Lastberechnung: Gewicht von Konusverbindersätzen!?

  • Hallo,


    während man das Gewicht eines Traversenstückes relativ einfach in den Herstellerkatalogen findet, sucht man sich nach den Gewichtsangaben zu Konusverbindersätzen ("Eier, Splinte und R-Clips) dumm und dämlich, denn es ist leider weder in den Katalogen, noch im Netz dazu etwas zu finden.


    Hat mal jemand das Gewicht der Konusverbindersätze nachgewogen und kann dazu Auskunft geben?


    Was wiegt ein kompletter Konusverbindersatz für eine 4-Punkt-Traverse?


    Denn bei z.B. 20 einzelnen Traversen, die miteinander verbunden werden, fallen ja schon mal 20 Verbindersätze an, deren Gewicht rein theoretisch in die Lastberechnung mit einbezogen werden müssen

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  • Zitat von "Dominik Herderich"

    Wegen den zusätzlichen Abschlussbracings und den zusätzlichen Verbinderaufnahmen(ohne jetzt eine genaue Gewichtsdifferenz zu kennen).


    Korrekt!

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  • Zitat von "christian_thomas"

    Denn bei z.B. 20 einzelnen Traversen, die miteinander verbunden werden, fallen ja schon mal 20 Verbindersätze an, deren Gewicht rein theoretisch in die Lastberechnung mit einbezogen werden müssen

    Theoretisch muss man sie bestimmt mit einrechnen. Ich denke aber in der "ingenieursmäßigen" Praxis werden sie bei Statikberechnungen vernachlässigt, sofern sich die Menge der Verbinder nicht annormal häuft.
    Bei Windverbänden wird ja auch - soweit ich weiss - der genaue Krafteinleitungspunkt nicht berechnet. Man setzt den Coupler zwar nahe an ein Bracing, aber die Kraft muss dennoch 2cm "um die Ecke".


    Gruß aus Seoul


    grobi

  • Zitat von "andreas grossmann"

    Theoretisch muss man sie bestimmt mit einrechnen. Ich denke aber in der "ingenieursmäßigen" Praxis werden sie bei Statikberechnungen vernachlässigt, sofern sich die Menge der Verbinder nicht annormal häuft.
    Gruß aus Seoul


    grobi


    Das mag sicherlich so sein, ich möchte aber nicht "ingenieursmäßige Praxis" ausüben, sondern eine genaue Berechnung vornehmen. Und dazu gehört auch das Eigengewicht der Traverse nebst zugehöriger Verbinder.


    Leider bisher nichts konkretes - die Angabe "ein Konusverbinder mit 2 Splinten und 2 R-Clips wiegt xy Gramm" wäre daher für eine genaue Berechnung schon sehr interessant.

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  • wenn Du es genau wissen willst - wirst Du um nachwiegen beim jeweiligen Hersteller wohl nicht drumrumkommen...

  • Zitat von "marce"

    wenn Du es genau wissen willst - wirst Du um nachwiegen beim jeweiligen Hersteller wohl nicht drumrumkommen...


    Das mag richtig sein oder auch nicht (für meine Begriffe gehören Gewichtsangaben in ein Hersteller-Datenblatt, genau die fehlen aber), nur leider habe ich derzeit keine Gelegenheit zum Eierwiegen.


    Es wäre daher doch sinnvoll, wenn nur diejenigen hier schreiben, die das gesuchte Gewicht kennen UND es auch hier veröffentlichen wollen.

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  • Nix für ungut, aber ist vielleicht Dein Google kaputt???


    Z.B. liefert das Suchwort "Prolyte konischer Verbinder" bereits auf dem ersten Ergebnis alle notwendigen Angaben,
    sogar das gewicht der Pins und R-Clips falls nötig...


    http://www.prolyte.com/documents/pdfbrochures/fitting_de.pdf

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: http://catcore.eu


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • N´ Abend - darf ich erfahren, ob die Berechnung ein tatsächliches, praktisch fassbares, also reales Ziel verfolgt? Einen existierenden Aufbau zum Beispiel? Oder ob es ehr um die Befriedigung des Spieltriebs geht.


    Wie wird das denn mit dem Gewicht von Kabelbindern, Steckverbindern, Stahlseilchen, Karabinern und Lastschlaufen gehandhabt? Oder dient besagte Traverse nur dem Selbstzweck? Schwebt sie im Raum?


    Ich finde die Sache - mit Verlaub - ehr irrelevant - da vernachlässigbar klein.


    Best


    Uli

    Kein Applaus für Scheiße!


  • Ja Uli, darfst Du.


    Es geht um eine komplette Berechnung eines Trussystems für eine Veranstaltungsstätte, welche einem Gericht vorzulegen ist.


    Gericht = alles in Gottes Hand, und wehe, Gott findet einen Fehler. Daher diese zugegeben sehr ungewöhnliche Frage.


    Und selbstverständlich wird jeder Coupler, jeder Schäkel, jedes Safety-Seil, der totgehängte Kettenzug und jede Trägerklemme, Lifting Points,das Kabelgewicht, jede Lampe usw. mit berechnet.


    Denn der Jurist meinte wörtlich "Machen Sie das sehr ausführlich und vergessen Sie nichts!"


    Zitat von "skyper"

    Nix für ungut, aber ist vielleicht Dein Google kaputt???


    Z.B. liefert das Suchwort "Prolyte konischer Verbinder" bereits auf dem ersten Ergebnis alle notwendigen Angaben,
    sogar das gewicht der Pins und R-Clips falls nötig...


    http://www.prolyte.com/documents/pdfbrochures/fitting_de.pdf


    Möglicherweise - allerdings hatte ich andere Suchworte verwendet - auf die Idee bei Prolyte zu suchen kam ich nicht.


    Also - ein Prolyte - 55mm Konusverbinder mit 2 Splinten und 2 R-Clips wiegt 98 Gramm, der 88mm-Verbinder schon 196 Gramm. Zwar dürften jetzt noch Herstellertoleranzen existieren, die kann ich aber vernachlässigen, da ich eh für dieses Bauteil bei der nun bekannten Gewichtsklasse 50% mehr einkalkuliere.

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  • So, powered by Küchenwaage:


    Eurotruss CS1-CON für HD/FD-Serie

    • Konischer Verbinder: 137 g
    • Gewindestahlpin mit Mutter: 53 g
    • Stahlpin mit R-Clip: 50 g


    Ein kompletter Satz bestehend aus 4x Konusverbinder, 4x Schraubpin und 4x Stahlpin wiegt 960 g.


    Global Truss GT-Verbinder F31 - F44

    • Konischer Verbinder: 137 g
    • Gewindestahlpin mit Mutter: 49 g
    • Stahlpin mit R-Clip: 48 g


    Der komplette Satz wiegt hier also 936 g.


    Man kann also je 4-Gurt-Traversenstück ein gutes Kilogramm rechnen.


    Grüße
    Joern

    Faderfreaks Veranstaltungstechnik GbR

  • Ganz unabhängig von der Sinnhaftigkeit des Unterfangens würde mich dann noch interessieren, was um alles in der Welt das soll:


    Zitat

    Es geht um eine komplette Berechnung eines Trussystems für eine Veranstaltungsstätte, welche einem Gericht vorzulegen ist.


    Wenn es so essentiell ist, nichts zu vergessen, dann bestellt man einen Sachverständigen. Scheinbar hängt ja eine Rechtsstreitigkeit dran - also warum nicht einen Fachmann bestellen (lassen).


    Präventiv bereits schon mal staunend - SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Hej.


    Meiner Ansicht nach wäre eine solche Statik aus genau dem Grund anzufechten, aus dem Du sie so genau haben willst. Gesetzt den Fall, es wäre für die Standsicherheit essentiell, dass Verbinder (aufgrund ihres Eigengewichts - noch nicht einmal aufgrund der Geometrie am Stoss der einzelnen Traversenstücke!) an bestimmten Positionen liegen, müsste mit dem Aufbau ein Protokoll erstellt worden sein, dass das belegt.


    Es ergibt überhaupt keinen Sinn, an eine Veranstaltungsbaustelle derart komplizierte Anforderungen an die Fertigungsgenauigkeit zu stellen und deshalb auch keinen Grund, in einer Statik etwas anderes als Eigengewicht anzusetzen als einen Mittelwert aus Traverse und Verbindern. Ausserdem wäre in einem derart am Limit gerechneten (oder sogar befindlichen?) System eine einzige Lampe an der falschen Stelle ausreichend, alles zusammen fallen zu lassen.


    Ich verstehe Deinen Respekt vor dem Gericht, aber hoffe in Deinem Interesse, dass der Richter Dich fragt, ob Du sie noch alle hast. :wink:


    Ist ganz ehrlich nicht böse gemeint. Bitte berichte, wie es gelaufen ist.

  • Zitat von "Hamster"

    Ausserdem wäre in einem derart am Limit gerechneten (oder sogar befindlichen?) System eine einzige Lampe an der falschen Stelle ausreichend, alles zusammen fallen zu lassen.


    Ich glaube ehr, die Traverse verformt sich plastisch und sonst weiter passiert nichts. Danach kann man die Traverse wegschmeißen. Dies soll jetzt aber nicht heißen, dass man als "Einweglösung" so verfahren darf.


    Gruß aus Korea
    Andreas

  • Zitat von "andreas grossmann"


    Ich glaube ehr, die Traverse verformt sich plastisch und sonst weiter passiert nichts. Danach kann man die Traverse wegschmeißen. Dies soll jetzt aber nicht heißen, dass man als "Einweglösung" so verfahren darf.


    Gruß aus Korea
    Andreas


    Ja sicher doch... ich wollte erst völlig übertreiben und schreiben "wenn sich eine Fliege drauf setzt", aber ich gucke wohl zu viel Monty Python. Auf jeden Fall: kaputt! :D


    EDIT: Wo Du schon mal in Korea bist, bring' doch ein paar Einwegtraversen mit! Gibt's da bestimmt...

  • Zitat von "Hamster"

    Hej.
    ...


    Es ergibt überhaupt keinen Sinn, ... auch keinen Grund, in einer Statik etwas anderes als Eigengewicht anzusetzen als einen Mittelwert aus Traverse und Verbindern. ...


    Das ist korrekt. Und um einen Mittelwert aus Eigengewicht einer Traverse und Verbindern zu errechnen, muss man 2 Dinge wissen:


    1.) was wiegt ein jeweiliges Traversenstück
    2.) was wiegt der Verbindersatz


    Beide Ergebnisse ergeben den Mittelwert, rechne ich die Mittelwerte aller verwendeten Traversenstücke zusammen, erhalte ich das Gesamtgewicht der Traverse und kann dann weiterrechnen.


    Das alles macht schon Sinn, wenn ich z.B. 4 Hängepunkte zu je 250 Kilogramm habe und mein Gesamtgewicht der Traversenkonstruktion incl. Lampen und Kabel auf maximal 1 Tonne begrenzt ist.


    Hier gehts um reine Theorie - also um beispielsweise rechnerisch an für 250 Kilo zugelassenen Punkt 300 drangehängt = fehlerhaft gerechnet und gearbeitet.


    Es geht ausdrücklich nicht um einen Worst Case, in dem Menschen oder Material geschädigt wurden.


    Und daher ist auch völlig uninteressant, ob man Verbinder vernachlässigen kann oder nicht, oder ob ein vereidigter Sachverständiger rechnet - Fakt ist hier, dass ein Traversenstück ohne Verbinder meinetwegen 4 Kilo wiegt, und mit Verbindern 5 Kilo - also bereits knappe 20% mehr.


    Klar ist mir auch, dass Ihr, da nicht komplett in die Vorgänge involviert, den Sinn oder Unsinn nicht versteht.


    Zitat von "Hamster"

    Bitte berichte, wie es gelaufen ist.


    Es läuft seit 2007... und ein Ende ist nicht in Sicht, denn der Prozessgegner ist leicht verwirrt, denn er will seine eigenen Vorschriften nicht kennen, die allerdings andere, vergleichbare Institutionen kennen und auch anwenden.

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  • Ich verstehe insbesondere den Unsinn nicht, dass sich ein Gericht seit drei Jahren mit der Frage nach dem Gewicht von einer Hand voll Eiern auseinandersetzen soll...


    Irgendwo weiter oben scheint es ja auch Hinweise auf eine real existierende Sache zu geben - weiter unten steht dann was von reiner Theorie - was denn nun?


    Ich bleibe dabei, das Ganze hier ist irgendwie zu seltsam.


    Sky - der noch ein frohes Fest gehabt zu haben wünscht und sich ausklinkt, so lange hier nix erhellendes mehr kommt (oder zumindest erklärendes). Wenn man keinerlei Zusammenhänge erfahren kann / darf, dann kann man auch schlecht raten - sondern nur rätseln.

    Kein Applaus für Scheiße!