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Nebelmaschinen und Rauchmelder

  • Backi
  • 23. Juni 2003 um 00:26
  • Backi
    Beiträge
    939
    • 23. Juni 2003 um 00:26
    • #1

    Nabend zusammen!

    Aus organisatorischen Gründen muss bei einer Veranstaltung die Tanzfläche auf der Bühne sein (keine Sorge, ist keine mobile Bühne).
    Dort befinden sich dummerweise zwei optoelektronische Rauchmelder (für Laien: Der Rauch unterbricht/schwächt einen Lichtstrahl im Innern des Melders, was er entsprechend meldet). Ich würde natürlich gerne eine Nebelmaschine einsetzen, aber was ist mit den Rauchmeldern?
    Der Hausmeister meinte, ich solle ruhig nebeln, er schaltet den Feueralarm schon rechtzeitig aus. Damit wird natürlich der Sinn einer Brandmeldeanlage völlig unsinnig. Die andere Möglichkeit wäre, die Rauchmelder einfach abzukleben, was natürlich völlig Verantwortungslos wäre.
    Beides kommt natürlich nicht in Frage, aber mich würde mal interessieren, wie ihr das bisher gehandhabt habt? Das Problem ist doch bestimmt nicht unbekannt.
    Hazer kommen sowohl aus finanziellen Gründen, als auch aufgrund des Veranstalters nicht in die Tüte.


    regards!

    Backi

  • hansbär
    Beiträge
    337
    • 23. Juni 2003 um 01:36
    • #2

    Tja, wenn du den Rauchmelder nicht abschalten willst dann bleibt dir nur eins übrig:
    Lass deine Nebelmaschine daheim.
    Bei uns kostet ein Fehlalarm ca. 500 Euro. Die VA ist natürlich dann auch vorbei, wenn mal 50 Feuerwehrleute im Saal stehen.

  • Tobias
    Reaktionen
    8
    Beiträge
    878
    • 23. Juni 2003 um 07:43
    • #3

    Ich kenne etliche Häuser (Theater, größere Mehrzweckhallen etc.) in denen sich die Rauchmelder nicht separat ausschalten lassen (und erst recht nicht die gesamte Anlage! SPätestens nach ner halben Stunde meldet sich dann der freundliche Siemenstechniker von der Fernüberwachung) auf die Aussage vom Hausmeister würde ich mich da nicht unbedingt verlassen... (und wer weiß schon, ob der auch wirklich dann in seinem Kabuff sitzt, wenns los geht....)

    Wir hatten sogar schon mal den Fall, das in einem kleinen Theatersaal der Voralarm auslöste, weil 2 Etagen tiefer im Foyer genebelt wurde :evil:
    War ein sehr altes und und undichtes Haus.....
    Da hilft dann nur noch, sich das nebeln zu sparen :(

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • Würfel
    Beiträge
    39
    • 23. Juni 2003 um 09:54
    • #4

    Hallo Backi
    das einfachste ist einfach den nebel weg zu lassen. :D

    Bei uns in der Stadthalle kann man bestimmt Meldelinien ausschalten. Das heist aber nicht das die nicht mehr melden sondern das die BMA keinen ruf an die Feuerwehr schickt, sonden nur auf dem BMA-bedienfeld meldet.

    Bei uns kontrolliert der Hausmeister dann immer ob Alarm gemeldet wird für den Fall das doch etwas sein sollte in einem andern bereich.

    Ich weis natürlich nicht ab das mit den Vorschriften für Veranstaltungstsätten so OK ist. :-?

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 23. Juni 2003 um 12:03
    • #5

    Eine Brandmeldeanlage die sich nicht abschalten läßt ist mir persönlich bisher noch nicht bekannt. Die Lösung ist eigentlich denkbar einfach, wenn deine VA unter Feuerwehraufsicht statfindet, d.h. es sind je nach Größe eine gewisse Anzahl Feuerwehrpersonal anwesend, darf die anlage abgeschaltet werden und du kannst arbeiten, die Brandaufsicht hat dann die Feuerwehr und das hat bis jetzt immer ganz gut funktioniert.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Boxenguru
    Beiträge
    916
    • 23. Juni 2003 um 21:14
    • #6

    Jede Branmelde Anlage kann man abschalten.
    Doch oft wird sich geweigert
    Das nämlich die Versicherung stress macht wenn das im Vertrag nicht berücksichtigt worden ist.
    Entweder lässt sich mit dem Brandschutzbeauftragten reden oder du musst den nebler daheim lassen.

    geht nicht gibts nicht !
    nicht motzen besser machen ;)

  • Acid_Burnzzz
    Beiträge
    189
    • 23. Juni 2003 um 21:42
    • #7

    Also das Problem hatten wir auch schon.
    Wir waren mit nem Musical in verschiedenen Säälen unterwegs, zwei waren so alt das gabs noch keine rauchmelder :D (so kann man ungestört nebeln).

    Beim anderen Saal hat der Hausmeister die Nebelmaschine gesehen und dann gesagt dass wir soviel nebel machen können wie wir wollen da er die raumelder abschlatet.

    Tja, bei einer halle konnte / wollte der hausmeister die rauchmelder nicht abschalten. Bei uns war aber ein kreisbrandinspektor mit anwesend der es dann geregelt hat, dass die feuerwehr auf solche einen eingegangen alarm nicht reagiert. (zu info, ein alarm wurde ausgelöst ... ).

    das sind meine erfahrungen mit nebel und rauchmelder

    gruss
    aicd

    achja, da war ja noch der hausmeister der in panik, mit hochrotem kopf mittem im musical reingestürmt kam und mir fast an die gurgel ging, wg. dem "vielen" nebel ... (hab vergessen, dass es rauchmelder gibt, das war nach 10 open air aufführungen *g*)

  • Backi
    Beiträge
    939
    • 23. Juni 2003 um 23:33
    • #8

    Ihr kennt doch Hausmeister.....
    Die Einbruch- und Brandmeldeanlage sind High Tech. Zwei Siemens Schränke mit Touchscreen und so. Der über 50 jährige Hausmeister hat natürlich keinen Plan, wie man einzelne Meldelinien ausschaltet bzw. will es nicht wissen. Obwohl Brandmeldeanlagen Inhalt meiner Ausbildung waren, werd ich den Teufel tun und daran rumspielen. Bei meinem Glück steht dann die Feuerwehr aus ganz NRW im Saal.
    Feuerwehraufsicht gibt es leider auch nicht.

    Ich verlaß mich auch nicht auf den Hausmeister, dass er den Alarm rechtzeitig ausschaltet. Der ist nämlich eher selten in seinem Kabuff und trinkt auch mal ganz gerne. Dann ist schnell die Gebühr für einen Fehlalarm fällig, die er dann natürlich auf mich schiebt.

    Aber mal was anderes: Wenn es legitim ist, ohne Feuerwehraufsicht die Melder auszuschalten, kann ich doch eigentlich auch ganz gepflegt das Gaffa um die Schlitze der Melder wickeln und sie auf diese Art ausschalten?! Jetzt mal rein rhetorisch: Ob der Hausmeister sie nun legal abschaltet oder ich, weil der Hausmeister nicht weiß wie es geht. Das ist doch gehoppst wie gesprungen?! Rechtlich gibts da aber doch bestimmt wieder einen Unterschied...

    Ich werde es nicht machen, weil es mir einfach zu riskant ist, wenn nachher doch mal was passiert. Der VA soll sich mit dem Hausmeister kurzschließen und mir notfalls unterschreiben, dass ich für Folgen nicht hafte.

    Danke für die Antworten!


    best regards

    Backi a.k.a. Grisu der Feuerwehrdrache

  • dagobert
    Beiträge
    809
    • 24. Juni 2003 um 12:02
    • #9

    Der Hausmeister kann im Alarmfall gar nix mehr machen! Der Alarm geht direkt zur Leitstelle, wovon aus gleich Alarmiert wird. Da wird auch nix zurückgehalten weil der Hausmeister dort Anruft und sagt das nix ist, die Fahrzeuge der Feuerwehr fahren ganz normal an, und dann wird geschaut ob auch wirklich nichts ist, zb im Nebenraum usw....

  • djtechno
    Beiträge
    1.255
    • 24. Juni 2003 um 19:55
    • #10

    ja die rauchmelder...

    bei uns an de runi hat es soclhe auch, ein fehlalarm kostet laut schild 2000- 3000 dm, wenn ich mich recht entsinne :(

    daher war auch in dem gebäude absolutes rauchverbot

    gab da glaub aber seit jahren keien fehlalarme mehr,allerdings hat da mal ein abgebrannter leuchtstoffröhrenstarter einen feueralarm ausgelöst ....

    die dinger sind wohl auch net soo sicher, wie se sein sollten... :(

    na,ja, gut, wird offtopic...

    Aber: Sicherheit MUSS sein, hier bei uns zuhause haben wir auch rauchmelder, aber halt eben die 29 euro teiel vom conrad elektronik, die machen nur lärm,wenn mal was ist, sollen einen halt wecken,wenn nachts mal was anfinge zu schmoren, hoffen mar,das se niemals gebraucht werden...

    Hobby-D.J.(nicht kommerziell),Audio-Einstufung:Fortgeschrittener
    (Sorry wegen der Tippfehler)
    << Mach ma' Leisa,Minelli >>

  • TokTok
    Beiträge
    11
    • 14. August 2003 um 13:51
    • #11

    Hallo

    bei unseren VAs konnten bisher die Rauchmelder abgestellt werden, jedoch war es in diesem Fall Vorschrift, dass eine Brandwache der Berufsfeuerwehr vor Ort war. Konnten die Rauchmelder nicht abgestellt werden, so wurde eben kein Nebel eingesetzt.
    In einem Fall hatten wir das Problem, dass in der Lüftungsanlage Rauchmelder eingebaut waren, was keiner so genau wußte. Nach kurzem Nebeln schaltete dann die Lüftungsanlage ab und die Schutzklappen fielen zu. Danach war dann die Party erstmal etwas stickig, weil keine Zu- und Abluft mehr transportiert werden konnte.

  • StephanT
    Verifiziert
    Beiträge
    386
    • 16. August 2003 um 18:55
    • #12

    Also ich hatte auch mal so nen tollen Hausmeister der gesagt hat er hätte die Brandmeldeanlage ausgeschalten.... Abend vor der VA aufgebaut, Nachts ca. um 2 Nebelmaschine laufen lassen, gut genebelt, Alarm los, Hausmeister natürlich daheim, Feuerwehr angerufen, gesagt das es sich um Fehlalarm handelt, die meinten aber das sich der Kreisbrandmeister davon überzeugen müsst, da freiwillige Feuerwehr wurde dieser nachts um 2 aus dem Bett geklingelt, der war gut sauer das der da antanzen durfte... Hat glaub ich 400 € gekostet.... Hausmeister dann morgens wiedergekommen, "Ups, hab ich vergessen..", Anlage ausgemacht, Abends beid er VA waren dann auch 2 Feuerwehrleute da, wegen zu viel Nebel noch 2 Fehlalarme in Nebenräumen.... Na ja, aber hab noch nirgendwo erlebt das man die Anlage garnicht abschalten kann.
    MfG
    Stephan

  • nachtmensch
    Beiträge
    148
    • 17. August 2003 um 07:19
    • #13

    das wird ja scheinbar ziemlich unterschiedlich gehandhabt... dass in manchen locations während der VA jemand von der feuerwehr da sein muss wenn die rauchmelder abgestellt werden ist schon heftig... ich war immer der meinung dass brandmeldeanlagen zwar zusätzliche sicherheit bieten, aber nicht vorgeschrieben sind, in dem fall dürfte eine vorübergehende deaktivierung doch niemanden interessieren...

    in einer unserer (ehemaligen) discotheken waren die rauchmelder in den bereichen mit publikumsverkehr während der öffnungszeiten immer automatisch deaktiviert, die gingen erst an sobald die alarmanlage eingeschaltet wurde, also nach feierabend... war von anfang an so vorgesehen und auch zulässig...

    nunja, vermutlich gibt es da für discotheken andere vorschriften als für sonstige veranstaltungshallen. anders kann ich mir das nicht erklären...

  • phil
    Beiträge
    912
    • 21. August 2003 um 16:21
    • #14

    Rauchmelder dürfen nur abgeschaltet werden, wenn eine Brandwache der Feuerwehr vor Ort ist...
    Sonst: kein Nebel

    phil

  • thoweiss
    Beiträge
    109
    • 22. August 2003 um 09:40
    • #15

    moin , nu sach ich auch mal was.

    Habe jahrelang BMA´s Installiert und in betrieb genomen, gewartet usw..
    (geringes wissen also vorhanden :) )


    An BMA´s können meist! einzelne linien abgeschaltet werden.
    /zeigefingermodus an
    Wenn linien abgeschaltet werden muss dies im

    Betriebsbuch der anlage vom betreiber eingetragen werden mit Uhrzeit datum, grund der abschaltung,
    und janz wichtig mit UNTERSCHRIFT!!!
    denn derjenige der unterschreibt ist später Haftbar.

    Und noch was: Kommt blos nicht auf die Idee da Irgewas abzukleben!!!

    Wenn das rauskommt bei ner Begehung der FW z.B. gibt mächtig Stress!
    /zeigefingermodus aus
    Gruss Thorsten

    wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • 3510maniac
    Beiträge
    322
    • 16. November 2003 um 17:00
    • #16

    das könnte ein problem sein mit den brandmeldern. bin feuerwehrmann und habe schon oft übungen mit nem extrem dichtem nebel gemacht. wir nebel soviel das man sich vortasten muss (die leutz mit pa). die bm gehen nach 2 -3 mins los!

  • Soundworld
    Beiträge
    151
    • 29. Dezember 2003 um 03:21
    • #17

    Ich hab auch das "Vergnügen" sowohl VTler als auch Feuerwehrmann mit Atemschutzausbildung zu sein....

    Meine Meinung zu dem Thema:

    Wenn irgendein Hausmeister oder wer auch immer für die BMA verantwortlich ist, dir versichert den Kreis der BMA, in dem genebelt werden soll, abgeschaltet zu haben oder dass er immer aus ist oder wie auch immer, dann lasst euch das schriftlich geben!!

    Hatte dieses Jahr auch einmal den Fall in nem Autohaus bei der Einweihung, dass mir der Filialleiter versicherte, die BMA würde nicht aktiv sein und beim Probedurchlauf der Autopräsentation mit Dunst vom Hazer ging dann doch der Alarm raus...

    Und der Anruf bei der Leitstelle bringt in solchen Fällen rein gar nichts, weil lediglich die Feuerwehr die Befugnis hat den ausgelösten Kreis wieder scharf zu schalten und das auch erst nach Begehung des Melderstandorts sowie der Brandmeldezentrale...

    Gruß, Thilo

  • LJ Matz
    Beiträge
    168
    • 29. Dezember 2003 um 05:06
    • #18

    Also Kollegas , ich erzähl euch mal was .

    Bei uns wurde eine Stadionhalle umgebaut , damals auf anraten des Jugendgemeinderats(JGR) beim Stadtrat beschlossen einen ,,EVENTRAUM" einzurichten. Dies war vor 2 Jahren.

    2 Jahre später, im November diesen Jahres wurde dieser tolle EVENTRAUM vom JDG eingeweiht, mit einer tollen Party, leider feierte die Freiwillige Feuerwehr mit einem kompletten Löschzug mit ! Diese ! Trottel ! insbesondere der Architekt liessen anstadt Hitzemelder Rauchmelder in dem Eventraum einbauen um Geld zusparen(Aussage Architekt und Hochbauamt)! Das 2. der Ceeconstecker wurde auf der gegenüberliegenden Seite dieses Raums platziert ! Also an der falschen Stelle.

    Ende der Geschichte , nun darf in diesem Eventraum keine VA gemacht werden ausser es ist ein Brandwache vor Ort mit 5 Personen da die Brandmeldeanlage nur komplett und nicht in Zonen abgeschaltet werden kann.

    Wenn man mal nachdenkt : Eine Brandmeldenanlage sollte dafür da sein einen Brand zumelden ,in einem Raum wo niemand anwesend ist, und dann Personen in dem Gebäude warnt und gegebenenfalls die Feuerwehr zu benachrichtigen ! Zitat eines Stadtbrandmeisters und Gemeinderatmitglieds.
    Wir sehen also , es wurden gute 50 td Euro ausgegeben für einen Eventraum indem nicht genebelt werden darf bzw. im moment ein Nutzungsverbot auferlegt wurde !

    Finde ich selbst als Steuerzahler super.

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