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Privatwagen gewerblich nutzen...

  • ewok
  • 25. Juni 2004 um 08:28
  • ewok
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    • 25. Juni 2004 um 08:28
    • #1

    Hallo,

    sicher gibt es unter Euch viele, die ihren Privatwagen gewerblich nutzen.

    1) Wie macht ihr diese Fahrten geltend ? Im Netz findet sich dazu ein bischen was, zb dass man die "dienstlichen" Fahrten mit Datum, km und Grund nachweisen muss... in anderen Bereichen des Steuerrechts ist auch eine Abrechnung auf Grundlage von Pauschalen möglich.

    Wie handhabt ihr das ?
    Führt ihr gar ein Fahrtenbuch ??
    Und wie sieht es beispielsweise mit Reperaturkosten (natürlich Anteilmäßig zur Gesamtlaufleistung) aus?


    2)
    Und wenn wir gerade schon beim Thema sind: Wenn ich an Autos anderer Besitzer (Familie) Folienbeschritung anbringe, ändert sich dann für die Fahrzeughalter irgend etwas (Versicherung, Steuer, wasweissich) ?
    Stellt dies bereits eine gewerbliche Nutzung dar ??

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Loloverde
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    • 25. Juni 2004 um 10:57
    • #2

    Hallo

    Bei der Einnahmen-/Ausgabenauflistung schreibe ich zur Rechnung der Veranstaltung die gefahrenen km dazu. Die werden dann als Unkosten verrechnet. Den Rest macht die Steuerberaterin...

    Die KFZ-Versicherung ändert sich dadurch natürlich ein wenig (teilweise gewerblich Nutzung).

    Gruß
    Rainer

    http://www.thewhitelodge.de

  • guessi
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    • 28. Juni 2004 um 01:07
    • #3

    1)
    wenn du unter 50% gewerblicher Nutzung bleibst, kannst du dir selber pro betrieblich gefahrenem km 0,3 euro "in rechnung stellen" - natürlich ohne umsatzsteuer. alle weiteren ausgaben (fahrzeugkauf, werkstatt, pflege etc.) sind dann privat und nicht abrechenbar. es empfiehlt sich dringend, über die betriebsfahrten buch zu führen, zwecks nachweis, wieviel wann wofür.

    wenn du über 50% kommst, musst (!) du das als Betriebsfahrzeug handhaben und spätestens dann lässt du das besser einen steuerberater machen.

    2)
    eine gewerbliche nutzung im sinne der kfz-versicherung ist sowas wie taxifahren. und in analogie zu oben, ergibt sich bei unter 50%iger Nutzung ein "überwiegend privat", was m.E. keinerlei auswirkung auf die prämie hat.

  • ewok
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    • 28. Juni 2004 um 08:20
    • #4

    guessi: danke für die ausführliche Antwort!

    die 30 Cent-Regelung kannte ich zwar schon, aber das mit den 50% nicht....

    ok, ich bin auch von den 50% weit entfernt.... aber bei 2x 40 km pro Tag zur Arbeit (die "richtige" Arbeit meine ich... :) ) ist das aber auch kein Kunststück...

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Kracky
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    • 28. Juni 2004 um 15:04
    • #5

    Also nach langem hin und her mit meinem Steuerberater trage ich die kosten für beide Fahrzeuge selbst und setze den für das Gerwerbe genutzten Anteil beim Jahresabschluß mit ab. Hierbei wichtig, entgegen der allgemeinen Regelung für Arbeitnehmer zählt der Weg nicht nur einmal. Macht sich dann ganz gut bei meinem Lohnsteuerjahresausgleich. Wieviel der nun pro KM absetzen kann weiß ich nicht mehr genau, ich dachte sogar es waren mehr als 30 Cent.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • rockline
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    • 4. Juli 2004 um 11:47
    • #6

    Bei einem Firmenwagen berechnet das Finanzamt monatlich 1% des Neuwertes als zu versteuernden Gewinn.
    Fahrtenbuch ist unumgänglich, gewerblich benutzte Autos werden von den Versichereren höher eingestuft, als einziger Vorteil ist die Abschreibemöglichkeit sämtlicher Instandhaltungskosten zu sehen!

    Sprit kann man auch so beim Finanzamt geltend machen, und die Anschaffungskosten eines guten Gebrauchtwagens trägt man halt ohne Abschreibung.
    Bei Firmenwagen kommt eigentlich nur Leasing in Frage - alles andere lohnt unterm Strich nicht!

    Bunte Werbeaufkleber auf irgendwelchen Verwandschaftsautos interessieren niemanden - oder zahlt irgendjemand wegen so manchem Aufkleber auf dem Auto mehr oder weniger? Kann doch jeder auf den Karren kleben was er will!
    Stefan

  • CGVS
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    • 9. Januar 2005 um 05:37
    • #7
    Zitat von "rockline"

    Bei einem Firmenwagen berechnet das Finanzamt monatlich 1% des Neuwertes als zu versteuernden Gewinn.
    Fahrtenbuch ist unumgänglich, gewerblich benutzte Autos werden von den Versichereren höher eingestuft, als einziger Vorteil ist die Abschreibemöglichkeit sämtlicher Instandhaltungskosten zu sehen!


    Bei der 1% Regelung musst Du kein Fahrtenbuch führen. Die 1% vom Listen-Neupreis beeinhalten auch gleichzeitig die private Nutzung. Wenn man privat und Geschäft getrennt abrechnen will, weil z.B. der private Anteil sehr gering ist oder auch die 1% zu viel Geld sind, dann macht ein Fahrtenbuch durchaus Sinn.
    Grundsätzlich sollte man die 1% Regelung aber nur bei relativ neuen Fahrzeugen anwenden die auch noch einen hohen Wert haben.
    Vor einer Entscheidung am besten den Steuerberater kontaktieren, der weiss dann auch welche Kosten man diesen 1% gegenüberstellen kann.
    z.B. sinnvoll gewählte Leasingrate...

  • CGVS
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    • 9. Januar 2005 um 05:42
    • #8
    Zitat von "Kracky"

    Wieviel der nun pro KM absetzen kann weiß ich nicht mehr genau, ich dachte sogar es waren mehr als 30 Cent.


    Es sind bei PKW je KM 0,30€ nach der Übersicht für 2004/2005...

  • f8274
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    • 12. Januar 2005 um 12:49
    • #9

    meine erfahrungen hierzu:

    1. Leasingwagen

    Alle Kosten können als gewerblich bedingte Ausgaben geltend gemacht werden, also die Leasingsonderzahlung (anteilig umgerechnet auf das berichtsjahr), die leasingraten des berichtsjahres, alle Benzinrechnungen, Autowäschen, Inspektionen, Öl etc. pp.

    Davon abzuziehen ist lediglich 1% des Listenpreises x 12 Monate= 12% p.a.

    -> einfachstes handling, kein Fahrtenbucherforderlich

    2. Wagen, der mein Eigentum ist (gekauft)

    Eigentlich gilt auch hier die 1%-Regelung, da das aber unfair ist, muss per Fahrtenbuch nachgewiesen werden, wie hoch die tatsächlichen gewerbebedingten ausgaben waren: Pauschalansatz nach gefahrener km.

    -> ich mag keine fahrtenbücher führen

    n.s.: autobeschriftungen haben bei uns nix gebracht, und werden daher nicht mehr vorgenommen. das geld kann man anderswo werbewirksamer verwenden.

  • CGVS
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    • 13. Januar 2005 um 00:06
    • #10

    ...nur das es keine Verwechslungen bzw. Mißverständnisse gibt...
    Der Listenpreis bezieht sich immer auf den Neupreis des Fahrzeugs, egal wie alt das mittlerweile geworden ist...

    Beispiel:
    Wenn Ihr die 10 Jahre alte "S" Klasse mit Vollausstattung vom Opa als Firmenwagen kauft der damals ca. 30.000 EURO gekostet hat, ist die 1% Regelung nicht sinnvoll. Der wäre dann immer noch mit 300 EURO (1%) pro Monat zu versteuern. Wenn das Auto also nicht ständig kaputt geht und endlos Benzin vernichtet, dann könnt Ihr gegen die 300 EURO auch nicht genug gegenrechnen. Hier wäre dann das Fahrtenbuch zu empfehlen.

    Noch eins:
    Ihr verdient mit Eurem Gewerbe zu viel Geld und wollt aus Imagegründen einen neuen Porsche fahren um Eure zahlreichen Events schnellst möglich besuchen zu können. In Eurer Freizeit fahrt Ihr aber meist nur kurz zur Tanke, Schampus holen und wieder zurück...
    Auch dann macht es Sinn ein Fahrtenbuch zu führen, da der Private Anteil der Fahrzeugnutzung zu gering ist...

    Die 1% Regelung ist bei neuen Fahrzeugen oder Jahreswagen zu empfehlen, wenn man z.B. Least und den monatl. 1% eine entsprechend hohe monatl. Leasingrate gegenüberstellen kann...und das Fahrzeug auch viel Privat genutzt wird!

  • DJ Detto
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    • 13. Januar 2005 um 14:59
    • #11
    Zitat von "rockline"


    Sprit kann man auch so beim Finanzamt geltend machen, und die Anschaffungskosten eines guten Gebrauchtwagens trägt man halt ohne Abschreibung.
    Bei Firmenwagen kommt eigentlich nur Leasing in Frage - alles andere lohnt unterm Strich nicht!

    Stefan

    AUA!!

    Sorry, aber das ist nicht ganz richtig.

    Grundsätzlich ist zu unterscheiden ob Bilanziert wird oder eine Einnahme Überschuß Rechnung gemacht wird.


    1. Wenn ich die KM Pauschale Variante nehme, kann ich KEINE sonstigen Kosten - für den der Unkosten geschrieben hat ES GIBT KEINE UNKOSTEN!! - für den PKW geltent machen. 30 ct und Basta - das einzige was passieren kann du verrechnest Dich bei den Kilometern.


    2. Nehme ich das Fahrzeug in eine Bilanzierung so sind alle Aufwendung absetzbar. Allerdings und das wurde auch schon genannt wird ein "geldwerter Vorteil" in Höhe von 1% vom Kaufpreis (Anschaffungswert nicht Liste) dagegen gerechnet.

    3. Mit Aussage "das sich nur leasen lohnt " wäre ich sehr sehr vorsichtig. Ohne genaue Prüfung der BWA würde ich eine solche Aussage als Betriebswirt nicht wagen. Beim Leasen fällt nämlich die AFA (Abschreibung auf Abnutzung) weg!! Da mir das Teil nicht gehört, sondern nur gemietet ist. Kaufe ich hingegen gehört mir das Auto und den Werteverzehr kann ich steuerlich geltent machen (AFA). Außerdem tauscht das Auto auch in der Bilanz als Wert auf und verändert dadurch den Wert des Unternehmens!!!!!

    Mein Beispiel - Ich Bilanziere
    Ich habe mein Auto gekauft mit 60 Monatsraten Kredit. Somit ist meine Liquidität kaum belastet.

    Die Zinsen für diese externe Finanzierung kann ich absetzen genauso wie 1/60 (= 5 Jahre dank SPD Regierung) vom Wert des Autos bis das Auto nur noch 1 Euro Wert ist (AFA)

    Ferner kann ich jeden Pups absetzen sogar die 5 Euro für die Waschstrasse.

    Nehmen wir also mal an die Karre hätte 18.000 Euro Netto gekostet so ist die AFA = 300 Euro im Monat, Der geldwerte Vorteil ist aber 1% von 18.000 = 180 Euro macht also 120 im Sack!!

    Also bitte vorsicht mit solchen Äußerungen wie Leasen ist billiger oder besser - da springt dem Betriebswirt die Krawatte auf !!!!

    Darüber hinaus kann man berechnen wann der optimal Ersatzzeitpunkt ist. Ich muß die Karre ja nicht 5 Jahre fahren. Dafür gibt es Tabellen bzw. Formel und so kann es sein, das ich das Ding nach 3 oder 4 Jahren gegen einen neuen eintausche. Das ist aber i.d.R. genau mit dem Steuerberater (der sollte so etwas ausrechnen können) oder dem Unternehmensbetreuer (GRINS) besprochen werden. Wobei bei externen Finanzierungen auch noch das Kreditinstitut mit berücksichtigt werden muß (Vorfälligkeitsentschädigung usw usw).

    Der Anschaffungsgrund für das Auto war: Ich hätte das Geld zum Fiskus oder zur Autobank bringen können!! Was hättet Ihr getan?? NA also

    Detto
    (Technischer Betriebswirt)

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 13. Januar 2005 um 15:39
    • #12

    zu 1.: Richtig.

    zu 2.: Richtig. Geht aber nicht nur in Bilanzierung, sondern auch in Einnahmen-Überschußrechnung.

    Gruß

    Markus

    (auch Technischer Betriebswirt)

  • CGVS
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    451
    • 13. Januar 2005 um 19:05
    • #13
    Zitat von "DJ Detto"

    Nehmen wir also mal an die Karre hätte 18.000 Euro Netto gekostet so ist die AFA = 300 Euro im Monat, Der geldwerte Vorteil ist aber 1% von 18.000 = 180 Euro macht also 120 im Sack!!

    Ich nehme mal an dieser Stelle an dass Du von einem Neuwagen sprichst, der mit 18.000 EURO in der Liste steht...

  • DJ Detto
    Profi
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    2.178
    • 13. Januar 2005 um 20:47
    • #14

    Moin

    timotimo

    Richtig aber bei der E Ü musst Du den Wagen mind. 40 oder 50% gewerblich nutzen. Das gilt bei der Bilanzierung nicht, da du da ja die 1% Regelung hast.

    CGVS
    Ja ich spreche von einem Neuwagen. Allerdings bin weiß ich jetzt nicht genau ob Liste oder Anschaffungswert berücksichtigt werden.

    Bsp. Wenn eine Maschine ein Betonfundament braucht so werden diese Fundamentkosten als Anschaffungskosten auf die MAschine aufgerechnet. Also Maschine 10T Euro und Fundament 2T Euro so wird bilanztechnisch so getan als wenn MAschine 12T Euro gekostet hat.

    Kann mcih aber gerne nochmal in Büchern schlau machen ob jetzt 1% von Liste oder Anschaffungswert gilt.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • toju
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    82
    • 13. Januar 2005 um 21:00
    • #15
    Zitat

    Richtig aber bei der E Ü musst Du den Wagen mind. 40 oder 50% gewerblich nutzen. Das gilt bei der Bilanzierung nicht, da du da ja die 1% Regelung hast.

    Nach neuer Rechtssprechung kann auch bei EÜR bei einer betrieblichen Nutzung von mind. 10% der Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkannt werden. Nachweis erforderlich und weitere strenge Auslegungsregelungen.

  • DJ Detto
    Profi
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    • 14. Januar 2005 um 10:04
    • #16
    Zitat von "toju"

    Nach neuer Rechtssprechung kann auch bei EÜR bei einer betrieblichen Nutzung von mind. 10% der Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen anerkannt werden. Nachweis erforderlich und weitere strenge Auslegungsregelungen.

    Danke für den Tipp - das wußte ich noch nicht.

    Aber bei einer EÜ würde ich vom Bauch her erst einmal die KM Pauschale empfehlen

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • f8274
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    • 14. Januar 2005 um 10:30
    • #17
    Zitat

    detto: Nehmen wir also mal an die Karre hätte 18.000 Euro Netto gekostet so ist die AFA = 300 Euro im Monat, Der geldwerte Vorteil ist aber 1% von 18.000 = 180 Euro macht also 120 im Sack!!

    hallo detto,

    imho stimmt diese rechnung nicht. in deinem beispiel hat du beim kauf eines 18-teur neuwagens also 300,- eur afa, also abseztbare kosten.

    diesen wert müsste man vergleichen mit den absetzbaren kosten beim leasingmodell, und nicht mit dem privatgenutzen teil, den ich ja nicht absetzen kann. im leasingfalle desselben fahrzeugs komme ich auf folgende berechnung:

    leasingrate monatl. 288,- eur (leasingfaktor= realistische 16) o. Anzahl.
    benzin monatl. 250,- eur
    autowäschen monatl. 40,- eur (1x p.w.)
    wartung monatl. 40,- eur
    summe: 618,- eur monatl. kosten abzl. 180,- eur (1%) privatanteil,
    macht immerhin noch 438,- eur absetzbare aufwendungen.

    a) wie sieht das im falle des eigentumswerwerbs mit den zusatzkosten für den betrieb aus? abrechnung per km-pauschale nach fahrtenbuch?

    b) und andererseits ist deinen 300,- eur afa ja wohl auch noch der privatgenutze teil gegenzurechnen (auch beim "kaufauto" will das FA 1% anrechnen, falls mittels fahrtenbuch nichts gegenteiliges nachgewiesen werden kann).

    also für mich ist der kauf jetzt überhaupt nicht besser. auch wenn die absetzbaren kosten pari aufgehen sollten, würde ich wg. der einfacheren handhabung (entfall des fahrtenbuchs) leasing vorziehen.

    gruß oliver

  • DJ Detto
    Profi
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    • 14. Januar 2005 um 22:45
    • #18

    Hi Oli

    habe Deinen Beitrag aus Zeitgründen nur überflogen - aber DU machst einen Denkfehler:

    DIE AFA (Abschreibung durch Abnutzung) beträgt 300 Euro.
    Also die Afa ist der Werteverzehr Deines Materials. Deine Boxen sind nach 3 oder 4 JAhren auch nur noch 1 Euro Wert (Bilanz Erinnerungswert). D.h. Durch den Gebrauch eines Gutes verliert es an Wert und das Rechenverfahren dazu hat der Gesetzgeber so festgelegt. Sonst könnte eine AG z.B. in Ihrer Bilanz die 100 Fahrzeuge ja immer zum Neupreis in der Bilanz stehen lassen, obwohl die KArren nix mehr wert wären. Verkaufst Du deine Boxen (mit Wert 1 Euro) dann für 301 Euro so sind die 300 Euro als zusätzliche einnahme auszuweisen und zu versteuern. Daeshlab waren die Firmenfahrzeuge früher etwas günstiger.

    Alles andere kann ich auch zu 100% absetzen. Selbst wenn ich mir noch Winterpellen auf Alufelgen kaufen würde oder so einen Quatsch.

    Es geht nur um die AFA - den grundsätzlichen Unterschied zum leasing !! Und um die Aussage, das sich NUR Leasen lohnt.

    Mehr nicht. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Abschließend ein Beispiel was ist denn bei einer jährlichen KM Leistung von 25.000 km?? Leasen oder Finanzkauf??

    Welcher Händler macht so einen Vertrag über 3 Jahre?? Fahrleistung 75.000 km??

    Ich nehm nochmal kurz Deine Zahlen -- wird doch wieder länger als gewollt :oops:

    leasingrate monatl. 288,- eur (leasingfaktor= realistische 16) o. Anzahl.
    benzin monatl. 250,- eur
    autowäschen monatl. 40,- eur (1x p.w.)
    wartung monatl. 40,- eur
    summe: 618,- eur monatl. kosten abzl. 180,- eur (1%) privatanteil,
    macht immerhin noch 438,- eur absetzbare aufwendungen.

    Bei mir würde die Leasingrate wegfalle und durch die Afa = 300 euro UND den Zinsaufwand (k.A.) ersetzt werden. Außerdem Junge wat tankst DU??

    250 Euronen - ich fahre bewußt Turbodiesel 36-38 Euro pro vollem Tank :P:P und der reicht bei meinem Fahrstiel nur für 600 km. :twisted:

    Reparaturen, Inspektionen usw. kann ich auch alles angeben.

    Mir ging es aber hauptsächlich um die völlig falsche Aussage, dass sich nur leasen lohnen würde.

    Wer mehr wissen will ich bin ein käuflicher UN Betreuer.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • f8274
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    • 23. Januar 2005 um 01:29
    • #19

    o.k., wenn leasingrate und afa-wert gleich sind, dann ist das wohl jacke wie hose. jeweils abzgl. 1% privatanteil ergibt dann denselben absetzbaren kostenbetrag.

    thema tanken: tanken bezieht sich auf 2 omega kombis (2,6l und mv6), der 2,6er nimmt grundsätzlich 13l, und der mv6 liegt im durchschnitt bei 15,4l/100 km. eigentlich langen die 250,- eur noch nichtmal im monat :D

    zum thema: welcher händler macht einen l-vertrag über 3 jahre mit 75 tkm: ein mitarbeiter hat sich mal ein leasingangebot für einen kombi eingeholt, 2 jahre laufzeit, p.a. (!!!) 60.000 km. nach 2 jahren also 120.000 km. damit kommt ein mittelklassekombi so auf 800,- eur leasingrate. allerdings bietet sixt-businessleasing bessere konditionen, und zwar für fullservice-leasing inlkusive:

    versicherung
    inspektionen
    ersatzreifen
    verschleißteile
    steuer

    darüber kann eine fa. einen smart für 168,- eur per monat leasen o.anz. und mit 36.000 km p.a., oder einen renault grandtour (laguna?!) mit ca. 43.000 km p.a. für rund 530,- eur. ist sehr günstig. aber unser fahrer braucht eigentlich 60 tkm. wir müssen nochmal durchrechnen, ob doch besser gebrauchtkauf kommt...

    soll nur zeigen, dass alles möglich ist, vermutlich auch leasing mit laufleistungen jenseits der 100.000 km im jahr.

    gruß oliver

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