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Gesetzesentwurf “gegen den Missbrauch von Werkverträgen”

  • Michel
  • 19. November 2015 um 15:06
  • ThoSchu
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    • 2. Dezember 2015 um 20:07
    • #21

    Richtig, stand auch schon in meinem ersten Link.

    Trotzdem sollte man das mal gelesen haben.
    Man ist als alleiniger GF und Inhaber auch nicht sozialversicherungspflichtig.

    Nachteile:

    Gründungskosten (ca. 300.- Euro)
    Bilanzpflicht
    Jahresabschluss im Bundesanzeiger
    Gewerbesteuer

  • mringhoff
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    • 3. Dezember 2015 um 10:55
    • #22
    Zitat von "simonstpauli"


    Das Gehalt des Geschäftsführers (=Gesellschafter) darf dann aber nicht zu hoch sein, sonst gilt das als verdeckte Gewinnausschüttung, oder? Wenn dann im Vergleich zum Umsatz keine nennenswerte Erhöhung des Stammkapitals rumkommt, wird doch irgendwann ein Prüfer hellhörig.


    In der Theorie ja. Aber wenn man sich ein "normales" Gehalt auszahlt, dann sagt keiner etwas. Das "normale" Gehalt kann aber stark schwanken. Man orientiert sich an Vergleichsgehälter und zu dem an der Ertragsstärke des Unternehmens.
    Die verdeckte Gewinnausschüttung beim Gehalt ist eher ein Thema bei gut gehende Kapitalgesellschaften. Das "Anpassen" des Gehalts muss natürlich auch dem "normalen" Usus entsprechen (beispielsweise, wie wenn man einen Angestellten hätte). Alle zwei Monate Gehalt rauf oder runter klappt also nicht, aber man kann durchaus einmal im Jahr das Gehalt ändern. Wenn es also gut läuft, dann darf auch mal das Gehalt steigen und umgekehrt. Genau so darf "der Gesellschafter" sich gegen Ende des Jahres entscheiden, ob man dem "Geschäftsführer" ein Weihnachtsgeld auszahlt oder nicht. Gehältsänderungen bedürfen aber einer Gesellschafterversammlung und eines schriftlichen Beschlusses. Aber das ist ja bei einer Einmann-GmbH eher Formsache ;)


    Zitat von "ThoSchu"

    So wie ich das im Moment sehe ja und im Grunde brauchst du die 25000 Euro auch genau ein Tag.

    Das ist zwar richtig, aber das Kapital gehört fortan nun der Firma. Man kann das dann nicht einfach so wieder abheben und privat einstecken.
    Aber man kann natürlich mit den 25.000,- arbeiten, sprich einkaufen gehen (Equipment kaufen, Büroausrüstung, PC, Fahrzeug etc.)


    Zitat von "stb"


    Geh mal mit deiner UG zur Bank, um dein Equipment zu finanzieren oder die Lagerhalle. Die Tür ist schneller von innen abgeschlossen, als due "Guten Tag" sagen kannst. Es sei denn -ja es sei denn: Du haftest persönlich und kannst auch persönliche Sicherheiten stellen


    Das ist aber bei der GmbH auch nicht anders. Die Bank will sogar schon für einen 5.000,- EUR Kontokorrent eine Bürgschaft des Gesellschafters/Geschäftsführers...


    Zitat von "simonstpauli"


    Also für mich ist nach wie vor eine UG zum alleinigen Zweck der Abwehr von etwaigen Scheinselbständigkeits-Prüfungen nicht sinnvoll.

    Kommt drauf an für wen. Wenn das wirklich so rechtssicher ist wie ThoSchu das erwähnt hat, dann wäre es eine perfekte Sache gegen die Scheinselbständigkeitsproblematik. Man hat nur etwas mehr Aufwand/Kosten durch die aufwendigere Buchhaltung und die Bilanzpflicht (ohne Steuerberater läuft da also so gut wie nichts mehr).
    Wenn diese Konstruktion über die UG aber Schule macht und somit immer mehr missbraucht wird, dann wird sich auch der Gesetzgeber etwas überlegen, falls sich nicht schon ein Sozialgericht einen Gestaltungsmissbrauch oder was weiß ich feststellt. Nur weil ein Prüfer da mal nichts dagegen sagt, ist man nicht auf der sicheren Seite. Wenn politisch Scheinselbständigkeit nicht gewollt ist, dann werden sich höhere Stellen bald etwas einfallen lassen. Blöd nur, wenn die neue Sichtweise dann auch rückwirkend gilt und man für die letzten Jahre zur Rechenschaft gezogen wird. Mir wäre das zu unsicher...


    Zitat von "simonstpauli"

    Wohl aber, wenn man andere Aspekte der Rechtsform nutzen möchte. Also z.B. auch nennenswerten Materialeinsatz hat, bei dem man Stammkapital auch gebrauchen kann. Als reiner Kopfarbeiter, ich weiß nicht.


    das ist richtig. Die 25.000,- EUR bei einer GmbH würden hier eher brach liegen. Sie sind aber nicht verloren. Man kann das Geld ja auch anlegen, wie man es privat auch getan hätte.
    Und auch als Kopfarbeiter braucht man einen Laptop, ein Handy vielleicht einen (auch privat nutzbaren) Firmenwagen etc.
    Aber ganz klar, die 25.000,- EUR muss man auch erst einmal übrig haben.
    Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Wenn die GmbH mehr als ein Gesellschafter hat, muss die Stammeinlage nur bis zur Hälfte einbezahlt werden. Dann sind es nur noch 12.500,- ;)
    (Die Gesellschafter haben natürlich die Pflicht auf Anforderung des/der Geschäftsführer den Rest nachzuzahlen, von der Haftung ändert sich also nichts....) Allerdings muss man wissen, daß man als Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann sozialversicherungsfrei angestellt werden kann, wenn man mind. 50% der GmbH-Anteile hat...

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  • Volker
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    • 4. Dezember 2015 um 08:44
    • #23

    man könnte ja auch mal drüber nachdenken mit einem anderen freien Techniker ne GbR zu gründen, über die nur die Dienstleistungen abgewickelt werden, vor allem wenn man häufig für eine Firma zusammen tätig wird...

    Irgendeine Lösung wird es schon geben. Vielleicht gibt es ja auch eine Sonderregelung, denn die Eventbranche ist ja schon sehr speziell, was Arbeitszeiten (nicht nur die Dauer) angeht und nicht mit ner normalen Branche zu vergleichen, in der 6 Tage in der Woche z.B. Brötchen gebacken oder Pakete ausgefahren werden.

    Mal abwarten wo die Reise hingeht.

  • ThoSchu
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    • 4. Dezember 2015 um 13:54
    • #24

    Gerade in unserer rechtsunsicheren Branche kann ich von einer GbR nur abraten. Die volle gegenseitige Haftung wäre mir ein zu hohes Risiko, egal wie gut man sich versteht.

  • Sebastian Giese
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    • 6. Dezember 2015 um 11:38
    • #25
    Zitat von "Volker"

    man könnte ja auch mal drüber nachdenken mit einem anderen freien Techniker ne GbR zu gründen, über die nur die Dienstleistungen abgewickelt werden, vor allem wenn man häufig für eine Firma zusammen tätig wird...

    Irgendeine Lösung wird es schon geben. Vielleicht gibt es ja auch eine Sonderregelung, denn die Eventbranche ist ja schon sehr speziell, was Arbeitszeiten (nicht nur die Dauer) angeht und nicht mit ner normalen Branche zu vergleichen, in der 6 Tage in der Woche z.B. Brötchen gebacken oder Pakete ausgefahren werden.

    Mal abwarten wo die Reise hingeht.


    Warum denkt die VT-Branche eigentlich immer sie wäre etwas "spezielles"? Es gibt viele andere Branchen die auch nachts, Wochenende usw. arbeiten. Dort gibt es nirgendwo dieses halblegale Konstrukt wie bei uns. Vielleicht sollten wir endlich mal professionell werden und nicht ständig Sonderlösungen fordern, siehe auch das leidige Thema Gütertransport.

  • billbo
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    • 6. Dezember 2015 um 13:08
    • #26

    Weil sie eben etwas speziell ist. Wer seriös oder professionell sein möchte wird besser Lebensversicherer, Bankster, Waffenhersteller oder Motorsoftwareoptimierer.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo
    (der sich das nach dem gestrigen erlebnisreichen Tag mit einer seriösen :| Fachfirma für VT leider nicht verkneifen kann)

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • falcocgn
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    • 6. Dezember 2015 um 15:28
    • #27

    Danke Sebastian Knecht! Die Welt dreht sich nicht um uns, auch wenn so einige Kollegen das meinen. Ebensowenig befinden wir uns in einer "rechtsunsicheren" Branche. Gewisse Akteure einer Branche, die sich an so wenige bereits existierende Regeln hält, sollten nicht auf der einen Seite von "Rechtsunsicherheit" fabulieren und sich auf der anderen Seite über die x-te kreative "Beamer-in-Zelt-Lösung" aufregen.

    Und dann wieder diese schwammigen Möchtegern-Forderungen: "Vielleicht gibt es ja auch eine Sonderregelung..." Liebe Leute, was soll denn dieses "es" sein? Der heilige Geist? Der Nikolaus? Da sind wir dann wieder bei der Geschichte, wie Regeln und Ausnahmen von Regeln entstehen. Nicht durch "jemand müsste", "man müsste" oder "die Verbände sollten", sondern dadurch, dass sich Unternehmer zahlreich in Verbänden organisieren und diesen Verbänden dann Aufgaben geben, wie z.B. mit der Politik über Sonderregeln zu verhandeln. So viel, wie hier und in anderen Plattformen rumgejammert wird, sollten alle Verbände mehr-tausendfache Mitgliederzahlen haben. Da genau hier auch wieder jemand sagen wird: "och, der Zanini mit seinem VPLT", kann ich nur sagen: "dann such dir halt einen anderen Verband". Hauptsache organisiert! Nur so kann das in Zukunft möglicherweise anders oder praktikabler werden. Äußerst beschämend finde ich in diesem Zusammenhang die Mitgliederentwicklung bei dem neugegründeten Verband. Ich dachte ehrlich, dass die Kollegen bis Jahres ende so um die 1000 Mitglieder haben. Und jetzt? Wohl keine 300. Das ist erbärmlich! Soll sich bitte hier oder anderswo niemand mehr beschweren, dass die böse Politik so böse und ach so unpraktikable Gesetze und andere Regeln macht, es sei denn er ist organisiert.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • MRspeaker
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    • 30. Dezember 2015 um 12:22
    • #28

    So ganz kann ich es auch nicht nachvollziehen...Was ist Speziell in der Branche?

    Bei Arbeitszeiten ab 10 Stunden ist halt Schluss, und dann tauscht man das Personal.
    Wir haben auch schon mal Jobs die 12 Stunden dauern, klar wer nicht, aber es ist die Ausnahme und nicht die Regel.
    Das ist doch alles eine Frage der Organisation und natürlich auch ein finanzieller Aspekt.
    Das einzige, was in unserer Branche Speziell ist, ist das jeder versucht sich irgendwie um Relevante Themen möglichst drum herum zu drucksen.... Und das meistens weil es alles "one Man" Shows sind für die sich keiner Interessiert. Warum auch. Die brauchen auch keine Regularien und drücken somit den Preis aller Gewerke automatisch nach unten.


    Aber zurück zu den Werkverträgen.
    Kann mir mal jemand erklären was genau das Problem ist?

    Ich hole mir von extern Personal und erwarte ein Gewerk mit Ergebnis (Werkvertrag) oder erwarte eine Dienstleistung mit offenem Ende (Dienstleistungsvertrag).
    Im Werkvertrag also Tontechniker (Bitte Sound mischen) oder Hands (Ergebnis = LKW voll).
    Oder hand per Dienstleistungsvertrag (LKW Vielleicht voll... lol)
    Das ist doch nichts anderes wie Elektriker von einer Leiharbeitsfirma. Die arbeiten bis zu 2 Jahre für ein und dieselbe Firma.
    Ist das Problem Scheinselbstständigkeit? Nur weil 10x im Jahr für eine Firma gearbeitet wird? Versteh ich gerade nicht.

    http://www.audio2.eu
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  • mringhoff
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    • 30. Dezember 2015 um 13:36
    • #29
    Zitat von "MRspeaker"


    Ist das Problem Scheinselbstständigkeit? Nur weil 10x im Jahr für eine Firma gearbeitet wird? Versteh ich gerade nicht.

    Weil lt. den neuesten Definitionen im Prinzip fast alles unter "Scheinselbständigkeit" fällt, was freie Tontechniker oder andere Selbständige in unserer Branche erledigen und letztendlich die einzige Konsequenz daraus lautet: Festanstellung. Ja, auch mit 10x im Jahr kann man unter Scheinselbständigkeit fallen.

    "Unsere Branche" ist deshalb etwas spezielleres, weil es sich einmal aus der Vergangenheit diese Struktur gebildet hat, daß die meisten selbständig arbeiten.
    Der klassische Scheinselbständige (aus anderen Branchen) ist ja bisher derjenige gewesen, der ursprünglich ein Festangestellter war (Fernfahrer, Fleischergehilfe...), aus Kostengründen vom Arbeitgeber in die Selbständigkeit gezwungen wurde und letztlich dort bei ihm wieder die gleichen Arbeiten erledigte. Das ist ja in der Veranstaltungstechnik nicht der Fall.

    Zudem ist die Betriebsgröße einer durchschnittlichen Firma in der Veranstaltungstechnik sehr klein. Neben dem Inhaber arbeitet vielleicht noch ein Azubi oder die angestellte Ehefrau/Freundin im Büro. Bei einer GbR sind es dann die zwei oder drei Gesellschafter. Meist reicht diese Größe auch aus, um vielleicht 60-80% der Jobs zu erledigen. Für die anderen hat man in seinem Dunstkreis dann einfach ein paar Tontechniker, Lichtler, Kameraleute und Allrounder... Hier bucht man mal den und mal den anderen.
    Eine weitere festangestellte Person würde zum Risiko werden, wenn die Geschäfte mal wieder lauer werden. Außerdem hilft der eine Angestellte nicht so viel, wenn man mal ein paar Jobs hat, für den man an manchen Tagen eben 4 oder 5 Leute zusätzlich braucht.

    In "klassischen" Branchen (Produktion) gibt es diese tagesbezogenen Spitzen weniger, das sind halt eher saisonale Schwankungen.

    Natürlich wird auch in unserer Branche von einigen der Selbständige ausgenützt, keine Frage, insbesondere beim Thema Arbeitszeit. Aber darum geht es ja bei der Scheinselbständigkeit nicht. Und beim Thema Bezahlung macht es auch wenig Unterschied, ob eine Firma einem Angestellten den Mindestlohn bezahlt oder einem Selbständigen einen geringen Tagesatz. Der Schutzgedanke des Gesetzgebers ist in unserer Branche also eher unbedeutend.

    Ich finde die Tätigkeit der Selbständigen wichtig in unserer Branche, auch will man vielleicht als Einzelfirma in einer arbeitsarmen Periode dem Kollegen bei einem Job helfen und man ist sozusagen nach den neuesten Ansätzen sofort schon ein Scheinselbständiger. Das kann es ja auch nicht sein...

    Früher galten einfache Fakten als Kriterien für Scheinselbständigkeit. Wer 80% seines Umsatzes mit einer Firma machte, war scheinselbständig. Das kann man ja gut verstehen. Aber diese Kriterien konnten natürlich mit etwas Fantasie entsprechend umgangen werden (man hatte als Arbeitgeber halt dann drei Firmen statt einer... usw.) und der Gesetzgeber bastelte nach, was ja auch aus dieser Sicht vollkommen verständlich ist. Es kann nicht sein, daß große Konzerne sich Milliarden Euros an Sozialabgaben sparen und in ein paar Jahren/Jahrzehnten sich die verarmten Scheinselbständigen in Harz IV wieder finden. Es kann nicht sein, daß sich Konzerne eine goldene Nase verdienden und der Staat dafür zahlen muss. Soweit so richtig.

    Aber gleichzeitig kann man dem deutschen Gewerbetreibenden, der ernsthaft und ehrlich sein Geschäft betreibt nicht alle seine Freiheiten nehmen. Hier ist einfach ein Fingerspitzengefühl gefragt. Der Gesetzgeber sieht momentan nur auf die Probleme (die ja zweifelsfrei da sind) und weniger auf die Gesamtheit.

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  • stb
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    • 30. Dezember 2015 um 14:51
    • #30

    ..oder anders gesagt: (mal wieder) über´s Ziel hinaus geschossen. :roll:

  • josefbecker
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    • 30. Dezember 2015 um 14:54
    • #31

    Hier gibt es Infos zum aktuellen Stand des geplanten Gesetzgebungsverfahrens:
    http://www.vgsd.de/spitzengesprae…vertragsgesetz/

  • MRspeaker
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    • 30. Dezember 2015 um 19:29
    • #32

    Bis jetzt steht da ja nur das geredet wird. ...
    Ich stelle ja auch keine Boxen Lackierer, Maler, Gärtner oder PC Fuzzis ein nur weil die 5 mal im Jahr was machen.

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  • lisa f.
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    • 30. Dezember 2015 um 22:27
    • #33

    Ich frage mich bis heute warum es in D nicht den "casual employee" gibt, der hier so häufig ist - auch in der Schweiz gibt es ein ähnliches Modell.

    Für die gearbeitete Zeit wird Lohn (inkl. anteiliges Urlaubsgeld) minus Abgaben bezahlt. Für die nicht gearbeitete Zeit gibt es eben nichts. Dafür kann der Casual auch bei anderen Firmen arbeiten und auch Nein sagen. Das geht hier und in der Schweiz allerdings einfacher, da Krankenkasse nicht lohnabhängig ist.

    Es gibt auch den Contractor, also den klassischen Sub-/Einzelunternehmer, auch wenn dieser nur oder vorwiegend für 1 Firma arbeitet wird er/sie nicht als Scheinselbstständig gewertet, ich habe dieses Konstrukt auch noch nie gehört, hier.

  • audiobo
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    • 31. Dezember 2015 um 11:25
    • #34

    Das Prinzip ("unselbstständiger Freelancer") mag es hier geben, ich habe jedoch noch keinen Kollegen im VA-Bereich getroffen, der das so macht.
    Von den Firmen heisst es dann beim "Erstkontakt" als Techniker auch meist "Du schreibst aber schon Rechnungen, oder?"

    Schon nervig, das Ganze. Wenigstens versucht sich hier die Suva (in Zusammenarbeit mit der SVA) bei Gewerbeanmeldung "Einzelselbstständigkeit" in der Aufklärung, anstatt nur im Nachhinein zur Kasse zu bitten.

  • niggles
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    • 4. Januar 2016 um 12:23
    • #35
    Zitat von "audiobo"

    Das Prinzip ("unselbstständiger Freelancer") mag es hier geben, ich habe jedoch noch keinen Kollegen im VA-Bereich getroffen, der das so macht.
    Von den Firmen heisst es dann beim "Erstkontakt" als Techniker auch meist "Du schreibst aber schon Rechnungen, oder?"

    "Abrechnung als Unselbstständigerwerbender" ist vor allem bei grösseren Schweizer Firmen die eine eigene Buchhaltung haben eine gängige Option für Freelancer die sich Papierkram sparen wollen und dafür auf die letzten paar Franken Steuerersparnis bei der jährlichen Abrechnung verzichten können. Andererseits rechnen kleine Betriebe lieber "Selbstständige" mit V3001-Anmeldung ab weil sie sich auf diese Art und Weise wiederum Papierkram sparen. Interessant an diesem System sind vor allem die Rahmenbedingungen:

    - Die Schweiz hat eine allgemeine Sozialversicherungspflicht. Beide oben genannten Verfahren sind sozialabgabenpflichtig. Damit hat die schweizerische SV anders als die DRV gar kein Interesse aggressiv gegen "Scheinselbstständigkeit" vorzugehen. Das liegt nur an der deutschen Eigenart (die mWn inzwischen sogar gegen EU-Recht verstösst) dass sich jeder Hinz und Kunz für 40€ per Gewerbeanmeldung komplett aus dem Sozialsystem verabschieden kann. Für so etwas muss man in der Schweiz erst mal locker regelmässige sechsstellige Jahreseinkünfte nachweisen.

    - In der Schweiz gibt es kein entweder-oder. Jeder kann frei und pro Auftrag entscheiden ob er selbstständig oder unselbstständig abrechnen will; es muss nur der Auftraggeber zustimmen. Die Rechnung wird am Schluss gemacht - entweder monatlich (bei quellenbesteuerten B-Aufenthaltern) oder jährlich (bei C-Bewilligten oder Schweizerbürgern). Kein schriftlicher Arbeitsvertrag, keine festgelegte Monatsarbeitszeit, keine Befristung - einfach arbeiten, abrechnen (da steht dann auch eine Stundenzahl mit drin), Steuern und Sozialabgaben zahlen und fertig.

    - Die rein private Krankenversicherung mit Kopfpauschale ist eine Schweizer Eigenart die dieses System dort sehr günstig für den Einzelnen macht. Sie wäre aber zu deutschen Verhältnissen für Mindestlohnbezieher ähnlich unbezahlbar wie es die freiwillige Versicherung als Selbstständiger in der deutschen GKV jetzt schon ist. Das müsste anders gelöst werden. Die derzeitige Lösung (entweder freiwillige GKV zu Phantasiebeträgen oder PKV mit drastisch steigenden Beiträgen im Alter) ist Murks.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • sdnoise
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    • 19. Februar 2016 um 20:44
    • #36

    Ich betreibe das Modell mit der 1-Mann-GmbH seit 2012. Funktioniert soweit ganz gut, die 25.000 sind Rücklage und Spielraum für Investitionen. Nur muss man folgendes bedenken: die GmbH kostet Geld. In meinem Fall sind das ca. 10.000€ im Jahr. Warum? Auch eine GmbH bezahlt Einkommenssteuer, auch wenn die hier Körperschaftssteuer heißt. Dazu kommt noch die Lohnsteuer auf den ausbezahlten Lohn, zwar weniger als der komplette Arbeitgeberanteil aber immerhin. Dann höhere Kosten für Haftplicht und Rechtschutz, der teurere Jahresabschluss, doppelte Buchführung und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
    Ich bin zwar zufrieden mit meiner Situation, kann mir aber vorstellen dass der ein oder andere sich den Stress und die Kosten nicht so ohne Weiteres geben will.

    Wer noch Fragen hat darf gerne fragen...

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  • mringhoff
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    • 19. Februar 2016 um 21:19
    • #37

    Also dass eine kleine GmbH im Jahr 10.000,- EUR "kostet", das stimmt so gesehen mal nicht. Steuern sind keine Kosten.
    Es gibt Gründungskosten (Notar, Eintragung ins HR), aber die sind überschaubar und belaufen sich eher unter 1.000,- EUR.
    Dann gibt es die laufenden Kosten wie der Steuerberater, der bei einer GmbH einfach mehr machen muss (Bilanzierungspflicht, Lohnabrechnung etc.) Diese Kosten sind aber wiederum umsatzabhängig. Im Vergleich zu einer Einzelfirma sind das je nach Größe vielleicht 500,- bis 2.000,- EUR Unterschied. Aber man muss sich dann um die steuerlichen Dinge auch nimmer groß kümmern...

    Auch die Veröffentlichungskosten sind mit rund 30,- EUR eher vernachlässigbar...

    Man hat aber auch einige Vorteile mit einer GmbH (neben dem Thema der Scheinselbständigkeit).

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  • sdnoise
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    • 19. Februar 2016 um 21:38
    • #38

    Nein. Ich würde als Einzelunternehmen weder Lohn- noch Körperschaftssteuer zahlen. Das sind Kosten die erst erwirtschaftet werden müssen. Diese Steuern bekomme ich auch nirgends wieder verrechnet wie eine Umsatzsteuer. Also ist es ein Mehraufand den die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen hat. Nicht umsonst sagen auch Steuerberater, dass sich eine GmbH erst ab 120.000€ Jahresumsatz steuerlich rechnet.

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  • mringhoff
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    • 19. Februar 2016 um 22:52
    • #39
    Zitat von "sdnoise"

    Nein. Ich würde als Einzelunternehmen weder Lohn- noch Körperschaftssteuer zahlen.


    Aber Einkommenssteuer. Wie das letztlich heißt, ist doch egal.

    Nichtselbständige Arbeit (also Lohn) und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden mit dem gleichen, persönlichen Steuersatz berechnet mit entsprechender Anrechnung von Freibeträgen etc. Einkünfte ab rund 50.000,- EUR werden schon mit rund 42% versteuert.

    Die GmbH zahlt keine Einkommenssteuer sondern nur eine Körperschaftssteuer. Und diese beträgt 15%. Also fast schon unverschämt... ;)
    Jetzt kommt sicher der Einwand, daß diese ab dem ersten Euro anfallen. Aber der Lohn des Geschäftsführers wird natürlich gewinnmindernd abgezogen.
    Also dein ganzes Gehalt reduziert den Gewinn und somit die Besteuerung der GmbH. Du hast also einen (in gewissen Grenzen) selbst bestimmbaren "Freibetrag".
    Auf Deinen Lohn zahlst Du wiederum deine "normale" Einkommenssteuer (mit den jeweiligen Freibeträgen)

    Es ist also alles nur eine gewisse Verschiebung. Und wenn Du mal genau rechnest, fährst Du steuerlich mit einer GmbH günstiger, wenn Du Gewinn machst.

    Beispiel: Wenn Du als Selbständiger 60.000,- EUR Gewinn machst, musst Du (als Muster hier unverheiratet) nach Freibetrag rund 17.700,- EUR an Steuern abdrücken. Du nimmst Dir eine "Privatentnahme" von 50.000,- EUR zum Leben und lässt 10.000,- in der Firma für weitere Investitionen.
    Wenn Du Dir als GmbH ein Gehalt von 50.000 ausbezahlst, bleiben in der GmbH 10.000,- als Gewinn übrig, der dann 1.500,- EUR Steuern kostet.
    Dein Gehalt musst Du (Steuerklasse 1, unverheiratet, keine Kinder) noch versteuern, das sind 11.400,- EUR Steuer
    Macht zusammen rund 13.000,- EUR Steuern. - Ersparnis 4.700,- EUR
    (Mag sein, daß hier und da noch da ein oder andere dazu kommt aber ich denke, das Prinzip ist klar geworden?

    Und wenn wir schon beim Sparen sind: die Gewerbesteuer wird vom Gewinn (bei der GmbH) bzw. Gewerbeertrag (beim Selbständigen) berechnet. Der Selbständige hat ein Freibetrag von 24.500 und die GmbH das gewinnmindernde Gehalt. Wenn das Gehalt also deutlich höher ausfällt als 24.500,- EUR im Jahr, dann sparst Du Dir im Vergleich auch noch Gewerbesteuer.... ;)

    Noch eins von vielen kleinen Annehmlichkeiten einer GmbH. Der Geschäftsführer gilt als Angestellter und darf sein privat genutztes Firmenfahrzeug mit der 1%-Regelung versteuern. Damit ist alles abgegolten, auch Sprit, Versicherung, Reparaturen etc.
    Der Selbständige darf das nur, wenn das Auto mind. zu 50% betrieblich genutzt wird. Dann ist das aber nicht mehr wirklich sein Privatauto... ;)

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    • 19. Februar 2016 um 23:43
    • #40

    Gibt es eigentlich eine Gegenrechnung - also was ich der DRV einzahlen müsste,
    damit ich "offiziell" aus der ganzen Scheinselbständigkeitsdebatte draußen wäre?
    Am Ende wollen die doch nur dass jeder seinen Teil einzahlt.
    Wenn ich den entsprechend weiterreichen kann ist doch alles geregelt.

    Am Ende ist das doch nur ein Prozentsatz X den ich pauschal auf meine Rechung draufklatsche,
    damit sowohl mein Auftraggeber wie ich selber aus allen Diskussionen raus bin.
    (Der Auftraggeber zahlt ja im Gegensatz zu mir drei Jahre statt drei Monate nach -
    insofern besteht sicherlich ein Interesse dran mich auch weiterhin als "Bedarfsposition"
    und vor allem ohne Risiko buchen zu können - Wenn das für alle gilt wird es eh dem Kunden verrechnet.)

    Vielleicht liese sich das Pferd ja von dieser Seite aufzäumen -
    dann kostet eben JEDER freier Tekkie Betrag/Prozentsatz X mehr am Tag.
    Am Ende bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis,
    und ggf. trennt sich hier dann endlich die Spreu mal richtig vom Weizen...

    Nur wegducken und Augen zu vor der Realität wird uns ja wie Falco schon schrieb auf Dauer nicht helfen

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
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