Drohnenflüge über Publikum

  • 1. Die EU-Drohnenverordnung regelt aber ja den Betrieb von Drohnen im Luftraum. In einer Halle befinden sie sich nicht im Luftraum. Und sie ist kein geltendes Recht, maßgeblich ist die deutsche Gesetzgebung, die darauf basiert.
    2. Die Klasse unter 250 Gramm darf nur fremde Menschen überfliegen, wenn sie von BOS betrieben wird.
    Eine weitere Möglichkeit ist eine Einzelgenehmigung im Bereich "Specific", die extra beantragt werden muß.
    3. Indoor funktioniert GPS nicht. Da müssen andere Teile der Software greifen, z.B. visuelle Positionierung (schwierig bei dunklen Räumen). Und natürlich die manuellen Eingriffe des Piloten.
    RTH sollte abgeschaltet werden, weil oft ein für Innenräume zu hoher Aufstieg programmiert ist. Und das Funksignal kann ja auch schon mal abreißen, dann hat man den Salat.
    4. In der GBU sollte unbedingt stehen, daß die Rotoren verkleidet sein müssen. Wenn die Drohne abschmiert ist das bei leichten Drohnen zwar unangenehm, aber immerhin gibt es keine übergroße Gefahr für Verletzungen durch die Rotoren.
    5. Ich bleibe dabei, daß ich mich an den Veranstalter bezüglich der Haftung wenden würde. Der kann das dann mit der Piloten-Wurst schön im Innenverhältnis klären. Denn eins ist klar: Ohne Genehmigung des Veranstalters darf keine Drohne aufsteigen. Also hat er es entweder genehmigt oder es unterlassen, einen nicht genehmigten Drohnenflug zu unterbinden. Er ist in jedem Fall dran.

  • Denn eins ist klar: Ohne Genehmigung des Veranstalters darf keine Drohne aufsteigen. Also hat er es entweder genehmigt oder es unterlassen, einen nicht genehmigten Drohnenflug zu unterbinden. Er ist in jedem Fall dran.

    die flüge fanden dort auf jeden fall in kenntnis und nach erlaubnis der veranstalter statt. die haben den drohnenpiloten ja gebucht.

    die frage ist aber auch:

    ist der hallenbetreiber (bzw. der den hallenbetreiber vertretende meister) dann mit in der haftung, wenn was pasiert? der wurde vorab nämlich nicht informiert.


    dass die RTH funktion bei flügen innerhalb einer halle deaktiviert sein sollte, sollte selbst der dümmste drohnenpilot wissen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Erinnert mich ein bisschen an das:

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    Es reicht auch 1 Person in Bewegung für einen (Beinahe) Crash.

  • In 2-3 Jahren kann man bestimmt „transparente“ Drohnenauffangnetze beim T kaufen… 😁😉

    Freelancer für Audio Beschallung/Recording seit 2003 - Alle Beiträge spiegeln meine persönliche Meinung/Erfahrung als von Herstellern & Vertrieben unabhängiger Tonmensch wieder

  • Riesen-Netze an der Decke - bisher meist genutzt um da "Tonnen" von Luftballons drauf zu verteilen - gibt's auf solchen VAs doch eh schon - damit wären die Dinger endlich mal zu was nütze...

  • Erinnert mich ein bisschen an das:

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    Es reicht auch 1 Person in Bewegung für einen (Beinahe) Crash.

    Dieser Crash hatte aber auch tatsächlich drastische Konsequenzen. Die FIS hat dann erst mal den Einsatz von Drohnen bei Skirennen für mehrere Jahre komplett verboten. Aktuell fliegen die mit ultraleichten FPV-Drohnen um das Verletzungsrisiko bei einem Absturz zu minimieren. Und dann hat da auch noch jeder Helm und Schutzbrille auf...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Man muss ja nicht immer über dem Publikum fliegen um tolle Aufnahmen zu machen:


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  • In den 30igern des vorigen Jahrhunderts ist doch, ich meine Hanna reitsch indoor mit einem Flugzeug geflogen 🤣

    Die mindest Anforderungen muss verkleidete rotoren sein. So eine 200g drohne sollte alles notwendige können um sicher zu fliegen

    die hanna Reitsch flog 1938 in der nicht wirklich keinen deutschlandhalle in Berlin. aber: da war auch kein publikum drunter ;)



    die drohne war ein eigenbau, ich habe ein foto gesehen. die rahmenkonstruktion ragte über die rotoren hinaus, das war schonmal nicht ganz verkehrt. allerdings war die drohne von 250g weit entfernt, weil allein die darauf montiere GoPro schon fast so viel wiegt...


    und zur erklärung: beim indoor fliegen hat man wesentlich stärker mit problemen zu kämpfen als outdoor.
    zum einen, weil es da kein GPS gibt, an dem sich die drohne orientieren kann. sie muss ihre position und bewegung also rein über die optischen sensoren kontrollieren. und der pilot muss fit genug sein, sich in die bewegungen der drohne "reinzudenken".

    zum anderen gibt es da die problematik mit der funksteuerung per WLAN-frequenzen. vor allem wenn publikum da ist, ist das meiner ansicht nach nicht vorhersehbar. natürlich kann man die drohne so einstellen, dass sie bei signalverlust einfach in der luft stehen bleibt. aber dann muss der saal wirklich hell genug ausgeleuchtet sein, damit ihre kameras den schwebeflug korrekt halten können. allein das ist während einer show eine extreme herausforderung.


    also ich bleibe dabei:

    drohnenflüge über publikum, dazu noch indoor und während einer show, würde ich als verantwortlicher definitiv ablehnen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • ja, damit kann es schonmal keinen harten absturz geben ;)

    aber, getreu dem motto "irgendwas is immer":

    wenn diese kugel genau vor den hochtönern schwebt, macht das wiederum dem tontechniker keinen spaß mehr :P



    zum eigentlichen thema habe ich aber auch neue erkenntnisse:

    die drohnenflugverordnungen beziehen sich tatsächlich nur auf den freien luftraum.

    das bedeutet: in geschlossenen räumen zählen diese nicht.

    aber: bei flügen in der halle über publikum muss der drohnenbetreiber seine versicherung kontaktieren. diese muss dann eine freigabe für den flug über diesem publikum erteilen, denn sie muss ja für einen eventuellen schaden aufkommen.

    diese genehmigung muss dann dem veranstalter vorgelegt werden.


    ob die versicherungen bereit sind, eine solche genehmigung zu erteilen, kann ich nicht beurteilen.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Es passt nirgendwo anders hin, also hier:


    Die neue Formal 1 Kameradrohne:


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