Kritischer Bericht von Markus Zehner zur LEQ-Messung

  • Hallo Leute!


    Wir alle müssen uns ja immer wieder mit dem leiden Thema Pegel-Messung runschlagen!
    Gerade in der Schweiz nimmt das ganze inzwischen groteske Formen seitens der Behörden an!


    Markus Zehner ( vielen inzwischen wohl bekannt von den Systune-Schulungen ) hat das ganze mal kritisch betrachtet!


    Hier der Link zu seinem Bericht: http://www.zehner.ch/service/slv.htm


    Ist sicher sehr lesenswert! ;)

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • Also diese verdeckten Messungen sind ja pfiffig.
    Mich würden ja mal die Qualität der Aufzeichungen (also Pegel und Recording Signal) und deren Auswertung interessieren.
    Wie wird denn in CH vorgegangen wenn so eine "Mantelmessung" als Grundlage für einen Bescheid dienen soll oder gar vor Gericht vorgezeigt werden muß ?

  • den spaß würde ich mir machen und alle rechtsmittel ausschöpfen.
    "mantelmessungen" mit billigmessgerät von conrad habe ich zwar nur einmal gesehen, da hat aber (zum glück) niemand anspruch auf richtigkeit erhoben.

  • In Zukunft werde ich jedem Veranstalter empfehlen vor Gericht zu gehen! Ich selber habe es schon erlebt das ein Veranstalter wegen vorsätzlicher Körperverletzung Verurteilt wurde. Neben der sehr hohen Busse natürlich!


    In einer grossen Konzertlocation in der Ich hin und wieder arbeite muss der Pegel bei jedem Konzert aufgezeichnet und den Behörden abgegeben werden. Anhand dieser Daten wird dann auch gebüsst! In 9 Monaten können das dann schon mal bis zu 40`000 Schweizerfranken sein. Pro dB zuviel Kostet es den Vernstalter Fr. 2500.-. Und dies obwohl das Gesetz in der Schweiz eine Aufzeichnung erst ab >3Std bei 100 dB leq vorsieht. Und das in einer 1000er Location. Ein Schöner Batzen der jedes Jahr in die Amtskasse fliesst! Bei Ami-Bands hat man da keine Chance das einzuhalten.


    Ich habe auch schon eine amtliche Bewilligung gesehen da stand was von max 48,5 dB für ein Pub-Festival! :D


    Unwissende Amtsverteter texte ich mit Fachausdrücken zu! Die ziehen dann meist frustriert ab! Den Gesetzesauszug habe ich immer in meinem Koffer. der hat mir schon ein paar mal gute Dienste geleistet! ;) Dort steht u.a. drin welcher klasse die amtlichen Geräte sein müssen, das vor und nach der Messung kalibriert werden muss, das Gerät leq-fähig sein muss usw. Wen die dann mit einem TES auftauchen und ich ihnen den Wisch unter die Nase halte ist das Thema meist gegessen! bei einem iPhone würde ich die ganz einfach auslachen! ;)


    Einige Kanton haben spezielle Fachstellen. Die haben auch amtliche Klass A Geräte! Wenn ich aber lese das genau bei den heiklen Frequenzen bis zu 6 dB Messfehler entstehen können gibt mir das echt zu denken, vorallem wenn so drastische Massnahmen wie vorsätzliche Körperverletzung daraus resultieren. Da muss man sich einen Gerichtsgang definitiv überlegen! Schliesslich ist man so oder so Vorbestraft und hat eigentlich nichts mehr zu verlieren! Ich denke Mit entsprechenden Gutachten hat man eine gute Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen.

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • Zitat von "sven"

    Also diese verdeckten Messungen sind ja pfiffig.
    Mich würden ja mal die Qualität der Aufzeichungen (also Pegel und Recording Signal) und deren Auswertung interessieren.
    Wie wird denn in CH vorgegangen wenn so eine "Mantelmessung" als Grundlage für einen Bescheid dienen soll oder gar vor Gericht vorgezeigt werden muß ?


    Wenn die Messung von den Behörden Gesetzeskonform gemacht wurde, (Vor und Nach der Messung Kalibriert, Kontrolliert und Dokumentiert) dann ist das für den Gesetzgeber so gültig! Mögliche Messfehler, Publikum usw interessiert niemanden mehr!


    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    den spaß würde ich mir machen und alle rechtsmittel ausschöpfen.
    "mantelmessungen" mit billigmessgerät von conrad habe ich zwar nur einmal gesehen, da hat aber (zum glück) niemand anspruch auf richtigkeit erhoben.


    eben, für solche Fälle habe ich den Gesetzestext dabei! ;) Wenn die Behörden selber das Gesetz, und die darin enthaltenen Forderungen, nicht einhalten und man das auch relativ einfach beweisen kann ist relativ schnell Ende mit Diskussionen! Ein iPhone hat auch sein gutes! Es sind wahnsinnig schnell Bilder geknipst! ;)

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • Zitat von "wikinger"

    Pro dB zuviel Kostet es den Vernstalter Fr. 2500.-


    ...eine interessante interpretation des logarithmus bei zugrundelegung der gebühren.
    könnte man das nicht auch mal bei geschwindigkeitsübertretungen anwenden ("ich bin doch nur 3db zu schnell gefahren!")?


    Zitat von "wikinger"

    Wenn die Messung von den Behörden Gesetzeskonform gemacht wurde, (Vor und Nach der Messung Kalibriert, Kontrolliert und Dokumentiert) dann ist das für den Gesetzgeber so gültig!


    für wen?


    Zitat von "wikinger"

    Mögliche Messfehler, Publikum usw interessiert niemanden mehr!


    wenn man es belegen kann, dann schon.

  • Danke für den Link, wikinger.


    Wir hatten mal im offenen Brett ein schöne Diskussion dazu, ich suche später mal den Link.


    Ich jedenfalls warte nur darauf, dass in D bald die GEMA für Lautstärke kassiert, lang kann es nicht mehr dauern, wenn die so weiter machen :D

    ________________________________


    Signatur?

  • Zitat von "wikinger"

    ...
    Ich habe auch schon eine amtliche Bewilligung gesehen da stand was von max 48,5 dB für ein Pub-Festival! :D ...


    in deutschland würde man sowas "redeverbot" nennen :D

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Tja Leute,


    das ist bei uns im Landkreis seit einigen Jahren bittere Realität! Wir haben die Auflage von 95dB am lautesten, dem Publikum zugänglichen Ort. Gemessen wird wie in dem Artikel beschrieben, verdeckt, willkürlich (bei der Auswahl der VA). Allerdings mit "vernünftigen" (also geeichten / kalibrierten) tragbaren Messgeräten. Aufgrund der Ergebnisse werden Bussgelder erlassen, bei "Wiederholungstätern" auch mal weitere Veranstaltungen untersagt :(


    Witzig: Der Anregung, auf den Veranstalter zuzugehen und und öffentlich zu messen, oder Messergebnisse gleich vor Ort bekannt zu geben (nicht erst nach ein paar Wochen mit dem Bussgeldbescheid), um auch einer weiteren möglichen Schädigung des Publikums vorzubeugen (schließliche geht es ja offiziell um Prävention :D ) wurde mit den Worten begegnet: "Nein, wir wollen ja die erwischen, die gegen die Auflage verstoßen" :shock:


    Alexander: Wenn du konkrete Ideen hast, wie man dem rechtlich beikommen kann, kenne ich einige Leute (mich eingeschlossen), die sich gerne mal persönlich mit dir unterhalten wollen :D


    Viele Grüße


    David Kammerer

  • Zitat von "david kammerer"

    Tja Leute,


    das ist bei uns im Landkreis seit einigen Jahren bittere Realität! Wir haben die Auflage von 95dB am lautesten, dem Publikum zugänglichen Ort. Gemessen wird wie in dem Artikel beschrieben, verdeckt, willkürlich (bei der Auswahl der VA). Allerdings mit "vernünftigen" (also geeichten / kalibrierten) tragbaren Messgeräten. Aufgrund der Ergebnisse werden Bussgelder erlassen, bei "Wiederholungstätern" auch mal weitere Veranstaltungen untersagt :(


    Witzig: Der Anregung, auf den Veranstalter zuzugehen und und öffentlich zu messen, oder Messergebnisse gleich vor Ort bekannt zu geben (nicht erst nach ein paar Wochen mit dem Bussgeldbescheid), um auch einer weiteren möglichen Schädigung des Publikums vorzubeugen (schließliche geht es ja offiziell um Prävention :D ) wurde mit den Worten begegnet: "Nein, wir wollen ja die erwischen, die gegen die Auflage verstoßen" :shock:


    ich vermute mal, dass es bei diesen messungen um den anwohnerschutz geht?
    in diesem fall wäre ich SEHR gespannt auf den in der TA lärm geforderten messbericht zu diesen verdeckten "jackenärmelmessungen".
    in jedem fall würde ich mich mit händen/ füßen/ rechtsbeistand gegen eine solche (offensichtlich nicht dem stand der technik entsprechende) vorgehensweise zur wehr setzen.


    liegt dir ein solcher messbericht vor? schick ihn mir doch bitte!

  • Zitat von "ADMIN"

    In Bayern gibt es einen Landkreis (Weilheim-Schongau?), der setzt Publikumsschutz durch.


    Richtig! Das sind wir....


    Zitat

    liegt dir ein solcher messbericht vor? schick ihn mir doch bitte!


    ich persönlich habe keinen (bin ja kein Veranstalter), kann aber bestimmt einen besorgen. Am kommenden WE bin ich wieder bei einem Veranstalter, der schon ein paar Mal das "Vergnügen" hatte


    Viele Grüße


    David

  • In Deutschland gilt doch 99 dB leq... oder nicht?


    In der Schweiz wird das leider von Kanton zu Kanton anders gehandhabt. Ich hatte letzthin ein sehr gutes Gespräch mit dem amtlichen Vertreter vom Kanton Zürich! Der z.B. sieht die Problematik und hat ganz ne tolle Webseite auf die Beine gestellt! Der Kanton Zürich bietet Klubbetreibern auch kostenlose Kurse bezüglich Schallschutz an usw. Er lies von der Empa (bei euch wie der Tüv) auch mal die Cympads testen! Die sind echt der Hammer und können einige Probleme entschärfen. Kennt die eigentlich jemand von Euch?


    http://www.cympads.com ja, wer hatts erfunden? ;)
    http://www.schallundlaser.ch


    Was mich am meisten nervt sind "Amtvertreter" die von der Materie null Ahnung haben! Ich finde es tragisch wenn ich einer Amtsperson das Gesetz erklären muss!


    Wie gesagt, ich werde meinen Kunden in Zukunft empfehlen vor Gericht zu ziehen bei einer Anzeige, resp. die anzufechten! Ich kenne genügend Leute die kompetent die Messtoleranzen belegen und demonstrieren können!

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???

  • Zitat von "wikinger"

    In Deutschland gilt doch 99 dB leq... oder nicht?
    ...


    Ganz so einfach ist es nicht.


    Es gelten
    1. das Bundes-Immissionsschutzgesetz (mit der TA Lärm) zum Anwohnerschutz und
    2. die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten
    und man kann
    3. nach DIN 15905-5 messen zum Schutz vor Klagen aus dem Publikum


    Außerdem kann bei der Genehmigung einer Veranstaltung ein mehr oder weniger willkürlicher Wert bestimmt werden.


    Und natürlich können auch Amtspersonen einfach ohne Messung ansagen, daß es zu laut ist.


  • Und alles wird entsprechend willkürlich von diesen Amtspersonen ausgelegt was mich stellenweise wirklich schon in soweit geärgert hat das ich mir wirklich eine unabhängige Stelle wünschen würde bei der man auch mal Protest gegen dieses einlegen kann, leider gibt es das nicht so das Einwände oder Protest gegen Amtspersonen so gut wie ausgeschlossen sind. Das nennen wir den Rechtsstaat und endet im dümmsten Fall mit einer Anzeige gegen einen selbst wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Ich lebe im Kanton Bern. Das hat aber nichts zu heissen. In der kleinen Schweiz ist man schnell in einem anderen Kanton und kann da die Kuriosesten Dinge erleben. Und genau beim Kanton Solothurn habe ich komische Dinge mitgekriegt. Oft sind es die Komunen welche selber auflagen machen dürfen. Eben, von Kanton zu Kanton verschieden.


    Auch in der Schweiz steht das Lärmschutzgesetz über der Schall- und Laserverordnung (SLV). Die SLV ist für den Schutz des Publikums gemacht, Sobald Anwohner gestört sind können also Auflagen gemacht werden. Da reicht ein neu zugezogener Anwohner um einen Club dicht zu machen. In Bern hat ein 30 Jahriger Club zugemacht weil der Betreiber die Auflage gekriegt hat von 83 dB! Was will man da noch? Auch andere Clubs in Bern mussten wegen ähnlichem dicht machen. Eine gute Komunikation mit Anwohnern im Vorfeld kann da einiges entschärfen. Natürlich nur bei Einzelveranstaltungen.


    Genau so paradox ist es doch in die nähe eines Flughafens zu ziehen und sich dann über den Fluglärm zu beschweren! ;)

    können Sie nicht ein bisschen leiser machen...???