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(Haftpflicht)Versicherung bei Gewerbe

  • nils kristiansen
  • 29. Januar 2009 um 19:50
  • nils kristiansen
    Beiträge
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    • 29. Januar 2009 um 19:50
    • #1

    Wollte die Frage jetzt nicht mit in die "Gewerbeanmeldung" packen, habe eine Frage bzgl. der Versicherung: Kleingewerbe anmelden kann ja (fast) jeder und ist ja auch weiter nichts dabei, aber was sind die zusätzlichen Kosten? Versicherung ist sicherlich ein Punkt, das Kind unter der Box will ja keiner direkt bezahlen, oder? Was kostet so eine Versicherung jährlich/monatlich, gibt es Unterschiede?

    Bitte um Antworten,
    Danke im Vorraus,
    Nils

    Account selten genutzt -> Party PA

  • nasehase
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    • 30. Januar 2009 um 14:10
    • #2

    Hallo,

    was Du brauchst ist eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese deckt Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten (Sach- oder Personenschäden) aus der betrieblichen Tätigkeit. Die Prämien berechnen sich dabei üblicherweise aus dem Jahresumsatz oder der Lohnsumme. Bei Kleingewerbe wird das auf einen Mindestprämie hinauslaufen.

    Wichtigt ist: Übliche BHP Versicherungen decken nicht oder nur sehr eingeschränkt Mietsachschäden, d.h. Sachschäden an gemietetem Material oder Räumlichkeiten. Auch der sog. Tätigkeitsschaden an (beweglichen) Sachen, d.h. an denen unmittelbar eine Tätigkeit oder Bearbeitung ausgeübt wird, ist oft nicht oder nur mit einem Sublimit versichert.

    Das bitte ist alles ohne Gewähr, in der Sachversicherung bin ich besser :)
    Wende dich am besten an einen (erfahrenen) Versicherungsmakler, der kostet dich nichts oder kann dich über deinen Bedarf beraten.

    Gruß,
    Martin

  • Eliminator
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    • 1. Februar 2009 um 00:16
    • #3

    Es geht ja meistens auch nicht um das Kind unter der Box, sondern um Kleinkram, wie zum Beispiel durch Casekontakt zerrammelte Türen.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • nils kristiansen
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    • 1. Februar 2009 um 21:48
    • #4
    Zitat von "Eliminator"

    Es geht ja meistens auch nicht um das Kind unter der Box, sondern um Kleinkram, wie zum Beispiel durch Casekontakt zerrammelte Türen.

    Naja, das Kind ließe sich aber nicht in einer Lebenszeit abbezahlen, die zerrammelte Tür schon. Es geht mir eben darum, dass es sich aufgrund der nicht wahnsinnig vielen Jobs nicht wirklich lohnt eine teure Versicherung abzuschließen - allerdings möchte ich für keine Kinder/Personen/usw haften/bezahlen müssen.

    Gruß,
    Nils

    Account selten genutzt -> Party PA

  • Eliminator
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    • 1. Februar 2009 um 22:01
    • #5

    Ich habe auch nur einen kleinen Laden mit relativ kleinen Jobs. Aber eine Betriebshaftpflicht gehört bei mir dazu. Auch bei kleinen Jobs kann durch einen dummen Zufall der Supergau passieren.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • nasehase
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    • 1. Februar 2009 um 22:56
    • #6

    Das Problem ist immer der Personenschaden. Ich möchte mir nicht ausmalen, was da zusammen kommt, wenn du eine gut verdienende Person, die vielleicht noch einigen Kindern unterhaltspflichtig ist für sein Leben lang erwerbsunfähig machts. Leider gilt hier die traurige regel "Tote sind billiger".
    Und wenn du schuldhaft einen gemieteten Saal abfackelst, dann ist das - Stichwort Mietsachschäden - auch kein Fall, den dir die BHP zur Gänze abnimmt.

  • nils kristiansen
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    • 1. Februar 2009 um 23:01
    • #7

    Kann ich aus deinem Beitrag schließen, dass die Betriebshaftpflicht nur für wenige/kleine Schäden aufkommt und abgebrannte Hallen/Personenschäden nicht übernimmt? Wäre sie demnach wirklich notwendig?

    Gruß

    Account selten genutzt -> Party PA

  • tontechniker
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    • 1. Februar 2009 um 23:04
    • #8

    Es kommt immer drauf an, wie hoch die Beiträge sind. Dementsprechend mehr wird die Versicherung auch übernehmen!

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • nils kristiansen
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    • 1. Februar 2009 um 23:14
    • #9
    Zitat von "Tontechniker"

    Es kommt immer drauf an, wie hoch die Beiträge sind. Dementsprechend mehr wird die Versicherung auch übernehmen!

    Demnach wäre es bei einem Kleingewerbe mit möglichst geringem Anteil (man will auch noch z.B. Reperaturen, Erhaltungskosten,... bezahlen können) doch eventuell nicht zwingend notwendig eine Versicherun abzuschließen? Ich persönlich zahle lieber einen kaputten Tisch als monatlich in eine Versicherung, die "unbezahlbares" nicht bezahlt. Wie geht ihr mit sowas um?

    Gruß,
    Nils

    Account selten genutzt -> Party PA

  • hell&dunkel
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    • 1. Februar 2009 um 23:31
    • #10

    Eine Betriebshaftpflicht sollte gerade die existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen abdecken. 100,- oder 500,-€ sind einfach Peanuts, das kann man als Gewerbetreibender aus den laufenden Einnahmen begleichen.
    Durch einen höheren Selbstbehalt lässt sich bei einer Haftpflicht übrigens Geld sparen.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • nasehase
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    • 2. Februar 2009 um 09:05
    • #11

    Die BHP würde ich auch als sehr wichtig einschätzen und unbedingt abschließen. Vor allem um, wie schon geschrieben, die existenzbedrohenden Schäden abzufangen. Der Personenschaden ist immer im Deckungsumfang enthalten, das ist fix. Die Versicherungsbranche ist halt auch nicht ganz blöd und weiß ganz gut, welche kleinen Frequenzschäden in der VA-Branche oft vorkommen. Hier gibts dann oft Einschränkungen, aber ist wie schon geschrieben auch eine Frage der Prämie und des vereinbarten Selbstbehaltes.

  • knirps
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    • 2. Februar 2009 um 16:55
    • #12

    Jetzt mal die Ketzerische Frage ... ;)

    Bei 95% der PartyPaler dürfte keine Fachkraft anwesend sein. Zudem haben viele auch noch nichts von BGV A3 jährlicher Überprüfung etc. Gehört.

    Wie sieht jetzt diesr fiktive Fall bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht für den Party PA'er aus:

    Besucher hält sich an der Truss fest diese steht allerdings unter Strom da sich bei einer Kanne die Phase gelöst hat und am Gehäuse anliegt. Truss ist natürlich nicht extra geerdet und da ne mini Veranstaltugn in irgend nem Vereinshaus ist der Stromkreis auch nicht mit FI Abgesichert ? VDE Erstmessung und Wiederhohlungsmessung liegen nicht vor. Der Besucher hat Starke Verbrennunngen und alle daraus resultierenden Vorderungen an den Party Pa'er ...

    Greift hier die Gewerbliche Haftpflicht ?

    Grüße
    Knirps

  • Eliminator
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    • 2. Februar 2009 um 19:42
    • #13

    Die Haftpflicht bezahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • florian steixner
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    • 13. Februar 2009 um 17:57
    • #14

    der besucher darf ja schon gar nicht an die truss rankommen!
    dass das grobe fahrlässigkeit ist, wurde eh schon erwähnt.

  • ewok
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    • 13. Februar 2009 um 19:00
    • #15
    Code
    der besucher darf ja schon gar nicht an die truss rankommen!
    dass das grobe fahrlässigkeit ist, wurde eh schon erwähnt.

    ähm, worauf stützt du deine These? Wo steht geschrieben, dass ein Besucher niemals in Reichweite von einem Stück Truss kommen darf?!?

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • slaytalix
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    • 14. Februar 2009 um 10:40
    • #16

    Betriebshaftpflicht evtl. über http://www.vdmv.de Versorgungswerk Medienwirtschaft.

    Sonst http://www.preuss24.de ebenfalls über VDMV

    http://www.erpam.de Eberhardt. Raidt & Partner

    Jeweils Versicherungsmakler, die nicht nur f. 1 Assekuranz tätig sind.

    Kommt auf die Selbstbeteiligung an.

    Ebenfalls zu empfehlen die Equipmentversicherung mit Unterschlagungsrisiko. Bei 250 € SB stationär & 500 € mobil mit europaweiter Abdeckung

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • hell&dunkel
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    • 14. Februar 2009 um 12:20
    • #17

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war die wöchentliche Slaytalix-Werbesendung zum Thema "Versicherung für hell&laut".
    Schalten sie auch nächste Woche wieder ein, wenn es heißt "wie bringe ich meinen Lieblingsversicherer bei der Gurgel weiter nach oben." :grin:

    Zitat

    Jeweils Versicherungsmakler, die nicht nur f. 1 Assekuranz tätig sind.

    = Vermittler = quasi Händler.
    Man könnte jetzt sagen, das ist ein Link zu einem Onlineshop... :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • slaytalix
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    • 14. Februar 2009 um 18:11
    • #18

    Wenn ich eine Versicherung nenne, ist es auch wieder falsch. Das sind eben die gängigen Makler unserer Branche. Wir sind gegen Alles versichert, nur nicht gegen Versicherungsvertreter & Moderatoren in Foren :twisted:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • hendrik fischedick
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    • 19. Februar 2009 um 11:47
    • #19

    Betreibshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe bietet so ziemlich jede Versicherung an. Bevor man sich einen Makler für eine klein BHV ins Haus holt, sollte man zu seinem "herkömmlichen" Berater gehen.
    Ich würde natürlich keine Haftpflichtversicherung nehmen, welche grobe Fahrlässigkeit nicht abdeckt, mir ist allerdings nicht bekannt, dass es Versicherungen gibt die bei einer Haftpflicht grobe Fahrlässigkeit ausschließen (§103 neues VVG;der Versicherer ist nur dann von der Leistung frei, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigefügt wurde).

    Man sollte aber die wichtigsten Schadenfälle vorab mit der Schadenabteilung der jeweiligen VErsicherung durchsprechen und sich jede Besonderheit schriftlich bestätigen lassen.
    Generell ist die BHV gerade für Großschäden da. Kleine Schäden z. B. Barbeitungsschöden haben oftmals von vorn herein nicht verhandelbare Selbstbeteiligungen um den Beitrag stabil zu halten.

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