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UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

  • eschwenk
  • 28. Dezember 2020 um 04:42
  • eschwenk
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    • 28. Dezember 2020 um 04:42
    • #1

    EDIT MOD

    Ein Mischpult wird getauscht:

    Wie gut das dann wirklich funktioniert werd ich aber erst sehen wenn ich nach Treppendorf fahren und die Hardware tauschen kann, was bedingt durch die derzeitigen Reise- und Ausgangsbeschränkungen wohl erst Mitte/Ende Januar gehen wird.

  • guma
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    • 28. Dezember 2020 um 12:23
    • #2

    Wieso mußt Du dazu nach Treppendorf fahren?

  • eschwenk
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    • 28. Dezember 2020 um 18:45
    • #3
    Zitat von guma

    Wieso mußt Du dazu nach Treppendorf fahren?

    Weil ich das Presonus-Geraffel zurückgebe und mir das mit Postversand und Verpackerei von dem Trum einfach viel zu viel Action ist, außerdem hab ich die OVP vom Pult und vom Case nicht mehr und möchte mir eh noch ein paar andere Gerätschaften aus der Nähe anschauen.

    Da ist es am einfachsten, ich pack das Presonus-Pult im Case ins Auto, die restlichen Sachen in den passenden Kartons dazu, und fahr alles direkt hin, dann muß ich mich um versandgerechtes Einpacken von den unhandlichen Teilen einfach gar nicht kümmern (im Auto reicht das Flight Case, das eh mit zurückgegeben wird, ja dicke aus). Wenn ich dann eh dort bin kann ich die neue Hardware soweit verfügbar (kann man ja vorher ordern) auch gleich mitnehmen . War auch seitens Big T überhaupt kein Thema, das so zu machen - von der Seite kann ich mich über mangelnde Kulanz bislang absolut nicht beschweren.

    Nur geht das Hinfahren halt erst, wenn die auch wieder Kundschaft in den Laden lassen dürfen, sonst hat die Aktionkeinen Sinn. Ich hab bereits mit vereinbart, daß die Money Back Frist entsprechend verlängert wird, das war auch gar kein Thema - ok, spart denen auch Versand- und Rücksendekosten.

    Momentan hat das SQ6 laut Webshop eh 1-2 Wochen und die AR2412 3-4 Wochen Lieferzeit, das müßte dann terminmäßig eigentlich gut zu koordinieren sein.

  • guma
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    • 28. Dezember 2020 um 22:48
    • #4

    'Originalkarton weg' ist natürlich blöd.

  • ERICH
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    • 29. Dezember 2020 um 00:21
    • #5

    Rücknahme ohne OVP und in der Größenordnung ist wirklich mehr, als entgegenkommend.

    Ich hebe mir von Pulten und ähnlich fragilen und unförmigen Geräten immer die OVP auf, um sie im Fall einer Reparatur zum einsenden nutzen zu können.

    Bei Endstufen z.B. ist das nicht so wild (da hab ich nur eine Verpackung für solche Fälle, die passt für fast alle Amps), aber ein Pult versandgerecht zu verpacken ist sonst nicht einfach. Und das ganze Case zu schicken ist für mich auch keine wirkliche Alternative.

  • HenrySalayne
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    • 29. Dezember 2020 um 01:03
    • #6

    Es stößt bei mir auch auf leichtes Unverständnis, warum man bei Geräten, die sich noch in der Erprobung und Testphase befinden, die Verpackung bereits entsorgt hat. Vielleicht könnte man das in Zukunft anders machen. ;)

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • eschwenk
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    • 29. Dezember 2020 um 08:45
    • #7
    Zitat von HenrySalayne

    Es stößt bei mir auch auf leichtes Unverständnis, warum man bei Geräten, die sich noch in der Erprobung und Testphase befinden, die Verpackung bereits entsorgt hat. Vielleicht könnte man das in Zukunft anders machen. ;)

    Nicht jeder hat unendlich viel Platz um Riesenkartons, die ohnehin noch deutlich größer als die Gerätschaften sind, samt Dämm-Material wochenlang zu lagern. Zumindest das gesetzliche Widerrufsrecht im Online-Handel setzt eine OVP außerdem nicht generell voraus,

    Hätte ich alles klassisch bin einem Laden gekauft, wäre die OVP für den Mixer höchstwahrscheinlich auch nicht mitgegangen, sondern der Händler hätte mir bei der Abholung das Pult ins Case gesetzt, damit ich sehe daß das alles sauber zusammenpaßt, und selbstverständlich angeboten, die OVP gleich zu entsorgen (und die schwere Kiste in meinen Kofferraum zu tragen).

    Abgesehen davon sollte es ja eigentlich keine Erprobung und Testphase sein, sondern Einarbeitung und Vorbereitung. Ich hatte durchaus die Absicht, das Zeug zu behalten - und hätte das wenns nur kleine Quirks gewesen wären oder realistische Aussicht auf Besserung bestünde sicher auch getan.

    Andererseits sollte das für nen großen Händler bei häufiger verkauften Geräten eher kein großes Problem sein. Weil dann hat der da eher selbst ein Entsorgungsproblem mit dem Verpackungsmaterial, zumindest wenn er sowas auch inclusive Einbau beim Kunden ausliefert. Wir reden hier ja nicht von nem Artikel, der nur 3x im Jahr verkauft wird.

    Soo viel Kulanz ist das hier also nicht. Im Wesentlichen die Verlängerung der gesetzlichen 14 Tage Frist auf 30 schon beim Kauf und jetzt halt noch die Zusage, mit dem Rücktransport Corona-bedingt zu warten bis wieder Kundschaft in den Laden darf.

    Meine Vermutung im speziellen Fall wäre, daß Pult und Case dann als B-Stock Bundle zurück in den Shop gehen und dem nächsten Käufer einfach fertig montiert geliefert werden, dann braucht man nur nen passenden Karton fürs Case, das tut "T" wirklich nicht weh. Solche Artikel tauchen ja ständig in deren Shop auf, hab ich bei anderen Artikeln auch schon gekauft und nicht bereut.

    Passende Kartons für den Rackmixer (ein 19"/1HE Gerät mit 35cm Einbautiefe) geben die mit ziemlicher Sicherheit täglich zu Dutzenden in die Entsorgung. Da braucht man sich nur die Verpackungscontainer bei der Warenabholung anzuschauen.

    Sprich: der wirkliche Schaden für den Händler hält sich in dem Punkt in Grenzen, der Gewinn durch demonstrierte Kulanz (und "gute Presse") ist denen offensichtlich mehr wert.

  • TasteBerlin
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    • 29. Dezember 2020 um 10:07
    • #8

    Ich hebe auch viele Verpackungen auf. Brauche ich tatsächlich mal eine, für die ich nichts passendes mehr habe (z.B. für einen Weiterverkauf gebrauchter Technik), gehe ich auch gern mal zum Musikladen "um die Ecke". Die freuen sich, wenn jemand ihr Verpackungsmaterial entsorgt.

  • HenrySalayne
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    • 29. Dezember 2020 um 12:07
    • #9

    eschwenk

    Es geht doch in erster Linie um Ausfallwahrscheinlichkeiten.

    Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/Ausfallverteilung#/media/Datei:Badewannenkurve.png

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a9/Badewannenkurve.png

    Zumindest bei elektrischen Geräten sollte man in Phase 1 (bei Mischpulten wahrscheinlich irgendwo zwischen 20 und 100 Betriebsstunden) auf Grund des deutlich erhöhten Ausfallrisikos unbedingt die Verpackung aufbewahren. Auch bei einem Gewährleistungsfall macht man ohne Verpackung sich selbst und dem Händler das Leben unnötig schwer. Von der Retoure auf Kundenwunsch gar nicht so sprechen.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • wora
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    • 29. Dezember 2020 um 12:48
    • #10
    Zitat von ERICH

    Ich hebe mir von Pulten und ähnlich fragilen und unförmigen Geräten immer die OVP auf, um sie im Fall einer Reparatur zum einsenden nutzen zu können.

    wie schön, wenn du so viel platz übrig hast.

    ich hätte den jedenfalls nicht.

    bei kleineren gerätschaften ist es ja kein problem, den karton noch ne weile aufzuheben. aber mischpult-kartons zerschneide ich, sobald das gerät das erste mal eingeschaltet war und sauber läuft. eine andere chance habe ich da auch nicht, sonst kann ich mich schnell nicht mehr bewegen. ich muss in meinem lager ohnehin schon die tetris-logistik anwenden, weil ich einfach zu viel zeug habe ;)

    klar, ein neues und größeres lager wäre eine gute lösung. aber finde da mal ein passendes!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von wora (29. Dezember 2020 um 12:54)

  • eschwenk
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    • 29. Dezember 2020 um 19:51
    • #11
    Zitat von HenrySalayne

    eschwenk

    Es geht doch in erster Linie um Ausfallwahrscheinlichkeiten.

    Zumindest bei elektrischen Geräten sollte man in Phase 1 (bei Mischpulten wahrscheinlich irgendwo zwischen 20 und 100 Betriebsstunden) auf Grund des deutlich erhöhten Ausfallrisikos unbedingt die Verpackung aufbewahren. Auch bei einem Gewährleistungsfall macht man ohne Verpackung sich selbst und dem Händler das Leben unnötig schwer. Von der Retoure auf Kundenwunsch gar nicht so sprechen.

    Der Händler hat ja steif und fest behaupttet kein Problem damit zu haben. Ich denke, wenn einer das beurteilen kann, dann ja wohl der.

    Im Übrigen hätt ich jetzt persönlich kein Problem damit, wenn die Rechtslage etwas anders wäre und der Händler einem dann halt den Karton und das Dämmaterial in Rechnung stellen könnte, das würde den Kohl jetzt bei der Aktion nicht mehr fett machen. Aber offensichtlich gehts ja auch so.

  • ThoSchu
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    • 29. Dezember 2020 um 23:02
    • #12
    Zitat von eschwenk

    Zumindest das gesetzliche Widerrufsrecht im Online-Handel setzt eine OVP außerdem nicht generell voraus,

    Du bist also Privatanwender ohne gewerblichen Hintergrund?

  • guma
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    • 29. Dezember 2020 um 23:14
    • #13

    Ich hab da mal was abgetrennt...;)

  • ThoSchu
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    • 29. Dezember 2020 um 23:51
    • #14

    AGBs eine Onlinehändlers mit Ladengeschäft:

    Zitat von Thomann
    1. Wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
    Zitat von Thomann

    Widerrufsrecht

    Sofern der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

    Zitat von Thomann
    1. Zusätzlich zum gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht bietet das Musikhaus Thomann für Verbraucher für die anschließenden 16 Tage eine Money Back Garantie. Der Kunde kann von uns erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach vollständigem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen abgeholt. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Customer Service (Kontakt siehe § 3, Punkt 1) ist daher empfehlenswert.

    Solltest Du kein Verbraucher im Sinne §13 BGB sein, würde ich in Demut schweigen und die aufgemachten Fässer besser in den wahrscheinlich nicht vorhandenen Keller rollen.

    Ich würde mich als Händler jedenfalls nicht so verarschen lassen.

    Wenn Du tatsächlich Verbraucher bist, nehme ich alles zurück. In der Beweispflicht bist aber Du.

  • skippa
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    • 30. Dezember 2020 um 01:51
    • #15
    Zitat von ThoSchu

    Du bist also Privatanwender ohne gewerblichen Hintergrund?

    Moin,

    Presonus StudioLive III versus Soundcraft Si versus X/M32 versus A&H SQ

    klingt nicht nach Privatanwender/Endverbraucher.

    skippa

  • eschwenk
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    • 30. Dezember 2020 um 05:09
    • #16
    Zitat von ThoSchu

    AGBs eine Onlinehändlers mit Ladengeschäft:

    Solltest Du kein Verbraucher im Sinne §13 BGB sein, würde ich in Demut schweigen und die aufgemachten Fässer besser in den wahrscheinlich nicht vorhandenen Keller rollen.

    Ich würde mich als Händler jedenfalls nicht so verarschen lassen.

    Wenn Du tatsächlich Verbraucher bist, nehme ich alles zurück. In der Beweispflicht bist aber Du.

    Erstens: beweisen muß ich hier schonmal gar nichts, wenn überhaupt dann meinem Händler. Der hat alle relevanten Daten und kann daher selbst entscheiden.

    Zweitens: ja, ich betreibe das als Amateur und bin daher zumindest für alles was ich selbst kaufe und bezahle Privatkunde. Ja, die Geräteklasse richtet sich nicht unbedingt an solche, soll es aber halt auch geben. Wenn ich nen Sponsoren habe der das Zeug kauft und z.B. einem Verein zur Verfügung stellt, für den ich aktiv bin, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

    Drittens: selbst wenn ich Gewerbekunde bin steht es dem Händler immer noch frei, die Privilegien von Privatkunden auch auf Gewerbekunden anzuwenden (abgesehen von den steuerlichen Fragen). Und möglicherweise tut er das im Zweifelsfall auch einfach, weil er realisiert, daß der Impact "dicker Backen" ihn am Ende teurer kommt als der Impact von ein paar fehlenden Kartons.

  • eschwenk
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    • 30. Dezember 2020 um 05:11
    • #17
    Zitat von skippa

    Moin,

    Presonus StudioLive III versus Soundcraft Si versus X/M32 versus A&H SQ

    klingt nicht nach Privatanwender/Endverbraucher.

    skippa

    Ich kenne einige Leute, die vergleichbares in ihrem Privatstudio zuhause stehen haben und allerhöchstens gelegentliche Engagements gegen Bezahlung absolvieren. Instrumente für fünfstellige Beträge sind bei Amateurmusikern nicht so selten, warum sollte das bei der privaten Studio- oder Veranstaltungshardware anders sein?

  • eschwenk
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    • 30. Dezember 2020 um 06:49
    • #18
    Zitat von ThoSchu

    Ich würde mich als Händler jedenfalls nicht so verarschen lassen.

    Nun mal ganz ruhig mit die jungen Pferde. Thomann hat definitiv alle irgendwie auch nur Ansatzweise relevanten Informationen zu dem Thema schon seit Jahren in seiner Kundenakte und scheint sich jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Kommunikation keineswegs verarscht zu fühlen. Ich gehe auch davon aus, daß der Service diese Daten bei allen Telefonaten auf dem Schirm hatte, wozu erfragen die sonst die Kundennummer?

    Jedenfalls bin ich da seit vielen Jahren Kunde sowohl privat als auch mit meinem Verein. Natürlich selten mit großen Trümmern, meist Kleinkram wie Notenpult, Metronom, Kabel und anderes Zubehör, ab und zu aber auch mal eine Anschaffung in dieser Größenordnung.

    Aufgrund meiner ehrenamtlichen Verbandsarbeit habe ich weiterhin Kontakt zu vielen Musiklehrern, Berufsmusikern, Musikschulen und anderen gewerblichen Thomann-Kunden. Keiner von denen hat mir jemals erzählt, daß Thomann die bei einfachen Anschaffungen hinsichtlich Gewährleistung oder Rückgabe nennenswert anders als private Käufer behandeln würde. Wenns um Wiederverkäufer oder Großaufträge geht natürlich schon, aber darüber reden wir hier ja nicht.

    Wäre es vielleicht möglich, daß diese offensichtlich deutlicher als bei Dir ausgeprägte Kulanzbereitschaft einfach einer von mehreren Gründen ist, warum der unbestreitbar derzeit erfolgreichste Händler für Musikalien und Veranstaltungstechnik in Europa Thomann heißt und nicht ThoSchu? Das hieße ja nicht, daß Du was falsch machst - es ist vielleicht gar nicht Dein Ziel, ein Geschäft wie Thomann zu betreiben, das kann ich nicht beurteilen. Aber irgendwas muß "T" wohl schon richtig machen, sonst wär der Laden nicht so gewachsen.

    Bevor da jetzt der nächste mit wilden Unterstellungen daherkommt: nein, das Pult wird keine verkappte "Spende" für einen Verein oder Verband. Es ist einfach so, daß ich regelmäßig verschiedene musikalische Projekte mit verschiedenen Akteuren mache, bei denen ich sowas einsetze, und die Ausstattung deshalb aus verschiedenen Gründen bewußt in meinem Privatfundus vorhalte. So kann ich unabhängig darüber entscheiden und verfügen.


    Einmal editiert, zuletzt von eschwenk (30. Dezember 2020 um 07:05)

  • guma
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    • 30. Dezember 2020 um 08:05
    • #19
    Zitat von skippa

    Presonus StudioLive III versus Soundcraft Si versus X/M32 versus A&H SQ

    klingt nicht nach Privatanwender/Endverbraucher.

    skippa

    Für mich schon...

    Zitat von eschwenk

    Das Pult um das es hier geht soll aber eben meins sein. Und ich glaube daß ich mit der angepeilten Geräteklasse für eine Privatperson schon verdammt gut ausgestattet sein werde. Und es ist KO-Kriterium, daß ich das Ding selber ins Auto und wieder in den Keller kriege.

    eschwenk

    Wenn Du dann irgendwann nach dem lockdown Gelegenheit hattest, Deinen Umtausch zu bewerkstelligen, kannst Du uns der Einfachheit halber erzählen, wie's gelaufen ist.

    Meine persönliche Meinung, die nach dem weitgehenden Untergang des lokalen Musikalieneinzelhandels sicher irrelevant ist, aber vielleicht erinnert sich der Hans Thomann noch daran:

    In meiner eigenen, sehr lange zurück liegenden Zeit im Musikalieneinzelhandel war es üblich, bei einem solchen Fehlkauf, wenn es ein guter Kunde war und man sich noch für die eigene Beratung verantwortlich fühlte, das Gerät samt Verpackung zu begutachten und nach Zustand eine Inzahlungnahme zu vereinbaren, die für beide Seiten tragbar war. Für mich Neudeutsch 'fair trade'. Wäre der Kunde einer gewesen, der bei der Kundenberatung eh alles besser wußte, wäre ich beim Schulterzucken, der Umtauschkalkulation und der darauf folgenden Beschimpfung durch den selbstbewußten Fehlkäufer extrem entspannt gewesen.

    War ne echt gute Zeit.;)

  • Online
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    • 30. Dezember 2020 um 09:55
    • #20

    Fernab von allen AGBs, privater oder gewerblicher Nutzung wäre das komplette "Faß" das hier seitenweise diskutiert und beleuchtet wird doch nie passiert wenn eschwenk VOR dem Kauf mit jemandem (von Thomann, dem Vertrieb oder sonstwem der die Hardware gut kennt) gesprochen hätte...

    Dieses Versäumnis nebst der angeschlagenen Tonalität gefällt mir überhaupt nicht. Trotzdem wünsche ich eschwenk gutes gelingen mit seinem SQ6 (bin aber trotzdem froh nicht "sein" Händler zu sein)

    Nicht für ungut - und ein gutes, erfolgreiches und normales 2021 wünsch ich uns allen.

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