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Was darf ich als Laie ???

  • codesieben
  • 21. Mai 2004 um 14:59
  • codesieben
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    • 21. Mai 2004 um 14:59
    • #1

    Moin leude,

    wollte mal fragen ob ich Pyro-Effekte selber auslösen darf... ich dachte da an Glitter oder sowas...

    Grundsätzlich muss ich ja alles beim OA anmelden oder ??? Wär ja kein ding...

    meine Frage daher: was für Effekte darf ich selber auslösen, bzw. woran erkenn ich die, und wo bekomm ich die günstig...

    danke für antworten...

    mfg
    benny
    cu

    :::codesieben:::

    DUTY FREE ! ! !

  • Mister.Lange
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    • 21. Mai 2004 um 23:16
    • #2

    Ich glaube klasse I ist frei. Ich glaub der Fränkie hat einen Pyroschein. Schreib ihm doch mal ´ne PM.

  • ADMIN
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    • 21. Mai 2004 um 23:18
    • #3

    Also: Verwendungsbedingungen pyrotechnischer Gegenstände ohne Schein:

    Klasse I (Wunderkerzen und so)

    - jedes Alter
    - zu jedem Zeitpunkt
    - keine Erlaubnis erforderlich
    - keine Fachkunde nachzuweisen

    Klasse II (Sylvesterfeuerwerk und so)

    - ab 18 Jahre
    - 31. 12 und 1.1.
    - keine Erlaubnis erforderlich
    - keine Fachkunde nachzuweisen

    T1

    - ab 18 Jahre- zu jedem Zeitpunkt
    - keine Erlaubnis erforderlich
    - keine Fachkunde nachzuweisen


    Und dann gibt es noch Bestimmungen aus BGV C1 und VStättVO, aber ich bin gerade unterwegs und habe die nicht greifbar. Kollege, übernehmen Sie...


    EDIT ADMIN: Sorry, wenn man die Gedanken woanders hat, sollte man keine Vorschriften abschreiben.... Die Altersangaben habe ich gerade geändert.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

    Einmal editiert, zuletzt von ADMIN (26. Mai 2004 um 01:11)

  • ADMIN
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    • 21. Mai 2004 um 23:19
    • #4
    Zitat von "Mister.Lange"

    Schreib ihm doch mal ´ne PM.

    Solche Sachen klären wir bitte im Forum, damit alle was davon haben.

    Verkaufsangebote könnt Ihr per PM machen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mister.Lange
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    • 21. Mai 2004 um 23:59
    • #5

    @ ADMIN

    Ich möchte das natürlich auch im Forum stehen sehen. Es war nur als Vorschlag gemeint wie man die Aufmerksamkeit eines Mitgliedes für diesen Thread wecken kann, von dem ich glaube, dass er etwas sinnvolles zum Thema sagen kann.
    Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass das Thema per PM diskutiert werden soll.

  • newbie
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    • 22. Mai 2004 um 00:22
    • #6
    Zitat von "ADMIN"

    T1 (Wunderkerzen und so)

    - jedes Alter
    - zu jedem Zeitpunkt
    - keine Erlaubnis erforderlich
    - keine Fachkunde nachzuweisen

    wie sieht das denn mit T1 Feuerwerk aus das man nicht mehr als Wunderkerze bezeichnen kann wie

    http://www.lmp.de/cgi-bin/A/articleinfo.cgi?artschl=0202470
    http://www.lmp.de/cgi-bin/A/articleinfo.cgi?artschl=202412
    höhe 1,8m also nicht wirklich ein Tischfeuerwerk...

    bist du sicher das man da keine Erlaubniss braucht? ist ja vergleichbar zu kl2 und wenn man das nicht an silvester zünden will braucht man ne genehmigung.

    I belive in Beams!
    -
    Live as if you were to die tomorrow. Learn as if you were to live forever. (Gandhi)

  • Mister.Lange
    Verifiziert
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    • 22. Mai 2004 um 00:38
    • #7

    Also T1 ist halt frei, wie der Admin geschrieben hat.

  • Tobias Zw.
    Profi
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    • 22. Mai 2004 um 13:14
    • #8

    Also, um's abzukürzen:

    Wenn Du über 18 bist - und Dich entsprechend ausweisen kannst -, darfst Du jederzeit Bühnenfeuerwerk der Klasse T1 bestimmungsgemäß abbrennen (heißt z.B.: Ein Silberversuv der Klasse T1, der nicht bestimmungsgemäß senkrecht stehend abgebrannt wird, sondern als Funkenvorhang von der Decke herab, ist nicht mehr Klasse T1. Dann braucht man einen entsprechenden Schein).

    Voraussetzung ist, daß das ganze rechtzeitig (im Regelfall 4 - 6 Wochen vorher) bei den zuständigen Stellen (normalerweise Ordnungsamt und/oder Feuerwehr) angemeldet wird. Diese können das Abbrennen des Bühenfeuerwerkes ohne Angabe von Gründen untersagen, Auflagen erteilen (z. B. wie bei mir schon geschehen das Bereitstellen eines voll bemannten Tanklöschfahrzeuges für zwei mal Knall und eine Fontäne...) oder vor der Aufführung eine sicherheitstechnische Vorführung des Bühnenfeuerwerkes verlangen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich alle Adepten der Pyrotechnik empfehlen, sich auf http://www.roadie.net noch mal die Artikel zum "Great White"-Fire durchzulesen. Pyrotechnik (auch ganz, ganz kleine) ist gefährlicher, als viele meinen.

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Nischl
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    • 25. Mai 2004 um 12:39
    • #9

    Liebe Kollegen,

    sorry, aber mir treibt es immer den Angstschweiß auf die Stirn, wenn ich solche Ratschläge und Auskünfte in Sachen Pyrotechnik lese, und noch mehr wenn ich mir vorstelle, dass sie umgesetzt werden. :shock:

    Benny: Klar darfst Du Pyroeffekte selber auslösen. (Mindestens 18 Jahre, Ausnahmen gibt`s ab 16 für Sport u. Lehrzwecke) Nach Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt, falls Du die Sache gewerblich betreibst, auch beim Gewerbeaufsichtsamt. ( Ist aber in den Ländern unterschiedlich geregelt)
    Du erkennst die Effekte daran, dass auf der Verpackung PT1-... und die BAM-Nummer steht. Ein seriöser Händler wird Dir auch kaum Material verkaufen, das Dir nicht überlassen werden darf.

    Mister.Lange: Ausser der Klasse I is nix "frei" ! Zum Erwerb von Gegenständen der Klasse T1, muss einmal ein Altersnachweis ( mind. 18 J.), sowie der vorgesehene Verwendungszweck bei Bestellung vorgelegt werden.

    ADMIN: Klasse I jedes Alter? (Empfehlung ab 12 Jahren!!)
    Klasse II jedes Alter? (Wohl eher ab 18 Jahren, oder?)
    Klasse T1 jedes Alter? (Auch erst ab 18, unter obenstehenden Bedingungen. Einzig das Vertreiben ist das ganze Jahr über erlaubt.)


    newbie: Is ganz einfach: T1 ist und bleibt T1, ob eine große Wunderkerze, oder Bühnenblitz, Effektwerfer, Fontänen, oder ähnliches.
    Für alle Gegenstände gilt: Nur bestimmungsgemäß verwenden, Steighöhe, Brenndauer,sind auf der Verpackung angegeben, und Schutzabstand einhalten. Dann macht das auch beim Amt nen guten Eindruck wenn Du anzeigst. Kuck mal die Preisliste auf meiner Website an, hier stehen diese Daten schon dabei, und Du kannst die Show viel besser planen.

    @Tobias.Zw : Einen SAFEX-Silbervesuv DARF man kopfüber abbrennen, (steht doch im technischen Merkblatt! Nicht gelesen?) OHNE dass er die Zulassung verliert. Bei "normalen" Fontänen und kopfüber Verwendung würde nach Zündung der Satz rausfallen, das hat nix mit Schein zu tun, das ist einfach Quatsch der nicht funktioniert. Für Wasserfälle, nimm bitte Überkopffontänen oder eben einen Wasserfall !

    Nochmal sorry, aber ich konnte jetzt nicht mehr mit zu sehen,

    nix für ungut,

    Nisch`l

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    http://www.npa-pyrotechnik.de

  • Tobias Zw.
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    • 25. Mai 2004 um 13:19
    • #10

    @ Nischl: OK, schlechtes Beispiel gewählt. Es ging mir um das bestimmungsgemäße Verwenden.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • eric_1
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    61
    • 25. Mai 2004 um 16:04
    • #11

    hallo, wo kann man dass alles nach lesen, mich würde aber hauptsächlech luxemburg interessieren. danke

    Eric

  • JohannesP
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    • 25. Mai 2004 um 16:20
    • #12

    Pyrotechnische Effekte, die der Klasse II unterliegen, dürfen, in besonderen Fällen, auch ausserhalb des 31.12 und des 1.1, von Personen über 18 Jahren, abgebrand werden, die nciht im Besitz eines Feuerwerker-Scheines sind. Dazu ist eine Behördliche Anmeldung und Genehmigung Pflicht!

    Sehr Informativ zu dem Thema:

    http://www.feuerwerk-forum.de/


    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Pradler

    Edit: Link direkt zum Forum hin editiert.

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • Nischl
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    • 25. Mai 2004 um 18:24
    • #13

    @ JohannesP: Genau, ne Ausnahme nach §24 1. SprengV.

    Eric: Wenn Du aus Luxemburg bist, oder da wohnst musst Du Dich im Sprenggesetz von Luxemburg schlau machen.
    Leider weiss ich nicht, wie in den Benelux-Ländern ( Bühnen-) Pyrotechnik gehandhabt wird. Feedback wäre interessant.

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  • ADMIN
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    • 26. Mai 2004 um 01:16
    • #14
    Zitat von "Nischl"

    ADMIN: Klasse I jedes Alter? (Empfehlung ab 12 Jahren!!)
    Klasse II jedes Alter? (Wohl eher ab 18 Jahren, oder?)
    Klasse T1 jedes Alter? (Auch erst ab 18, unter obenstehenden Bedingungen. Einzig das Vertreiben ist das ganze Jahr über erlaubt.)

    Ja, bei Klasse II und T1 hatte ich falsche Altersangaben, was wohl in Gedanken wo anders...

    Auch gehören Wunderkerzen nicht zu T1.


    Habe das gerade verbessert.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Pyromagic
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    • 26. Mai 2004 um 14:27
    • #15
    Zitat von "ADMIN"


    Auch gehören Wunderkerzen nicht zu T1.

    Generell nicht, aber es gibt da Ausnahmen, die größeren ab 2min Brenndauer haben T1 - Zulassung, da sie mit der Brenndauer nicht in Kinderhände gehören ( zumindest nicht in die der minderjährigen Kinder :) ) und sie bei Klasse II - Zulassung ohne Ausnahmegenehmigung nicht außerhalb Silvester abgebrannt werden dürfen.

    Gruß Pyromagic

    P.S.: Mir müssen uns mal über ´ne Formulierungen zu der Pyrotechnik in Deinem Buch unterhalten ( Stichwort 210mm Bombe )

  • Fränkie
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    • 26. Mai 2004 um 17:13
    • #16

    Die ganzen Vorschriften hab ich nicht im Kopf auch kann ich mir nicht merken wer was wann geschrieben hat.
    nun also mein Senf.

    Admin hat eigentlich sachlich schon alles erschlagen, in den Vorschriften steht halt sinngemäß drinn, das in theatern oder vergleichbaren einrichtungen, alles einer Anzeige bedarf. Das Ordungamt darf aber nicht ohne Begründung ablehnen, "Wir haben an dem Tag keinen Kollegen frei" ist auch keine Begründung die zählt.
    das die Bestimmungen zu Brandschutz (auf Packungsbeilage) zu beachten, und er Kopf zu gebrauen ist versteht sich von selbst.
    der fall mit der new yorker disko dürfte jeden präsent sein.

    im übrigen mit aller mir zur verfügung stehenden Höflichkeit möchte ich darauf hinweisen das diese Grundlegenden Themen schon mindestens 4 mal thema hier waren. bitte benutzt die suchfunktion.

    fragen die dann noch offen sind, können dann sicher geklärt werden.


    die deutsche sparche enthält ca. 45% redundanz, dehalb sind wohl auch die gesetzbücher so umfangreich.

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • Grudzinski
    Beiträge
    16
    • 15. September 2004 um 12:34
    • #17

    Wie siehts denn konkret mit einem Konfettiwerfer (Druckluft) aus, und wie sieht es z.B. bei co2-Jets aus? Hat beides nichts mit Feuer zu tun, ist aber teilweise auch nicht ungefährlich.

  • Fränkie
    Profi
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    6
    Beiträge
    1.137
    • 20. September 2004 um 11:32
    • #18

    Das hast du richtig erkannt, wenngleich man sich mit co2-jets auch herlich verbrennen kann.
    und das jemand was anderes als konfetti in den werfer tut ist auch schon vorgekommen. wie gesagt die Murmel zwischen den Ohren ist in jeden Falle zu gebrauchen.


    so long Fränkie

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

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