Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

  • ihr glaubt garnicht wieviele verschwunden geglaubte Schuldner plötzlich aus dem nichts wieder auftauchen (auch wenn der Fall mal ein paar Jahre in der Ecke lag) wenn an einem Tag ALLE (dann) aktiven inländischen Konten (natürlich gleichzeitig) gepfändet werden und evtl. auch noch die,die nach verdeckten Fremdgeldkonten aussehen, also Inhaber xy und Schuldner Kontovollmacht... (das geht anders, aber Details gehen hier zu weit).



    VG,
    Volker

  • Naja. So ein Titel hat ja 30 Jahre Gültigkeit und auch dickfellige Schuldner wollen zumeist nicht ihr ganzes Leben mittellos sein. Was also spricht dagegen, sporadisch den Gerichtsvollzieher loszuschicken? Gut, Ermittlung des neuen Wohnortes, kostet vermutlich alles Geld, aber wenn man das alles auf sich beruhen läßt, fühlen sich solche Schmutzfüße nur in ihrem Tun bestärkt.


    MfG
    DirkB

  • Zitat von "DirkB"

    Naja. So ein Titel hat ja 30 Jahre Gültigkeit


    das auch nur in der Theorie.
    Wenn ein Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren anstrebt, dann steht ihm nach 6 Jahren eine Restschuldbefreiung zu. (plus einer sog. Wohlverhaltensphase), falls er nicht wegen einer Insolvenzstraftat veruteilt worden ist (oder andere Ausnahmen dagegen sprechen).


    Aber wer weiß, wenn jemand das Verbraucherinsolvenzverfahren durchmacht, dann hat er zumindest den Willen, alles wieder zu regeln. Eventuell kommt er ja in dieser Zeit wieder zu etwas Geld. Viel wird es nicht sein, denn die Motivation groß zu verdienen, dürfte eher gering sein, wenn das alles wieder gepfändet wird. Aber vielleicht gibts ja eine große Erbschaft ? :)

  • Und immer noch kein Wort zu den ausstehenden Beträgen... Ich meine ja nur - sich den Kopf wegen 3,50 Euro heißreden, fadenscheinige "Rechtshilfen" empfehlen, über geregelte Insolvenzen (nicht der von Griechenland) diskutieren und nicht mal wissen, wofür?


    Strange


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Zitat von "DirkB"

    Müssen bei der Restschuldbefreiung nicht alle Gläubiger zustimmen?


    Nein, über die Restschuldbefreiung entscheidet das Insolvenzgericht.
    Die Restschuldbefreiung muss vom Schuldner im Rahmen der Insolvenz beantragt werden. Im Rahmen der Entscheidung über die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht können Gläubiger angehört werden. Hier können dann eventuelle Gründe angegeben werden, die einer Restschuldbefreiung entgegenstehen. Ebenso kann nach der Entscheidung dieser Beschluss noch angefochten werden.
    Gründe, die gegen eine Restschuldbefreiung sprechen stehen hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html


    Sonst würde das ganze System vermutlich auch nicht funktionieren. Wenn einer unter 50 Gläubigern sauer auf den Schuldner ist (sollte unter Gläubigern häufiger vorkommen) und der dann einfach nicht zustimmt? Dann würde Zustimmungen evtl. noch von Gegenleistungen (um mal nicht Bestechung zu sagen) abhängen.... usw.


    Zitat von "skyworker"

    Und immer noch kein Wort zu den ausstehenden Beträgen... Ich meine ja nur - sich den Kopf wegen 3,50 Euro heißreden, fadenscheinige "Rechtshilfen" empfehlen, über geregelte Insolvenzen diskutieren und nicht mal wissen, wofür?


    Also meine Antworten und Kommentare sehe ich jetzt mal vollkommen losgelöst vom Spezialfall. Wer sich also grundsätzlich für das Thema Geldeintreiben und Insolvenz interessiert, der findet in diesem Thread vielleicht die ein oder andere Antwort.


    Natürlich sollte man sich dann im Einzelfall immer fragen: Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Will ich "schlechtem Geld" noch "gutes Geld" hinterherwerfen?

  • Zitat von "mringhoff"

    Will ich "schlechtem Geld" noch "gutes Geld" hinterherwerfen?


    Selbst unser aller Vater Staat schert sich seit Monaten nicht um eine der ehersten Regeln des Geschäftslebens.
    Oder glaubt hier oder sonstwo irgendjemand daran; das die Griechen ihre Schulden je zurückzahlen können oder wollen ?

    Never stop a running System

  • Dieser Tread hat nun aber wirklich nichts mit Griechenland zu tun.
    Können wir bitte sachlich bleiben und es muß ja wirklich nicht immer zu allem ein unpassender Senf abgegeben werden

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Zitat von "skyworker"

    Wer sich also grundsätzlich für das Thema Geldeintreiben und Insolvenz interessiert, der findet in diesem Thread vielleicht die ein oder andere Antwort.


    Ich fände es auch gut, wenn der Thread sich in diese Richtung bewegen könnte.


    Ohne die ganaue Situaion zu kennen, möchte ich noch zwei Anmerkungen machen.


    Die Rückmeldung vom Gerichtsvollzieher: "unbekannt verzogen" muß nicht in jedem Fall heissen, dass sich der Schuldner verseckt. Er ist auf jeden Fall nicht unter der Anschrift auf dem Titel zu finden und wahrscheinlich auch nicht umgemeldet.
    Ich denke nicht, dass die Gerichtsvollzieher da große Nachforschungen unternehmen.
    Es kann also schon möglich sein, über das Umfeld (privat oder geschäftlich) herauszubekommen, wo der Schuldner steckt.


    Eine Möglichkeit an sein Geld zu kommen, wenn man denn weiß, wo der Schuldner steckt oder eine Vollstreckung (schönes Wort) erfolglos war, kann die Kassenpfändung sein.
    Ich habe das schon 2mal mit Erfolg durchgezogen.
    Es gibt Veranstalter oder Bands, die zwar nicht zahlen können/wollen, aber weiterhin Veranstaltungen machen.
    Wenn man das rauskriegt, kann man diese Veranstaltung mit dem Gerichtsvollzieher besuchen und der kann alles mitnehmen, was in der Kasse ist. Auch wenn das Geld vielleicht jemandem anderen zusteht oder ein anderer dadurch leer ausgeht.
    In meinem Fall hat einmal die Band, die dort gespielt hat und einmal der Saalbesitzer wahrscheinlich kein Geld gesehen.


    Das ist auch keine schöne Sache, aber das kann man schon in Kauf nehmen, wenn sich dadurch ein Loch in der eigenen Kasse stopfen lässt.

    ...Holz ist braun!

  • Zitat von "verstärkerberserker"


    Eine Möglichkeit an sein Geld zu kommen, wenn man denn weiß, wo der Schuldner steckt oder eine Vollstreckung (schönes Wort) erfolglos war, kann die Kassenpfändung sein.


    Jetzt, wo Du das gerade erwähnst. Forderungspfändung/Gagenpfändung oder wie auch immer man das nennen mag: Wir hatten mal einen klammen DJ, der Equipment gemietet hatte und nicht zahlen konnte.
    Aber der DJ hatte eine gut gepflegte MySpace-Seite mit den neuesten Auftrittsterminen. :)
    Sehr praktisch....


    Zitat von "skyworker"

    - das war Kollege Ringhoff!


    na, das musste aber gesagt werden :)

  • Hier mal ein Tip, der bei uns schon bei zwei "ehemaligen werten Kunden" recht schnell zum Erfolg führte:
    Im deutschen Recht gibt es eine Betrugsform, die sich Eingehungsbetrug nennt. Zeigt man nun einen Schuldner dieses Betruges (§ 263 StGB) an (seiweit die Voraussetzungen stimmen) und es kommt zur Verurteilung, so hat man zwar immer noch kein Geld gesehen, aber für den Schuldner ist die Sache mehr als nur unangenehm.
    In unseren beiden Fällen hat die Aussicht auf ein Strafverfahren und eine mögliche Verurteilung wg. Betruges bei den Schuldnern für ein recht rasches Umdenken gesorgt! Das Geld wurde dann anscheinend irgendwo aufgetrieben und uns übergeben (in einem Fall in drei Raten....macht aber nix).
    Ansonsten würde ich auch dazu raten, unterhalb einer gewissen Summe lieber nichts zu tun und darauf zu vertrauen, das man sich im Leben immer zweimal sieht.....

    Irgendwas 'is ja immer!