Polizei beschädigt dry-hire equipment - wer muss zahlen?

  • Hallo liebes Forum,


    wir haben am vergangenen Wochenende Equipment für eine kleinere Technoparty im Umland von Berlin vermietet. War eine Dry-Hire miete und niemand von unserem Team war vor Ort während der VA.

    Die Party wurde dann wohl am heutigen Morgen von der Polizei recht rabiat beendet. Es gab anscheinend keinerlei Kontaktversuche seitens der Polizei sondern wurde direkt versucht mittels wilden Kabelziehens die Musik abzustellen. Und da Polizisten nunmal leider eher aufgrund ihrer guten Noten in Sport als in Physik eingestellt werden, waren sie natürlich von der Verriegelung der Speakonanschlüsse überfordert und rissen diese einfach samt Buchsen raus.

    Ich bin jetzt noch nicht dazu gekommen alle Geräte durchzutesten. Nichts desto trotz stellt sich an dieser Stelle natürlich die Frage wer für die Schäden aufzukommen hat? Im Zweifel natürlich die Mieter, aber irgendwie ist die Verhältnissmäßigkeit bei Durchsetzung dieser Maßnahme zumindestens anzuzweifeln. Und ergo ob nicht Schadensersatzansprüche gegenüber der Polizei gelten gemacht werden können?


    Grüße

  • Dein Mieter ist dein erster Ansprechpartner.

    Niemand weiß wie sich die anwesenden Person verhalten haben oder sich gar widersetzt haben.


    Ob das verhältnismässig war kann dir niemand sagen und im Zweifel wird den Beamten geglaubt.

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Sehe ich auch so. Der Mieter haftet dir gegenüber. Falls die Polizei tatsächlich eine relevante Schuld hatte, ist das zwischen deinem Mieter und der Polizei zu klären. Was da wie passiert ist, kann dir in der Theorie egal sein.


    Das ist meine Vermutung.


    Die Praxis sieht wohl so aus, dass du am Ende den Schaden selber zahlst, sofern der Mieter diesen nicht übernehmen will. Zwischen "Im Recht sein" und "zu seinem Recht kommen" liegen oftmals Welten.

    Der Ton macht die Musik.

  • Also die Mieter waren wirklich alles andere als Riot-Kids, deswegen denke ich nicht, dass es da zu großartigem Widerstand gekommen sein könnte. Eventuell gibt es Videos von der Aktion - also abwarten.


    Problem ist natürlich:

    [...] im Zweifel wird den Beamten geglaubt.


    Aber grundsätzlich bleibt die Frage nach dem Schadensersatz falls denn die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war - was natürlich zu klären ist.

  • Die Praxis sieht wohl so aus, dass du am Ende den Schaden selber zahlst, sofern der Mieter diesen nicht übernehmen will. Zwischen "Im Recht sein" und "zu seinem Recht kommen" liegen oftmals Welten.

    Die Mieter haben schon zugesichert für alle entstandenen Schäden aufzukommen. Wie gesagt, wirklich liebe nette Kids :)

  • Ich bin jetzt noch nicht dazu gekommen alle Geräte durchzutesten. Nichts desto trotz stellt sich an dieser Stelle natürlich die Frage wer für die Schäden aufzukommen hat? Im Zweifel natürlich die Mieter, aber irgendwie ist die Verhältnissmäßigkeit bei Durchsetzung dieser Maßnahme zumindestens anzuzweifeln. Und ergo ob nicht Schadensersatzansprüche gegenüber der Polizei gelten gemacht werden können?


    Grüße

    Warum machst du das jetzt zu deinem Problem?

    Ich würde mich da heraushalten. Lass mal lieber schön die Mietenden mit der Polizei ausdiskutieren, wer da für was verantwortlich ist. Am Ende war es gar nicht die Polizei, sondern Partykanone Jörg, der besoffen über die Kabel gestolpert ist, als er die Polizei davon abhalten wollte, die Mucke leiser zu drehen...

  • War auch eine grundsätzliche Frage und nicht nur für diesen speziellen Fall.


    Und die Fragestellung beschäftigt mich, da es in letzter Zeit öfter zu solchen Problemen kam und ich mal wissen wollte wie sich das rechtlich verhält.


    Ich z.B. war tatsächlich auf einer VA zugegen, bei der eine BePo Hunderschafft ohne vorausgehende Kontaktaufnahme sich direkt zum Generator durchgeknüppelt hat und anfing Kabel rauszureißen. Das ganze war zwar nicht angemeldet, aber es war eine nicht öffentliche VA auf einem Privatgrundstück.


    Und irgendwie kann es doch nicht sein, dass der 20 jährige Mike aus Wumpenitz aufgrund einer Ruhestörung sich beim Einsatz wie der gerechte Zorn Gottes aufführt, oder?

  • Bei Schäden an Deinem Equipment ist immer der Mieter verantwortlich. In dem genannten Fall hat der sich sogar noch rechtswidrig verhalten und damit die polizeiliche Maßnahme in Kauf genommen. Du solltest Deinen Mietvertrag mal prüfen und ein klares Verbot für den Gebrauch bei nicht genehmigten Veranstaltungen einbauen.

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Bei der Polizei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Von daher sollte es nicht passieren, dass eine Sondereinheit mit Blendgranaten und Tränengas deine Wohnung stürmt, wenn es ein wenig zu laut war.


    Aber wenn es keine Ansprechperson gibt, mit der man Kontakt aufnehmen kann, kann ich mir schon vorstellen, dass die Polizei (die vielerorts unterbesetzt und überbelastet ist) nicht ewig Geduld hat und dann schnell zu anderen Mitteln greift.


    Ist wie oft eine Frage des Blickwinkels.

    Der Ton macht die Musik.

  • Du solltest Deinen Mietvertrag mal prüfen und ein klares Verbot für den Gebrauch bei nicht genehmigten Veranstaltungen einbauen.

    Gerade im Kleinverleih ist das schwierig umzusetzen. Privatveranstaltungen benötigen bzw. haben selten eine Genehmigung. Welche Vereinsfeier, Hochzeit, Geburtstagsparty etc. hat denn eine Genehmigung?

  • Bei der Polizei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Von daher sollte es nicht passieren, dass eine Sondereinheit mit Blendgranaten und Tränengas deine Wohnung stürmt, wenn es ein wenig zu laut war.


    Aber wenn es keine Ansprechperson gibt, mit der man Kontakt aufnehmen kann, kann ich mir schon vorstellen, dass die Polizei (die vielerorts unterbesetzt und überbelastet ist) nicht ewig Geduld hat und dann schnell zu anderen Mitteln greift.


    Ist wie oft eine Frage des Blickwinkels.

    Klar gibt es immer zwei Seiten - gar keine Frage. Aber zumindestens von dem was ich aus meinem Umfeld so mitbekommen habe dieses Jahr hat sich der Umgang doch verschärft. Wo früher bei der "Techno party an der Grillhütte" halt der Wachtmeister aus dem Nachbardorf vorbeikam und für den Interessensausgleich gesorgt hat, wird sowas heute (zumindestens wahrgenommen) tendenziell häufiger von Einsatzkräften aus der nächsten Großstadt ohne verbales Vorspiel beendet. Vielleicht hat sich dieser Umgang mit Veranstaltungen während Corona entwickelt?


    Wie dem auch sei:

    Mieter haftet auch da und der hat das im Zweifel mit der Polizei zu klären. Danke für die Auskünfte :)

  • Ich z.B. war tatsächlich auf einer VA zugegen, bei der eine BePo Hunderschafft ohne vorausgehende Kontaktaufnahme sich direkt zum Generator durchgeknüppelt hat und anfing Kabel rauszureißen.

    Ich versuche gerade, eine der beiden folgenden Thesen zu verifizieren:

    - Du besuchst die falschen Parties

    oder

    - Da muss im Vorfeld schon was gewesen sein.


    Im Ernst: ja, es mag sein, dass die Ordnungsbehörden mitunter zu Pferd in den Laden reiten, wo ein Pony genug gewesen wäre. Über die Gründe zu spekulieren, ist da jetzt müßig und ich gehöre nicht zu jenen, die zu allem und jedem zustimmend nicken - womöglich ist aktuell auch ein bisschen Dampf auf dem Kessel.


    Aber - das von dir dargestellte Szenario klingt schon nach etwas mehr als gewöhnlich.

    Ich möchte vielleicht auch nur einfach in einem Land leben, in dem der Einsatz einer Hundertschaft noch ein Verwaltungsakt und kein Zuruf ist und die Durchsetzung mit verschärften Mitteln angeordnet werden muss...

    Kein Applaus für Scheiße!

  • die Party war nicht illegal ? Da wurde jetzt eine Party im Wald eben nicht beendet. Das lief dann an Stromaggregaten


    Illegale Technoparty in Niederkrüchten hat Nachspiel
    Nachdem am vergangenen Wochenende die Polizei eine illegale Techno-Party in einem Naturschutzgebiet in Niederkrüchten nicht aufgelöst hat, gibt es Kritik an…
    www1.wdr.de


    Da wurde die Polizei kritisiert


    Damals Ruhestörung mit Beschlagnahme der Anlage


    Zitat ["

    Eventuell darf bei Ruhestörung die Musikanlage mitgenommen werden

    Der ruhestörende Nachbar muss bei weiteren Zuwiderhandlungen oder Ignorieren der Weisungen unter Umständen darauf gefasst sein, dass die Polizei die Wohnung betreten und notfalls durchsuchen darf, um die Musikanlage mitzunehmen. Diese Befugnis zur Sicherstellung bzw. Beschlagnahme ist etwa nach § 43 PolG NRW zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden "]


    Ruhestörung durch laute Musik: Was darf die Polizei vor Ort machen?
    Was darf die Polizei unternehmen, wenn aus einer Wohnung laute Musik schallt? Was können lärmgeplagte Nachbarn sonst unternehmen? Dies erfahren Sie in dem…
    www.juraforum.de


    Da kann man als Verleiher froh sein, daß nur Beschädigungen beim Herausziehen von Speakons entstanden sind. Sonst mußt Du das irgendwo in der Asservatenkammer abholen nach Nachweis Deines Eigentums.


    Dann müßtest Du einen Antrag stellen bei der Staatskasse. Zuständige Polizeibehörde anschreiben & eine Erstattung der Kosten

  • Und die Fragestellung beschäftigt mich, da es in letzter Zeit öfter zu solchen Problemen kam und ich mal wissen wollte wie sich das rechtlich verhält.

    Das klärt man am besten mit einem Anwalt bei einer Erstberatung.


    Wo früher bei der "Techno party an der Grillhütte" halt der Wachtmeister aus dem Nachbardorf vorbeikam und für den Interessensausgleich gesorgt hat, wird sowas heute (zumindestens wahrgenommen) tendenziell häufiger von Einsatzkräften aus der nächsten Großstadt ohne verbales Vorspiel beendet. Vielleicht hat sich dieser Umgang mit Veranstaltungen während Corona entwickelt?

    An der Stelle mal die Frage: Warum kommt die Polizei überhaupt bis zum Zentrum der Veranstaltung (dem DJ Pult oder der Amp-City)? Warum geht niemand auf die Beamten zu und fragt "Guten Abend, was kann ich für Sie tun?"

    Dass die Polizei Stecker zieht, kenne ich nur von solchen Veranstaltungen, bei denen der DJ in der Menge verschwindet, wenn er die Menschen in Blau aus der Ferne erspäht und alle anderen Besuchenden verkrampft so tun, als gäbe es die Polizei gar nicht - wenn man das Problem lange genug ignoriert, wird es schon von alleine verschwinden. Hier muss man sich über ein rabiates Vorgehen nicht wundern.

  • Da kann man als Verleiher froh sein, daß nur Beschädigungen beim Herausziehen von Speakons entstanden sind. Sonst mußt Du das irgendwo in der Asservatenkammer abholen nach Nachweis Deines Eigentums.


    Dann müßtest Du einen Antrag stellen bei der Staatskasse. Zuständige Polizeibehörde anschreiben & eine Erstattung der Kosten

    Sehe ich im ersten Moment erstmal anders, du hast ja einen Vertrag mit dem Mieter und nicht der Polizei. Also ist es seine Aufgabe die Mietgegenstände in angemessener Zeit zurückzuliefern oder für den Schaden aufzukommen.

  • Nun zunächst schaut man nach dem Veranstalter wenn sich niemand verantwortlich fühlt wird der genommen der am lautesten Kräht.


    Dinge mit denen Ordnungswidrigen oder Straftaten begangen werden dürfen beschlagnahmt werden. Wenn sie illegal sind wieso so und wenn davon auszugehen ist das damit weitere Taten begangen werden.


    In so einem Fall steht einem ein Haufen Papierkram an, jeder Gegenstand ist peinlich genau in einem Protokoll aufzunehmen. Nervt und kostet viel Zeit :/ ....


    Natürlich darf die Polizei Maßnahmen ergreifen die geeignet sind das ganze zu beenden. Es ist fraglich ob nicht das ausstellen der Aggregate auch zum Ziel geführt hätte. Man muss aber schon ganz schön würgen oder blöd anstellen das System Speakon nicht zu begreifen :D .


    So etwas passiert wenn niemand die Verantwortung übernehmen möchte und dies aus guten Grund um nicht Teil eines Ermittlungsverfahren zu werden. Es ist als Gast absolute Vorsicht geboten, sich aus der Masse zu erheben. Ich stell das jetzt aus.... sind sie der Veranstalter :?: Ihr Los zum Ermittlungsverfahren als Beschuldigter.


    Die Dinge müssen auch dritten unmittelbar übergeben werden, das Dumme dabei ist das jene sofort als Zeuge ins Ermittlungsverfahren rutschen. Denn man möchte ja wissen wem das Material übergeben wurde und zu welchen Zweck. Lasst euch zu keiner Aussage hinreißen! Ihr reitet euch sonst mit hinein...


    Also Fazit sollte man solche Kunden schnell aus der Kundenkartei streichen, sie bringen nur Ärger ein. Der Kunde ist auch für alle Schäden am Material verantwortlich, jener kann sich aber mit der Polizei auseinander setzen ob die Maßnahme geeignet war. Ob man nicht merkt das man etwas zerstört, aber das ist der Polizei meist egal. Im Grund hat jene ja die Maßnahme nicht herausgefordert...

    2 Mal editiert, zuletzt von marcoboy ()

  • So etwas passiert wenn niemand die Verantwortung übernehmen möchte und dies aus guten Grund um nicht Teil eines Ermittlungsverfahren zu werden. Es ist als Gast absolute Vorsicht geboten, sich aus der Masse zu erheben. Ich stell das jetzt aus.... sind sie der Veranstalter :?: Ihr Los zum Ermittlungsverfahren als Beschuldigter.

    Diesen Absatz kann man getrost unter realitätsferne Panikmache verbuchen. :rolleyes:

  • Weshalb? Die Polizei als Ermittlungsbehörde sucht jemanden den Sie namentlich als Veranstalter ausmachen kann. Besucher haben wenn sie den Anweisungen folge leisten nichts zu befürchten. Wenn die Polizei keinen ausmachen kann, dann wird es im Nachhinein schwierig. Deswegen versucht sich der Verantwortliche ja im Publikum zu verstecken.


    Am Ende ist es der Polizei Wurst Hauptsache sie hat jemanden den man als Beschuldigten vorladen kann. Funktioniert bei Demos genau so, wer am lautesten Kräht wird zum verantwortlichen erklärt.


    Als Verleiher, DJ ist man da ganz schnell Teil eines Ermittlungsverfahren. Als Zeuge oder auch als Beschuldigter, was sich wenn man der Vorladung folgt ganz schnell ergeben kann. Es ist doch auch logisch da man zumindest Kenntnis über weitere beteiligte Personen hat.


    Erfahrungen? Eindeutig ja!