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Ausbilden, Meister oder AEVO?

  • Licht_01
  • 20. Januar 2023 um 14:09
  • Licht_01
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    • 20. Januar 2023 um 14:09
    • #1

    Moin,

    wir möchten bei uns im Betrieb in Zukunft Fachkräfte Ausbilden.

    Nach mehreren Gesprächen mit der IHK ergibt sich dabei ein Problem, manche Mitarbeiter dort sagen das ich erst den Meister machen muss, andere sagen das die Ausbildereignungsprüfung (wer hat sich dieses Wort einfallen lassen?) reicht.

    Kennt sich von euch jemand damit aus und kann Licht ins Dunkel bringen?

    Liebe Grüße

  • Ton Heini
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    • 20. Januar 2023 um 16:31
    • #2

    Sorry

    Aber wer diese Frage als Betrieb nicht beantworten kann sollte meiner Meinung nach nicht ausbilden.

  • Licht_01
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    • 20. Januar 2023 um 17:41
    • #3
    Zitat von Ton Heini

    Sorry

    Aber wer diese Frage als Betrieb nicht beantworten kann sollte meiner Meinung nach nicht ausbilden.

    Für solche Info´s ruft man eigentlich bei der entsprechenden Stelle an, dort gab es aber beide Infos!

    Also wüsste ich nicht wo das Problem ist?

    Es gibt viele Bereiche in denen ein Meister Pflicht ist, für mich liest es sich überall so als müsste man die entsprechende Fachkenntnisse mitbringen, diese Bedingung wird ja erfüllt ;)

  • schotte
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    • 20. Januar 2023 um 18:27
    • #4

    Hallo,

    als Fachbetrieb sollte man zu aller erst mal hinterfragen ob man entsprechende Fachbezogene Bildungsinhalte Laut Lehrplänen ( die ja durchaus verfügbar sind ) vermitteln kann so das die Leuts (Lehrlinge) auch ihren Abschluss erlangen können. Ist man mit den Fachbezogenen Lehrplänen schon selber überfordert sollte man besser nur einfache 'Kaufleute' ausbilden wenn man nur den einfachen Ausbilder Eignungsschein hat / erlangen will.

    ;) Schotte

  • skyworker
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    • 20. Januar 2023 um 19:21
    • #5

    Weil die AEVO ja für die "einfachen Kaufleute" mal eben ausreicht... Fachwissen wird da völlig überbewertet...

    Was für ein Bullshit...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Licht_01
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    • 20. Januar 2023 um 19:36
    • #6

    Danke :)

    Zumal ich es sehr interessant finde das hier bei dieser Frage direkt davon ausgegangen wird das keine Fachkenntnisse vorliegen.

    Ich mache diesen Job seit inzwischen 15 Jahren hauptberuflich und wage zu behaupten das sehr wohl eine entsprechende Qualifikation zugrunde liegt.

    Der Punkt ist ganz einfach:

    Meisterschein kostet mit Unterkunft etc. Gute 20.000€.

    Die Ausbildereignung halt etwa 1000€

    Wir reden also über 19.000€ die man erstmal wieder rein bekommen muss.

  • marce
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    • 20. Januar 2023 um 19:39
    • #7

    Die erste Frage wäre mal, was ihr konkret ausbilden wollt - danach ergeben sich ggf. Anforderungen an den Lehrinhalt und danach ggf. Anforderungen an die Ausbilder.

    (meine mich z.B. zu erinnern, daß sobald "Strom / Etechnik" in der Ausbildung enthalten ist zwingend ein Meister da sein muss...)

  • schotte
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    • 20. Januar 2023 um 19:50
    • #8
    Zitat von skyworker

    Was für ein Bullshit...

    Nö,

    ging auch nur da drum das es bei der Industrie ja wohl mal so gedacht war das man 'Fachkräfte für' eben ausbilden durfte wenn man eben selbe eine gleichwertige Fachkraft / oder Ingenieur hat der eben kein Meister ist der aber eben die Fachkundigen Inhalte vermittel konnte ... eben in Verbindung mit jemanden der eben den normalen Ausbilder Eignungschein hat oder eben nächträglich die reale eingesetzte 'Fachkraft' den Ausbilder Eignungsschein selber macht. Selbste ein Industrie Meister musste doch früher den Ausbilder Eignungsschein extra dazu nach machen.

    Sorry, bin selber auch bloß ein 'dummer' Handwerksmeister.corn*

    ;) Schotte

    Einmal editiert, zuletzt von schotte (20. Januar 2023 um 20:17)

  • julian-k
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    • 20. Januar 2023 um 20:38
    • #9

    Ausbildereignung reicht vollkommen.

    Und solange Handagentuen und Stadthallen mit 1500 Stühlen im Lager VfVT ausbilden dürfen (WTF) kann das jeder VT Betrieb der das 15 Jahre macht mit links.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • skyworker
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    • 20. Januar 2023 um 20:39
    • #10

    Sorry, das ist mir alles zu "eben"... Hast du mal einen Beleg? Das, was du da schilderst, hat man soweit ich mich erinnere, irgendwie vor über 20 Jahren versucht, in den ersten zwei oder drei Ausbildungsjahren. Da gab es den Meister noch nicht und es wurde versucht, mit der Kombi "Erfahrener Praktiker plus AEVO" eine Ausbildung zu stemmen.

    Wenn du selbst den Handwerksmeister als "dumm" empfindest, solltest du was an deiner Selbsteinschätzung tun.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • schotte
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    • 20. Januar 2023 um 21:05
    • #11

    @ skyworker :

    Was n mit dir los ? :| Die Gänsefüßchen hattest du gesehen und den Ironie Modus net erkannt ?? ;) . In üblichen Industrie Unternehmen sollte das übrigens auch heute noch genau so gehandhabt werden wie ich es beschrieben habe.

    @ julian knödler :

    So einfach ist das heute halt net mehr ... "so früher" hat auch der Hausmeister die Stadthalle aufgeschlossen ... dann ham se alle rum geölt wie se wollten ... und das heute für alles "verantwortliche Fächkräfte für" ein zu stellen sind passiert halt wohl net ganz ohne Grund ...corn*

    ;) Schotte

    Einmal editiert, zuletzt von schotte (20. Januar 2023 um 21:21)

  • Marian Humann
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    • 21. Januar 2023 um 05:39
    • #12

    Mein AEVO ist noch kein ganzes Jahr her, deshalb alles noch frisch:

    Ausbilden darf, wer fachlich und persönlich geeignet ist.

    Die fachliche Eignung setzt sich zusammen aus den a) beruflichen und b) berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen.

    a) erreicht man bspw. durch eine Ausbildung in der auszubildenden Fachrichtung oder einen Hochschulabschluss in der auszubildenden Fachrichtung (§30BBiG)

    b) ist quasi der AEVO-/AdA-Schein

    Die berufliche Qualifikation prüft im Zweifelsfall die zuständige Kammer (bei unserem Beruf die IHK). Nach BBIG ist es damit eindeutig, dass man nicht Meister sein muss (für den der AEVO-Schein Prüfungszulassungsvorraussetzung ist), Fachkraft+AEVO reicht (plus die persönliche Eignung) zum Ausbilden.

  • Walgesang
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    • 21. Januar 2023 um 14:46
    • #13

    Meine IHK ist da sehr entspannt:

    - für die fachliche Eignung würde ein Außendienstmitarbeiter vorbeikommen und schauen ob der Betrieb halbwegs nach Veranstaltungstechnik aussieht

    - für die "pädagogische" Eignung wollen sie einen Ausbildereignungsschein.

    Das wars.

    Durch die Blume war die Aussage: " wenn Betrieb und zukünftiger Azubi sich einig sind, wollen wir dem nicht im Wege stehen"

    Ich halte es für sehr schwer die Qualität einer Ausbildung von außen zu beurteilen, insbesondere bei kleinen Betrieben, daher würde ich irgendwie so nen Schein machen und danach Zeit und Geld in die eigentliche Ausbildung stecken.

  • Licht_01
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    • 21. Januar 2023 um 14:51
    • #14

    Vielen dank für die Konstruktiven antworten :)

    Das hilft ungemein weiter :)

  • falcocgn
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    • 21. Januar 2023 um 14:57
    • #15

    Ich gebe zu bedenken, dass in der Ausbildung zu FkVT jetzt die vollständige Elektrofachkraft für VT enthalten ist. Diese kann zwingend nur eine fertige und aktive EFK ausbilden. Also benötigt ihr eine vollwertige, aktive EFKVT im Betrieb.

    Ein weiterer Punkt ist die DGUV Vorschrift 17, in der nach § 15 (Leitung und Aufsicht) eine Bühnenfachkraft für alle VT-relevanten Arbeiten gefordert wird. Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • skyworker
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    • 21. Januar 2023 um 19:03
    • #16

    ... und wir waren echt mal die mit der bunten Fahne...

    Dafür sind wir jetzt die mit der EFKVT, der EFK, der DGUV und manchmal auch dem ZuschnaBAbiG.

    Ich musste damals im Rahmen meiner Fortbildung zum Meister die EfkffT erwerben, obwohl ich einen Facharbeiterbrief aus der Elektroindustrie, ein FH Studium der elektronischen Energietechnik und einen Eimer Papier (diverse Zeugnisse von Firmen, für die ich Strom geplant und umgesetzt habe) nachweisen konnte. Mein Ausbilder bei dieser "Qualifizierungsmaßnahme" war Elektromeister im Handwerk, Fachrichtung Schlitze klopfen und Omis Satellitenschüsseln aufschwatzen...

    Dieses - und viele weitere Anekdoten - haben mich an der Sinnhaftigkeit mancher solcher Richtlinien zweifeln lassen.

    Nein, früher war in dieser Sache nicht alles besser. Ist es heute aber auch nicht unbedingt.

    Kein Applaus für Scheiße!

  • test
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    • 21. Januar 2023 um 23:42
    • #17

    das mit dem vermitteln läßt sich ja leicht über die ausbildungsnachweise nachverfolgen. da steht ja drinn, was der azubi im betrieb gemacht hat. man muß eben im zweifel ls vtler sich dann eben auch nhören, das man bis dato was falsch gemacht hat.

    und das mit dem meister ist so eine sache. wenn man an die falsche prüfungskomission gerät, dann wird man nie meister.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Licht_01
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    • 22. Januar 2023 um 07:53
    • #18

    Die Kontrolle kann gerne gemacht werden :)

    Es ist ein Öffentliches Haus mit 70 eigenen Veranstaltungen pro Jahr, zusätzlich diverse Anmietungen, Seminare, Streaminggeschichten.

    Die eigenen Veranstaltungen werden mit eigener Technik gemacht, die Anmietungen zu 90% ebenfalls mit unserer Technik, es gibt also mehr bei uns zu tun als in vielen betrieben der freien Wirtschaft ;)

    Elektrofachkraft bin ich, ich fürchte nur das ich die EFKVT machen muss, bin leider nur ausgebildeter Elektriker für Gebäudetechnik und die deutschen Vorschriften sind ja immer wieder Interessant :D

  • Volker
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    • 22. Januar 2023 um 10:33
    • #19

    Na dann viel Erfolg! Immerhin scheint der/die AzubiNe bei Dir ja dann wirklich was zu lernen bei so vielen Events (insbesondere als Operator) und nicht nur ein halbes Jahr Bühnenbau am Stück und dann ein halbes Jahr Reinigung…

    Das wird schon. Rede mit deiner örtlichen IHK.

  • Online
    HenrySalayne
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    • 22. Januar 2023 um 12:17
    • #20
    Zitat von Licht_01

    Nach mehreren Gesprächen mit der IHK ergibt sich dabei ein Problem, manche Mitarbeiter dort sagen das ich erst den Meister machen muss, andere sagen das die Ausbildereignungsprüfung (wer hat sich dieses Wort einfallen lassen?) reicht.


    Kennt sich von euch jemand damit aus und kann Licht ins Dunkel bringen?


    Liebe Grüße

    Zitat von Volker

    Das wird schon. Rede mit deiner örtlichen IHK.

    Ich glaube wir drehen uns im Kreis. ^^

    Die Meinungen der Teilnehmenden in diesem Thread ist ja ähnlich zwiegespalten wie die Aussage der IHK. Ich kann nicht viel zu diesem Thema beitragen. Aber ich kenne zumindest einige Personen, die ihre Ausbildung zur Fachkraft für VT erfolgreich in einem Betrieb ohne Meister abgeschlossen haben.

    Es gibt auch Betriebe, die ihre Auszubildenden zeitweise zu anderen Firmen oder sogar ins Ausland schicken. Dabei können nicht nur andere Firmenkulturen sondern auch Inhalte vermittelt werden, die der eigene Betrieb nicht anbieten kann.

    Vielleicht schnappst du dir für den Anfang erst einmal die Ausbildungsverordnung (falls du das noch nicht getan hast).

    Zitat von falcocgn

    Ein weiterer Punkt ist die DGUV Vorschrift 17, in der nach § 15 (Leitung und Aufsicht) eine Bühnenfachkraft für alle VT-relevanten Arbeiten gefordert wird. Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.

    Ich verstehe jetzt nicht, wie man daraus eine Meisterpflicht ableiten soll. Der EventFAQ schreibt dazu:

    Zitat von EventFAQ

    Als Bühnen- und Studiofachkraft nach DGUV Vorschrift 17 gilt, wer aufgrund Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik sowie Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studiomeister und Studiobeleuchtungsmeister.

    Die DGUV I 215-310 sagt:

    Zitat von DGUV I 215-310

    Bühnen- und Studiofachkraft ist, wer aufgrund seiner/ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm/ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefährdungen erkennen kann.
    Dies sind insbesondere:
    • Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin für Veranstaltungstechnik
    • Bachelor/Master of Engineering (Veranstaltungstechnik)
    • Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik
    • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
    • Geprüfte/r Veranstaltungs-Operatorin/-Operator.

    Siehe auch Auswahlkriterien der erforderlichen Qualifikation nach § 15 DGUV Vorschrift 17/18.

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