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Material unterschlagen Andreas Ortmaier

  • glässing
  • 8. Juni 2007 um 12:40
  • schmaudio
    Profi
    Beiträge
    19
    • 12. Juni 2007 um 18:46
    • #21
    Zitat von "schallereignissortierer"


    Ach ja, bei der Feuerwehr ist er auch aktiv:
    http://www.vilstalbote.de/redaktion06/001-117468.htm

    Vorsicht, Vorsicht mit solchen Meldungen, nicht jeder Andreas Ortmaier ist der von uns gesuchte. Mal bitte die Orte vergleichen!

    Peter Schmid

    Audio-Service Schmid
    Veranstaltungstechnik
    Wiesenstr. 33
    D-73614 Schorndorf
    Tel.: 07181/98078-0
    Fax: 07181/98078-78
    Email: info@schmid-audio.de

    Audio-Service Schmid
    Veranstaltungstechnik

  • glässing
    Profi
    Beiträge
    147
    • 12. Juni 2007 um 21:21
    • #22

    Strafanzeigen wurden bereits getätigt, Hausbesuch in der obrigen Adresse wurde bereits vorgenommem. Er hinterlässt eine Frau und drei Kinder.
    Wir werden ihn schon bekommen. Die Idee nmit der Einladung grün-weos ist keine schlechte Idde.

    Wann hat er denn bei dir angerufen???
    Bitte am besten gleich telefonisch Bescheid geben. Danke!!!

    Klangfarbe / Veranstaltungstechnik/ Tonstudio

  • ksvt
    Beiträge
    30
    • 13. Juni 2007 um 23:07
    • #23

    Hallo zusammen, diese email erreichte mich am 22.05.07.
    Die Nr. stimmt, hatte Ihn zurückgerufen! Er erfragte was wir im Lager stehen haben, er würde 2 Mischpulte und Amps am nächsten Tag dann abholen.
    ^^ mir kams ein wenig komisch vor und bin froh nicht darauf eingegangen zu sein!! :D

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bitte sie um einen kurzen Rückruf unter 01631945754

    Mit freundlichen Grüßen

    Ortmaier Andreas

    Kay Swoboda
    Lindenweg 3
    71679 Asperg

  • noname_123456789
    Beiträge
    3
    • 26. August 2007 um 00:03
    • #24

    Um mich mal mit einzuklinken. Auch wir sind geschädigt mit 5.500 €.
    Die Polizei, bei der wir Strafanzeige gestellt haben, sagte, dass ein Haftbefehl gegen Herrn Ortmaier vorliegt, dieser aber, wieso auch immer, nicht durchgeführt werden kann - weil er vielleicht gar nicht da wohnt, wo er vorgibt zu wohnen.

    Der Gerichtsvollzieher hat's auch schon versucht - nichts zu machen.

    Der gute Andreas und seine Helferin Ute Hunker scheinen 2 ganz Schlaue zu sein. Ich freu mich wenn der Kerl irgendwann sitzt und unser Anwalt binnen der nächsten 30 Jahre alle 3 Jahre mal den Gerichtsvollzieher zu ihm schickt. Ein scheiß Leben wird das für ihn, wenn er seine Schulden begleichen darf.

    Nun gut, dann vervollständige ich mal die Liste gestohlener Geräte.

    bis dann,
    Ralf

  • feingefühl
    Profi
    Beiträge
    41
    • 28. August 2007 um 10:33
    • #25
    Zitat

    wenn er seine Schulden begleichen darf.

    Also ich will ja nicht allzu sehr trübsal blasen, aber meiner Einschätzung nach wird dat nix.... :x
    1. Er ist nirgendwo auffindbar
    2. Es liegt kein internationaler Haftbefehl vor
    3. Bei seiner family und seinem sozialen Umfeld hat er es sich voll verkackt (z.B. der Sportverein redet nur noch über den Anwalt mit ihm,...)
    4. Bevor er das ganze durchgezogen hat, war er sowieso schon der Polizei bekannt, also kein "Anfänger" in Betrugssachen
    5. Finanziell ist er am Ende, also wie soll er bitte die Schulden (laut meinem Überblick schon in Höhe von ca. 60.000€) zurückzahlen?? Angenommen man schnappt ihn, dann lupft er den Finger (bzw. hat er ja schon), sitzt seine Strafe im Knast ab und danach lebt er halt mit nem minimum Satz. Ach ja und der ist nicht gerade soooooo niedrig bei Frau mit 2 Kinder (also Unterstützungszahlungen, da ja dann geschieden).

    Also wir ziehen auch das ganze Register der legalen Möglichkeiten. nur schon aus prinzipieller Geschichte, aber meiner Einschätzung nach wird das mal überhaupt nichts. Also finden wir uns lieber mal damit ab dass von dem nichts mehr kommt.

    VIEL krasser finde ich eigentlich die Tatsache dass Geräte über e-bay aufgetaucht sind und wir nicht an die ran kommen wegen "gutgläubiger Erwerb" und der türkische dealer von nebenan lupft den Finger und schon wieder ist nichts zu holen!!!!!

    H-A-L-L-O und dann soll man ruhig und besonnen bleiben....
    :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

    ***Teuflisch gut***

  • stagehands.de
    Verifiziert
    Beiträge
    42
    • 28. August 2007 um 22:18
    • #26

    So stehts im BGB

    (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

    Ich hatte da so etwas auch im Spiegel gelesen, ging um eine Harley die nach Lettland verschifft wurde - dort ist gutgläubiger Erwerb möglich. In Deutschland scheint das anders zu sein. Ich würde da mal einen Anwalt fragen.

    Hier noch der Link dazu: http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

    Viele Grüße aus Berlin,

    Stagehands.de[/u]

    Stagehands.de & Veranstaltungstechniker.de
    Corinthstraße 53
    10245 Berlin

    Fon 030.200.89.28.0
    Fax 030.200.89.28.29

    http://www.veranstaltungstechniker.de
    http://www.hostesses.de
    http://www.stagehands.de

  • mscheuer
    Verifiziert
    Beiträge
    49
    • 28. August 2007 um 23:00
    • #27

    moin,

    richtig! In Deutschland kann kein Eigentumsrecht an gestohlenem Eigentum erworben werden.


    Also, egal wer das Zeug hat muss es bedingungslos rausgeben!


    Gruss
    Manuel Scheuermann

    The Band make it rock, but the roadie make it roll!

  • wiesel
    Profi
    Beiträge
    136
    • 29. August 2007 um 05:55
    • #28

    Man muss dabei allerdings zwischen gestohlen und unterschlagen (Equipment vermieten und nicht zurückgeben; Equipment leasen, weiterverkaufen und nicht mehr zu Ende bezahlen) unterscheiden und dann wirds nicht mehr so einfach. Wenn ich meinen Anwalt damals richtig verstanden habe....

    Maximilian Kropp
    Grundend 8
    47807 Krefeld

    http://www.kulturfabrik-krefeld.de

  • trible b
    Beiträge
    51
    • 29. August 2007 um 08:10
    • #29

    @ mscheuer

    Also das mit dem herrausgeben einer Sache ist komplizierter als man denkt. Wenn eine Person eine " Sache erwierb im glauben das die Besitz/ Eigentumsrechte beim Verkäufer liegen und die Absicht besteht diese an den Käufer zu übertragen so ist dieses ein Erwerb nach § 932 BGB Gutgläubiger Erwerb von Nichtberechtigten.

    Mir ist dieses selber passiert beim Autokauf. Da der Fahrzeugbrief auf original Dokumentenpapier " gefälscht " wurde war es nicht erkennbar das es sich um Diebesgut handelt. Somit war ich im guten Glauben rechtmäßig zu handeln und habe das Auto auch bekommen.

    Hier hatte allerdings ein großes Autohaus das nachsehen, weil die hätten eine Prüfung der Papiere durchführen müssen.

    Bei Mietverträgen über Va Technik kann es sich nicht mehr um Diebstahl handeln sondern " nur " noch um Unterschlagung.
    So und jetzt bitte den §§ lesen , nicht das ich noch ausversehen die richtigen Tips zum Unterschlagen gebe....... :D

    Mit freundlichen Grüßen
    Hartmut Berends
    Kanngießer Str. 4
    26632 Ihlow

    Was die Ausfallsicherheit angeht, hab ich festgestellt, das im Prinzip alles ohne Konsequenzen Kaputtgeht

  • feingefühl
    Profi
    Beiträge
    41
    • 29. August 2007 um 10:32
    • #30

    Also ich bin noch dabei da genau durchzusteigen!! Obwohl ich Recht im Studium hatte, blicke ich momentan gar nix mehr. Ich denk aber dass das eher an meinem "unbeflecktem" Rechtsverständnis liegt und das in die Kategorie Völlig unverständlich (aus Sicht des Geschädigten) fällt.
    Na ja, da zeigt sich halt mal wieder der Vorteil eines Rechtsstaates, wie es doch so schön heisst...... :roll:

    Ich habe das aber von unserem Anwalt auch so verstanden dass da sehr sehr schwer was zu machen ist. Sogar der Polizist hat gemeint dass seiner Erfahrung nach hier nichts zu machen ist und wir uns lieber damit abfinden sollten die Geräte nicht mehrzu bekommen.

    Ach ja, teilweise sind die Käufer die unsere Endstufen in e-bay zum Schnäppchen Preis erworben haben hier im Forum auch vertreten und um es mal so auszudrücken: Sie vertreten eine etwas andere Meinung zu der ganzen Geschichte als wir und sind sehr zufrieden mit den Teilen...... :!::!:

    ***Teuflisch gut***

  • morethanmusic
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    934
    • 22. Dezember 2007 um 17:52
    • #31
    Zitat von "Feingefühl"


    Ich habe das aber von unserem Anwalt auch so verstanden dass da sehr sehr schwer was zu machen ist. Sogar der Polizist hat gemeint dass seiner Erfahrung nach hier nichts zu machen ist und wir uns lieber damit abfinden sollten die Geräte nicht mehrzu bekommen.

    ich habe vor ein paar Jahren einen hochwertigen gebrauchten Powermischer bei eBay gekauft. Wie sich ca. ein Jahr später herausgestellt hat war das Pult (vermutlich vom Verkäufer, wurde mir aber von den Beamten nicht genauer erläutert) geklaut. Das Problem war nun das ich das Pult (aus verschiedenen Gründen/anderen Vorstellungen) auch nicht mehr hatte aber den Beamten weiterhelfen und den neuen Besitzer nennen konnte. Dies war für sie erforderlich um die Seriennummer zu überprüfen und den Fall abzuschließen. Selbstverständlich hatte mich damals interessiert wie die Sache denn nun für mich weitergehen würde, ob ich gar dem Käufer das Geld zurückzahlen muss. Nach Aussage der Polizisten war die Sache für mich erledigt, da soll es erst kurz vor diesem Fall einen Gerichtsbeschluss gegeben haben das ein eBay-Käufer nicht davon auszugehen hat das angebotene Artikel geklaut sind. ABER: Der jetzige Besitzer muss das Gerät (falls es denn das geklaute sei) abgeben und es wird dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben, allerdings besteht für erst genannten die Möglichkeit eine Entschädigung zu beantragen. Dafür gibt es laut deren Aussage einen Fond. Leider habe ich aber von dem weiteren Verlauf nichts mehr mitbekommen.

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