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Impfpflicht bei Veranstaltungen?

  • ThoSchu
  • 27. Juli 2021 um 11:51
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    • 11. September 2021 um 13:16
    • #141

    in niedersachsen bahnt sich 2 g an, dann aber auch ohne maske. man darf also nur noch geimpft oder genesen auf ein konzert um dann aber das volle programm zu genießen, wie es mal war. getestete müssen draußen bleiben!!

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  • verstärkerberserker
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    • 11. September 2021 um 13:42
    • #142
    Zitat von marcoboy

    Man muss mit Infektionen umgehen können, sonst sind Veranstaltung nicht durchführbar. Auszuschließen sind sie offensichtlich nicht….

    Das ist das Kernproblem für den Restart von Konzerten und Touren.

    In allen Hygienekonzepten und Auflagen zu Veransaltungen der letzten und nächsten Wochen, ist nirgends berücksichtigt, was passiert, wenn mal einer positiv getestet wird.

    Aktuelles Beispiel:

    -2G auch für die Crew (den Impfstatus von Angestellten darf ich ja nicht mal abfragen)

    -tägliche Tests bei Betreten des Geländes (einem Angestellten muss ich Tests anbieten, darf sie aber nicht fordern)

    -Maskenpflicht auch draußen (wenigstens in Bayern abgeschafft)

    -keine Aussage zu:

    -was passiert, wenn dann einer positiv getestet wird?

    -wer muss den ggf. wie schnell ersetzen?

    -natürlich ist jeder ersetzbar, es gibt aber Schlüsselpositionen, bei denen das showgefährdend wird

    -wer übernimmt die Folgekosten für alles was sich daraus ergibt?

    -tbc.

    ...Holz ist braun!

  • secluded
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    • 11. September 2021 um 13:46
    • #143
    Zitat von verstärkerberserker

    -2G auch für die Crew (den Impfstatus von Angestellten darf ich ja nicht mal abfragen)

    ...sollte eigentlich selbstverständlich sein, jedoch hat da z.B. die Gastronomiebranche wieder die unglaubliche Ausnahme, daß der Mitarbeiter nur 2 mal pro Woche ein Testangebot des Arbeitgebers annehmen kann, oder auch nicht - Ungeimpft und Ungetestet darf weiterhin in der Gastronomie gearbeitet werden, auch wenn die Gäste hier im BaWü womöglich bald (am Mo. 13.9. kommt 'ne neue CoronaVO-BW 'raus) nur noch unter 2G in die Kneipe dürfen...

    ...da läuft in meinen Augen etwas ziemlich FALSCH !

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • guma
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    • 11. September 2021 um 17:20
    • #144

    2G für alle. Der Rest soll zuhause bleiben. Ich hab’ das Impfgezicke jetzt echt mal satt.

    Hallo? Freiheit? Kein Problem! Jeder Impfgegenspacken hat das Recht und die Freiheit, in den Keller zu gehen , die Tür zuzunageln und sich alles, was er bis zum Ende von Corona benötigt, durch den Lichtschacht anreichen zu lassen.

    Ende der Durchsage! X(

  • floger
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    • 11. September 2021 um 17:50
    • #145

    Das Problem ist ja, dass die ungeimpften auch einen Platz auf der Intensivstation wollen. Würden die daheim allein vor sich hin sterben, wäre es in den Krankenhäusern auch deutlich entspannter.

  • Herr Nink
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    • 11. September 2021 um 17:57
    • #146
    Zitat von guma

    hat das Recht und die Freiheit, in den Keller zu gehen , die Tür zuzunageln und sich alles, was er bis zum Ende von Corona benötigt, durch den Lichtschacht anreichen zu lassen

    Wenn´s doch nur so wäre. In Wien hupfens schon wieder seit Stunden unbehelligt rum und verbreiten das Virus - sowie ihren Schwachsinn.

  • guma
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    • 11. September 2021 um 18:13
    • #147
    Zitat von floger

    Das Problem ist ja, dass die ungeimpften auch einen Platz auf der Intensivstation wollen. Würden die daheim allein vor sich hin sterben, wäre es in den Krankenhäusern auch deutlich entspannter.

    Ist ja wahrscheinlich bekannt :) aber hier noch mal zur Erinnerung. Wir brauchen die nicht auf den Intensivstationen!

  • simonstpauli
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    • 11. September 2021 um 20:41
    • #148

    Kurze Zusammenfassung der aktuellen Lage für mich:

    Hamburg:
    2G, gilt auch für Personal mit Publikumskontakt. Im Arbeitsrecht ist das grob so: AG darf AN fragen, ob Immunschutz vorliegt. AN muß nicht antworten. Bei unklarem Status kein Einsatz in Publikumsbereichen möglich.
    Selbständige: Es gilt Vertragsfreiheit. Ich halte es für absolut vorstellbar, daß Auftraggeber einen Impf-/Genesenennachweis fordern können. Aber auch Auftragnehmer könnten das in die AGB schreiben.

    Gefährlich: Im Moment dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf 2G-Veranstaltungen. Diese Gruppe wird also mit Ansage durchseucht. So funktioniert 2G nicht. Wir verzichten weitgehend auf Hygienemaßnahmen, vor Allem auf Abstand. Im Gegenzug müssen wir sicherstellen, daß ALLE Anwesenden kein hohes Risiko auf einen schweren Verlauf haben. Infektionen sind bei 2G unvermeidbar.

    3G: mit Testungen (ab Mitte Oktober kostenpflichtig) können auch Ungeimpfte an Veranstaltungen teilnehmen, allerdings sind die Anforderungen an Hygienekonzepte dann strenger. Ohne Abstandsregeln wird es im Herbst/Winter kaum gehen, mit eventuellen Ausnahmen.
    Für mich absolut unerläßlich für Veranstaltungen, bei denen ungewollt Ungeimpfte Teil der Zielgruppe sind. (aktuell hauptsächlich Kinder unter 12 Jahren)

    Eine staatliche Impfpflicht wird so schnell nicht kommen, denke ich. Es bleibt also an uns hängen.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • Tobias Zw.
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    • 12. September 2021 um 13:18
    • #149
    Zitat von verstärkerberserker

    -keine Aussage zu:

    -was passiert, wenn dann einer positiv getestet wird?

    -wer muss den ggf. wie schnell ersetzen?

    Und DAS zeigt, dass gerade viel zu viele Leute Hygienekonzepte schreiben, die GAR KEINE Ahnung haben oder es einfach grob fahrlässig schlecht machen!

    Das Ausbruchsmanagement - und dazu gehört nun einmal eine positive Testung - ist schon seit IMMER Bestandteil jedes ordentlichen Hygieneplanes bzw. Hygienekonzeptes.

    Eins weiß ich: Wenn ich Veranstaltungen bzw. Hygienekonzepte auditiere oder irgendwann vielleicht mal als Sachverständiger vor Gericht ein warmes Wort dazu beitragen soll, werde ich genau *DAS* auch sagen. Es gibt genug anerkannte Regeln der Technik (TRBA 250!) und sonstige Empfehlungen zu den Inhalten eines Hygienekonzeptes, wer dann immer noch das Ausbruchsmanagement aus dem Konzept rauslässt handelt nicht mit der objektiv erforderlichen Sorgfalt...

    Mit zornigen Grüßen, weil diese Spacken alles noch weiter in die Länge ziehen und Breite walzen -

    Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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    • 12. September 2021 um 14:12
    • #150
    Zitat von Tobias Zw.

    Und DAS zeigt, dass gerade viel zu viele Leute Hygienekonzepte schreiben, die GAR KEINE Ahnung haben oder es einfach grob fahrlässig schlecht machen!

    Genau das... Wir hätten im Sommer ein Open Air bei uns im Garten gehabt, wenn genügend Leute gekommen wären. Das Hygienekonzept war eine Katastrophe. Und wurde geschrieben von jemanden der Fachkräfte VT ausbilden darf, für den IGVW Schulungen für Fachkräfte durchführt und Prüfungsvorbereitung mit den Azubis für den Verband macht. Die Krönung war, dass alle Mitwirkenden zum Test verpflichtet werden sollten. Hallo Arbeitsrecht. Zum Ausbruchsmanagement mehrmals nur der Satz dass positiv getestete vom Platz verwiesen werden, Quarantäne angeordnet wird (vom Veranstalter!?!) und deren Daten zum Gesundheitsamt übermittelt werden.

  • simonstpauli
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    • 12. September 2021 um 21:23
    • #151
    Zitat von secluded

    ...sollte eigentlich selbstverständlich sein, jedoch hat da z.B. die Gastronomiebranche wieder die unglaubliche Ausnahme, daß der Mitarbeiter nur 2 mal pro Woche ein Testangebot des Arbeitgebers annehmen kann, oder auch nicht - Ungeimpft und Ungetestet darf weiterhin in der Gastronomie gearbeitet werden, auch wenn die Gäste hier im BaWü womöglich bald (am Mo. 13.9. kommt 'ne neue CoronaVO-BW 'raus) nur noch unter 2G in die Kneipe dürfen...

    ...da läuft in meinen Augen etwas ziemlich FALSCH !

    In Hamburg muß bei 2G auch das Personal mit Publikumskontakt 2G sein.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
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  • wora
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    • 13. September 2021 um 00:15
    • #152
    Zitat von guma

    Ist ja wahrscheinlich bekannt :) aber hier noch mal zur Erinnerung. Wir brauchen die nicht auf den Intensivstationen!

    dieses formular war mir noch nicht bekannt, vielen dank dafür! ;)


    Zitat von simonstpauli

    In Hamburg muß bei 2G auch das Personal mit Publikumskontakt 2G sein.

    etwas anderes macht in meinen augen auch gar keinen sinn.


    mittlerweile ist die sachlage doch so:
    jeder der wollte, konnte sich impfen lassen.

    es gab sogar so viel impfstoff, dass man ihn stellenweise wegwerfen musste (sehr tragisch!)

    damit ergibt sich: jeder geimpfte (und genesene) trägt aktiv dazu bei, die pandemie in einem erträglichen maße zu halten, weil extrem wenig impdurchbrüche mit krankenhausaufenthalten bei leuten unter 60 zu verzeichnen sind. und das sind die, die am häufigsten auf veranstaltungen gehen.
    wie man weiß steigt das risiko über etwa 60 jahren wieder an. besonders betroffen von impfdurchbrüchen sind aber eindeutig menschen, die ohnehin nicht mehr sehr oft das haus oder die pflegeeinrichtung verlassen können.
    ergo ergibt sich:
    die geimpften und genesenen haben aktiv etwas dagegen unternommen, dem virus paroli zu bieten.

    sie haben aktiv etwas unternommen, damit unsere gesellschaft wieder in richtung normalität gehen kann.

    wir wissen mittlerweile alle, dass man dieses virus nicht mehr ausrotten kann. es wird auch in zukunft da sein. wir müssen einfach lernen, damit zu leben. und das bedeutet sicher nicht, dass wir uns alle in einen keller verkriechen müssen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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    • 13. September 2021 um 14:37
    • #153
    Zitat von wora

    ergo ergibt sich:
    die geimpften und genesenen haben aktiv etwas dagegen unternommen, dem virus paroli zu bieten.

    du meinst wohl eher wir haben etwas unternommen ;)

    wir werden an 2g nicht vorbei kommen. da die Politiker alle wieder gewählt werden wollen, werden die keine 2g allgemein einführen, sondern das schön den Veranstaltern überlassen. ich werde mal demnächst das Ministerium hier in Niedersachsen anschreiben, wer den zahlt. es geht darum, das ich als Arbeitgeber nicht nachkontrollieren darf, wer denn geimpft ist. jetzt machen wir was für eine große Firma und deren Vorstandschef wird durch einen meiner Jungs angesteckt und fällt ein halbes Jahr aus. die Firma wird sich gerne bei mir nach der entschädigungssumme erkundigen, die ich zu zahlen bereit bin.

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  • simonstpauli
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    • 13. September 2021 um 16:59
    • #154
    Zitat von test

    du meinst wohl eher wir haben etwas unternommen ;)

    wir werden an 2g nicht vorbei kommen. da die Politiker alle wieder gewählt werden wollen, werden die keine 2g allgemein einführen, sondern das schön den Veranstaltern überlassen. ich werde mal demnächst das Ministerium hier in Niedersachsen anschreiben, wer den zahlt. es geht darum, das ich als Arbeitgeber nicht nachkontrollieren darf, wer denn geimpft ist. jetzt machen wir was für eine große Firma und deren Vorstandschef wird durch einen meiner Jungs angesteckt und fällt ein halbes Jahr aus. die Firma wird sich gerne bei mir nach der entschädigungssumme erkundigen, die ich zu zahlen bereit bin.

    Es ist relativ einfach.

    2G kann nur gemacht werden, wenn das Personal mit Publikumskontakt auch 2G ist. In Hamburg ist das so in der Verordnung vorgeschrieben, anderswo ergibt es sich aus der Verkehrssicherungspflicht bzw. aus den eben erwähnten Haftungsfragen.
    AG darf AN nach Impfstatus fragen. AN muß nicht antworten. Bei unklarem Impfstatus darf AN nicht im Publikumsbereich eingesetzt werden. Auch sonst müssen dann im Arbeitsschutz alle Maßnahmen so umgesetzt werden, als wäre AN umgeimpft.

    Wenn AG nicht sicherstellen kann, daß nur 2G im Publikumsbereich eingesetzt werden, kann 2G nicht umgesetzt werden.

    2G per Gesetz oder Verordnung für alle Bereiche des öffentlichen Lebens ist ohne Impfpflicht nicht möglich. Es geht nur auf privatwirtschaftlicher Ebene. Und eben nur dann, wenn Mitarbeiter:innen auch mitziehen.

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    • 13. September 2021 um 19:27
    • #155

    eben und da liegt der hase im pfeffer. ich würde mir ja auch ab und an wünschen, das man bei seinen jungs einen drogentest machen dürfte. traurig aber ab und an nötig

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    • 13. September 2021 um 19:31
    • #156

    die sachlage wurde von simonstpauli doch gut beschrieben:

    du kannst deine leute nach dem impfausweis fragen. sie müssen aber keine antwort geben.

    wer eine antwort gibt und eine gültige impfung nachweisen kann, der kann den job bekommen.

    wer keine antwort geben will, kann den job nicht machen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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    • 13. September 2021 um 19:35
    • #157

    die sachlage ist mir auch bekannt, ich habe da nur einen wunsch geäußert. problem wird es nur, wenn die einen dann an flunkern. da man als ag ja leider kein anrecht hat, sich den ausweis zeigen zu lassen, wenn sie sagen, das sie geimpft seien. vor den arbeitsgerichten werden sie dann sicher mit der ansage angst um job durchkommen mit der lüge.

    es bleibt zu hoffen das da wer nach der wahl einen popo in der hose hat und dann klare regeln in richtung 2g einführt. vor der ahl wird das sicher nicht passieren.

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    • 13. September 2021 um 19:52
    • #158

    für mich wäre die sache klar: nur wenn ich einen impfausweis sehe, kann ich den job vergeben.

    da muss man einfach auch auf die einsicht der mitarbeiter hoffen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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    • 13. September 2021 um 20:14
    • #159
    Zitat von wora

    für mich wäre die sache klar: nur wenn ich einen impfausweis sehe, kann ich den job vergeben.

    da muss man einfach auch auf die einsicht der mitarbeiter hoffen.

    Sehr einfacher Lösungsansatz meines Chefs: Jeder der mir sein Impfzertifikat vorlegt bekommt einen Bonus mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt. Das war nicht mal eine Frage.

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  • skyworker
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    • 13. September 2021 um 21:35
    • #160

    Mir geht dieser ganze Bullshit inzwischen so hart auf den Sack - mir fehlt jedwedes Adjektiv dafür!

    Jüngstes Beispiel: einer unserer Freien propagiert seit Monaten 4G - sein viertes G ist "gesund". "Ich brauche keine Impfung, ich bin gesund, alles nur Verarsche, ..."

    Das sorgt auf jeder zweiten Baustelle für mächtig Palaver, weil der Veranstalter einen Test fordert ("Ich habe dafür keine Zeit, ich muss arbeiten, wo findet man denn so einen Test, aber ich fühle mich doch gesund, ...") - jedes Mal dieses BlaBla...

    Bleiben dann die Buchungen aus, weil keiner mehr Lust auf den Fackelzug mit dem Deppen hat, ist das auch wieder nicht richtig...

    Vor drei Wochen musste er plötzlich eine Stunde früher vom Job weg - hatte einen wichtigen Termin! Des Rätsels Lösung: seine Ische hatte 14 Tage Türkei gebucht, All inklusive für 999 Euro... Jetzt aber schnell noch Johnson &Johnson in den Bizeps!!!

    Sprachlos!!! (Ja, ich weiß, das ist bei mir selten!)

    Kein Applaus für Scheiße!

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