1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungstechnik AUDIO
  5. Konzert-Sound Praxis

x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

  • ADMIN
  • 23. Mai 2004 um 22:07
  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 26. Mai 2004 um 17:34
    • #61
    Zitat von "rockline"

    Hatte letztens durch Zufall mal eine in den Fingern: für eine Karnevalsveranstaltung (1 Tag) mit 2 Bierbuden auf einem Stadtmarktplatz 280.- :shock:

    Da hackt es doch - oder? Steht der Amtsleiter dann persönlich in der Bierbude?
    Stefan


    Da hast du recht. Ich kenn hier Gebühren von 20 Euro (ohne Verkürzung) bis 50 Euro (mit Verkürzung) auf dem Land. In der Stadt kanns dann locker das doppelte werden.

    Aber zurück zum Thema... :D

  • Mister.Lange
    Verifiziert
    Reaktionen
    20
    Beiträge
    1.574
    • 26. Mai 2004 um 20:42
    • #62

    Dass das Ganze zu einer Marktbereinigung führt ist wohl eher die optimistische der Möglichkeiten. Warscheinlich wird doch dadurch nicht das Budget einer Veranstaltung erhöht. Man müsste ja dem Gast vermitteln, dass er wegen einer Gesetzesänderung mehr Eintritt bezahlen muss. Vielleicht läuft es eher auf der Basis:

    -Statt D&B eher ACL
    -kein Dekolicht
    -halbe Anzahl MHs
    -keine Vorband
    -"Brauchen wir denn wirklich noch einen Stagemanager, oder könnt Ihr das nicht mit machen?"
    - oder die Schlimmste aller Möglichkeiten: "Wenn Du den Job weiter machen willst, dann musst Du mir noch 500Euro entgenkommen!" :cry:

  • Seven
    Profi
    Reaktionen
    321
    Beiträge
    4.376
    • 26. Mai 2004 um 20:49
    • #63

    Ganz genauso sieht es aus denke ich.
    Das Publikum wird noch weniger als wir Verständnis für so etwas haben.
    Und bezahlen wird das in der momentanen Lage eh keiner.

  • Wulfson
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    3.009
    Marktplatz Einträge
    1
    • 26. Mai 2004 um 20:53
    • #64

    leider siehts hierzulande generell in der wirtschaft so aus...da wird etwas ausbaldowert, was nichts bringt und mit sicherheit nur dazu beiträgt, das etwas inoffiziell gemacht wird...legts aus wie ihr wollt...ich sag nur"änderungen im umsatzsteuerrecht" :evil: die sind doch nicht sauber

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 27. Mai 2004 um 21:19
    • #65

    @ rockline
    Du bist nicht allein! Ich sehe die Sache ähnlich wie Du.

    Es ist doch wohl allseits bekannt, das jede Halle irgendwo gegen die BGV C1 oder die Versammlungsstättenverordnung verstößt. Jeder von uns (der die entsprechenden Vorgaben kennt), kann auf der Schließung mindestens der laufenden Veranstaltung bestehen, oder versuchen, die fällige Ordnungsstrafe verhängen zu lassen. Mit einer neuen Verordnung kommt eben ein neuer unsinniger Illegalitätsfaktor hinzu.

    Es ist richtig, dass das Programm vom Admin sehr schön zeigt, wie sich die Lage entspannt, wenn Lautsprecher geflogen werden. Leider ist dieses Programm stark vereinfachte Theorie. Wenn auf der Bühne bereits 100dBA herrschen, ohne dass die PA angeschaltet ist, nützt das alles nix! Meine Erfahrung (mit dem Billigschätzeisen) zeigt eines ganz deutlich: RocknRoll, wie er jetzt in Clubs veranstaltet wird, wird niemals die Forderung der jetzigen DIN15905 erfüllen können. Mehr als 3m Flughöhe ist doch da eh nicht drin. Das bringt leider nicht die erhoffte Erleichterung, und auch die ersten 5-10m sind indoor kaum absperrbar.

    Was fehlt, ist eine Untersuchung, ob die DIN15905 überhaupt in einem Standard Club erfüllbar ist, wenn da eine Band spielt. Ich fürchte, dass ist einfach nicht der Fall. Für eine Band gilt nämlich das gleiche wie für eine Blasmusi oder ein Fußballpublikum: sie ist gesundheitsgefährdend laut. Was dann wohl die neue Norm an Überraschungen bringt? Ich muss leider sagen, dass es mich nicht beruhigen kann, zu wissen, dass Admin auch als Gast im Normausschuss sitzt. Er hat argumentiert, dass einfach alle die Hälfte ihrer Anlage zu Hause lassen (-6dB) und für die Ersparnis in Messtechnik investieren können.
    Den Geschäftssinn von Admin in Ehren, aber diese Idee ist in meinen Ohren leider völlig (Beschallungs-)weltfremd.

    Ich finds besser, wenn Rockkonzerte weiterhin legal durchführbar sind. Es sei daran erinnert, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine DIN-Norm nur dann greift, wenn sie allgemein anerkannt ist. Die Allgemeinheit, das sind wir. Und wenn wir sagen: das ist himmelschreiender Unsinn, dann wird auch die neue Norm nur das sein, was die alte DIN15905 15 Jahre lang war: ein vergessenes Stück Papier eines privaten Vereins, das praktisch überhaupt keine Relevanz hat und demzufolge kaum eine allgemein anerkannte technische Regel sein kann. Das Einhalten derselben schützt obendrein keineswegs vor Strafe.

    In diesem Sinne:
    keep on rocking!

    am besten mit ein bischen Hirn zwischen beiden Ohren

    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 27. Mai 2004 um 22:19
    • #66
    Zitat von "Ton_Opa"

    Es ist richtig, dass das Programm vom Admin sehr schön zeigt, wie sich die Lage entspannt, wenn Lautsprecher geflogen werden. Leider ist dieses Programm stark vereinfachte Theorie. Wenn auf der Bühne bereits 100dBA herrschen, ohne dass die PA angeschaltet ist, nützt das alles nix! Meine Erfahrung (mit dem Billigschätzeisen) zeigt eines ganz deutlich: RocknRoll, wie er jetzt in Clubs veranstaltet wird, wird niemals die Forderung der jetzigen DIN15905 erfüllen können. Mehr als 3m Flughöhe ist doch da eh nicht drin. Das bringt leider nicht die erhoffte Erleichterung, und auch die ersten 5-10m sind indoor kaum absperrbar.

    1.) Ja, das Programm vereinfacht sehr stark. Die Alternative wäre ein Programm wie EASE oder Ulysses - doch das ist so aufwendig zu programmieren, dass man es beim besten Willen nicht umsonst verteilen kann.

    2.) Gerade Live-Musik hat eine große Dynamik, da kann der Leq niedriger liegen als das, was man nach der Messgerätsanzeige vermutet.

    Wir haben das uns ja in Bengen angehört: So richtig laut sind 99 dB nicht, aber so schrecklich leise ist es dann auch wieder nicht.

    3.) Ein In-Ear-System ist auch nicht teurer als ein amtlicher Wedge zzgl. Amping.

    Zitat

    Was fehlt, ist eine Untersuchung, ob die DIN15905 überhaupt in einem Standard Club erfüllbar ist, wenn da eine Band spielt.

    Ich habe beispielsweise mal "Wages wanted" (ich hoffe, dass ich das richtig geschrieben habe, ist 'ne Funk-Band) im Theaterdock in Berlin gemischt und dabei gemessen. Das Theaterdock ist so ein kleiner Club, es wurde nicht mit In-Ear gearbeitet, und gegen Bläser muss sich die PA auch erst mal durchsetzen. Ich würde sagen, vom Schwieirgkeitsgrad bezüglich Grenzwerteinhaltung eine durchschnittliche Veranstaltung.

    Ganz eingehalten habe ich den Grenzwert nicht, es waren rund 1 dB zu viel. Das Problem wäre gewesen, dass mit der anschließenden Disco der Grenzwert dann doch deutlich überschritten worden wäre (weniger wegen der Lautstärke als wegen der Dauer).

    Zitat

    Was dann wohl die neue Norm an Überraschungen bringt?

    Was der Normausschuss bespricht, ist eigentlich vertraulich. Aber "für gewöhnlich gut unterrichtete Kreise munkeln"

    - das Messverfahren wird einfacher (= billiger)
    - vielleicht wird von Dosis- auf Pegelbegrenzung umgestellt, so dass lange Veranstaltungsdauern nicht mehr zu einem Problem werden
    - vielleicht wird der Gedanke "Information des Publikums, damit das eigenverantwortlich entscheiden kann" deutlich stärker gewichtet

    Zitat

    Ich muss leider sagen, dass es mich nicht beruhigen kann, zu wissen, dass Admin auch als Gast im Normausschuss sitzt.

    Vielleicht selbst als Gast an den Sitzungen teilnehmen?

    Zitat

    Ich finds besser, wenn Rockkonzerte weiterhin legal durchführbar sind. Es sei daran erinnert, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine DIN-Norm nur dann greift, wenn sie allgemein anerkannt ist. Die Allgemeinheit, das sind wir. Und wenn wir sagen: das ist himmelschreiender Unsinn, dann wird auch die neue Norm nur das sein, was die alte DIN15905 15 Jahre lang war: ein vergessenes Stück Papier eines privaten Vereins, das praktisch überhaupt keine Relevanz hat und demzufolge kaum eine allgemein anerkannte technische Regel sein kann.

    DIN-Normen werden im Konsens verabschiedet. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit vorgestellt, diese kann Einspruch erheben. Wenn keiner mehr etwas dagegen sagt, dann ist es eine "anerkannte Regel der Technik", und nach diesen Regeln bemisst sich dann die Verkehrssicherungspflicht.

    Die derzeitige Fassung der DIN 15905 Teil 5 wurde vor etwa 15 Jahren so zuwege gebracht, da ist jetzt nicht mehr viel daran zu rütteln.

    Die Branche könnte jedoch mit Leichtigkeit die Neufassung verhindern oder auf lange Zeit hinauszögern. Derweil würde allerdings die alte Fassung gelten, gewonnen wäre also gar nichts, im Gegenteil.

    Zitat

    Das Einhalten derselben schützt obendrein keineswegs vor Strafe.

    Strafe gibt es hier ohnehin nicht, sondern Schadensersatz und Schmerzensgeld. (Eine Strafe steckt der Staat ein, ein Schmerzensgeld der Geschädigte, ein Ersatz der Behandlungskosten die Krankenkasse).

    Nach derzeitiger Rechtssprechung ist der Veranstalter mit einer normgerechten Messung (bei Einhaltung der Grenzwerte) seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, somit greift nicht die sog. "Beweiserleichterung" (Beweislastumkehr), der Geschädigte muss dann also beweisen, dass er auf der betreffenden Veranstaltung durch etwas, was der Veranstalter zu verantworten hat, einen Gehörschaden erlitten hat. Dieser Nachweis wird im Regelfall nicht gelingen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • sachsensound
    Verifiziert
    Beiträge
    1.006
    • 28. Mai 2004 um 02:41
    • #67

    Naja, ich glaube auch, daß das alles sehr sehr anzweifelbar ist. Selbst die Messung könnte voll versagen. Ich mache einfach einen 10 KHz Ton 30 Sekunden mit 112 db(A) dann 1 Stunde und 59 Minuten und 30 Sekunden aus. Dann habe ich laut Messung den Wert warscheinlich eingehalten und trotzdem 10 Mann mit Gehörsturz. Wenn die am Lautsprecher lagen.

    Wie schon gesagt geht Theorie und Praxis doch oft sehr weit auseinander.
    Wie bitte soll ich ein Konzert beschallen wenn das Publikum schon 103 dB(A) hat???
    Open Air Festivals die nachmittags 14.00 Uhr losgehen und erst nachts 2.00 Uhr enden? Und so weiter und so fort. Ich möchte doch aus der Meßverfechter Ecke mal ein paar Vorschläge dafür!!! Jetzt bitte.

    Das sind Tatsachen mit denen wir/ich zurechtkommen muß. Aber die Diskussion hatten wir ja schon oft. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Wenn ich dann noch so Diskussionen höre wie die Hälfte der Anlage zu hause lassen und so dann sag ich ganz ehrlich sind die guten Jobs nicht mehr durchführbar. Dann laß ich das alles lieber und erfinde auch irgendwelche "schönen" Vorschriften und bekomme noch einen Haufen Geld dafür. Dann bin ich vielleicht noch der einzige der für die Einhaltung der Vorschrift zugelassen ist und fertig...


    Mit verbitterten Grüßen und hoffen auf stilles Sitzpublikum :?

    Mike Schmidt

    http://www.sachsen-sound.de
    0171 / 3674891

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. Mai 2004 um 11:09
    • #68
    Zitat von "sachsensound"

    Naja, ich glaube auch, daß das alles sehr sehr anzweifelbar ist. Selbst die Messung könnte voll versagen. Ich mache einfach einen 10 KHz Ton 30 Sekunden mit 112 db(A) dann 1 Stunde und 59 Minuten und 30 Sekunden aus. Dann habe ich laut Messung den Wert warscheinlich eingehalten und trotzdem 10 Mann mit Gehörsturz. Wenn die am Lautsprecher lagen.

    Also ich würde 4 kHz nehmen (da bekommt der Mensch an leichtesten 'nen Hörschaden) und noch mal 10 dB draufpacken - bei einer halben Minute liegt das immer noch unter dem Grenzwert...

    (Am Rande: Auf http://www.dbmess.de gibt es den Calculator zum Runterladen, mit dem kann man das recht schnell berechnen...)

    Zitat

    Wie schon gesagt geht Theorie und Praxis doch oft sehr weit auseinander.
    Wie bitte soll ich ein Konzert beschallen wenn das Publikum schon 103 dB(A) hat???

    1.) Kein Publikum macht durchgängig 103 dB.

    Bislang wurde so beschallt, dass man bei lautem Publikum vom Pegel einfach drüber ist, und dieser Pegel wurde dann generell beibehalten. Das wird so nicht mehr in diesem Maße gehen.

    2.) Die Befürchtung, dass schon alleine das Publikum die Messung über den Grenzwert hebt: Wenn der Messtechniker weiss, was er tut, dann wird das Mikrofonsignal durch die Korrekturwerte etwa 10 dB nach unten gerechnet. Dann "kostet" das Publikum einige wenige Prozent der Gesamtdosis.

    Wenn jemand allerdings aus lauter Bequemlichkeit das Messmikro am FOH aufstellt und dann mit den Korrekturwerten nach oben muss, dann hat man ein Problem.

    3.) Die Teilnehmer vom Forumstag kennen das Beispiel schon (Ja, ich mach noch einen Bericht, aber momentan ballt sich so ein wenig die Arbeit...):

    Variante A: Konventionelle Beschallung, gestackte Boxen machen 120 dB LEQ bei 1m (das ist ein ziemliches Brett...)

    Variante B: Geflogene Boxen gleicher Lautstärke.

    Bei beiden Varianten habe ich bei 80% der Publikumsfläche nahezu denselben Pegel, bei Variante A bin ich jedoch direkt vor den Boxen deutlich über dem Grenzwert, bei Variante B ist alles unter dem Grenzwert.

    Zitat

    Open Air Festivals die nachmittags 14.00 Uhr losgehen und erst nachts 2.00 Uhr enden? .

    Bei 12 Stunden wären das 91,2 dB, das ist nicht mehr besonders viel.

    Es wird gemunkelt, dass in der Neufassung der DIN nicht die Dosis, sondern der Pegel begrenzt wird, dann wäre es egal, wie lange die Veranstaltung geht. Lassen wir uns überraschen.

    Zitat

    Ich möchte doch aus der Meßverfechter Ecke mal ein paar Vorschläge dafür!!! Jetzt bitte.

    Die persönliche Meinung jedes Einzelnen mag zwar ganz interessant sein, ist in der Praxis aber völlig unerheblich: die Justiz sieht diese Norm als verbindlich an.

    Und: 10 000,- Euro sind für manche Leute eine Menge Geld. Wenn sich herumspricht, wie leicht man die bekommen kann, dann haben die Veranstalter nicht mehr viel zu lachen, und das sind dann auch Tatsachen, mit denen man dann zurechtkommen muss.

    Zitat

    Wenn ich dann noch so Diskussionen höre wie die Hälfte der Anlage zu hause lassen und so dann sag ich ganz ehrlich sind die guten Jobs nicht mehr durchführbar.

    Wenn nun- um mal ein Beispiels zu nehmen, das wir beide kennen - damals in Schwarzenberg die Hälfte der Kisten im Lager geblieben wären: Wem im Publikum wäre das aufgefallen? Hätte der Veranstalter Dir nie wieder einen Auftrag erteilt?

    Zitat

    Dann laß ich das alles lieber und erfinde auch irgendwelche "schönen" Vorschriften und bekomme noch einen Haufen Geld dafür. Dann bin ich vielleicht noch der einzige der für die Einhaltung der Vorschrift zugelassen ist und fertig...

    Für die Mitarbeit im DIN-Normausschuss bekommt man kein Geld, im Gegenteil, die normalen Mitglieder zahlen dafür noch ganz ordentlich Gebühren (die Zusammensetzung dieses Gremiums ist von daher erklärbar...).

    Wenn man bedenkt, dass es nach der Veröffentlichung der Norm etwa 14 Jahre gedauert hat, bis das normgerechte Messverfahren als "schlüsselfertige Lösung" angeboten wurde, dann ist auch schwer vorstellbar, dass auch nur einer der Verfasser der ersten Fassung ökonomische Interessen gehabt hat.

    Und für die Einhaltung der Vorschriften muss niemand zugelassen werden, jeder Veranstalter hat dies im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zu tun.


    UM ES NOCH MAL GANZ DEUTLICH ZU SAGEN:

    Noch ist das Thema nicht wirklich aktuell: Wenn Ihr momentan einem Veranstalter sagt, dass Ihr nur 99 dB fahren wollt, dann zeigt der Euch 'nen Vogel. Demnächst wird das der Fall sein, wenn Ihr mehr als 99 dB fahren wollt.

    In absehbarer Zeit wird die Aufgabe lauten:

    - Guter Sound
    - bei Einhaltung der Grenzwerte
    - und selbst durchgeführter Messung, weil bei kleinen und mittleren Veranstaltungen alles andere zu teuer wäre.

    Wer diese Aufgabe dann lösen kann, wird dann auch etwas höhere Preise nehmen können, wer diese Aufgabe dann nicht lösen kann, hat ein Problem.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • wora
    Profi
    Reaktionen
    5.424
    Beiträge
    27.264
    Einträge
    10
    Marktplatz Einträge
    11
    • 28. Mai 2004 um 12:06
    • #69
    Zitat von "ADMIN"

    ...
    1.) Kein Publikum macht durchgängig 103 dB.

    Bislang wurde so beschallt, dass man bei lautem Publikum vom Pegel einfach drüber ist, und dieser Pegel wurde dann generell beibehalten. Das wird so nicht mehr in diesem Maße gehen.

    also vielleicht nicht durchgehend, aber über lange zeiträume habe ich sowas schonmal gehört. und zwar war das in der stuttgarter schleyerhalle bei "depeche mode"... ich fühlte mich wirklich in die zeit der beatles zurückversetzt, die teenies haben so einen lärm mit ihrem geschrei gemacht - es war unglaublich.
    aber natürlich konnte die anlage da drüber, ich muss den engländern aber zu gute halten, das sie es mit dem pegel nicht übertrieben haben, man hörte das geschreie von tausenden während des konzertes immer noch ganz gut...

    ich würde deiner aussage hiermit also teilweise widersprechen, ein publikum kann durchaus über einen langen zeitraum 103dB (vielleicht sogar mehr) machen. denk mal an die alten aufnahmen der beatles.

    Zitat von "ADMIN"


    2.) Die Befürchtung, dass schon alleine das Publikum die Messung über den Grenzwert hebt: Wenn der Messtechniker weiss, was er tut, dann wird das Mikrofonsignal durch die Korrekturwerte etwa 10 dB nach unten gerechnet. Dann "kostet" das Publikum einige wenige Prozent der Gesamtdosis.

    ist es nicht ein wenig problematisch, wenn es offenbar die möglichkeit gibt an der messung zu feilen?
    wo kann ich denn nachlesen, wie und mit was da korrekt gemessen wird?
    ich würde mir da gerne mal ein bild davon machen.

    Zitat von "ADMIN"

    In absehbarer Zeit wird die Aufgabe lauten:

    - Guter Sound
    - bei Einhaltung der Grenzwerte
    - und selbst durchgeführter Messung, weil bei kleinen und mittleren Veranstaltungen alles andere zu teuer wäre.

    Wer diese Aufgabe dann lösen kann, wird dann auch etwas höhere Preise nehmen können, wer diese Aufgabe dann nicht lösen kann, hat ein Problem.

    die aufgabe mit dem guten sound bei vernünftiger lautstärke habe ich mir schon immer gestellt.
    vernünftige lautstärke definiere ich so, das ich versuche immer so zu mischen das es niemandem mit "verbraucher ohren" weh tut - und da habe ich auch ein kritischeres ohr als der größte teil des publikums selbst.

    dummerweise gibt es kollegen, die das nicht so sehen. und wegen diesen tauben jungs bekommen die vernünftigen leute eine auf´s dach. nun denn, wir können es offenbar nicht mehr verhindern.
    vermutlich ist es für mich nachher leichter einen guten sound zu machen, weil ich schon immer versucht habe nie zu laut zu werden... die lauten mischer werden dann aber vermutlich seeehr unglücklich sein.

    aber trotzdem bleibe ich skeptisch, ob es nachher möglich sein wird das zusätzliche geld für die messungen auch wirklich zu bekommen. denn die erfahrungen mit dem markt der letzten jahre haben mir gezeigt, das es möglicherweise bald mode sein wird das material fast umsonst zur verfügung zu stellen!
    und die überschwemmung des marktes mit "veranstaltungstechnikern" ist ja auch garantiert!

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 28. Mai 2004 um 13:14
    • #70
    Zitat von "wora"

    ist es nicht ein wenig problematisch, wenn es offenbar die möglichkeit gibt an der messung zu feilen?
    wo kann ich denn nachlesen, wie und mit was da korrekt gemessen wird?
    ich würde mir da gerne mal ein bild davon machen.

    Das Normblatt kann beim Beuth-Verlag bezogen werden, ist aber weder besonders günstig noch besonders verständlich.

    Ich versuche mal eine Kurzfassung des Messverfahrens: Der Beurteilungspegel muss für den maßgeblichen Imissionsort (lautester Punkt im Publikum) gebildet werden, das Messmikrofon ist jedoch außerhalb der Reichweite des Publikums anzubringen. Da man dort natürlich etwas anderes misst, muss diese Messung entsprechend korrigiert werden. Diese oktavgemittelten Korrekturwerte werden vor der Veranstaltung ermittelt (Micro hier, Micro da, Rosa Rauschen, Differenz feststellen).

    Gemessen werden soll das, was die Anlage macht, der vom Publikum erzeugte Lärm fällt ja nicht in die Verantwortung des Veranstalters. Also wählt man den Mikrofonstandort so, dass Fremdeinflüsse weitgehend vermieden werden, also besonders nah an der Box.

    Je mehr man solche Fremdeinflüsse ausschliesst, desto höher ist der Pegel, den man mit der Anlage fahren kann.

    Zitat

    dummerweise gibt es kollegen, die das nicht so sehen. und wegen diesen tauben jungs bekommen die vernünftigen leute eine auf´s dach.

    Ja, Ursache und Wirkung...

    Zitat

    aber trotzdem bleibe ich skeptisch, ob es nachher möglich sein wird das zusätzliche geld für die messungen auch wirklich zu bekommen. denn die erfahrungen mit dem markt der letzten jahre haben mir gezeigt, das es möglicherweise bald mode sein wird das material fast umsonst zur verfügung zu stellen!
    und die überschwemmung des marktes mit "veranstaltungstechnikern" ist ja auch garantiert!

    Momentan haben wir eine Überversorgung mit Material und Personal, das wirkt sich natürlich auf die Preise aus. Aber nicht alles, was derzeit auf dem Markt ist, wird auf Dauer verwendbar sein:

    - Klassische PA-Systeme ohne Flugmöglichkeit werden fast nicht mehr einsetzbar sein.

    - Tontechniker, die nicht leise können, werden nicht mehr viele Jobs bekommen

    - Ein Messtechniker, der seine Messmikros falsch aufstellt, kann der Veranstaltung schnell mal 15 dB zulässigen Pegel kosten. Dann reden wir nicht von 99 dB (bei zwei Stunden...), sondern von etwa 85 dB. Das macht er auch nicht oft.


    Zumindest für eine Übergangszeit wird es vermutlich weniger geeignetes Material und Personal geben, als der Markt nachfragt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • rockline
    Profi
    Reaktionen
    198
    Beiträge
    4.440
    • 28. Mai 2004 um 14:32
    • #71

    Ich merke schon - diesmal steh ich nicht ganz alleine da, es gibt reichlich Beteiligung an der Diskussion!

    Es gibt noch ein Problem bei der ganzen Sache: die Musikrichtungen, bei denen "richtig laut" dazugehört.

    Vorweg.........das ist nicht unser Kundenkreis!

    Aber es gibt diese Szene, Metalbands die leise nicht klingen (wenn man davon überhaupt sprechen kann), und bereits auf der Bühne extrem heftig sind.
    Wenn nun das PA nicht geflogen werden kann, die Location nur ein 500er Club ist, und der Kunde (die Besucher wohlwissend das es eine laute Kappelle ist) das aber fett haben wollen - was dann?


    Aber auch die Wahl des Messpunktes wirft Probleme auf: am der Schallquelle nächsten vom Zuhörer erreichbarem Punkt soll gemessen werden.
    Hallo...........? Sozusagen unter den geflogenen Tops in 3 Meter Höhe, vor den Subs am Boden beim Stadtfest an der Mainstage mit 2500 Besuchern???

    Da brauche ich nicht mal einen schlecht hörenden Tonmann der Coverband um schädigende Pegel abzuliefern - da reicht schon die Moderatortätigkeit während der Verlosung!

    Ich würde gerne den Normenausschuss mal zu einer ganz normalen Ton und Licht Verleihfirmentätigkeit einladen. Sollen ruhig alle Doktoren des Arbeits und Umweltschutz mitbringen, ordentliches Messequipment auffahren und dann mal solche gewöhnlichen Veranstaltungen beobachten. Holz wird dabei geflogen und teilweise in PA Towern verstaut - mal sehen was dabei so rauskommt.
    Dabei soll aber auch beachtet werden, dass es klingt (Musik muß schon ordentlich rocken) und ein der größe des Geländes und Besucherzahl angemessene Beschallung realisiert wird. Die Nutzflächen der akustischen Abdeckung liegt bei etwa 30 Meter Entfernung!

    Solche Veranstaltungen beginnen oftmals schon morgens um 11h - Ende ist meist gegen 2h! Also gut 15 Stunden Zeitraum.
    Da würde mich mal die Grenzwertermittlung interessieren!
    Stefan

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 28. Mai 2004 um 14:45
    • #72

    Also die Leiterin dieser Arbeitsgruppe hat in Bengen ja gesagt, dass sie selbst ab und zu eine Band abmischt. So Praxisfremd scheinen die Leute nicht zu sein, aber auch ich bin der Meinung, die Leute sollten sich mal ein (1000+) Konzert gezielt von der Technischen Seite anschauen wie es der Rockline vorgeschlagen hat.

    Forumstag Lautstärke Teil 2?

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 28. Mai 2004 um 15:13
    • #73

    @ Admin: Ich finde dein Umsonst-Programm großartig und kann es jedem empfehlen. Fliegen bringt es einfach!
    Es zeigt aber leider (wie die Praxis auch), dass 3m Flughöhe nicht viel Erleichterung bringt. Und: Im wahren Raum sehen die Verhältnisse für die Lärmschützer leider mit Sicherheit schlechter aus.

    Zitat

    3.) Ein In-Ear-System ist auch nicht teurer als ein amtlicher Wedge zzgl. Amping.


    Wenn das so wär, hätten wir es alle! Ich kenne auch nur wenige Künstler, die ein angebotenes IEM verweigern. Wenige, aber es gibt sie. Nach einer verhältnismäßig stillen Bühne sehnen sich doch alle FOH-Leute, oder nicht?

    Zitat

    Strafe gibt es hier ohnehin nicht .....


    okay, also:
    Ein Einhalten von DIN-Normen schützt nicht vor Schmerzensgeldforderungen.

    Zitat

    DIN-Normen werden im Konsens verabschiedet. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit vorgestellt, diese kann Einspruch erheben. Wenn keiner mehr etwas dagegen sagt, dann ist es eine "anerkannte Regel der Technik", und nach diesen Regeln bemisst sich dann die Verkehrssicherungspflicht.

    Wann und wo geschieht das? Das wäre wirklich interessant.

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • mischpultschorsch
    Profi
    Reaktionen
    9
    Beiträge
    3.503
    • 28. Mai 2004 um 16:43
    • #74
    Zitat von "Ton_Opa"

    dass 3m Flughöhe nicht viel Erleichterung bringt. Und: Im wahren Raum sehen die Verhältnisse für die Lärmschützer leider mit Sicherheit schlechter aus.

    Zumal auch oft im "echten Leben" sich besagte 3m nicht mal realisieren lassen. Ich seh das ganz genau wie rockline-stefan: Eine Menge Veranstaltungen sind mit dieser Regelung schlichtweg nicht mehr durchführbar. Und das muss nichtmal das 2x16kW bestückte Stadtfest sein: Wenn ich an die ganzen Kirmeszelt-Rockveranstaltungen denke (bei denen die Bühne so breit ist, daß sich daneben wegen dem Giebeln schon gar keine 3m Stacking- oder Flughöhe ergibt), und der Drummer wie ein bekloppter auf seine Becken drischt, so hab ich auch ohne eingeschaltete PA schon den zulässigen Pegel. Und dann soll man noch den "guten Sound" im Auge behalten....... :|

  • tom noise
    Beiträge
    1.572
    • 28. Mai 2004 um 18:27
    • #75

    jetzt mal ne doofe frage, aber warum in kleinen clubs nicht einfach im 6m abstand delay lines unter die decke setzen; das müsste doch von den pegeln her gehen, oder liege ich da falsch?
    nun ja, die ortbarkeit ist dann wohl beeinträchtig und die musik würde sehr indirekt klingen (meine damit, dass wenn man musiker auf der bühne sieht, sie auch daher hören sollte).
    da stellt sich dann halt aber auch wieder die frage des geldes...

    imho finde ich man sollte an der kasse der veranstaltung oder auch in den medien mehr werbung für eigenverantwortliches handeln bezüglich lautstärke machen.
    an der kasse ist der erwerb einer eintrittskarte/etc auch ein mündlicher kaufvertrag, wieso dasselbe nicht auch hinsichtlich gehörschutz und hoher pegel? ein großes schild sollte da doch reichen...

    bin mal sehr gespannt was hierbei rauskommt. ich bin selbst ab und zu techno dj/va/vt. achte immer darauf, dass der pegel im schnitt die 105 nicht überschreitet. kenne auch clubs die das sehr offensichtlich tun. habe spaßhalber mal das messgerät mitgenommen und ca 3m vor dem dj (war zwischen den stacks) gemessen, ganze 125db!! so hörte sich das aber dann auch an. ich finde bei sowas sollte man wirklich mal einschreiten. vor allem bei veranstaltungen wo die musik ohnehin von musikträgern kommt und sehr leicht regelbar ist. direktschall von den technics gibts ca fast kaum.

    finde eine neue norm wichtig, aber auch eine die sich sinnvoll umsetzen lässt. das gegenteil beweist uns ja schon unsere aktuelle regierung. noch mehr bürokratiechaos braucht keiner von uns :x

    (The)Gecko GbR
    event | acoustics | media | studio
    An den Rampen 40-44
    90443 Nürnberg

    Telefon: 01636564230 (HandyNR wegen aktuellem Umzug in neue Räumlichkeiten)

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 28. Mai 2004 um 19:34
    • #76
    Zitat von "tom noise"

    jetzt mal ne doofe frage, aber warum in kleinen clubs nicht einfach im 6m abstand delay lines unter die decke setzen; das müsste doch von den pegeln her gehen, oder liege ich da falsch?
    nun ja, die ortbarkeit ist dann wohl beeinträchtig und die musik würde sehr indirekt klingen (meine damit, dass wenn man musiker auf der bühne sieht, sie auch daher hören sollte).

    wenn du die delayline mit delay fährst (solltest du) stellst du das delay 10-30ms länger als berechnet ein damit die erste wellenfront (oder so) von der bühne kommt. dann ist das mit der ortung kein problem. der name des effekts fällt mir jetzt grad leider nicht ein...

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • tom noise
    Beiträge
    1.572
    • 28. Mai 2004 um 19:39
    • #77
    Zitat von "akustikkoppler"

    ... der name des effekts fällt mir jetzt grad leider nicht ein...


    meinst du schallgeschwindigkeit? :P

    (The)Gecko GbR
    event | acoustics | media | studio
    An den Rampen 40-44
    90443 Nürnberg

    Telefon: 01636564230 (HandyNR wegen aktuellem Umzug in neue Räumlichkeiten)

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 28. Mai 2004 um 19:41
    • #78

    ne.... :roll: wenn ich raten müsste würd ich haaseffekt sagen.

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • wora
    Profi
    Reaktionen
    5.424
    Beiträge
    27.264
    Einträge
    10
    Marktplatz Einträge
    11
    • 28. Mai 2004 um 19:45
    • #79
    Zitat von "tom noise"


    vor allem bei veranstaltungen wo die musik ohnehin von musikträgern kommt und sehr leicht regelbar ist. direktschall von den technics gibts ca fast kaum.

    ich denke auch, das man das nadelgeräusch vom 1210er vernachlässigen kann :mrgreen:

    Zitat von "tom noise"


    finde eine neue norm wichtig, aber auch eine die sich sinnvoll umsetzen lässt. das gegenteil beweist uns ja schon unsere aktuelle regierung. noch mehr bürokratiechaos braucht keiner von uns

    ohne jetzt politisch werden zu wollen hast du mit dieser aussage sicherlich recht... aber: glaubst du wirklich, das es mit einer anderen regierung besser wäre?
    ich glaube das man das getrost verneinen kann, da werden die auflagen für uns eher strenger werden. :?


    zum thema zurück:
    99dB ist schon ein bisschen wenig.
    in frankreich darf man satte 6dB mehr fahren, ich glaub ich zieh um, weit habe ich´s ja nicht... ;)

    also wenn man sich in ausnahmesituationen auf einen max. pegel von 110dB geeinigt hätte, könnte man viele sinnvolle veranstaltungen durchaus weiter betreiben und den pegelfreaks wäre eine einhaltbare schranke gesetzt.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 28. Mai 2004 um 19:58
    • #80

    sinnvoll fänd ich auch wenn es die möglichkeit des haftungsausschluß gäbe. beim piercer geht das ja auch. wenn am anfang alle eine einverständnisserklärung zur körperverletztung unterschreiben könnten ist das alles durchaus machbar.

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 13. Oktober 2026, 21:00 – 23:00

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™