1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Andere Gewerke (nicht PA)
  5. Rigging

Fragen zu H-Trägern

  • tby83
  • 13. März 2024 um 07:39
  • tby83
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    430
    Einträge
    1
    • 13. März 2024 um 19:50
    • #21

    =RS= Hmm, ist das so? Ich kann mir schwer vorstellen dass ein Produkt nach einer Prüfung durch den TÜV dennoch nicht den Herstellerangaben entspricht. Und dann kommt ja noch hinzu, dass es hier ein Gerät ist, dass nur eine einzige Funktion hat. Was also sollen sie sonst prüfen? Das Zertifikat ist ja nicht von Öko Test.

    Aber ich werde da mal drauf achten, wenn ich fündig werde. Das Zertifikat muss schließlich verfügbar gemacht werden.

  • david kammerer
    Reaktionen
    70
    Beiträge
    774
    • 13. März 2024 um 21:46
    • #22

    Was du suchst, gibt es von Doughty unter dem Begriff "Girder Clamp"
    Am ehesten wohl die "Adjustable Girder Clamp" mit WLL 500kg

  • T-event
    Reaktionen
    56
    Beiträge
    199
    • 13. März 2024 um 21:56
    • #23
    Zitat von tby83

    Was also sollen sie sonst prüfen?

    ob das schwarz der Lackierung wirklich tiefschwarz (wie beipielhaft beschrieben) oder doch eher grau ist.

    Zitat von tby83

    kann man alle geprüften Zeltklemmen auch für H Träger verwenden?


    nicht alle an allen, aber viele an vielen.

    Spoiler anzeigen

    ich würde es - in diesem Fall - damit machen.

  • tby83
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    430
    Einträge
    1
    • 13. März 2024 um 22:07
    • #24
    Zitat von david kammerer

    Was du suchst, gibt es von Doughty unter dem Begriff "Girder Clamp"

    Danke für den Input. Leider ist das nicht was ich suche. Ziel ist es eine Klemme zu verwenden, ohne das Gitter vom Foto im ersten Beitrag entfernen zu müssen. Ich muss die Klemme also durch den verbliebenen Spalt führen können.

  • tby83
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    430
    Einträge
    1
    • 13. März 2024 um 22:09
    • #25
    Zitat von T-event

    nicht alle an allen, aber viele an vielen.

    Wo siehst Du Probleme? Hast Du schon Zeltklemmen an H/I Trägern verwendet? Falls ja, welche?

  • T-event
    Reaktionen
    56
    Beiträge
    199
    • 14. März 2024 um 00:11
    • #26

    meistens Doughty T28875 weil die bis 150mm können, die von Showtec schaffen nur 135mm und die von Adamhall sogar nur 100mm - kommt also immer bissl drauf an was man braucht.

    Aber der Kram ist grundsätzlich geprüft und zulässig - in Zelten ist ja eher der Alukeder die Schwachstelle als die Zelt-/Trägerklemme.

    _______________________________________________________________________________________

    Kenne allerdings keine die für ernsthafte Lasten, oder Hebezeug zugelassen sind - bei sowas immer richtige 2t Trägerklammern (die passen mit 75-230mm bei uns fast immer)

  • julian-k
    Reaktionen
    1.147
    Beiträge
    3.808
    Einträge
    14
    • 14. März 2024 um 00:43
    • #27
    Zitat von tby83

    =RS= Hmm, ist das so?

    Ja das ist so. Denn der TÜV kann auch damit beauftragt worden sein die Lackqualität zu prüfen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • Lampenschubser
    Reaktionen
    434
    Beiträge
    1.268
    • 14. März 2024 um 07:45
    • #28
    Zitat von julian knödler

    Ja das ist so. Denn der TÜV kann auch damit beauftragt worden sein die Lackqualität zu prüfen.

    Fällt das dann nicht schon fast unter arglistige Täuschung wenn man da ein Anschlagmittel mit einem Tüf babal versieht und einer Gewichtsangabe, wobei ersteres für´n Lack ist und zweiteres frei erfunden?

  • tby83
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    430
    Einträge
    1
    • 14. März 2024 um 07:51
    • #29

    Sehe ich auch so. Und wenn da tatsächlich der TÜV mitspielt, wäre das noch schlimmer. Ich bin daher nicht so recht überzeugt.

  • julian-k
    Reaktionen
    1.147
    Beiträge
    3.808
    Einträge
    14
    • 14. März 2024 um 09:32
    • #30
    Zitat von Lampenschubser

    Fällt das dann nicht schon fast unter arglistige Täuschung

    Nö, tut es nicht. Der TÜV macht da gerne mit, denn er verdient Geld daran. Habe das Beispiel gerade an einer LED Deckenleuchte eines Direktimporteurs, der da gerade mal seinen Namen aufdruckt. Hersteller wirbt mit TÜV, TÜV hat einzig das Schaltnetzteil geprüft, Verarbeitung, Lichtqualität, etc. sind unter aller Kanone.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • Lampenschubser
    Reaktionen
    434
    Beiträge
    1.268
    • 14. März 2024 um 10:10
    • #31

    Naja, der Tüf gewährleistet also die sichere Verwendbarkeit.

    Das Netzteil ist ja offensichtlich den Bestimmungen entsprechend.

    Was soll er auch auf der 12/24V Seite prüfen?

    Wenn ein Coupler seine Last trägt, aber scharfe Kanten hat (robust aber schlecht verarbeitet) bekommt er ja auch sein Bickal

  • julian-k
    Reaktionen
    1.147
    Beiträge
    3.808
    Einträge
    14
    • 14. März 2024 um 10:16
    • #32

    Das worauf es bei einer Leuchte in erster Linie ankommt. Lichtqualität. Ein CRI von 80 ist und bleibt schlecht, auch mit großem TÜV Siegel auf der Verpackung (für das Netzteil). Naja, wie auch immer ...

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 14. März 2024 um 10:17
    • #33
    Zitat von tby83

    falcocgn Das ist richtig. Man kann aber erst einmal davon ausgehen, dass das Produkt eine CE Kennzeichnung hat, da es sonst nicht in der EU vertrieben werden dürfte.

    Nun kann es natürlich sein, dass hier der Hersteller (oder Händler) rechtswidrig handelt. Das kann ich nicht einschätzen, ohne das Produkt zu kaufen und einen Blick drauf zu werfen. Gleiches gilt aber für alle Produkte, die wir in unserem Metier einsetzen.

    Genau das darfst Du nicht! Du darfst nicht von irgendwas ausgehen, sondern es ist Deine Pflicht als Käufer und potentieller Anwender zu prüfen, OB eine CE-Erklärung vorhanden ist. Dazu musst Du den Hersteller anschreiben und ihn nach dem Dokument fragen. Wenn er keine CE vorweisen kann, darfst Du das Produkt zwar kaufen, jedoch nicht in Deutschland anwenden. Nach ProdSG dürfen in der EU ausschließlich Produkte in Verkehr gebracht werden, die eben eine CE-Erklärung mit sich führen.

    Sollte keine CE-Erklärung vorliegen und Du kaufst das Produkt dennoch, musst Du damit rechnen, dass Dir die Anwendung vor Ort untersagt wird = Abbauen!

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 14. März 2024 um 10:19
    • #34
    Zitat von julian knödler

    Nö, tut es nicht. Der TÜV macht da gerne mit, denn er verdient Geld daran. Habe das Beispiel gerade an einer LED Deckenleuchte eines Direktimporteurs, der da gerade mal seinen Namen aufdruckt. Hersteller wirbt mit TÜV, TÜV hat einzig das Schaltnetzteil geprüft, Verarbeitung, Lichtqualität, etc. sind unter aller Kanone.

    So sieht es aus. So gibt es z.B. für die beliebten Wind-Ups, die von diversen Händlern vertrieben werden ein tolles TÜV-Zertifikat, das sogar echt ist. Wenn ich mir aber nun die deklarierten Normen ansehe, gibt es die eine Norm überhaupt nicht und die andere hat etwas mit Kohlenwasserstoffen zu tun. Dazu habe ich mit dem TÜV SÜD grade eine Battle laufen...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Online
    robert müller
    Reaktionen
    1.258
    Beiträge
    2.251
    • 14. März 2024 um 10:21
    • #35

    Na ja, der TÜV heißt ausgeschrieben Technischer Überwachungsverein, und die prüfen (traditionell) die Sicherheit.

    Ich würde bei einem TÜV-Siegel auf einer Lampe nicht denken "Boah, die macht bestimmt voll geiles Licht!", sondern eher erwarten, dass ich nicht sterbe und die Bude nicht abbrennt, wenn ich das Ding einsetze. Insofern passt das in deinem Beispiel für mich noch, auch wenns natürlich blöd ist, wenn die Lampe ansonsten eher Banane ist.

    Wenn ich aber ein TÜV-geprüftes Hebezeug oder Anschlagmittel in die Hand nehme, würde ich intuitiv schon erwarten, dass da eine sicherheitsrelevante Prüfung stattgefunden hat, und nicht, ob der Lack jetzt exakt RAL9005 entspricht oder nicht.

    Dennoch - auch hier gilt: Besser ein mal zu viel hingeschaut.

  • tby83
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    430
    Einträge
    1
    • 14. März 2024 um 10:30
    • #36
    Zitat von falcocgn

    Genau das darfst Du nicht! Du darfst nicht von irgendwas ausgehen, sondern es ist Deine Pflicht als Käufer und potentieller Anwender zu prüfen, OB eine CE-Erklärung vorhanden ist. Dazu musst Du den Hersteller anschreiben […]

    Ganz ehrlich, worüber reden wir hier eigentlich? Ich werde keinen Hersteller eines Produktes, das ich nicht kaufen möchte, anschreiben.

    Und selbst wenn ich etwas kaufen möchte bin ich wohl kaum verpflichtet vor dem Kauf den Hersteller anzuschreiben. Das ist auch vollkommen realitätsfern. Man kauft etwas, schaut ob eine Prägung/Aufkleber/etc. vorhanden ist und muss sich darauf verlassen. Schließlich kann man nicht nur das Zeichen fälschen, sondern auch eine Konformitätserklärung zusammenschreiben, ohne die tatsächlichen Regeln zu befolgen.

    Ja, ich bin für die Sicherheit auf der VA verantwortlich und darf kein nicht zugelassenes Material verwenden. Aber mehr als der Blick auf das Produkt kann ich hier nicht leisten (Prüffristen einhalten usw. natürlich ausgenommen).

  • VTLS
    Reaktionen
    176
    Beiträge
    509
    Einträge
    1
    • 14. März 2024 um 10:57
    • #37

    tüv hin oder her, bei 30KG pro Punkt würde ich einfach mit steelflex and die Geländerhalter (img_6530) auf dem 2. geschoss gehen (vorrausgesetzt die richtung passt dann)

    und generell würde ich auch ne Schrottklemme typ Lindapter F912NC verwenden (M12 hat ne WLL (sf5:1) von 2,8KN)

    aber ich bin auch kein Profi und hab mir das vor Ort nicht angeschaut und hatte diese F912NC noch nicht in der Hand.

    Gruß Luca

  • Online
    robert müller
    Reaktionen
    1.258
    Beiträge
    2.251
    • 14. März 2024 um 12:24
    • #38

    Nun ja, es ist ja jetzt am Beispiel der gezeigten Klemme, die tby83 ja gar nicht kaufen oder verwenden möchte, alles theoretisch durchexerziert. Und ich würde @falcocgns Vorschlag auch folgen und bei der Klemme, die ich dann benutzen möchte, beim Vertrieb mal nach der CE-Erklärung fragen. Oder einfach mal auf die Website des Herstellers gucken - da gibt's ja auch welche, die das einfach mal online stellen.

    Dann würd ich mir das ausdrucken/abheften und hätte im Falle des Falles wenigstens ein Papier, das ich vorweisen kann. Oder halt auch nicht, wenn der Hersteller keine rausrückt. Da wäre ich dann vielleicht im Vorfeld auch eher skeptisch.

    Klar, das ist alles nur Papier und verhindert nicht, dass eine schlecht gemachte Klemme versagt und irgendwas runterkommt. Es ersetzt also wie immer keinesfalls den gesunden Menschenverstand! Es sind im Vorfeld lediglich Indizien, die zu einem Teil mit in die Entscheidung einfließen können, ob ich dem Teil vertrauen kann oder nicht. Und im (hoffentlich nie eintretenden) Fall des Falles der Beleg, dass der Hersteller die Zuverlässigkeit erklärt hat.

  • Lampenschubser
    Reaktionen
    434
    Beiträge
    1.268
    • 14. März 2024 um 12:38
    • #39

    Um das ganze mal abzurunden:

    Zwei Steels mit Schoner um die Geländerstützen werden die 30kg absolut sicher und ohne Probleme halten können.

    Mag sein, das die dafür nicht ausgelegt/zugelassen sind, aber ich bin mir sicher das man da auch ein Auto aufhängen kann.

    Das ganze ist sicherer als jede Klemme, da eine Klemme sich öffnen kann. Ein Schäkel mit Splint dreht sich korrekt montiert niemals von selber auf.

    Damit geht man auch jeglicher Diskusion über CE Zertifikate aus dem Weg.

    Ich empfehle dieses vorgehen niemanden anderes, ich würde das aber selber so machen und das Restrisiko Persönlich auf mich nehmen.

  • steffenr
    Profi
    Reaktionen
    377
    Beiträge
    1.673
    • 14. März 2024 um 13:16
    • #40
    Zitat von Lampenschubser

    Ich empfehle dieses vorgehen niemanden anderes, ich würde das aber selber so machen und das Restrisiko Persönlich auf mich nehmen.

    Ist das jetzt unsere neue Signatur? ;)

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™