Endstufe gesucht

  • In dem man nicht hier schreibt und mit ließt :roll:


    Also hast du dir das Teil senden lassen. Was hast du vor? Ausprobieren, rein schauen? Bei einer Fälschung auf eine Originale bestehen? Ich schrieb ja schon normaler weise kauft man bei solchen Angeboten er nicht. Oder man legt es darauf an.


    Da wäre mir die Zeit zu schade.

  • Wieso bildet man sich überhaupt ein, in der Bucht das Über-Mega-Super-Schnäppchen machen zu können? Das funktionierte vielleicht noch, als die Bucht Alando hieß.
    Und was soll das jetzt, das Gerät doch nehmen, reinschauen und dem Verkäufer eine drüberziehen wollen? Wäre ich der Verkäufer, würde ich nach dem Öffnen eine Rücknahme verweigern.
    Das Problem am modernen ebay ist nicht ausschließlich, daß hie und da unseriöse Verkäufer auftreten; sondern auch, daß unter den Käufern unheimlich viele Entenklemmer und Krümelkacker sind.



    MfG
    DirkB

  • Zitat von "DirkB"

    Wäre ich der Verkäufer, würde ich nach dem Öffnen eine Rücknahme verweigern.


    Ich würde das selbe tun.
    Der Verkäufer hat ja auf mögliche Nachbau hingewiesen. Der Käufer hat es nachträglich akzeptiert. Im Angebot bei ebay stand Amp Crest 8200, was auch auf dem Artikel drauf steht und war kein extra vermerk auf Original (das hat der Verkäufer angeblich erst später erfahren und Geldrückgabe angeboten). Ne Rückgabe würde ich seitens Verkäufer im jedem Fall ablehnen. Kommt es zu Rechtsstreit ist dieser Thread hier sehr hilfreich für einen Anwalt an Seite des Verkäufers (google wird es schon finden).

  • Moment! Der Artikel wurde als Crest angeboten. In folge gingen alle Bieter davon aus das es sich um eine Crest handelt. Im glauben beurteilten sie auch Ihr Gebot. Es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden.


    Man kann hier zwischen Privat und Gewerblich unterscheiden. Aber ich bin mir sicher Anzahl und Form der Angebote werden hier als Gewerbliche Absicht angesehen. Selbst Privat kommt man aus den Kaufvertrag nicht ohne weiteres wieder raus wenn sich eine Partei dran festhält.


    So gesehen ist das Betrug und bei gewerblichen Handeln kommt noch mehr dazu. Ich darf privat auch keine gefälschten Rolex Uhren verkaufen. Auch wenn ich den Hinweis gebe naja für 100€ kann die nicht echt sein.


    Was das Aufschrauben betrifft. Wenn ich der Meinung bin das ist kein Original und das einen Fachmann übergebe das Gerät zu untersuchen. Dies dadurch zweifelsfrei nachgewiesen wird ist das völlig egal. Betrug bleibt Betrug. Sollte es doch ein Original sein könnte er den Gewährleistungsanspruch verlieren.


    Noch was wenn du deinen Kunden diese Endstufe als Crest vermietet ist das auch Betrug und Unlauterer Wettbewerb.

  • "Noch was wenn du deinen Kunden diese Endstufe als Crest vermietet ist das auch Betrug und Unlauterer Wettbewerb."


    Das wird mit Sicherheit nicht passieren. Warum? Ich habe keine zahlenden Kunden! Meine Heimdisco wird höchstens mal kostenlos an die Gemeinde bei einem Grillfest verliehen, (wobei ich dann vl. als Dorf-DJ auf ein paar Gratis-Würstel hoffen darf ... -;), steht ansonsten über 360 Tage im Jahr in meiner Heimdiosco, wo ich - naja jedes Wochenende herumtüftle..... So ein Hobby kostet Geld - bringt aber nichts ein. Ich betreibe PA aus Spaß an der Sache und aus technischem Interesse - bin kein gewerblicher Verleiher (habe nicht mal nen Gewerbeschein)
    PA heiß für mich Professionelle Audio-Sachen - aber nicht in dem Sinn, daß ich beruflich damit zu tun habe. Sondern ganz einfach in dem Sinn, daß ich der Meinung bin, daß man mit Sachen von Crown, Eighteensound, RCF, Crest usw. erst richtig Musik hören kann. Bei halbwegs sauberen 130dB kommt Stimmung auf und vl. leere ich dann mal so das eine oder andere Alkopop-Fläschchen, während ich mit neim alten Jugendfreund 90er-Sachen auflege.......Mit "Party-PA-Sachen" a la Hollywood, Omnitronic und dergleichen kann ich leider genau gar nichts anfangen - da schüttelt es mich.

  • Zitat von "marcoboy"

    Moment! Der Artikel wurde als Crest angeboten. In folge gingen alle Bieter davon aus das es sich um eine Crest handelt. Im glauben beurteilten sie auch Ihr Gebot. Es ist ein Kaufvertrag geschlossen worden.


    Und? Es steht doch Crest drauf, oder nicht?
    Wenn sich der Verkäufer hinreichend dumm stellt, wird ihm niemand einen Vorsatz nachweisen können. Als Crest bekommen, als Crest weiterverkauft. So. Wenn man dem Frieden nicht traut: man kann, man muß nicht kaufen.


    Zitat von "marcoboy"

    Man kann hier zwischen Privat und Gewerblich unterscheiden. Aber ich bin mir sicher Anzahl und Form der Angebote werden hier als Gewerbliche Absicht angesehen. Selbst Privat kommt man aus den Kaufvertrag nicht ohne weiteres wieder raus wenn sich eine Partei dran festhält.


    Siehe oben. Wenn die Büchse funktioniert und elektrisch sicher ist, ist doch alles gut.


    Zitat von "marcoboy"

    Was das Aufschrauben betrifft. Wenn ich der Meinung bin das ist kein Original und das einen Fachmann übergebe das Gerät zu untersuchen. Dies dadurch zweifelsfrei nachgewiesen wird ist das völlig egal. Betrug bleibt Betrug. Sollte es doch ein Original sein könnte er den Gewährleistungsanspruch verlieren.


    Aus diesem Grund sollte es der Verkäufer auch nicht zurücknehmen. Was soll er mit einem Gerät, dessen Gewährleistung durch Dritte zerstört wurde? Hat er einen findigen Anwalt, ist das erstmal Sachbeschädigung.


    Zitat von "marcoboy"

    Noch was wenn du deinen Kunden diese Endstufe als Crest vermietet ist das auch Betrug und Unlauterer Wettbewerb.


    Das ALLERletzte, was einen Kunden interessiert, ist die Marke des Verstärkers.



    MfG
    DirkB

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Sich dämlich stellen hilft wenig. Vor allen wenn man Erkenntnisse hat das diese offenbar nicht echt sind macht man keine neuen Angebot auf bzw. lässt diese offen. Das spricht für Vorsatz.


    Wenn ich eine Straftat aufdecke und diese nur beweisen kann in dem ich den Kasten öffne ändert das an der Sache nichts. Gefälschte Schäkel kann man auch nur durch eine Zugprobe nachweisen. Dabei gehen diese kaputt und das macht man dann nicht nur mit einen sondern mit vielen aus der Lieferung.


    Wenn ein Kunde für eine Crest zahlt und das ist keine ist das Betrug. Denn er zahlt ja auch für eine Crest bzw. erteilt den Zuschlag an der Firma die besseres Material liefert. Wir reden hier nicht von Gleichwertig sondern von einer Fälschung !


    Das die Endstufe sicher ist würde ich bezweifeln. Gerade an Fälschungen
    wird gut verdient. Mehr als bei "sieht so aus wie" .


    Wenn ich eine GISEN AUDIO kaufe dann kaufe ich keine LAB. Sieht nur so aus mir ist aber klar das es keine ist. Steht ja auch nicht drauf. Würde dort LAB drauf stehen ist das eine Fälschung. Wenn jemand die Gisen als LAB verkauft ist das Betrug.



    LechnerTom wenn du unbedingt eine Fälschung willst dann ist das deine Sache, dann frage uns auch nicht nach unsere Meinung.

  • Zitat von "marcoboy"

    Ich darf privat auch keine gefälschten Rolex Uhren verkaufen. Auch wenn ich den Hinweis gebe naja für 100€ kann die nicht echt sein.


    Aber ich darf mein Rolex Uhr vekaufen die mir mein Onkel ausm Urlaub mitgebracht hat. Woher soll ich das wissen, obs original ist oder net?
    Erfahrene Leute wurden nach Seriennummer erfragen, die ich dann wohl mitteilen werde. Solle dann um ne fälschung handeln, aber einer hat schon geschossen, wurde ich auch ganz ehlrich Geldrückgabe vorschlagen. Wenn der Käufer trotzdem meint ich soll hinschicken, dann ist er mit mögliche fälschung einverstanden. Soweit ist alles im Rahmen des Kaufvertrages.

  • Zitat von "marcoboy"

    Vor allen wenn man Erkenntnisse hat das diese offenbar nicht echt sind macht man keine neuen Angebot auf bzw. lässt diese offen.


    Hat der Verkäufer auch dazu geschrieben:

    Zitat von "Angebot bei ebay"

    Achtung: Ich habe diese Endstufe vor einer Woche NEU gekauft und musste feststellen, dass es keine originale Crest Endstufe ist, bzw. diese aus den USA kommt. So funktioniert diese einwandfrei und auch von der Leistung her ist sie ok. Jedoch mit 26 kg für mich einfach zu schwer.

  • Zitat von "Jonnytrance"


    Aber ich darf mein Rolex Uhr vekaufen die mir mein Onkel ausm Urlaub mitgebracht hat. Woher soll ich das wissen, obs original ist oder net?


    Darfst du nicht.

    Für eventuell enthaltene Ironie übernimmt der Verfasser dieses Beitrags keine Haftung

  • Zitat von "LechnerTom"

    "Bei halbwegs sauberen 130dB kommt Stimmung auf und vl. leere ich dann mal so das eine oder andere Alkopop-Fläschchen, während ich mit neim alten Jugendfreund 90er-Sachen auflege.......


    Na ja ... Erklärt einiges ... :)


    Immer schön ein Kind im Ohr haben ...

    sound pressure level

  • Update:


    Gestern bei einem Händler in Oberbayern (mit typischem Dialekt und dem offenbar dort üblichen "sofort Du-zen") ein deutsches Qualitätsprodukt aus dem Sauerland bestellt, um mein System schneller wieder lauffähig zu bekommen: D-Power 2 - Neugerät.
    Crest-Sache weiter unklar - möglicherweise habe ich bald 2 brauchbare Endstufen (?). Auch egal - irgendwie muß man das Urlaubsgeld ja unter die Leute bringen.
    ;)
    So ganz klar ist mir die D Power 2 aber nicht wirklich. Bzw. wissen die Hersteller offenbar selber nicht, ob sie 2 Ohm fähig ist (!?) Auf der Website ja (2 x 1600), in der Bedienungsanleitung ist plötzlich nur noch von 2.7 Ohm (also 3 x 8Ohm) die Rede. Egal - ich betreibe sie sowieso nur mit 1 x 8 Ohm pro Kanal.

  • Update 1. 7. 2013:


    Crest-Endstufe: Verkäufer reagiert nicht mehr auf Mails. Habe das Geld per Bank rückholen lassen. Ist mit Spesen behaftet, aber naja, mal sehen was draus wird..


    Camco D-Power 2 per heutiger Messung:


    Clip level 8Ohm (one channel): 106Vpk (=700W)
    Clip level 4 Ohm (one channel): 100Vpk (1250W)
    Clip level 8 Ohm bridge: 135Vrms (2280W) für paar hundert ms, dann SOA protect- rote LED
    Slew rate 8 Ohm: ca. 14V/us
    Input clip level: >10Vpk
    Vu (gain) bei asymmetrischer Ansteuerung: 52.6 (+34.4dB) in Schalter-Stellung "1.4V" (Perfekt)
    Frequenzgang highpass disabled: ca. 1Hz (!) - 57kHz

  • ->Originale Camco im Rack installiert und alles funktioniert perfekt. Leichtes Singen des Lüfters, aber ... naja....
    Hätte nicht gedacht, daß ich die mit meinen RCF Event 4000 ins Clipping treiben kann. Obwohl offiziell nur für 400 W, machen die 650 W locker mit, wenn man den Bassbereich abschneidet.
    ->Bei der kopierten Ebay-Crest handelt es sich offenbar um folgendes Gerät: http://www.copy-audio.com/enshowproduct.asp?id=245
    Das Gerät funktioniert.
    Offenbar machen die Chinesen zu jedem Markenhersteller eine "China-Copy-Version". lool.. wobei die Schaltungskonzepte hier - egal was man bei denen kauft - immer Ringkerntrafo plus Class-H-Endstufe sind. Die Frontplatte kann man sich dann im Design eines beliebigen Markenherstellers auswählen, aber das ändert nichts am Inhalt.
    Gibt es in China wirklich keinen Markenschutz? Oder sind die Behörden alle bestochen?
    Werde mal dort anfragen, was die Endstufe kostet, DDP nach .at..

  • Antwort von den chinesen:


    "2. We don't offer free sample, but you can order 1pcs to test.
    For 1pcs, price is USD 397, not including shipping cost.
    If you're willing to order 1pcs,I'll calculate shipping cost for you."


    So und jetzt ratet mal was das China-Gerät so an Leistung kann!

  • So heute Mail an der Verkäufer:


    Sie haben laut Bank der Rückbuchung nicht zugestimmt - daher konnte diese nicht durchgeführt werden. Und dann erwarten sie, daß ich das Gerät zurückschicke? Is ja wohl n schlechter Witz!


    Zuerst hat die Stufe "der Onkel aus Amerika" mitgebracht, dann haben sie plötzlich "700 euro" dafür bezahlt. Die Wahrheit ist: Die Stufe hat ein Chinese geschickt für ca. 300 Euro:


    http://www.copy-audio.com/enshowproduct.asp?id=245


    Ich sehe die Sache so:


    http://www.ebay.de/gds/Faelsch…/10000000009264892/g.html


    Sollten wir uns nicht finanziell einigen, so werde ich die Polizei informieren. Diese oder die Staatsanwaltschaft wird dann ermitteln, ob es sich in Ihrem Fall um den Fall eines geschäftlichen Verkehrs handelt, also ob Gefängnisstrafe in Frage kommt oder nicht. Das kann ich nicht beurteilen - ist ja nicht meine Sache.
    Zur finanziellen Situation: Ich gebe dem Gerät großzügig einen Wert von 300 Euro. 560 haben Sie erhalten. Überlegen sie sich, wie und ob sie mir die Differenz erstatten wollen. Ich gebe Ihnen 1 Woche - dann wandert der Fall zur Polizei!


    MFG,