Verkauf von GWG bei Ebay

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2010 ein Funkmikro (nur Sender) und im Jahr 2012 den passenden Empfänger bei Ebay gekauft. Das Mikro hatte ich als GWG Anlagevermögen (Kaufpreis <100Eur, also geringwertig, 1 Jahr Abschreibungsdauer) beim Finanzamt geltend gemacht, den Empfänger (noch) nicht. Ich habe keine weiteren Geräte dieses Systems im Einsatz. Nun habe ich das komplette Set (inkl. Antennen, Rackmount usw.) zu einem guten Preis bei Ebay verkaufen können.


    Da ich als Privatverkäufer bei Ebay angemeldet bin:
    - Was mache ich mit dem Finanzamt
    - Kann/muss ich eine Rechnung schreiben?
    - Was muss ich noch und auch zukünftig beachten?



    Gruß Günter

  • Tacho!


    Vorausgeschickt, dass dies keine Beratung ist und ich es rein nach meinem Verständnis und Gewissen herleite.


    Du kannst eine Rechnung schreiben, musst es aber nicht. Zumindest als Privatperson.
    Du solltest/musst den Gegenstand aus deinem aktiven Betriebsvermögen herausnehmen. Falls du es dann als Privatperson veräußern möchtest, musst du dir selbst das Mikro verkaufen. Du kaufst dir selbst also das Mikro ab. Dann kannst du als Privatperson damit machen was du willst.
    Du solltest/musst deine Einnahme aus der Veräußerung mit in die EÜR einrechnen.


    Da der Gegenstand aus dem Betriebsvermögen veräußert wird, gilt die Einnahme aus dieser Veräußerung als zugeflossen. Dieser Betrag wird mit dem noch verbleibendem Restwert aus der AfA, welche diesem Gegenstand zugeordnet ist, verrechnet.


    Im Klartext:
    Bei Kauf Ausgaben 100€
    Buchwert nach Ablauf des Geschäftsjahres in der Regel 1€.


    Es müsste wie folgt vorgegangen werden:
    Veräußerungsbetrag - (Rest)Buchwert = Gewinn


    Bsp.
    Veräußerung innerhalb desselben Geschäftsjahres für z.B. 60€
    Restbuchwert: 100€
    60€ - 100€ = -40€
    Es bleiben noch 40€ Restbuchwert übrig. Diese 40€ gehen von der Aktiva in die Passiva über.


    Veräußerung in den folgenden Geschäftsjahren für z.B. 60€
    Restbuchwert nach einem Jahr: 1€
    60€ - 1€ = 59€
    Die 59€ sind zugeflossen und gelten als Gewinn.


    So würde ich das zumindest angehen.
    Ich hoffe dass dies insoweit stimmig ist. Falls nicht bitte ich um korrektur.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Richtig,
    ich stimme vollkommen zu. Wenn du etwas aus deinem Anlagevermögen veräußert musst du eine Rechnung schreiben. Oder einen Barverkauf daraus machen.
    Ob deine Ebaykonto Privat oder Gewerblich ist hat ganz andere Einflüsse. Stichwort: Ebay-Gebührenordnung, Widerrufsbelehrung, USt-ID etc.


    Bzgl. der Buchführung.
    Das Mikro hast du 2010 direkt abgesetzt. Das heißt, jetzt hast du einfach eine Einnahme, brauchst aber dein Anlagevermögen nicht ändern.


    Den Empfänger würde ich ebenfalls als GWG / Ausgabe einbuchen und durch den Verkauf wieder herausnehmen. Da ich nicht weiß, in wie weit es ok ist auf der einen Seite geschäftlich auf der anderen Seite privat in der gleichen Branche zu handeln. Es ist ja nicht so, als ob du deinen alten Hifi-Verstärker versteigert hättest.


    VG daniel

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Moin!


    Ob Verkauf bei eBay mit Rechnung oder Entnahme und dann privat ist egal, da der entnahmewert der gleiche ist. Man entnimmt Gegenstände zum Zeitwert. Der lässt sich sehr gut dadurch ermitteln, was ein dritter, in dem Falle der Käufer bei eBay, dafür zahlen würde.
    Also ist es m Ergebnis das gleiche, auch für die Umsatzsteuer, zumindest aus steuerlicher Sicht.


    Kaputtgehen lassen und dann Privatverkauf ist in der Buchführung einfach, de facto aber Steuerhinterziehung ( ggfs sogar doppelt weil Einkommensteuer und Umsatzsteuer, ggfs sogar Gewerbesteuer). Muss jeder selber wissen ob man 100 Euro ein Strafverfahren riskiert und damit,,selbst wenn die Strafe wegen der Höhe überschaubar bleibt gezeichnet ist.


    Manche Sachen kommen auch durch zufällig geschriebenes kontrollmaterial raus oder weil ebayerkäufe geprüft werden, was ja durchaus schonmal vorkommen soll... :)


    So, das war das Wort zum Sonntag, gehe jetzt schwimmen.


    Vg,vH

  • Ich stimme hier nochmal mit ein:


    Hier werden Tips zur Steuerhinterziehung gegeben! Das ist strafbar! und auch noch schlecht! Wer Steuern hinterzieht, beklaut andere Bürger, die steuern zahlen (also mich!). Hier wird alsop gerade beschrieben, wie man am besten andere Leute beklaut (das meine ich ganz ernst!).


    Und: Wer in einer Gewinnabsicht (und das ist hier eindeutig der Falll) Betriebsvermögen veräußert, begeht durch eine vorige Privatentnahme ebenfalls Steuerhinterziehung. Man hat den Verkauf zu 100% zu versteuern (abzl. Restwertverlust) und muss eine Rechnung schreiben.


    Weiterhin begeht man durch den Verkauf als Privatverkäufer Betrug gegenüber dem Käufer in eBay, weil man sich z.B. seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht entzieht. Das ist übrigens auch abmahnbar (kann sehr ins Geld gehen).


    Ich bin immer wieder erstaunt wie gerne man das Recht mit Füßen tritt, wenn es um seinen eigenem Vorteil geht.
    Denkt mal drüber nach und hofft, dass nicht die falschen Leute diesen Thread lesen. Das reicht, damit ein paar Köpfe rollen.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Zitat

    Kaputtgehen lassen ... ist in der Buchführung einfach, de facto aber Steuerhinterziehung


    Danke Volker! Hab mich schon über die "Tips" der anderen Kollegen hier gewundert.


    Aber dieses und ähnliches erlebe ich tagtäglich bei Ebay .. Verkäufer hat ein Gewerbe, die Ware mit einem Inventaraufkleber (!) kommt in einem Karton mit Firmenklebeband und Firmenpaketmarke, ist aber "Privatverkauf".
    Natürlich verkauft ohne entsprechende AGB, Widerrufsbelehrung, Hinweis zur Batterieentsorgung, Verpackungsverordnung etc - das nervt für jeden "offiziellen" Händler einfach nur noch.
    So ein Verhalten ist übrigens auch abmahnfähig, weil man sich dadurch Wettbewerbsvorteile erschleicht.


    Zitat

    gehe jetzt schwimmen


    war gestern schon - soll ja gut für den Rücken sein ;)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Danke, das ihr mein Gewissen wieder wachgerüttelt habt. :D


    Ich habe kein Problem, den erzielten Gewinn beim Finanzamt anzugeben. Mein Problem liegt im Ablauf des Verkaufsverlaufs.


    Version 1 (das mit dem schlechten Gewissen, für mich aber nachvollziehbar und am einfachsten):
    Entnahme des Geräts durch Verkauf an mich selbst mit Vermerk auf Rechnung "technischer Defekt". Alles andere hinterher geht niemanden etwas an.


    Version 2 (transparent, aber für mich im Ablauf noch nicht durchschaubar):
    Entnahme des Geräts durch Verkauf für 1€ von meiner Firma an mich als Privatperson mit Rechnung.
    Verkauf bei Ebay durch mich (als Privatperson) an einen Käufer bei Ebay. Dazu schreibe ich (als Privatperson) dem Käufer eine Rechnung.
    Diese Rechnung wird dann im nächsten Jahr als Einnahme bei der Einnahmenüberschussrechnung der Firma beim Finanzamt mit vorgelegt.


    Ich muss betonen, ich betreibe kein Gewerbe und keinen Verkauf. Ich bin nebenberuflich als Freiberufler tätig und berate die Leute bei ihren Entscheidungen.


    Ist Version 2 nun soweit richtig oder habe ich dann immer noch ein Problem?



    Gruß Günter

  • Zitat von &quot;tobias kammerer&quot;


    Verkauf von Deiner Firma an den Käufer:
    Rechnung über Gerät an den Käufer = Ertrag
    Restwert des GWG im AFAVerzeichnis = Verlust
    Differenz = Gewinn.


    Auch darüber hatte ich mir schon Gedanken gemacht ohne zu einem schlüssigen Ergebnis zu kommen.
    Muss ich bei einem Verkauf über meine Firma nicht auch als gewerblicher Verkäufer angemeldet sein bzw. zumindest meinen Verkauf als solchen kennzeichen?
    Was macht der Käufer wenn er beim Öffnen des Pakets eine Rechnung von Firma "XY by GB" findet, obwohl er doch nur bei GB gekauft hat?
    Müsste ich dann nicht auch die ganze Problematik mit Rückgabe, Gewährleistung usw. ganz anders angehen?
    Der finanzmathematische Teil dieser Lösung ist aus meiner Sicht natürlich ideal und richtig gelöst.


    Gruß Günter

  • Wie gesagt:


    vom Prinzip ist der Verkauf als Privatperson Betrug am Käufer. Du müßtest eigentlich über einen gewerblichen Account verkaufen. Weiterhin ist jetzt eine Rechnung beizulegen nur eine Verbesserung für den Käufer, da wird er sich nicht beschweren. Er hat somit auch automatisch Rückgaberecht und Gewährlesitung.


    Und nochmals an alle. Ein Übergang ins Privatvermögen ist nur gestattet, wenn eine private Nutzungsabsicht vorliegt. Wer es verkaufen möchte, begeht durch diesen Umstand in jedem Fall Steuerhinterziehung


    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Jetzt habe ich mir die ganzen Fragen und Vorschläge/Antworten noch einmal durchgelesen... :?


    ...dabei möchte ich doch nur ein abgeschriebenes Mikro loswerden und einigermaßen sicher vor dem Finanzamt stehen!!!



    Die Lösung mit dem Defekt fällt raus, ich sehe das Szenario schon vor mir, wenn nächstes Jahr jemand vom FA vor meiner Tür steht und mein Inventarverzeichnis sehen will.
    - "Da fehlt aber dieses eine Mikro?"
    - "Das habe ich herausgenommen wegen eines Defekts und verschrottet, hier ist der entsprechende Beleg dazu."
    - "Sie haben aber so ein Mikro für soundsoviel € verkauft, hier ist ein Listing von Ebay."
    Und schon bin ich in Erklärungsnotstand.



    Ich bin kein Händler und möchte auch keiner werden! So ein bischen Verkauf muss doch auch irgendwie einfach gehen.


    Was machen die Vereinsheime, Musikgruppen, Klein-DJs und was weiß ich noch alles?


    Und Rückgabe und Gewährleistung???? Da ist es ja wirklich am einfachsten wenn man das Teil auf den virtuellen Schrotthaufen wirft.



    Gruß Günter

  • Hallo Günter,


    tatsächlich finde ich es gut, dass Du Dir hier den Kopf zerbrichst, denn genau vor diesem Dilemma steht man nun einmal. Es gibt keinen einfacheren Weg. Wer seine gewerblich oder freiberuflich genutzten Gegenstände verkauft muss:
    - Steuern dafür zahlen
    - Für die Produkte im Rahmen von Gewährleistung haften.


    Das ist eine bittere Erkenntnis, aber:
    Wer es nicht tut, begeht Rechtsbruch. Wer das absichtlich macht, ist für mich nicht besser als ein Ladendieb oder ähnliches. Es gibt leider jede Menge davon.
    Dass die zugehörigen Gesetze teilweise vielleicht praxisfremd oder generell schwachssinnig sind, steht auf einem anderen Blatt. Das aktuelle Gewährleistungs- und Rückgaberecht in der EU ist sicher ein Beispiel für völlig verfehlten Regulierungswahn. Trotzdem muss man es halt akzeptieren. Übrigens: Es ist ja auch möglich mit Gewährleistung zu verkaufen. Wenn das Gerät noch ein halbes Jahr durchhält bist Du raus. Wenn man regelmäßig etwas gebraucht verkauft, wird man im Schnitt dabei nicht draufzahlen. Man kann natürlich manchmal Pech haben.


    Wenn man sich der Gewährleistung entzieht, verschafft man sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil. Deswegen ist das dann abmahnbar. Vom Prinzip finde ich das auch richtig, jedoch ist auch hier der Abmahnwahnsinn wie er derzeit stattfindet sicher am Ziel vorbei. Hier wird deswegen derzeit in der EU über eine Nachjustierung diskutiert.


    Also viel Erfolg in Zukunft und alles Gute
    Tobias Kammerer

  • Gleiches Problem hat jede Firma die ihre Firmenwagen loswerden möchte.


    Ein Verkauf an Mitarbeiter oder sonstige Privatkunden ist nur möglich wenn die Firma auf den Wagen 1 Jahr Gewährleistung gibt, deshalb verkaufen Firmen den Wagen lieber für ein paar Kröten an irgend nen Händler, als ihn für ein paar Euro an ihre eigenen Mitarbeiter weiter zu geben.


    Abweg:
    Verkauf: Business to Business: So hast du keine Probleme mit Widerrufsrecht, Gewährleistung etc... Da das alles Gesetze zum Schutz von Endverbrauchern sind.

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford

  • Ich weiß ja nicht ob hier wirklich jeder so gesetztestreu ist, so wie er es denn hier schriftlich niederlegt. Hand hoch... wer hat sich wirklich immer und überall an geltende Gesetzt hinsichtlich von Verkauf, Verpackung und Gewährleistung gehalten?!


    Ich würde die Kirche mal im Dorf lassen.


    Sicher ist es nicht rechtens Steuerhinterziehung zu begehen, nur werden oftmals immer nur die kleinen Abgestraft. Da ist es ja auch beträchtlich einfacher. Bei den Großen werden alle Hühneraugen zugedrückt, wenn es nicht sogar inoffizielle Personalanweisungen seitens der oberen Finanzherren und Politiker gibt, um den Großen nicht auf die Füße zu treten.


    Durch die Regulierungswut wurde den Abmahnern eine Tür sperrangelweit aufgemacht. Das ist genauso nicht richtig, man kann man sich dagegen aber auch nur mit einer gut gefüllten Kriegskasse dagegen wehren und der kleine Gewerbetreibende bekommt dann doppelt eins auf die Mütze.


    Wenn man das zu verkaufende Stück ordentlich in der Buchhaltung austrägt und dann privat höchstbietend irgendwo vertickert so denn. Davon wird man nicht wirklich satt. Zudem hat man ja letztendlich darauf schon brav seine Steuern bezahlt.


    Der Staat haut uns ja täglich z.B. beim Tanken übers Ohr. Da wird Ökosteuer, Mineralölsteuer und noch ein paar andere Steuern aufgeschlagen und dann kommt darauf noch die Mehrwertsteuer am Ende. Damit wird jede aufgeschlagene Steuer nochmals versteuert. Ist das denn nicht auch Betrug?


    Dann noch die Sache mit der Gewährleistung. Auch wieder die Großen sind hier oftmals nicht gerade Vorbilder, wenn es darum geht diese Auflagen gegenüber Kunden entsprechend umzusetzen. Wenn es darum geht eine mangelhafte Sache zu ersetzen ist man um keine Ausrede verlegen oder stellt sich einfach mal quer. Auch hier wieder die Sache mit der Kriegskasse. Der Endkunde steht oftmals ziemlich dumm da mit seinem kurzen Hemd.


    Um Gottes willen... es geht hier um eine gebrauchte Funke, die wenn überhaupt noch bis 2015 offiziell betrieben werden darf, wenn nicht schon früher LTE dem ganzen ein jähes Ende bereitet.


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Verkauf "von Privat" über E-Bay ist eine weit verbreitete Unsitte von kleinen Gewerbetreibenden, um die ganzen Regelungen wg. Gewährleistung etc. zu umgehen. Das heißt aber nicht gleich, daß man dann Steuern hinterzieht.
    Der Verkauf kann übrigens ganz normal in der Firma über die Bücher ablaufen. Man schreibt eine Rechnung, nur der Empfänger weiß nichts davon.
    Der Ertrag wird versteuert, die USt. wird abgeführt etc.


    Ich plädiere zwar oft für den "normalen" Weg als gewerblicher Verkäufer. Einmal erhöht man dadurch die Verkaufschancen, weil auch gewerbliche Einkäufer als potentielle Mitsteigerer bei ebay dabei sind. Und falls man die MWSt. ausweisen kann, wird das für diese noch interessanter.
    Zweitens heißt es ja noch lange nicht, daß man das Gerät zurücknehmen muss, nur weil es defekt ist. Ist der Defekt nachweislich (leider nicht ganz leicht) danach erst kaputt gegangen und hatte keine versteckten Schäden, tritt die Gewährleistung nicht in Kraft. (ist ja auch keine Garantie!).
    Wir verkaufen auch so das ein oder andere Gebrauchtgerät (offiziell gewerblich), bis dato kam noch nie etwas zurück. Diese Gewährleistungshysterie ist meiner Meinung nach vollkommen überzogen.


    Wenn Du allerdings bis dato bei ebay nur ein privates Konto hast und Du Dich extra deswegen als gewerblicher Verkäufer registrieren lassen musst, würde ich mir das zweimal überlegen. Dann verbleibt halt das Gerät im Regal oder wird über b2b hier im Forum verkauft. :)
    Aber in diesem Fall ist der Verkauf ja schon passiert...