als Selbstständiger für Schweizer Firma tätig, was tun ?

  • Servus,
    ich hätte da mal eine Frage.
    Demnächst ein mehrtägiges Arrangment in der Schweiz an.
    Was muss ich als deutscher Selbstständiger in meiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter einer schweizer Firma beachten ?


    Konkret geht es mir um die Punkte:
    - Steuer, wer muss die Steuer zahlen ? Hab auch gelesen dass die Steuer beim Grenzübergang wieder zurückerstattet wird
    - Soziale Leistungen, werden ja in Deutschland erbracht, sind aber während des Aufenthalts in der Schweiz ggf. ebenfalls Leistungen zu bezahlen ?


    Wenn jemand darüber hinaus noch Tipps hat, bzw. Stolperfallen kennt, bitte bescheid sagen :)
    Auch über Links im Internet wäre ich dankbar.
    Grüße Leo

  • Also zum Thema Rechnung schreiben kann ich dir sagen so wars bisher immer:


    Firma kommt aus der Schweiz diese bekommt immer eine Rechnung inkl Mwst auch wenn die Arbeiten in der Schweiz waren, da die Schweiz kein EU Land ist musst du die MWSt draufhauen, die Hollen sich das dann wieder insofern es geht!



    zum Arbeiten in der Schweiz muss du dich melden dafür brauchst du deine Sozialversicherungsnummer, Persönliche Daten ich bin mir gerade aber nicht mehr sicher wo man sich melden muss, ich meine beim Schweizer Zoll auch aber da bin ich mir gerade nicht sicher! Da in den Meisten fällen die Schweizer das für mich gemacht haben!


    Viel Glück ist nen cooles Land mit ner Guten Schokoladenkulture :D

  • Ich weiß nicht, ob das noch so ist, aber früher mußte man irgendsoein E--- Formular von der Sozialversicherung vorweisen, das man im Herkunftsland Sozialabgaben zahlt.....

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  • Nein - definitiv nicht. Die einzige Ausnahme, wo die AHV (unsere Rentenversicherung) rumzickt ist die Tatsache, wenn Selbständige regelmässig für dieselbe Firma arbeiten. (Also 1 x pro Woche am Dienstag oder so). Dann gibt's Probleme - vor allem, wenn der Selbständige diese Einkommen nicht angibt. Ansonsten ist der Rechnungssteller (Selbständige) für die Ablieferungen an seine Rentenkasse verantwortlich.


    Mwst ist so eine Sache: Niemand weiss im Moment sogenau, wie's wirklich läuft. Rein rechtlich funktioniert sogar die Carnet-Geschichte nicht mehr. Eigentlich müsste bei der Einfuhr des Carnet-Material die Mwst am Zoll abgeliefert werden, welche durch die Vermietung des Materials entsteht.


    Das einzige, was funktioniert, ist der kleine Grenzverkehr. Deshalb haben wir intensiverse Geschäftsbeziehung mit einer Firma in Konstanz aufgebaut. Funktioniert toll mit den Jungs. Leider haben diese nicht die 20 Funkstecken, die wir im Juni benötigen... (anderes Thema).

  • Puhh das würde ja interessant werden.
    Müsste ich dann jede kleinigkeit im Werkzeugkoffer ins Carnet aufnehmen ?
    Hab eigentlich nicht vor mit besonders teurem Zeug unterwegs zu sein.


    Werkzeugkoffer (Standardbesteck, Laser, Tester etc), Gurt mit komplettem Set sowie private Klamotten und das Macbook.


    Keines der Dinge ist wirklich neu, werd das beim Grenzübertritt aber mal "anmelden". Hab am Anreisetag ggf. genug Zeit.

  • Nur so als tip! wenn du die sachen nicht ins Carne aufnimmst ( Laptop, Gurt etc.. also alles was Wert hat ) und dir wird es geklaut könntest du probleme mit der Versicherung bekommen da du erstmal nicht nachweisen kannst das du Sie mit ins nicht EU land genommen da würd ich bei deiner Versicherung mal nachfragen!

  • Zitat von "4Art"

    Rein rechtlich funktioniert sogar die Carnet-Geschichte nicht mehr. Eigentlich müsste bei der Einfuhr des Carnet-Material die Mwst am Zoll abgeliefert werden, welche durch die Vermietung des Materials entsteht.


    Meiner Information nach muss man hier zwischen Vermietmaterial und Arbeitsmaterial unterscheiden.
    Das Carnet sagt zwar laut umseitiger Beschreibung, dass es nicht für vermietetes Material heranzuziehen ist, aber definitiv für Arbeitsmaterial, was der Kollege mitnimmt, selber oder in seiner Anwesenheit bedient / bedient wird und bei verlassen des Landes wieder mitnimmt.


    Das Carnet ist auch nicht dafür da, sich um die Mehrwertsteuer, die beim Vermieten entsteht zu sichern, sondern die Steuer, die beim Verkauf entstehen würde, also wenn das Material in dem Land verbleibt.


    (Inoffizielle Aussage der IHK Berlin ist, dass das Carnet auch für vermietetes Material zu benutzen ist.)

  • Ich glaub ich muss mal beim Zoll anrufen.


    Lohnt sich das Carnet ATA überhaupt, bzw. der Aufwand der damit verbunden ist (IHK, Versicherung etc), bei einem Warenwert von unter 2000€ ?

  • nunja, du kannst das Risiko bei der Ein- oder Ausreise kontrolliert zu werden so schlecht in € zusammen fassen, sonst könnte man das gegenrechnen :)
    Die Frage "lohnt es sich" ist also nicht die die man sich stellen sollte, sondern "will ich beim Zoll Stress vermeiden?". Ich würde empfehlen, auch wenn es eine Weile dauert (IHK & Zoll) und a bisl was kostet das Carnet ausstellen zu lassen um dann nicht auf der Reise an der Grenze aufgehalten zu werden, bzw. umsonst losgefahren zu sein.


    Grüße,
    Simon

  • Zitat von "smitty"


    Das stimmt grundsätzlich - nur - falls kein Mietpreis fixiert wurde, nimmt der Zoll den im Carnet eingetragenen Warenwert und berechnet daraus einen fiktiven Mietwert, der zur Berechnung der Mehrwertsteuer hinzugezogen wird. Aber wie gesagt: Die ganze Carnet-Geschichte ist im Umbruch und soll grundsätzlich sogar noch verschärft werden :(

  • Wenn man das so als deutscher Techniker liest wäre vielleicht schreiend davon laufen oder evtl. auch einfach nur beten etwas was man tun könnte wenn man für eine Schweizer Firma arbeiten soll. Aber, gut zur Sache trägt das dann nicht wirklich bei.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Hallo zusammen,


    die vorübergehende Einfuhr von Waren in die Schweiz ist schon seit ca. 4 Jahren zweigeteilt. Neben dem Carnet existiert noch die sogenannte ZAVV "Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung".


    Die Schweizer Zollverwaltung schreibt dazu. http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02540/index.html?lang=de


    Mit den Handwerkzeugen ist es einfacher: http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02964/index.html?lang=de


    Auch zu der MwSt bei werkvertraglichen Leistungen hat der Zoll ein Papier: "52.02 Werkvertragliche Lieferungen und Ablieferung von Gegenständen nach Bearbeitung im Inland" Zum Download unter: http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02235/index.html?lang=de Dort dann das zweite von oben.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • ...und jetzt klärst Du noch ab, wie Du den Krempel ohne Carnet danach wieder nach DE zurückeinführen kannst, da DE die genannten Verfahren so nicht kennt (bzw. auf jeden Fall, da es Arbeit bedeutet, nicht kennen WILL!). Unsere Erfahrung ist mittlerweile nämlich, dass der DE-Zoll viel komplizierter tut als der Schweizer Zoll.

  • Die Klärung sollte der deutsche Verwender der Waren beim Zoll klären http://www.zoll.de Am besten per Email. Meine Erfahrung ist, dass dort recht zügig geantwortet wird.


    Zum Anfangsthema habe ich bei der IHK Nord-Westfalen noch eine Info gefunden: http://www.ihk-nordwestfalen.de/suche/?tx_fascgooglemini_pi1[keywords]=zavv&tx_fascgooglemini_pi1[submit]=Suchen


    Edit hat noch was gefunden: http://www.hwk-freiburg.de/htm…_adb_file_new.php?id=8542


    Das sind 30 Seiten der Freiburger HWK zu allen Themen (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Zoll usw). Da kann mal sehen ,wie die google in 10 Minuten helfen kann, wenn die richtigen worte eingegeben werden (Klugsch... modus aus)

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • *Ironie An*
    In Google habe ich ne Stunde gesucht und nur Sch**** gefunden.
    *Ironie Aus*


    Da ging es immer nur um feste Anstellung und nicht um selbstständigkeit. Aber danke für die Links.

  • Zu dem Freiburger Dokument:

    Zitat

    Der direkte und indirekte Personalverleih aus dem Ausland ist nicht gestattet!
    Ein indirekter Verleih liegt vor, wenn ein Dienstleistungserbringer eine Dienstleistung in der
    Schweiz erbringt und zu seinem Arbeitsteam nicht nur eigene Mitarbeiter gehören, sondern auch
    von einem Verleiher oder einer anderen Firma ausgeliehenes Personal. Bitte entsenden Sie daher
    nur Mitarbeiter Ihres Betriebes in die Schweiz!


    d.h. ich dürfte keine Veranstaltungen mit weiteren (deutschen) Technikern / Stagehands etc machen, sondern mir schweizer Personal mieten !?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Richtig.
    Aber da stellt sich die Frage inwiefern es im Falle "freier" Mitarbeiter um Personalverleih, im Sinne von Leiharbeiter handelt.


    Denn es kann ja sein dass es bestimmte Spezialisten in der Schweiz garnicht gibt, und neben den Kosten auch andere Faktoren für einen freien Mitarbeiter sprechen.