Wo liegen die Grenzen?

  • Hallo zusammen,


    eine Frage die sich mir (als nicht Rigger) immer wieder stellt und die sich auch nicht aus der Studie der einschlägigen Vorschriften erschließt; wo liegen eigentlich die Grenzen, ab denen die Vorschriften greifen bzw. ernst genommen werden? Wenn man es genau nimmt, müsste ja jeder Alleinunterhalter, der eine Box auf ein Stativ stellt, einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik dabei haben. Oder gilt der Alleinunterhalter dann als erfahrener Bühnehandwerker nach MVstättV §40 (4)? Und muss ein Stativ des Alleinunterhalters, an dem 2 Lampen hängen, nach BGV C1 §34 (3) vor jeden Einatz durch einen Sachkundigen geprüft werden? Und wenn die Lampen nicht hängend sondern stehend montiert sind nicht, weil es dann keine Flugeinrichtung ist?


    Fragen über Fragen, aber nur halb im Scherz; weiss da jemand wirklich Bescheid?


    viele Grüße,


    C.

  • Hast du bei deinem Friseur eigentlich schonmal einen BGVA3 Aufkleber auf dem Föhn gesehen?
    Natürlich inkl. Artikel Nr. weil ja ein Sammelverbund auch nicht so richtig ist....



    Ganz ehrlich.
    Um deine Frage zu beantworten. Vorschriften Greifen immer.
    Das Befolgen und Einhalten liegt an den Gewerbe-Betreibenden und Hobbykistenschupsern selber. Meiner Meinung nach ist es unmöglich alles einzuhalten, aber man kann sich bemühen die für sich relevanten Dinge raus zu suchen und umzusetzen.

  • "Hast du bei deinem Friseur eigentlich schonmal einen BGVA3 Aufkleber auf dem Föhn gesehen?"


    Ich kenne KEINEN Friseur in meinem kleinen Städtchen, welcher ungeprüfte Geräte verwendet!
    Vielleicht ist das aber nicht überall so üblich, genauso wie in unserer Branche.


    MfG
    Mirko

    Schon ewig in der Branche tätig, Meister für VT.

  • ...manchmal muß sich halt die Schwanzer in die Beißer schlangen...


    Äääh...


    Kentuky schreit fi(kn




    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Zitat von "bassking67"

    Wenn man es genau nimmt, müsste ja jeder Alleinunterhalter, der eine Box auf ein Stativ stellt, einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik dabei haben. Oder gilt der Alleinunterhalter dann als erfahrener Bühnehandwerker nach MVstättV §40 (4)?


    Wenn man es genau nimmt, muss der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik vom Betreiber und nicht vom Künstler (oder einem Technik-Dienstleister) beauftragt werden...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Richtig. Und wenn der Betreiber seine Verpflichtungen endlich durchziehen würde, hätten wir nicht mehr diese Probleme mit Dumpern, HKS und anderen Leuten, die tagelang in Foren lamentieren, anstatt sich in den Vorschriften schlau zu machen oder jemanden zu bezahlen, der Ahnung hat. Von so mancher Stillegung wären übrigens nicht nur die kleinen betroffen, sondern auch relativ große und "renommierte" Firmen...

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  • Mirko
    Dann ist das bei euch vielleicht so, hier jedoch nicht.
    Ein bekannter Architekt hat mir auch erzählt, das öfters Baufirmen von größeren Baustellen gejagt werden weil UVVs nicht eingehalten werden, nicht nur wegen der BGV A3....



    falcocgn
    Die Probleme mit Dumpern und HKS haben andere Gewerke auch, nur unsere Branche ist halt etwas interessanter für ein Hobby, und die VT- Branche somit überlaufen.


    Ich stimme dir zu 100% zu, wenn der Betreiber, oder die BG oder das Gewerbeaufsichtsamt hier etwas schärfer kontrollieren würde, gerne auch aufzeigt wo Schwachstellen liegen, denn Betriebsblindheit gibt es überall.


    Dennoch wirst du in 1000 Jahren nicht bei einem Alleinunterhalter oder Puppenspieler irgendwelche UVV Prüfungen vorfinden oder eine VT- Fachkraft auf irgendwelchen Schulevents, Saufpartys oder was weiß ich... Das bezahlt keiner und es hat auch keiner Interesse daran. Ich komme vom Dorf, da regelt man manche Sachen anders. Hier gibt es keine Hallenbetreiber oder richtige Veranstalter. Hier gibt es Vereine die mit Engagement etwas auf die Beine stellen und die Froh sind, wenn ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehe.

  • Zitat von "MRspeaker"

    Das bezahlt keiner und es hat auch keiner Interesse daran. Ich komme vom Dorf, da regelt man manche Sachen anders. Hier gibt es keine Hallenbetreiber oder richtige Veranstalter. Hier gibt es Vereine die mit Engagement etwas auf die Beine stellen und die Froh sind, wenn ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehe.


    Ja leider. Aber es sind dann genau die Veranstaltungen, bei denen dann die Gefahr am größten ist, daß etwas passiert.
    "Hallenbetreiber" gibt es immer, letztlich ist es der Eigentümer der Location, und wenn es eine Scheune oder nur ein Grundstück ist.
    Ebenso gibt es immer einen Veranstalter, auch wenn er sich nicht so nennt.


    So löblich das dörfliche Engagement sein mag, oft weiß keiner von den jungen Leuten, daß sie in großer persönlicher Verantwortung, ja Haftung stehen, wenn sie eine Veranstaltung auf die Beine stellen. Nur weil man das schon immer so gemacht hat und noch nie etwas passiert ist, wird das Risiko nicht kleiner.


    Und dann kommt noch eins zum anderen: die (unprofessionellen) Veranstalter holen sich die billigen Partyausstatter, von denen dann keiner dem Veranstalter die Probleme aufdeutet, weil sie selber die Erfahrung und das Wissen dazu nicht haben.

  • Mit richtige Veranstalter meine ich hauptberuflich tätige.



    Nehmen wir doch mal was klassisches.
    Den oben genannten Hobby- Alleinunterhalter auf einer 6x4m Bühne mit seinem Stativ und dem anderem ungeprüftem Krempel. Jährliche Veranstaltung eines Schützenvereins. Der Verein selbst dank mangelnder Jugend finanziell schlecht auf den Beinen. Der Vorstand wird wie in jedem Verein in diversen Perioden neu gewählt.


    Wie gehen wir hier vor?
    Einen Veranstaltungstechniker holen, den Tagessatz bezahlen und die VA abbrechen?
    Den Vorstand und den Hobby-Unterhalter auf sämtliche UVV BG Seminare schicken, die oft völlig überbucht sind?
    Wer sagt eigentlich, das der VT-Techniker genug Ahnung hat, alle Gefahren zu erkennen? Die Ausbildung reicht da sicher nicht für..... Das Gebiet ist so komplex....


    Ich bin völlig der Meinung das große Hallen, Veranstaltungshäuser usw. das Geld und die Möglichkeiten haben, Mitarbeiter zu schulen oder zu bezahlen. Aber es wird definitiv nicht überall funktionieren auch wenn es vorgeschrieben ist. Also Augen auf, mal über den Tellerrand schauen, und helfen, unsere Welt etwas sichererer zu gestalten.

  • ja ja, so klingen die Ausreden....
    ...kein Geld... ...Tradition... ...sonst passiert gar nichts.... ...ist ja nur ein Verein.... ...jetzt seid mal nicht so spiessig...


    Sicherheit darf aber keine Ausreden haben.
    Das klingt jetzt wieder nach Moralapostel, aber wenn man den Job hauptberuflich macht und das auch schon über Jahrzehnte, dann hat man schon viel erlebt und mitbekommen. Da weiß man, was alles passieren kann. Und es sah am Anfang immer harmlos aus.
    Wer allerdings nur einmal im Jahr eine Veranstaltung organisiert, dem fehlt der fachliche Weitblick. Und damit solche engagierten Veranstalter nicht zulasten der Sicherheit die Gäste gefährdet, gibt es solche Regelungen.


    Für die öffentlichen Häuser, große Hallen etc. war das eigentlich nicht wirklich notwendig, hier wurde schon seit Jahrzehnten nach den UVV und anderen Regeln der Technik sorgsam gearbeitet. Und nun sind sie auch Vorreiter in Sachen Sicherheit. Jede Kommune, jede Stadt ist inzwischen sensibilisiert.


    Zitat von "MRspeaker"

    Wie gehen wir hier vor?


    Wenn im Vereinsheim etwas kleines organisiert wird, fällt das je nach Größe vielleicht gar nicht in die Versammlungsstättenverordnung. Hier hat auch der Gesetzgeber Grenzen nach unten gesetzt.


    Wenn aber im größeren Stil eine Veranstaltung organisiert wird, eine Halle mit Gastro, Technik und Deko vollgestellt wird, dann gelten für alle die Sicherheitsvorschriften. Das fängt beim Jugendschutz an und hört bei der VStättV noch lange nicht auf.
    Eine solche Veranstaltung macht größeren Umsatz, vielleicht sogar auch Gewinn. Da kann man nicht mit zu wenig Geld argumentieren.
    Der Veranstalter und der Hallenbetreiber hat also zu sorgen, daß entsprechende Regeln eingehalten werden. Wenn es auf der Ausgabenseite zu knapp wird, dann muss man dafür sorgen, daß die Einnahmenseite wieder passt. Dann ist der Eintritt eben nicht 2,- EUR sondern 5,- oder 10,-. Dann soll die Halbe Bier nicht nur für 2,- EUR verkauft werden, sondern für 3,- EUR


    Wenn seitens der Ordnungsbehörde Kontrollen auf die Veranstaltungen geschickt werden, die zumindest mal die VStättV überprüfen, dann würde jeder Veranstalter sensibilisiert werden. Keiner kann sich das leisten, daß man ihm kurz vor der Veranstaltung die Halle sperrt...
    Und würden dann auch noch die BGV einen Gesetzescharakter haben, würde auch wesentlich mehr auf Qualität bei der Auswahl der Dienstleister gesetzt werden.


    Aber das ist leider so wie beim Schwarzfahren: Wenn es keine Kontrollen gibt, gibt es Leute, die das ausnutzen. Es ist halt billiger....

  • Danke Matthias. Unterschreibe ich sofort.


    Wie gehen wir vor? Jednefalls nicht so starr und negativ, wie es oft dargestellt wird, wenn es um die Erfüllung von Schutzzielen geht. Ich wehre mich auch gegen eine Kultur der Angst und überzeuge lieber mit Fachgesprächen und praktikablen Anregungen. Gefordert sind alle Seiten. Die Betreiber der Location (Gastwirt, Bürgermeister...) Diese müssen, auch im Rahmen der Bedingungen des Gebäudeversicherers und der Verantwortlichkeiten für Ihre Pflichten sorgen, die da heissen, Prüfungen durchführen in der Hausinstallation, Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften.


    Das kann dann dazu führen, dass der Dorf-DJ/Hobby-VTler beim ersten Mal auf die fehlenden Prüfungen seiner Geräte angesprochen wird mit dem Hinweis, er möge sich bis zu nächsten Mal kümmern. Und dann Konsequenzen.


    Und der Verein als Veranstalter? Ich behaupte mal, dass in jedem Brauchtumsverein die richtigen Fachleute zusammensitzen, die für den Verein z.B. die A3-Prüfungen bei eigenem Material machen können oder dem Hobby-VTler zur Seite stehen können. Oder vernünftige Konstruktion fachgerecht bauen können. Und manchmal kann bei einem Fachgespräch auch rauskommen, dass eine zu bezahlende Dienstleistung oder Materialanmietung/-einkauf auf Dauer günstiger ist, als das Gebastel jedes jahr aufs neue.


    So einfach kann das sein.


    Ich ergänze noch, dass jeder Verein sich natürlich an entsprechende Fachleute wenden kann für eine Erstberatung. Außerdem existieren mehrere Vereins-Dachverbände in Deutschland, wie z.B. der BDVV.de, der seinen 10.000den Mitgliedern genau dazu Informationen liefert...

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