Diebesgut auf ebay. Wie lange braucht die Polizei?

  • Hallo Pa Freunde,


    wir wurden am Dienstag den 05.06.2012 bestohlen. Im Vereinsheim wurde eingebrochen und folgendes entwendet:


    Pioneer DJM 700 im Thon Koffer
    Thon Kabel Koffer mit allen Audio Kabeln
    Reloop Digital Jockey 2 Interface Edition
    Yamaha RXV 361
    Toshiba Laptop


    Polizei war zwar da und hat alles aufgenommen aber ich hab nicht wirklich daran geglaubt unser Material je wieder zu sehen.


    Am Donnerstag Abend konnte ich aber doch nicht still sitzen und hab Ebay durchsucht. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen als ich das Pult im Koffer und den Controller entdeckt habe! Unsere Geräte sind makiert mit eineutigen Merkmalen die schön auf den vielen Fotos zu sehen waren :)
    Zudem alles von einem Anbieter und Artikelstandort 15km von mir entfernt. Wäre es doch nur so einfach die Adresse rauszubekommen! Ich hätte sofort einen Hausbesuch getätigt!


    Okey alles ausgedruckt, Rechnungen und Seriennummern dazu und auf zur Polizei damit am nächsten Morgen.


    Die haben mir gesagt das muss erstmal über einen Staatsanwalt laufen der dann einen Durchsuchungsbefehl raus gibt.


    Nur die Frage ist jetzt wie lange dauert der Spaß im Bürokratiewahnsinn hier?! Nachher sind die Sachen alle weg und ich steh mit lehren Händen da. Kein Diebesgut, keine Beweise.
    Das würde mich mal sehr interessieren was ihr für Erfahrungen gemacht habt.

  • Dumme Frage: was ist, wenn du auf einen Artikel bietest, dann bekommst von eBay die Adresse. Bzw. biete auf alles, dann gehts wenigstens nicht an dritte weiter (am besten mit mysniper.com, dann wird in letzter sekunde geboten und keiner schöpft verdacht im vorhinein). Rein rechtlich wegen "nachher nicht bezahlen" sollte das doch gehn, wenn die Ware selbst ja gestohlen wurde.

  • Kann es sein das die Polizei schon reagiert hat. Ich finde kein Pult im Thon Koffer.
    Ausserdem finde ich es nicht gut, während der laufenden Ermittlungen sowas hier
    zu posten. Vielleicht hast du die Täter auch schon gewarnt.

    MfG Heini


    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Allein schon die Idee, geklaute Gegenstände zeitnah auf ebay anzubieten, müsste IMHO strafverschärfend gewertet werden. :grin:
    Ansonsten: Nach dem ebay-Nick googeln. Finden sich gelegendlich erstaunliche Erkenntnisse...

  • Hallo,

    danke für die Rückmeldung.


    Das ihr nichts mehr findet ist kein Wunder. Die Auktionen wurden vorzeitig beendet.


    Natürlich hab ich auf die Sachen geboten aber es wurde wie gesagt alles beendet, sprich nicht verkauft. Ich schätze er hat verdacht geschöpft. So wie ich das sehe ist dies auch kein Fakeaccount gewesen. relativ unwahrscheinlich bei 220 Bewertungen.


    Die Adresse bekomme ich auch noch irgendwann raus. Google hab ich auch schon um raten gebeten. Kein Ergebnis


    Ich hoffe die Polizei agiert in diesem Fall mal schneller hab da aber keine all zu großen Hoffnungen.



    Das ich den Täter mit meinem Foreneintrag gewarnt habe glaube ich kaum und auserdem wovor? Das er ertappt wurde weis er schon selber, gehe ich mal von aus. Wer schon so selten dämlich ist Produktbilder mit Erkennung reinzustellen der muss mit Knüppeln zur Polizei gejagt werden.


    So VA für heute überstanden mit Teils Leihmaterial. Ein Graus!


    Gute Nacht.


    Über die weiteren Ermittlungen werde ich berichten.

  • Zitat von "MarcelHeck"

    So wie ich das sehe ist dies auch kein Fakeaccount gewesen. relativ unwahrscheinlich bei 220 Bewertungen.


    Vllt. kein Fakeaccount, aber nicht sein eigener. Ist ja nichts neues, dass (längere Zeit inaktive) Accounts in gewissen Kreisen für wenig Geld verkauft werden.
    Der eigentliche Dieb hat dann nichts befürchten, wenn er anonym vorging.


    Die genannte Entfernung ist allerdings schon ein Zeichen dafür, dass es sich um den "original" Account handelt.

  • Moment, wenn auf einen Artikel in Ebay geboten wurde und der Anbieter bricht die Auktion ab hat derjenige der zuletzt am meisten auf den Artikel geboten hat die Ware erstanden, das ist klar geregelt bei Ebay, ist übrigens auch eine Betrugsmasche aber tut hier nichts zur Sache. Wenn du also geboten hast und warst bei Beendigung der Auktion Höchstbietender dann mach Ebay Dampf das die dir die Daten des Verkäufers raus rücken, du warst der Höchstbietende bei Abbruch und die Artikel gehören dir.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "Kracky"

    Moment, wenn auf einen Artikel in Ebay geboten wurde und der Anbieter bricht die Auktion ab hat derjenige der zuletzt am meisten auf den Artikel geboten hat die Ware erstanden, das ist klar geregelt bei Ebay, ist übrigens auch eine Betrugsmasche aber tut hier nichts zur Sache. Wenn du also geboten hast und warst bei Beendigung der Auktion Höchstbietender dann mach Ebay Dampf das die dir die Daten des Verkäufers raus rücken, du warst der Höchstbietende bei Abbruch und die Artikel gehören dir.


    Und sobald die Adresse bekannt ist, die Pozilei bei der Hand nehmen und dort anmarschieren, sollte doch funktionieren, oder?


    Ich fürchte allerdings, dass das Pack Lunte gerochen hat und die Artikel sonstwie abgestoßen hat, oder erstmal "verschwinden" ließ.
    Sch...Situation, dem Gesocks würde man am liebsten nach bester Moskau-Inkasso-Manier mal den Marsch blasen :evil:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • Zitat von "Kracky"

    Moment, wenn auf einen Artikel in Ebay geboten wurde und der Anbieter bricht die Auktion ab hat derjenige der zuletzt am meisten auf den Artikel geboten hat die Ware erstanden, das ist klar geregelt bei Ebay, ist übrigens auch eine Betrugsmasche aber tut hier nichts zur Sache. Wenn du also geboten hast und warst bei Beendigung der Auktion Höchstbietender dann mach Ebay Dampf das die dir die Daten des Verkäufers raus rücken, du warst der Höchstbietende bei Abbruch und die Artikel gehören dir.


    Das ist so nicht ganz korrekt. Bei Abbruch der Auktion kann vom Verkäufer ausgewählt werden, ob der Artikel für den momentanen Gebotsbetrag an den Höchstbietenden verkauft soll oder ob die Auktion einfach nur beendet wird (ohne "Gewinner"). Gründe daüfr können sein, dass der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht, oder er im Laufe der Auktion Beschädigung erlitten hat. In diesem Fall kommt man also nicht an die Adresse des Verkäufers heran :roll:

  • Genau so siehts aus.


    Ich sitz aber einfach auf heißen Kohlen. Ich kann nicht einfach nur rumsitzen und nichts tun. Vorallem da es ja nicht weit von mir weg ist. Nur wo ist die andere Frage.


    Das kotzt mich einfach so an. Ich hab im moment mit meinem Kollegen jedes Wochende was am laufen und jetzt fehlt mir mein Zeug.


    Gestern musste ich mit ausgelutschten XLR und China Speakon Kabel arbeiten. Dazu einen abgerockten DBX Eq. Der Sound war einfach miserabel. Da hab ich mal gemerkt wie viel Unterschied ein gutes Mischpult und Kabel machen. Sowas macht dann absolut keinen Spaß!

  • Habe ein ähnliches Problem, wobei ich den Täter persönlich kenne der jedoch nun nach irgendwo hin weit weg gezogen ist und ich
    ihm noch nicht mal einen Besuch abstatten kann, ich habe einen Haufen Idioten sichere Beweißfotos aber wie gesagt der Rechtsweg
    ... :evil:

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • Zitat von "Martin_Schulz87"

    Das ist so nicht ganz korrekt. Bei Abbruch der Auktion kann vom Verkäufer ausgewählt werden, ob der Artikel für den momentanen Gebotsbetrag an den Höchstbietenden verkauft soll oder ob die Auktion einfach nur beendet wird (ohne "Gewinner"). Gründe daüfr können sein, dass der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht, oder er im Laufe der Auktion Beschädigung erlitten hat. In diesem Fall kommt man also nicht an die Adresse des Verkäufers heran :roll:


    Das ist nicht korrekt, solange auf einen Artikel kein Gebot ist kannst du problemlos abbrechen, wenn aber Gebote da sind ist ein Vertrag zu Stande gekommen und ich als Vertragspartner kann mich durch Abbruch nicht einfach aus einem Vertrag stehlen. Da gibt es sogar Urteile dazu die im Fall von beschädigt oder nicht mehr zu verkauf stehen Artikeln Entschädigungszahlungen an den Käufer ergeben haben.
    Beispiel, jemand verkauft 4 Reifen, es besteht ein Gebot von 1 Euro, er bricht die Auktion ab und verkauft seine Reifen anderweitig, der Käufer der beim Abbruch 1 Euro geboten hatte klagt auf Herausgabe der Ware die ja leider nicht mehr vorhanden ist und erhält vor Gericht Recht und bekommt eine Entschädigung in Höhe des Reifenwerts. Rechtlich vollkommen korrekt, was man bei dem Fall noch bemerken muss der Käufer hat anscheinend den Abbruch provoziert, wie auch immer und das ist sogar nachweisbar, trotzdem alles absolut rechtens. Das ist dann übrigens ein Fall aus dieser angesprochenen "Betrugstour" auf Ebay. Die Anführungsstriche extra weil man es eigentlich so nicht nennen darf.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • @ MarcelHeck.
    WO (Region, PLZ-Bereich) seit Ihr denn überhaupt unterwegs?
    Denn übers Forum zu günstigen Miet-konditionen an wirklich gutes Material zu kommen sollte das Kleinste Problem sein - anstatt sich mit grausigem Zeuch rumzuplagen.
    Die hierdurch entstehenden Kosten kannst nachher (nach dem obligatorischen Weg über AG, OGV, Sequestor, LG, OLG ...) dem Dieb in Rechnung stellen lassen.


    Nach meiner Erfahrung kannste "grüne Freunde" in dieser Angelegenheit vergessen, die gucken noch nichtmal ins ausgeraubte Lager rein, wenn derjenige, dem die "verbotene Eigenmacht" im Prozess nachher nachzuweisen ist (ich würde ihn Dieb nennen) auch zum Tatort kommt und die Beamten beschwichtigt und glaubhaft + ruhig + gelassen wirkt. :twisted:
    Fazit:
    do it yourself
    "Er" hat doch noch andere Artikel - richtig?

  • Hallo Leute,


    leider gibt es noch nichts neues zu dem Fall. Hab auch nichts anderes erwartet von den Grünen. Kann sich ja nur noch um Jahre handeln.


    wenn ich könnte würde ich sofort bei dem Affen vorbei fahren mit Meinungsverstärker im Gepäck


    Weis keiner wie ich an die Adresse auf andere Weise ran komme?


    Ich komme aus 54533. Haben uns mitlerweile neues Material angeschaft.


    Evt sieht ja von euch jemand ein Angebot. Ich schaue zwar schon jeden Tag bei Ebay, Kleinanzeigen und co aber bisher nicht neues.


    Gruß

  • Weißt Du seinen Ebay-Nickname? Sieht man nicht, wenn man nach Usern sucht, deren erledigte Geschäfte und die Nicks der User mit denen er Geschäfte gemacht hat. Schick denen eine Nachricht, vielleicht rücken sie die Adresse ja raus?


    Gruß, Jürgen

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • Ich weiß nicht was du dir großartig davon erhoffst die Sache selbst in die Hand zu nehmen, ihn zu besuchen, mit ihm zu sprechen und in irgendeiner Art Selbstjustiz auszuüben.


    Wäre doch naiv zu denken, dass er plötzlich alles zugibt und dir die Sachen aushändigt. Vermutlich sind sie schon lange irgendwie veräußert und der Mensch weiß von nichts. Er hat's angeblich selber gebraucht gekauft usw. Vllt. stimmt das ja sogar. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber das hast du selber nicht zu entscheiden und zu regeln.


    Am Ende machst du dich durch dein Vorgehen selbst strafbar und das bringt dir wohl wenig.

  • Zitat

    Weißt Du seinen Ebay-Nickname? Sieht man nicht, wenn man nach Usern sucht, deren erledigte Geschäfte und die Nicks der User mit denen er Geschäfte gemacht hat. Schick denen eine Nachricht, vielleicht rücken sie die Adresse ja raus?


    Gruß, Jürgen


    hab ich schon versucht, rücken den aber nicht raus.


    @sammelkuh


    du steckst nicht in meiner Rolle oder? Dann kannst du auch schlecht nachvollziehen wie es mir in den Fingern brennt. Was ich damit Anstelle ist immer noch meine Sache. Ohne selber tun kommt man nicht weiter heute.