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Sichere Nachverfolgbarkeit / Besuchererfassung bei Events

  • skyper
  • 17. September 2020 um 23:46
  • skyper
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    • 17. September 2020 um 23:46
    • #1

    Ein Kollege hat mir heute einen interessanten Tipp gegeben,

    vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen bei der Umsetzung seines Hygienekonzeptes

    für eigene Veranstaltungen - insbesondere mit Abendkasse.

    Da immer öfter Donald T., Bill Gates oder Darth Vader auf den Besucherlisten
    in Restaurants und Veranstaltungen etc. auftauchen

    ist eine Nachverfolgbarkeit teils schwierig - siehe aktuell Hamburg.

    Personalisierte Tickets für spontane Besuche bei Veranstaltungen sind ggf. kompliziert,
    daher hat ein hiesiger Gastronom ein sehr simples aber effektives System ausgearbeitet:

    Wer rein will muss sich an der Tür erstens ausweisen,
    und zweitens vor Ort an ein extra für die Besuchererfassung bereitgestelltes Handy
    eine SMS mit seinem Namen schicken. Stimmen die Angaben überein, darf der Gast rein.

    Finde das sehr clever, weil

    a) keiner beim Namen beschummelt

    b) keine Ausweiskopien angefertigt werden

    c) man außer Handynummer und Name keine persönlichen Daten zurücklassen muss

    d) man eine gut gegliederte und zeitlich nachvollziehbare Besucherliste hat

    e) kostet nix

    f) der Datenschutz ist auch betriebsintern gut über den Zugang zum Handy zu regeln,

    (im Gegensatz zu Papierlisten die irgendwo im Büro/Restaurant herumliegen)
    und man kann die Datensätze nach zwei Wochen zuverlässig löschen.

    g) man kann dem Gast zusichern, dass er im Falle eines Verdachts auch wirklich kontaktiert wird,
    um entsprechend einen Test vornehmen lassen zu können.

    (Schon klar, es wird auch Idioten geben die genau nicht präventiv bis Vorliegen eines Testergebnisses in Quarantäne wollen...)


    Vielleicht gibt es ja noch andere gute Ideen zu dem Thema,

    je besser die Hygienekonzepte, desto größer die Chancen dass es irgendwie weiter geht...

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  • ThoSchu
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    • 17. September 2020 um 23:57
    • #2

    Ich habe mir kürzlich Visitenkarten mit QR Code gemacht. Das wäre am einfachsten aus meiner Sicht.

  • marce
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    • 18. September 2020 um 06:25
    • #3

    Persönliche Meinung: klingt für mich ok und praktikabel...

    Aus anderer Sicht:

    Was ist mit Leuten, die kein Handy (dabei) haben? Solls ja auch noch geben...

    Zu (c) und (f) könnte man ein Fass auf machen...

  • secluded
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    • 18. September 2020 um 09:22
    • #4

    Wir haben das so gelöst, daß der Käufer unserer Online-Tickets sowieso seine kompletten Daten angeben muß und für seine Begleitpersonen ein "Corona-Formular" Online auszufüllen hat. Falls dies nicht geschehen ist, mus am selbigen Abend der Vorstellung geschehen, an sonsten gab's kein Einlaß zur Vorstellung.

    Der Fall, daß der Kartenkäufer fehlerhafte Daten zu seinen Begleitpersonen angibt, wäre durch die Daten des Käufers abgesichert.

    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

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  • Online
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    • 18. September 2020 um 16:50
    • #5

    Ich finde die Datenerfassung wichtig und sinnvoll. Aber funktioniert sie auch von der Seite der Behörden?

    Also hat schon jemand einen Anruf oder Email bekommen, daß er sich bitte testen lassen soll?

    http://www.thewhitelodge.de

  • secluded
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    • 18. September 2020 um 17:09
    • #6

    aktuelles Problem: Katze in Hamburg

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

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  • secluded
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    • 18. September 2020 um 17:14
    • #7
    Zitat von skyper

    vor Ort an ein extra für die Besuchererfassung bereitgestelltes Handy
    eine SMS mit seinem Namen schicken.

    Sehr gute Idee, jedoch:

    Wer hat alles Zugriff auf das Handy?

    Wer löscht die Daten nach 4 Wochen?

    Wer führt tages- und Uhrzeitaktuell Listen der Anwesenden Gäste?

    Dsgvo-Konformität in Zeiten von den BigBrother 10100 und Apfelsaft?

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

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  • marcoboy
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    • 18. September 2020 um 17:24
    • #8

    Das Datenschutzgrundverordnung konform zu machen nicht ganz einfach...

    • Die Betroffenen müssen Aufgeklärt werden welchen Zweck die Erhebung erfolgt und wer zuständig ist. Auskunftspflicht etc...
    • Dann sind die Angaben Tagesgenau zu erfassen um die Fristgerechte löschen der Daten nach 4 Wochen zu ermöglichen. Nicht den Berühmten Zettel der dann auch noch Öffentlich einsehbar ist :huh:. Wenn einen pro Tag und pro Gast. Oder eine vertraute Person trägt die Daten dort ein.
    • Einsicht der Daten seitens Behörden würde ich nur mit Beschluss gewähren. Für Ordnungsämter etc. sind zur Kontrolle der Erhebung die Daten tabu ! Es hat hierzu schon diverse Unfug gegeben.
    • Solche App Lösungen bieten Firmen an die auch Wlan Zugänge ermöglichen. Aber Vorsicht was man den Daten passiert kann man sich nicht sicher sein. Erst kürzlichen tauchten solche Daten im Netz auf. Das Papier hat sich bewährt...
    • Auf keinen Fall die Daten für andere Zwecke verwenden ! Einige kamen schon auf die Idee Werbung zu versenden... Wenn man seine Kunden nun schon kennt...
    • Es wird zu viel erfasst und je nach Bundesland geht das auch meiner Meinung zu weit. Die Erfassung wird gemacht um den Kontakt zu ermöglichen. Telefonnummer und Name ist meiner Meinung ausreichend um den Zweck zu erfüllen. Einige wollen auch die Adresse und vermutlich bald die Kontonummer.
    • All das kommt da seitens der Behörden keine Unterstützung kommt wie das am besten Gesetzeskonform umzusetzen wäre. Einige Städte und Kammern haben dabei Informationen zur Verfügung gestellt. Meist kam "ihr müsst" wie aber nicht..
    • das mit der SMS halte ich für problematisch, da jede App die nummern auslesen kann und schon sind die Daten bei Facebook und co.

    Das mit den Daten wird im Ernstfall sowie so lustig... Ich kenne jemand der hat kleine Zettel gemacht und die wurden dann vom Gast in eine undurchsichtige Tonne gesteckt. Die kamen dann in einen Sack. Im Erstfall müsste das Gesundheitsamt jeden Zettel aufsammeln und Verarbeiten. Das hat man in Bayern gesehen wie lange das dauert. Einige Bundesländer kamen dann auf die Idee vorzuschreiben das die Daten Digital erfasst werden müssen. Aber wie immer keiner sagt WIE. csv ? Was können die alten Dinger im Amt verarbeiten und haben die überhaupt Internet ? ^^...

    4 Mal editiert, zuletzt von marcoboy (18. September 2020 um 17:40)

  • skyper
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    • 18. September 2020 um 21:41
    • #9
    Zitat von secluded

    Sehr gute Idee, jedoch:

    Wer hat alles Zugriff auf das Handy?

    Wer löscht die Daten nach 4 Wochen?

    Wer führt tages- und Uhrzeitaktuell Listen der Anwesenden Gäste?

    Dsgvo-Konformität in Zeiten von den BigBrother 10100 und Apfelsaft?

    Die bestmögliche Annähernung an die dsgvo wird am Ende der Datenschutzbeauftragte (hahaha...) anleiten müssen.

    Zumindest könnte man ein "jungfräuliches" prepaid-Handy nehmen, das Gerät ohne Datenanbindung betreiben und per Pin sperren, namentlich eine unterwiesene Person für die Datenverwaltung benennen der die Einträge auch wieder löscht , und das Gerät außerhalb der Einlasszeiten nachts in den Tresor legen. Uhrzeit bzw Datum loggt man ja durch die SMS beim Betreten der Veranstaltung mit.

    Im Gegensatz zu Papier hat zumindest kein anderer Gast die Daten im Sichtfeld, und bei korrekter Verwahrung und Konfiguration des Handys auch keine weiteren Mitarbeiter Zugriff darauf.

    Ich fand es zumindest eine interessante Methode um verlässlich Namen und Telefonnummern der Gäste zu dokumentieren. Und im Gegensatz zum China Imbiss bei uns in der Mall, bei dem seit der Wiedereröffnung auf jedem Tisch eine Kladde mit allen Besuchern seit dem Tag X zur Ansicht öffentlich ausliegt zumindest halbwegs Datenschutzorientiert.

    Bei den Daten aus online - Ticket Systemen muss man ja auch entsprechend Vorkehrungen treffen, sicher und datenschutzkonform ist da auch relativ. Fängt schon damit an dass der Administrator vermutlich einen user namens "superadmin" angelegt hat, der naturgemäß ALLES einsehen kann, egal wer die Software bedient bzw darauf freigeschaltet ist.

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  • marcoboy
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    • 19. September 2020 um 07:22
    • #10

    Es gibt ja Tickets-Systeme nur diese sind eine Art Mafia.. Mit Personalisierten Tickets gibt man die Aufgabe ab und wenn diese Daten wo auftauchen kannst du diese auf Schadensersatz verklagen.

    Mit solch einen System inkl. Scan am Eingang ist für dich als Veranstalter alles erledigt. Große Veranstalter die das sowie so schon nutzten haben damit er weniger ein Problem.

    Wie oben erwähnt haben einige Anbieter von Gäste-Wlans einen Möglichkeit geschaffen online zu Registrieren. In den Karten ist ein QR Code. Wie aber der Wirt kontrollieren will ob an dem Tisch sich jemand registriert und die Daten auch plausible sind ?

    Eine Pflicht seinen Ausweis zu zeigen gibt es ja nicht und mit dem Hausrecht ist das dann auch so eine Sache. Kunden wegzuschicken macht niemand gerne, erst recht wenn die Bereitschaft der Maßnahmen beim Wirt gering sind.

    Manche Ämter wollten schon zugriff auf das Kassensystem! Was sich solche Ämter meinen herauszunehmen ist unglaublich. Die Daten gibt es nur mit Beschluss! Im Falle Infektion bekommen sie diesen in der Regel auch und "Gefahr in Verzug" ist völlig abstrus. Wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es kein Zugriff auf ein Kassensystem zur Kontrolle der Erfassung.

  • Tobias Zw.
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    • 19. September 2020 um 10:29
    • #11
    Zitat von marcoboy

    Eine Pflicht seinen Ausweis zu zeigen gibt es ja nicht und mit dem Hausrecht ist das dann auch so eine Sache.

    Doch, kann man über die Hausordnung ganz lässig darstellen. Haben wir im Rahmen von Hygienekonzepten jetzt schon bei einigen Häusern eingeführt. Niemand muss sich am Eingang ausweisen, dann wird man halt nur nicht reingelassen - dem Verfahren hat man aber bereits beim Kauf der Karte durch Akzeptieren der AGB zugestimmt, von daher gibt's dann auch keinen Schadenersatz für den Abgewiesenen.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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  • TasteBerlin
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    • 20. September 2020 um 10:08
    • #12

    Es gibt nicht einmal die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Allerdings könnte man auch einen anderen amtlichen Lichtbildausweis akzeptieren, z.B. Führerschein.

  • secluded
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    • 20. September 2020 um 10:16
    • #13

    PersonalAusweisGesetz der Bundesrepublik Deutschland

    Zitat

    Abschnitt 1

    Allgemeine Vorschriften

    § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellungder Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweisesabzugleichen.

    .

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

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  • Tobias Zw.
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    • 20. September 2020 um 10:38
    • #14
    Zitat von TasteBerlin

    Es gibt nicht einmal die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Allerdings könnte man auch einen anderen amtlichen Lichtbildausweis akzeptieren, z.B. Führerschein.

    Mist, secluded war schneller als ich... :)


    Du muss keinen Personalausweis haben, wenn Du stattdessen einen Reisepass hast. Ein Führerschein hingegen ist *nicht* ausreichend, um der Ausweispflicht zu genügen - u. a., weil der Führerschein eingezogen werden kann...


    Und: Verwechselt mal bitte nicht öffentliches Recht mit privatem Vertragsrecht. Wenn ich nebenvertraglich durch AGB oder Hausordnung bestimme, dass Gäste nur mit BPA oder Reisepass reinkommen, dann gilt das. Wer sich nicht ausweisen will, will halt auch nicht dringend genug rein...


    Mit formalen Grüßen Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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  • skyper
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    • 20. September 2020 um 15:10
    • #15
    Zitat von TasteBerlin

    Allerdings könnte man auch einen anderen amtlichen Lichtbildausweis akzeptieren, z.B. Führerschein.

    Geht ja nicht um ein Visum für Nordkorea, solange das nicht die Metro-Karte oder der Ausweis vom Tigerentenclub ist wird kann man ja einen gewissen Ermessensspielraum mit vorsehen. Wer vorsätzlich anonym Leute anstecken will macht das vermutlich eher wo anders.

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  • treibsand
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    • 21. September 2020 um 10:00
    • #16
    Zitat von secluded
    Zitat


    § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

    ...das dürfte in den allermeisten Fällen zwar auf den Großteil der Gäste zutreffen - aber eben nicht auf alle...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • marce
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    • 21. September 2020 um 10:39
    • #17

    ... und dann gibt es immer noch den feinen Unterschied zwischen "besitzen müssen" und "mitführen müssen".

  • nasi
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    • 21. September 2020 um 10:43
    • #18

    Es gab doch schon lange vor Corona personalisierte Tickets mit einer Form von Ausweispflicht - also wo ist denn jetzt das Problem?

    Viele Grüsse,
    Mario Henkel

  • billbo
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    • 21. September 2020 um 10:52
    • #19

    Eben. Und an das 'mitführen müssen' hat sich jeder jugendliche Club-/ Disco-/ Venuebesucher - Corona hin oder Corona her - spätestens an dem Abend blitzschnell gewöhnt, an dem es zum ersten Mal heißt "Kein Personalausweis (= kein Altersnachweis)? Tja, du kommst hier leider nicht rein!"

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Tobias Zw.
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    • 21. September 2020 um 10:57
    • #20

    Nachdem ich da anscheinend unklar geschrieben hatte -

    Es ist absolut legal und inzwischen mancherorts auch üblich, den Zutritt zur Location an das Vorlegen des Persos zu knüpfen bzw. Stichprobenkontrollen vorzunehmen. Da isses komplett wumpe, ob es eine gesetzliche Besitz- oder Mitführungspflicht gibt: Wir sind hier im Vertragsrecht, und wenn ich qua AGB oder Hausordnung regele, dass der Zutritt zur Veranstaltung an das Vorlegen des Persos gebunden ist, dann ist das so,

    Ich muss - als Sicherheitsmensch - auch zugeben, dass mich derzeit diese Unsitte, irgendwelche Phantasienamen in die Listen einzutragen massiv entsetzt. Die Fallzahlen steigen derzeit wieder, und den Veranstaltern und Betreibern sollte doch hoffentlich klar sein, dass ihr wirtschaftliches Überleben davon abhängt, dass die Pandemie möglichst bald eingedämmt wird. Es ist also im Interesse der Veranstalter, stringent die Einhaltung der Hygienevorschriften durchzusetzen und das contact tracing zu überwachen.

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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