselle jahrelang unter (angeblicher) Aufsicht eines Meisters solche Dinge gemacht hast, und sie nun ohne nomminelle Aufsicht durch den Meister machen willst.


    Tomy

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  • Für was soll das denn gut sein? Sofern Du nicht als Elektriker beruflich tätig werden sollst, benötigts Du doch keinerlei Qualifikation in dieser Richtung.
    Die Kurse zur "Elektrofachkraft" sind wischiwaschi, davon ist nichts zu halten. Das ersetzt keine ordentliche Ausbildung und qualifiziert für nichts.
    Das bringt diversen Instituten und Prüfungskommissionen Gebühren ein, praktischer Nutzwert geht gegen Null.

  • Ich kenne das Dilemma ein Stück weit - ich habe auch einen Zettel auf dem das Wort "Elektro" in der Kopfzeile auftaucht,
    der mich aber vermutlich nichtmal zur Montage eines Schukosteckers qualifiziert.


    Was in jedem Fall einen überschaubaren Weg darstellt ist
    die Elektrof(l)achkraft für festgelegte Tätigkeiten (in der Veranstaltungstechnik).
    Das ist inzwischen afaik auch in der Ausbildung für Fachkräfte Veranstaltungstechnik
    verpflichtender Bestandteil geworden.
    Das macht Dich zwar immer noch nicht zum Elektrikergesellen,
    deckt aber mal die grobe Praxis in unserem Bereich ab.


    Meist ist das ein Kurs zusätzlich zur Schule, der bei irgendeiner Firma oder Bildungseinrichtung
    absolviert werden kann, siehe z.B. der Link von Max.
    Dauert so grob zwei Wochen, endet mit einer schriftlichen Prüfung
    und kostet so ab 1000 EUR aufwärts.
    Ich würde mich entweder mal an die örtliche IHK und den TÜV wenden,
    oder verschiedene Azubis befragen,
    oder mal eine größere VT-Firma kontaktieren die ausbildet.
    Da solltest Du eigentlich herausbekommen, wo man in Deiner Umgebung
    an so eine Ausbildung kommen kann, solange Du bezahlst nehmen die sicher
    auch nicht-Azubis mit in die Kurse, da hätte ich keine Bedenken.
    Bei uns hat das damals die Firma Siemens in einer Lehrwerkstatt angeboten,
    auch wenn die Teilnehmer nahezu komplett externe waren.


    Über Sinn und Unsinn, sowie Gehalt der Lehrveranstaltung kann man natürlich streiten.
    (unserem Dozenten mussten wir auch erst mal erklären was wir eigentlich machen :D )
    Rockline hat da ja schon eine grobe Richtung vorgegeben,
    da kann ich auch leider nur bedingt widersprechen...

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Ich seh's halt so:
    - Ich hatte im Studium eine Vorlesung 'Grundlagen der VDE Normen'
    - Ich habe einen, von einem Elektromeister (mit Ausbildungsbefähigung) unterschriebenen Zettel, dass ich Messungen nach VDE0701/0702 durchführen darf.
    - Ich bin E-Technik Ingenieur
    - Die Sachen die ich jeden Tag mache, die trau ich mir zu (CEE Drehfeld, Nullleiter, Erdung überprüfen, ggf. Auslösestrom RCD messen, CEE Stecker stecken, VDE0701/0702). Dazu hab ich auch die entsprechenden (antiken) Messgeräte.
    - Alles drüber darf ein 'normaler' Elektriker ohne Abnahme durch den Meister hinterher eigentlich auch nicht.
    - Wenn es an die Installation geht, darf es selbst ein Meister nicht so ohne weiteres, er braucht dazu noch die Erlaubnis vom EVU.


    Tomy

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  • Zitat

    Wenn es an die Installation geht, darf es selbst ein Meister nicht so ohne weiteres, er braucht dazu noch die Erlaubnis vom EVU.


    Dazu braucht er einen Eintrag in das Installateurverzeichnis eines EVU.
    Grundlage dazu ist die AVBStromV.

    Zitat

    § 12 Kundenanlage
    (2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.


    Das selbe gibt es auch als AVBGasV und AvBWasserV.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Jep, so meinte ich das. D.h. ein Elektromeister aus X Stadt darf erstmal in Y Stadt nix machen. Wahrscheinlich kennt er aber einen Elektriker in Y Stadt, der ihm dann die Abnahme schreibt (und sich dabei auf die Kompetenz des Elektromeisters aus X verlässt).


    Tomy

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  • Fast.
    Wenn der Elektriker ins Installateurverzeichnis bei den EnBW in Stuttgart eingetragen ist, darf er z.B. auch in Berlin Arbeiten ausführen sowie das eigentlich interessante: Zähleranträge unterschreiben. Ohne Unterschrift und Mensch, der seinen Kopf für die Arbeiten hinhält, keinen Strom.
    Wenn irgendwo jemand für einen Anderen drei Kreuze auf den Zählerantrag macht, dann deswegen, weil derjenige es einfach wegen fehlender Qualifikation nicht darf.
    Das gibt es im Gas/Wasserbereich genauso.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Grundsätzlich:
    Wer Neuanlagen errichtet (auch die Lichtorgel in der Disco) und an das Stromnetz anschließt, oder ein elektrisches Gerät im Kundenauftrag repariert, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein!
    Der Eintrag setzt den Handwerksmeister voraus.


    Ein Handwerksbetrieb unterscheidet sich deutlich von einem IHK Betrieb. So darf zb kein IHK Betrieb ein Gerät im Kundenauftrag reparieren, wenn er keinen zugelassenen Meister beschäftigt. Damit ist kein Industriemeister Fachrichtung E-Technik gemeint, und auch kein Meister der Veranstaltungsbranche - sondern ein konzessionierter Handwerksmeister aus dem Beruf Elektroinstallation oder/und Radio-Fernsehtechnik (Informationstechniker)!


    Wer selbstgebaute Sachen in Betrieb nimmt, oder selbst verkabelte Licht und Tonanlagen mit Gefahrenpotential aufstellt, kann im Schadensfall erhebliche Probleme mit dem Haftpflichtversicherer bekommen. Jeder Versicherer wird genau prüfen, ob der "Verursacher" überhaupt die Berechtigung hat derartige Betriebsmittel zu benutzen.
    Ich denke das ist den wenigsten Veranstaltungsfirmen wirklich bewußt!

  • Zitat von "rockline"

    Grundsätzlich:
    Wer Neuanlagen errichtet (auch die Lichtorgel in der Disco) und an das Stromnetz anschließt, oder ein elektrisches Gerät im Kundenauftrag repariert, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein!
    Der Eintrag setzt den Handwerksmeister voraus.


    Ein Handwerksbetrieb unterscheidet sich deutlich von einem IHK Betrieb. So darf zb kein IHK Betrieb ein Gerät im Kundenauftrag reparieren, wenn er keinen zugelassenen Meister beschäftigt. Damit ist kein Industriemeister Fachrichtung E-Technik gemeint, und auch kein Meister der Veranstaltungsbranche - sondern ein konzessionierter Handwerksmeister aus dem Beruf Elektroinstallation oder/und Radio-Fernsehtechnik (Informationstechniker)!


    Wer selbstgebaute Sachen in Betrieb nimmt, oder selbst verkabelte Licht und Tonanlagen mit Gefahrenpotential aufstellt, kann im Schadensfall erhebliche Probleme mit dem Haftpflichtversicherer bekommen. Jeder Versicherer wird genau prüfen, ob der "Verursacher" überhaupt die Berechtigung hat derartige Betriebsmittel zu benutzen.
    Ich denke das ist den wenigsten Veranstaltungsfirmen wirklich bewußt!


    Dem sei folgendes hinzugefügt, da hier von einem "zugelassem Meister" gesprochen wird und es diesen Begriff nicht gibt:


    Zitat aus der HWO:
    "...In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen
    Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik
    und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der
    Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht...."


    Zitat aus den Bemerkungen zum Installationsverzeichnis eines VNB:
    "...Als verantwortliche Elektrofachkraft gilt auch, wer eine der Meisterprüfung im
    Elektroinstallateur-Handwerk gleichwertige Prüfung abgelegt hat und eine ausreichende
    praktische Tätigkeit im Elektroinstallateur-Handwerk
    nachweisen kann.
    Beispiele:
    Diplomprüfungen und Abschlussprüfungen an Deutschen Hochschulen (Fachbereich
    Elektrotechnik)..."

  • Hallo,


    hier gehen ja einige Dinge ganz schön durcheinander. Dann will ich mal auch ein bisschen zur Verwirrung beitragen :) es folgt ein längerer Text ;)


    Zunächst mal die Elektroinstallation: der Energieversorger sagt, dass nur bei ihm eingetragene Elektromeister Anlagen in seinem Versorgungsnetz in Betrieb nehmen dürfen. Das stand weiter oben ganz richtig, mit dem entsprechenden Zitat.


    Zu den Qualfikationen: es wird unterschieden zwischen Verantwortlicher Elektrofachkraft (VEFK), Elektrofachkraft (EFK), Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK ffT), Elektrotechnisch unterwiesener Person und Laien. Die Begriffe finden sich in der DIN VDE 1000-10 und der BGV A-3 wieder. Die Gültigkeit der BGV A-3 für unseren Bereich (Veranstaltungstechnik) haben wir ja bereits an anderer Stelle diskutiert. Die DIN VDE gilt als anerkannte Regel der Technik, und ihre Einhaltung wird auch vom Gesetzgeber (über das Energiewirtschaftsgesetz und die Niederspannungsanschlussverordnung) und vom Stromversorger (über die Technischen Anschlussbedingungen) gefordert. Damit sind DIN VDE und BGV A-3 ausser Frage für uns gültig und einzuhalten.



    Wer ist nun EFK? Als EFK gilt nach BGV A3, §2, (3):
    „Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf
    Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
    der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und
    mögliche Gefahren erkennen kann.“


    Und in der Durchführungsanweisung steht:
    „Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
    Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
    Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit
    mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft
    nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.“


    Das bedeutet:
    1.Wer Kommunikationselektroniker, Radio- und Fernsehtechniker, o.ä. ist sollte mit seiner Berufsgenossenschaft reden, ob das eine ausreichende fachliche Ausbildung ist. In der Regel ist das nicht so.
    2.Aktuelle Kenntnisse und regelmäßige berufliche Erfahrungen müssen vorhanden sein. (Das ist gegebenenfalls nachzuweisen, ging mir schon so.)
    3.Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (also z.B. BGV A-3, DIN VDE 0100/0105 usw.) muss vorhanden sein, und das auf aktuellem Stand.
    4.Wenn man die drei Bedingungen (fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen) erfüllt ist man nicht automatisch EFK, zumindest nicht EFK ffT oder VEFK. Dazu wird man erst durch die Berufung/Beauftragung des Unternehmers, und die schriftliche Bestätigung der Beauftragung. Diese Beauftragung wird in Kopie bei der Berufsgenossenschaft hinterlegt.
    5.Den Status der EFK verliert man, wenn man sich nicht regelmäßig weiterbildet und auf dem aktuellen Stand der Vorschriften und Normen ist. Zumindest jährlich muss eine Wiederholungsunterweisung durch den Unternehmer (oder einen Bildungsträger) erfolgen (siehe auch BGV A-1).

    Warum sollte man jetzt EFK (oder zumindest EFK ffT) sein, wenn man in der Veranstaltungstechnik arbeitet?
    1.Weil es die Berufsgenossenschaft fordert. Wenn ein Unfall mit elektrischem Strom passiert muss man nachweisen, dass man die geforderte Qualifikation hatte, sonst wird es eng mit dem Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für die Betriebshaftpflichtversicherung, Sachversicherung, usw.
    2.Weil es in der DIN/VDE als anerkannter Regel der Technik gefordert wird, können auch Gerichte im Streit- oder Schadensfall darauf zurückgreifen.
    3.Der Unternehmer ist in der Organisations- und Auswahlverantwortung. Er darf nur entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen. Auch dies ist eine Haftungsfrage.
    4.Und nochmal die BGV A-3: 㤠3
    Grundsätze
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
    Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert
    und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass
    die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend
    betrieben werden.“


    Somit also ist eindeutig, dass alle, die an elektrischem Strom in der Veranstaltungstechnik rumbasteln, EFK oder zumindest EFK ffT sein müssen.


    Die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik, zum Meister für Veranstaltungstechnik (Fachrichtungen Beleuchtung und Halle) beinhalten die EFK ffT.


    Ich hoffe, es ist ein bisschen klarer geworden... :)

  • das einzige was mir noch nicht wirklich klar ist, inwiefern man diese Qualifikation auch benötigt wenn man ausschließlich steckerfertige Komponenten zusammensteckt......
    (errichtet man damit schon eine "Elektrotechnische Anlage?) hier habe ich schon die verschiedensten Auslegungen im Forum gelesen, in den entsprechenden Verordnungen stehen keine beispiele, und Gerichtsurteile dazu sind mir ebenfalls unbekannt.....


    hat hier jemand eindeutigere Quellen, die das auch genauer definieren was "Errichtung einer Eletrotechnischen Anlage" nun heißt oder nicht.....

  • Die Antwort darauf gibt auch die BGV A-3:
    "§2: Begriffe
    (1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind
    alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer
    Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern,
    Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten
    von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik)
    dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und
    Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit
    gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer
    Betriebsmittel gebildet."


    Es gilt also ebenso für das einfache Zusammenstecken steckerfertiger Komponenten. Diese müssen zudem ja auch gewartet, instandgehalten und regelmäßig geprüft werden, und das durch oder unter Leitung und Aufsicht der EFK.

  • Zitat von "timotimo"

    Es gilt also ebenso für das einfache Zusammenstecken steckerfertiger Komponenten. Diese müssen zudem ja auch gewartet, instandgehalten und regelmäßig geprüft werden, und das durch oder unter Leitung und Aufsicht der EFK.


    Oha...


    d.h. jede Friseursgehilfin müsste eigentlich zum einstecken des Föns, der Trockenhaube und
    des Langhaarschneiders jedesmal eine EFK anfordern?
    Der Metzger riskiert seinen Versicherungsschutz durch die BG wenn er selbständig die Registrierkasse,
    den Wursthobel und die Wärmelampe für den Leberkäse mittels einer Dreifachsteckdose elektrifiziert?
    Im Umkehrschluss wären dann wohl Hebamme und Hütchenspieler die einzigen bedenkenfreie Berufe,
    da schafft man notfalls die Arbeit auch gänzlich ohne Strom...


    Falls die Wahrheit tatsächlich so beschämend ist, dann ist doch irgendwas faul
    im Staate Dänemark (oder wie unsere Republik gerade heißt), oder?

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: http://catcore.eu


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • Hallo zusammen,


    also wenn ich das jetzt richtig verstehe, gelte ich als Elektrotechnikingenieur als EFK?
    Auch wenn ich im Studium nicht wirklich mit mehr als 12V zu tun hatte?


    Ich meine ich kenne ehemalige Kommolitonen, die nicht dazu in der Lage wären ein Schukostecker richtig an eine Leitung zu schrauben...


    Gruß


    Toto


  • Das kommt ersten darauf an welchen Schwerpunkt Du studierst (nicht mahr als 12V hört sich mehr so nach Informationstechnik o.ähnl. an) und zudem wird v.a. bei Elektroingenieuren zusätzlich zur Beurteilung der Qualifikation auch einschlägige Berufserfahrung in den Arbeitsgebieten zur Beurteilung herangezogen.