Zitat von "Tobias Zw."- Der Mann konnte oder wollte mir nicht sagen, von welchem Amt oder Behörde er war. Er sagte, er sei von der Gemeinde. Als ich sagte: "Ach so, ich dachte, vom Amt für Arbeitssicherheit," sagte er, das wäre er auch.
Einen Ausweis hatte er aber merkwürdigerweise nicht, genausowenig wie einen Namen, denn er stellte sich nicht vor.
Ich glaube, in einem solchen Falle wäre ich dann doch etwas nachdrücklicher geworden...
Am Rande:
ZitatStGB § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.