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Drohnenflüge über Publikum

  • wora
  • 5. Februar 2024 um 02:11
  • wora
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    • 5. Februar 2024 um 02:11
    • #1

    Gestern habe ich von Kollgen gehört, dass bei einer Fastnachtsfeier Filmaufnahmen per Drohne gemacht wurden.

    In einer Halle - und über Publikum.

    Ich habe selbst einen „kleinen Drohnenschein“, fliege selbst DJI Avata und Mini3Pro.

    Meines Wissens nach darf man über Menschenansammlungen nicht fliegen und muss mit den kleinen Drohnen einen seitlichen Sicherheitsabstand von min. 30m einhalten. Es sei denn, man beantragt bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.

    Aber irgendwie kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass sowas Genehmigungsfähig wäre.

    Die Behörde für Flüge im Freien ist natürlich das Luftfahrtbundesamt. Aber wer wäre denn für Flüge innerhalb von Hallen zuständig?

    Weiß das hier jemand zufällig?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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  • Lampenschubser
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    • 5. Februar 2024 um 07:43
    • #2

    Ich denke da gibt es vielleicht gar keine Norm. Zumal Normen ja Richtlinien sind und daher, solange nichts passiert, nicht unbedingt bindend sind.

    Wenn dann sollten wir also nach einem Gesetz suchen, welches das abdeckt.

    Ich persönlich würde raten und sagen: Solange nix passiert, wird es niemanden Jucken.

    Wenn aber was passiert ist der Operator und der Veranstalter voll dran.

  • simonstpauli
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    • 5. Februar 2024 um 09:00
    • #3

    Ich würde sagen, es ist bei Veranstaltungen eine Sache des Meisters im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Der Veranstalter ist ebenfalls im Boot, wenn er einen solchen Flug erlaubt.

    Die Luft in einem geschlossenen Gebäude würde ich nämlich nicht als Luftraum bezeichnen, daher wird die Anwendung diesbezüglicher Regelungen schwierig und es kommt zu Anwendung von anderen Rechtsquellen. Die Verkehrssicherungspflicht fällt mir da zuerst ein.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • Lampenschubser
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    • 5. Februar 2024 um 09:15
    • #4

    Wer sagt den das der Veranstalter beim Technikdienstleister überhaupt einen Meister für die Betreuung der Veranstaltung bestellt hat? Theoretisch kann ja da auch nur ein unausgebildeter Hand die Veranstaltung betreuen.

    Und wenn ja, wusste der Meister überhaupt von dem Drohnenflug? Und fällt es überhaupt in seinem Verantwortungsbereich?

  • simonstpauli
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    • 5. Februar 2024 um 09:26
    • #5
    Zitat von Lampenschubser

    Wer sagt den das der Veranstalter beim Technikdienstleister überhaupt einen Meister für die Betreuung der Veranstaltung bestellt hat? Theoretisch kann ja da auch nur ein unausgebildeter Hand die Veranstaltung betreuen.

    Und wenn ja, wusste der Meister überhaupt von dem Drohnenflug? Und fällt es überhaupt in seinem Verantwortungsbereich?

    Gute Fragen. Ich kenne es eher so, daß der Meister unabhängig vom Technikdienstleister ist und idealerweise sein sollte.

    Aber wie sieht es im Schadensfall aus, wen würde jemand, der geschädigt worden ist, in Haftung nehmen? Die Auswahl ist groß, ich würde mich aber aus praktischen Gründen erstmal auf den Veranstalter konzentrieren. Der ist greifbar. In der Regel kenne ich ja den Drohnenpiloten gar nicht. Ob der Veranstalter einen Meister bestellt hat, ist da erstmal egal.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • Lampenschubser
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    • 5. Februar 2024 um 09:29
    • #6

    In jedem fall ist erst mal der Veranstalter dran.

    Der kann es dann falls möglich auf jemand anderes abwälzen.

    Der Drohnenpilot sollte sich in jedem Fall eine Schriftliche Genehmigung/Anweisung für den Flug vom Veranstalter hohlen. Sonst wird der Veranstalter im Zweifel sagen, das er das nicht erlaubt habe.

  • TomyN
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    • 5. Februar 2024 um 10:32
    • Hilfreichste Antwort
    • #7

    Also meine laienhafte Gefährdungsbeurteilung sähe so aus:

    - Gefahr: Verletzung von Besuchern durch:

    - abstürzende Drohne, Teilen davon
    - Absturz von Teilen nach Drohnenanprall

    Möglichkeiten der Fehler
    - Technischer Defekt der Drohne -> Nachweis Wartung.
    - Hat der Hersteller der Drohne diese für den Einsatzzweck Flug über Personen freigegeben. Wenn ja, gibt es ggf. Einschränkungen (Flughöhe, nur Outdoor .... )

    - Anprall der Drohne an Teile der Halle / Dekoration o.ä. -> Kann der Flugbereich über die Steuersoftware eingeschränkt werden? Hat der Bediener in allen Situationen vollständigen Blick auf den Flugbereich der Drohne?

    - Funktion der Steuerung in der vollbesetzten Halle mit diversen Mobilgeräten (wir legen ja bei deutlich weniger sicherheitsrelevanten Dingen wie der Remotesteuerung der Audiomischung bereits ein oder zwei CAT Kabel)? Spätestens hier käme bei mir ein Nein, zumindest zur 08/15 Drohne raus. Evtl. gibt es ja Spezialdrohnen mit Redundanzen und weiteren Sicherheitsmöglichkeiten, die vom Hersteller für diesen Einsatz freigegeben sind. Die gibt's aber meist nur mit dem entsprechend geschulten Bedienpersonal (und wahrscheinlich würde der Kostenfaktor den Einsatz bei der Prunksitzung von Hellau&Blau verhindern).

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • skyworker
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    • 5. Februar 2024 um 11:47
    • #8

    Kurze Zwischenfrage vom Rand: wer zur Hölle braucht diese Dinger eigentlich???

    In den Niederlanden werden Greifvögel dazu abgerichtet, diese Kacke aus dem Luftraum zu entsorgen - das ist ein Ansatz, der mir gefällt!

    Kein Applaus für Scheiße!

  • maccaldres 5. Februar 2024 um 12:47

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • maccaldres
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    • 5. Februar 2024 um 12:48
    • #9

    +1 für TomyN

    mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

    Meister für Veranstaltungstechnik

    AUDIODEMON - Audioengineering & Tourservice

  • treibsand
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    • 5. Februar 2024 um 12:51
    • #10
    Zitat von skyworker

    Kurze Zwischenfrage vom Rand: wer zur Hölle braucht diese Dinger eigentlich???

    In den Niederlanden werden Greifvögel dazu abgerichtet, diese Kacke aus dem Luftraum zu entsorgen - das ist ein Ansatz, der mir gefällt!

    Einen (Greif-)Vogel möchte ich aber auch nicht unbedingt Indoor haben - wegen der Kacke aus dem Luftraum...

    Ansonsten bin ich ja bei Dir. Das Problem dürfte aber (ähnlich wie bei Laserspielzeugen/'Spielzeug'-Lasern) die einfache Verfügbarkeit sein. Nicht jeder Besitzer kümmert sich um rechtliche Rahmenbedingungen und wessen Drohne da letztendlich Fotos gemacht hat und ob Veranstalter/dessen Weisungsbefugte das wussten und genehmigten steht immernoch auf einem anderen Blatt...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Online
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    • 5. Februar 2024 um 13:05
    • #11

    Werden im Schadensfall und nicht exakt passenden Gesetzen eine Kombination aus ähnlichen Gesetzen und dem berühmten vernünftig drüber Nachdenken vor Gericht angewandt?

    In meinem Verständnis wäre das schwebende Lasten über Publikum.

    Die Meisten Kleinen Dohnen haben zwar keine Masse die zu bleibenden Schäden führen. Die Rotoren sind jedoch sehr wohl in der Lage Augen zu zerstören.

    Grüße Wolf

  • karel noon
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    • 5. Februar 2024 um 13:56
    • #12
    The Drone Arena | Integrated Systems Europe
    www.iseurope.org

    Also wen das wirklich ernsthaft interessiert hätte letzte Woche in Barcelona sein müssen.

    Da gab es einen extra Bereich dafür.

    Ich vermute da war auch einiges an know how vorhanden.

    Evtl. Hat ja jemand Kontakt zum ise Partner Lang die das ganze da mit ausgerichtet haben und kann die mal fragen?!?

    Zitat von skyworker

    Kurze Zwischenfrage vom Rand: wer zur Hölle braucht diese Dinger eigentlich???

    In den Niederlanden werden Greifvögel dazu abgerichtet, diese Kacke aus dem Luftraum zu entsorgen - das ist ein Ansatz, der mir gefällt!

    Auch wenn ich die Sache mit den vögeln begrüße und lustig finde, Dronen sind gekommen um zu bleiben.

    Als Ersatz/Ergänzung für Feuerwerk schon echt schön und umweltfreundlicher, der Transport Sektor ist auch dran, und ich bin sehr sicher das die kreativen in der VT Branche noch bessere Ideen haben als ich, der die Band „nur“ per drone auf die b-stage heben würde :saint:

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • Lampenschubser
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    • 5. Februar 2024 um 14:07
    • #13

    Sinnvoll können Drohnen schon sein.

    Gerade für Video erspart es die Lästigen Kameragalgen usw.

    Auch ein Hubsteiger für das Bild von Oben wird gespart.

    Auch kann man mal schnell mit der Drohne ins Rig Fliegen und auf Fehlersuche gehen.

    Das ist also schon sehr interessant. Nur von der Haftung und der Zuverlässigkeit weis ich halt nicht wie man das handhaben soll.

  • lambda-halbe
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    • 5. Februar 2024 um 15:33
    • #14

    Hab ich vor 8 Jahren bei Metallica in der O2 in London gesehen. War ein netter Effekt "plötzlich" gefühlt 100 zusätzliche LED Lichtpunkte über der Bühne zu sehen. Die Engländer waren schmerzfrei, ich habe 2 Stück abschmieren sehen. In Köln in der Lanxess gab es die dann nicht. Man hörte "ist nicht erlaubt worden..."

  • skyworker
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    • 5. Februar 2024 um 15:41
    • #15

    Nicht falsch verstehen - ich habe nicht mal was gegen sinnvolle Einsätze.

    Mir geht dieses dauernde Rumgefliege allenortes auf den Sack! "Seit Herbert jetzt auch so eine Drohne hat fühlt sich mein Haar viel seidiger an...." - und Zack gibt es Luftaufnahmen von Tante Käthes 90en, man fliegt mal eben bei Schmitz übers Grundstück um zu sehen, ob der Junge wieder heimlich auf dem Balkon raucht, ...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • cn
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    • 5. Februar 2024 um 16:14
    • #16

    Es gibt eine sogenannte Drohnenverordnung. Darin ist der Betrieb von UAVs, also zivilen ferngesteuerten Fluggreräten geregelt. Angefangen vom Modellflugzeug >25Kg, <25Kg bis zu Quadrokoptern mit oder ohne Kamera

    sind diese in Klassen unterteilt.

    Nur die Klasse unter 250 Gramm darf fremde Personen überfliegen.

    Generell verboten sind z.B. Flüge über Menschenmengen, im Radius von 2Km um Stadien oder näher als 150m an Unfallorten etc.

    Stabilisiert wird der Flug von Kameradrohnen per GPS. Ohne GPS reicht der leichteste Wind, um einen Quadrokopter aus der Bahn zu bringen. Sogar der Wind der eigenen Rotoren, der von Flächen reflektiert wird, beeinflußt die Flugrichtung.

    Wenn in einer Halle bei einer Veranstaltung eine Person durch einen Quadrokopter verletzt wird, ist meinem Verständnis nach zumindest der Pilot voll in der Wurst. Die vorgeschriebe Haftpflicht wird vermutlich wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

  • oton
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    • 5. Februar 2024 um 16:53
    • #17
    Zitat von simonstpauli

    Ich würde sagen, es ist bei Veranstaltungen eine Sache des Meisters im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Der Veranstalter ist ebenfalls im Boot, wenn er einen solchen Flug erlaubt.

    Würde ich auch so sehen ... ich hatte gerade den Fall, da ging es um das Filmen eines Foyers/Innenraum, und wir habe die Drohnenaufnahmen nur ohne Publikum zugelassen.

    oTon Music - Marcus Thiel - Hilsbrunnenstrasse 8 - 76530 Baden-Baden

    http://www.popakademie.de
    http://www.otonmusic.de
    http://www.event-akademie.de

  • wora
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    • 5. Februar 2024 um 17:16
    • #18
    Zitat von cn

    Es gibt eine sogenannte Drohnenverordnung. Darin ist der Betrieb von UAVs, also zivilen ferngesteuerten Fluggreräten geregelt. Angefangen vom Modellflugzeug >25Kg, <25Kg bis zu Quadrokoptern mit oder ohne Kamera

    sind diese in Klassen unterteilt.

    Nur die Klasse unter 250 Gramm darf fremde Personen überfliegen.

    Generell verboten sind z.B. Flüge über Menschenmengen, im Radius von 2Km um Stadien oder näher als 150m an Unfallorten etc.

    ganz genau so sieht es aus.

    in der drohnenverordnung steht klipp und klar, dass flüge über menschenmengen nicht erlaubt sind, auch nicht für die klasse bis 250g.

    die definition von "menschenmenge" ist allerdings ein bisschen auslegungssache: soweit ich mich erinnere, müssen die menschen min. 1m abstand zueinander haben, damit sie einer abstürzenden drohne ausweichen könnten. wenn das nicht gegeben ist, ist es eine "menschenmasse". da die übergänge allerdings fließend sind und auch später nie genau nachgewiesen werden können, gibt es auch für die kleinen drohnen die empfehlung, menschen am besten gar nicht zu überfliegen. und für die klassen über 250g ist das ohnehin generell untersagt.

    ich hab nochmal ein bisschen nachgelesen. das überfliegen von "menschenmassen" wäre hier generell unzulässig gewesen, denn es handelte sich auch um eine selbstgebaute drohne. und diese drohnen fallen immer unter die höheren sicherheitsklassen.

    und da die leute an den tischen gesessen sind, gab es für sie ja gar keine möglichkeit, schnell zur seite zu springen.

    der drohnenpilot hätte nach meinem verständnis von der luftaufsichtsbehörde (die ist dann offenbar auch für die innenräume zuständig) eine spezielle genehmigung einholen müssen.
    und wer sich ein bisschen mit der steuerung von solchen drohnen auskennt (die signalübertragung findet im 2,4 oder 5GHz bereich statt und die positionsbestimmung über GPS/Galileo/Glonass/Beidu und per kamera), der kann erahnen, dass es hier sicherleich keine erlaubnis gegeben hätte. denn dann wäre ja auch die behörde betroffen, wenn was passiert.

    für mich steht daher fest:

    drohnen über publikum in der halle = nicht zulässig, egal mit welchem drohnentyp.

    es sei denn, es liegt eine schriftliche erlaubnis vom Luftfahrt Bundesamt vor - und zwar genau für diesen tag und für diesen zeitbereich.

    das mal als hinweis für die meister hier, die sich mit der thematik bisher noch nie beschäftigt hatten.


    link:

    Luftfahrt Bundesamt - Fragen und Antworten zu Unbemannten Luftfahrtsystemen/Drohnen

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    2 Mal editiert, zuletzt von wora (5. Februar 2024 um 18:07)

  • wora
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    • 5. Februar 2024 um 17:33
    • #19
    Zitat von skyworker

    Nicht falsch verstehen - ich habe nicht mal was gegen sinnvolle Einsätze.

    Mir geht dieses dauernde Rumgefliege allenortes auf den Sack! "Seit Herbert jetzt auch so eine Drohne hat fühlt sich mein Haar viel seidiger an...." - und Zack gibt es Luftaufnahmen von Tante Käthes 90en, man fliegt mal eben bei Schmitz übers Grundstück um zu sehen, ob der Junge wieder heimlich auf dem Balkon raucht, ...

    es gibt genaue vorgaben, was ein drohnenpilot darf und was nicht.

    das fliegen über bewohntem gebiet, über gewerbegebieten, naturschutzgebieten und militärischem gelände ist generell untersagt.

    wenn dir hier also drohnen begegnen, darfst du das gerne der polizei melden.

    natürlich gibt es leute, denen diese vorgaben egal sind.

    genauso wie es leute gibt, denen die verkehrsregeln egal sind.

    aber deswegen die drohnen generell zu verteufeln, finde ich nicht passend. wie gesagt: ich bin selber drohnenbetreiber und betreibe dieses hobby wirklich gerne. aber ich halte mich eben an die gesetze - vor allem auch, damit mir dieses hobby überhaupt erhalten bleibt. die schwarzen schafe sind es, die für ärger sorgen. und die dürfen gerne angezeigt werden!

    by the way:

    drohnen durch greifvögel zu bekämpfen, halte ich für tierquälerei. die drehflügel können die tiere nämlich durchaus ernsthaft verletzen.

    mir ist es schon zweimal passiert, dass sich vögel meiner drohne genähert haben. einmal ein einzelner rabe und einmal ein ganzer schwarm möwen. in solchen fällen lasse ich die drohne einfach in der luft stehen. die vögel drehen dann ein paar runden um die drohne herum und schauen sich das teil ganz interessiert an. sie erkennen dann aber schnell, dass es sich hierbei um keinen fressfeind oder ähnliches handelt und fliegen dann ganz entspannt weiter. aber es interessiert sie eben, und das ist auch bei vögeln eine ganz normale reaktion auf etwas neues.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • wora
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    • 5. Februar 2024 um 17:40
    • #20
    Zitat von oton

    ... ich hatte gerade den Fall, da ging es um das Filmen eines Foyers/Innenraum, und wir habe die Drohnenaufnahmen nur ohne Publikum zugelassen.

    ganz genau so würde ich das auch behandeln. ohne publikum ist die gefahrenlage ja sehr überschaubar.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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