Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

  • Hallo.
    Ich habe ein Problem mit einem "Kunden" der seit einem halben Jahr nicht bezahlt.


    Geschichte:
    Hallte ein Mahnverfahren eingeleitet - erfolglos
    Gerichtliches Mahnverfahren - erfolglos
    Gerichtsvollzieher - erfolglos (unbekannt verzogen)


    Ich hatte bis vor 2 Wochen noch sporadischen Kontakt - in dem mir immer wieder versichert wurde, dass ich mein Geld zu jeweiligen Monatsende bekomme. - Leider nichts passiert. Daher Vollstreckungsbescheid.
    Nun ist er unbekannt verzogen.


    Was sind nun die nächsten Schritte? (Inkasso Moskau :D )



    vg Martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger


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  • Zitat von "maaatin"

    Was sind nun die nächsten Schritte? (Inkasso Moskau :D )


    Mit "unbekannt verzogen" dürften auch die so manche Schwierigkeiten haben...


    Ein vollstreckbarer Titel ist 30 Jahre lang gültig. Einfach ab und an nach dem Namen googeln, oder Abfrage Melderegister, und irgendwann...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • "unbekannt verzogen" hat ja nur der Gerichtsvollzieher gesagt, denn es ist nicht seine Aufgabe, die neue Adresse herauszufinden.
    Das musst Du selbst machen, was vermutlich leichter gesagt als getan ist.
    Zuerst einmal im Melderegister nachfragen, wer weiß vielleicht klappts ja.
    Eventuell auch mal selbst vorbeifahren und Nachbarn befragen oder Vermieter (falls man den herausfinden kann).
    Ansonsten Google, Facebook, Freunde, trickreiche Anrufe über das Handy... etc.


    Falls Du es geschafft hast, dann im zuständigen Amtsgericht nach dem zugehörigen Gerichtsvollzieher fragen und an neuer Adresse das Glück erneut versuchen....

  • Amtsdeutsch nennt sich dieser Vorgang "Aufenthaltsermittlung" und wird vom zuständigen Ortsamt/Gemeindeverwaltung durchgeführt. Kostet eine kleine Gebühr. Allerdings sind solche Abläufe Ländersache, ich bin mir nicht sicher, ob das 1:1 umsetzbar ist.
    Aber fragen kann man ja mal...

  • Morgen - erst mal die Grundsatzfrage stellen: um wieviel geht es? Wer monatelang vertröstet und dann unbekannt verzieht, der will in aller Regel nicht zahlen und kann es dann auch nicht. Daher erstmal bei sich selbst erfragen, ob man willens ist, zu dem Betrag X noch einen weiteren Betrag Y zu investieren - mit leider oft fraglichem Ergebnis.


    Best


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Zitat von "smitty"

    "unbekannt verzogen" kenne ich auch vom Gericht. Mein Rechtsanwalt hat dann ermittelt, dass der Herr in einer JVA einsitzt, wundert mich, dass diese Info dem Gericht nicht vorlag, aber die wollten wahrscheinlich auch nicht recherchieren.


    Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichtes, zu recherchieren.
    Das tun die ermittelnden Behörden...

  • Wenn die Summe es sinnvoll macht; lohnt sich vielleicht auch eine Privatdetektei.
    Die arbeiten wesentlich effektiver als staatliche "Organe".


    Ansonsten helfen bei solchen Leute keine Gerichtsvollzieher mehr. Die deutsche Gesetzgebung machts möglich.
    Wenn wir derartige Probleme mit Geld haben; schicke ich nach Fristablauf spezielle Kassierer vorbei.
    Meistens läufts auf angeblich "vergessen zu bezahlen, Rechnung verlegt, Post nicht bekommen etc..." hinaus.
    Ein Begleitservice direkt zur Bank oder sonstigen Geldlägern ist selbstverständlich inklusive. :D
    Die sprechen übrigens kein russisch, sondern hochDEUTSCH und sorgen auf den meisten VA's hier, dem heimischen Fußballstadion und gelegentlich auch privat für unsere Sicherheit..

    Never stop a running System

  • BankKonto ermitteln und pfänden (dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, lass Deinen Anwalt eine auswählen)
    Falls angestellt: Arbeitslohn pfänden
    Falls nicht oder noch nebenberuflich aktiv: regelmäßige/häufigere Auftraggeber bekannt ? Pfänden!


    und das wichtigste: alles gleichzeitig!


    Tricky: Handynummer bekannt? Kerl für Job buchen (lassen) und Material beim/vor/nach Aufbau pfänden lassen (durch GV, nicht Moskauinkasso...).


    bei Beträgen unter 200 Euro:
    Schau Dir lieber was spannendes im Fernsehen an...


    VG

  • Hier warscheinlich nicht der Fall aber sollte es um eine nicht zahlende GmbH gehen einfach mal mit kontaktierung des zuständigen Gerichts und anzeige wegen eventuell verschleppter Insolvenz drohen. Zieht ziemlich schnell und Geld kommt bei reinem Zahlungsunwillen auch recht schnell. ;)

  • Genau das dürfte eben nicht zu dem erwünschten Ergebnis führen. Es würde aber den Rahmen sprengen das hier genau zu erläutern. Nur soviel:
    Wenn bereits ein Insolvenzverfahren läuft => InsoForderung => Pech gehabt.
    Wenn noch keins läuft, ist die Wahrscheinlichket hoch, dass genau diese Zahlung dann vom späteren Insolvenzverwalter angefochten und zurück gefordet wird.
    Besser nicht mit der "Keule" drohen, geht evtl. nach hinten los!


    Anzeige übrigens bei der StA und nicht beim Gericht.


    stb

  • In diesem Fall geht es aber auch eher darum, den Schuldner überhaupt erstmal wieder zu finden.
    Die Erfahrung lehrt aber: Wenn es schon mal so weit gekommen ist, daß sich ein Schuldner vor seinen Gläubigern versteckt, wird auch im Fall des Wiederfindens eine Vollstreckung eher unbefriedigend enden.
    Manchmal verstecken die Schuldner sich aber nicht absichtlich, sondern werden vom Vermieter wg. fehlender Mietzahlungen gekündigt und suchen sich irgendwo eine neue Bleibe mit dem positiven Nebeneffekt, daß an der neuen Adresse erstmal keine Mahnungen oder GV-Besuche eintreffen...


    Hat man den Schuldner dennoch wiedergefunden, dürfte das vermutlich auch noch lange kein Glücksfall sein, denn man ist sicherlich nicht der einzige Gläubiger. Man reiht sich dann ein in die Schlange zwischen Vermieter(n), Inkassobüros, Banken, Telefongesellschaften, Kreditkartenunternehmen, Kaufhäuser, Kreditvermittlern und vielen anderen Lieferanten....

  • Ich wiederhol mal meine Frage nach dem Betrag - bevor hier nach Knochenbrechern, Moskau-Inkasso und anderen, dunklen Gestalten auch noch die Schießprügel gezogen werden... Manch einer hier hat tatsächlich ein interessantes Geschäftsgebaren...


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Zitat von "madmax"

    Glaubts mir; auf legalem Wege kommt ihr nie an eure Kohle in solchen Fällen...


    auf illegalem Weg würde es mir leider nicht liegen. Man muss sich ja nicht auf jedes Niveau herunterlassen.


    Nebenbei sollte man tunlichst aufpassen, auf zwielichtige Dienstleister in Sachen Geldeintreibung zu setzen. Das grenzt teilweise schon an Nötigung und ist Grund für eine Anzeige. Wem das alles egal ist, muss auch mal damit rechnen, daß der Schuldner den Spieß umkehrt und seinerseits entsprechende Kontakte auf den Gläubiger ansetzt....


    Aber Schluss jetzt mit den Revolvergeschichten. Es geht ja hier darum, wie man einen Schuldner ausfindig macht und was mal alles (legales) unternehmen kann.


    Zitat von "skyworker"

    Ich wiederhol mal meine Frage nach dem Betrag


    Natürlich ist das in der Praxis die erste Überlegung: Mache ich weiter, setzte ich Geld und Arbeitsleistung in Bewegung oder lass ich es einfach bleiben, weil sowieso alles unnütz ist? Oder gehts nur ums Prinzip und persönlichen Ehrgeiz? Aber das kann ja jeder für sich entscheiden. Rein für die Beantwortung der Frage finde ich die Höhe des Betrags egal.

  • Ich finde die Höhe des Betrags nicht ganz unwesentlich - ich denke, daran bemessen sich die Mittel.
    Ich habe zum Beispiel einen "Kunden", bei dem ich seit genau 599 Tagen auf Geld warte. Der Betrag ist in der Größenordnung, dass ich zähneknirschend darauf verzichten kann - andersrum hat der Kollege es aber auch so geschickt angestellt, dass da wirklich kein rankommen ist. Nicht im Rahmen eines Mahnverfahrens, nicht im Rahmen eines Inkasso - er hats einfach gut gemacht. Soll ich da jetzt noch mehr Geld versenken? Geldeintreiber bezahlen? Mit der Hosentaschenartellerie und wilden Horden vor der Tür stehen, nachdem ein hochbezahlter Privatdetektiv ihn für mich ausfindig gemacht hat oder ich Stunden auf dem Meldeamt verbracht habe - nachdem ich einer gelangweilten Angestellten mit Vorlage A, C und 23 b bei Fall D nachgewiesen habe, dass ich ein berechtigtes Interesse habe, den Wohnort zu erfragen??? Und dann ist noch immer nix zu holen? Danke, nein, zu teuer, zu zeitaufwändig, zu wenig erfolgversprechend.
    Zudem kann ich – nachdem ich das Geld abgeschrieben habe – die Sache auch noch auf folgende Art und Weise positiv finden: ein A…ch weniger! Für einen Betrag X erkaufe ich mir dauerhafte Ruhe vor einem subversiven Element dieser Branche – weil er sicher keinen Kontakt mehr zu mir sucht. Sein letzter Anruf mit den Worten „Wir können viel Geld zusammen machen, ich hab geile Jobs an der Hand“ liegt lang zurück! Und ich weiß, dass auch andere Kollegen im Zusammenhang mit ihm dieses Geschäftsmodell pflegen.
    Aber noch mal zum Ausgangspunkt – vielleicht kann uns der Threadstarter noch mal was dazu sagen. Ich versteh auch seinen Weg nicht ganz. Forderung – Mahnbescheid – Titel ist doch eigentlich der Werdegang, irgendwie liest sich das am Anfang des Fadens anders. Oder täusche ich mich?


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Naja dann träumt halt weiter. (von eurem Geld)
    Und laßt euch weiterhin bescheißen. (von Leuten; deren Geschäftsmodell genau DARIN besteht)
    Hofft weiter auf die Hilfe der Exekutive. (eines Staates; dessen Gesetzgebung Gaunereien wie DIESE hier fördert)

    Never stop a running System

  • Zitat von "skyworker"

    Ich finde die Höhe des Betrags nicht ganz unwesentlich - ich denke, daran bemessen sich die Mittel.


    Natürlich, keine Frage. Aber da wir ja im Forum sind und Fragen beantworten, gibt man halt Antworten.
    Nebenbei ist die Schwelle, ab wieviel Geld man noch weitermacht, bei jedem anders. Hängt ja auch von der Erfolgsaussicht ab.
    Nicht jeder Titel ist umsonst. Hatte sogar schon zwei Kunden, die nach dem ersten GV-Besuch zahlen konnten...
    Und: betitelte Forderungen mit vermeintlich geringen Beträgen lassen sich dann auch schnell mal bezahlen.



    Zitat von "skyworker"

    Ich versteh auch seinen Weg nicht ganz. Forderung – Mahnbescheid – Titel ist doch eigentlich der Werdegang, irgendwie liest sich das am Anfang des Fadens anders.


    Für mich liest es sich schon so: Nachdem er den Titel hatte, musste der GV den Schuldner besuchen und versuchen zu pfänden.
    Wenn aber dann plötzlich der Schuldner nicht mehr da ist, hat man den Titel, aber keinen Schuldner mehr...