Hallo !
Ich habe mal ein paar Fragen zu den geltenden Regeln für Veranstaltungen in Kirchen. Hoffe auf zahlreiche Antworten und Tipps ! Danke im Vorraus ! ![]()
Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass bei Kirchen quasi gar nichts aus der VStättVO umgesetzt werden muss. Hört sich ja erstmal ganz gut - vereinfacht vieles ...
Aber mein (hoffentlich) gesunder Menschenverstand sagt mit, dass ich mir das einfach nicht vorstellen kann, dass es so einen Freifahrtschein gibt. Denn sollte es tatsächlich z.B. zu einem Brand auf der Bühne kommen, reicht es sicher nicht aus, dass der liebe Gott schützend seine Hand darrüer hält und alle fest daran glauben das alles gut wird.
Bin über jeden (sinnvollen) Hinweis zu diesem Thema dankbar, da wir häufiger mit einer Kirche zusammen arbeiten wollen.
Mal ein paar Fakten zu dieser Kirche (ob das relevant ist, weiß ich aber nicht :wink: ![]()
- denkmalgeschütztes Gebäude (diese Tatsache schließt also bauliche Veränderungen nahezu aus)
- verschiedene Räume für Veranstaltungen => Gemeindesaal , Kirchenschiff (= Gottesdienstraum), großer Jugendkeller
- Sitzplätze in Form von "festinstallierten" Holzbänken im Kirchenschiff => 300
- auf zweiter Ebene können weitere 200 Stühle gestellt werden
- es sind Toiletten sowohl für Mann als auch für Frau vorhanden
:wink: - aber keine seperaten Klos für Rollstuhlfahrer
- Ausgänge der Kirche sind mit Schildern gekennzeichnet, man kann das Kirchenschiff in alle Richtungen verlassen, die Wege sind aber etwas schmal .. :roll:
Tja, dann legt mal los ! Was muss ich beachten - in jeglicher Hinsicht (z.B. auch GEMA) .....
:twisted: Es steckt ja ein guter Wille dahinter .... ![]()