Hallo,
folgender Sachverhalt: eine von mir betreute Band hat ihr eigenes Monitorpult auf der Bühne stehen (01V96), üblicherweise am linken seitlichen Bühnenrand. Nun hat es bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung geregnet. Dabei wurde das Pult nass. Irgendwie war da wohl das Bühnendach nicht richtig dicht. Einwand von Veranstalter und Bühnenbauer: das müsse man doch wissen, dass so eine Bühne nicht richtig wasserundurchlässig sei. Die Band hätte das sehen und sich selbst um eine Abdeckung des Pultes kümmern müssen. Es wird der Band Fahrlässigkeit unterstellt und keinerlei Verantwortung übernommen. Wie soll die Band reagieren? Dummerweise müssen wohl alle Fader des Pultes gewechselt werden, da sie nach dem Wassereintritt nicht mehr richtig funktionieren. So halten sie unter Anderem ihre Werte nicht mehr richtig...
Ich bin für Meinungen dankbar. Ich hätte ja gedacht, dass für so etwas eine Veranstalterhaftpflicht existiert, die das unkompliziert übernimmt...
Grüße
Hans-Jürgen