Verkauf ins EU-Ausland! USt-ID...

  • Hi Leute,


    wenn ich z.B. nach AU Material verkaufe und mein Kunde hat ne USt-ID, dann berechne ich, logischerweise, keine USt (MwSt). Wenn er nun weiter verkauft, muß er ja den landesüblichen Satz draufhauen...


    Was ist denn nun, wenn mein Kunde keine USt-ID hat und zudem noch Privatperson ist??


    Hab zwar schon ne Anfrage beim Steuerberater laufen, doch der ist recht langsam :wink:. Vielleicht weiß es ja jemand hier?
    Kaufmännische Asse vor :smile:

  • Morgen,


    Wenn der Kunde keine UID hat, rechnest du deine 16% drauf. Macht adam hall mit mir auch immer so. Ich hab zwar Anfang des Jahres eine UID beantragt, aber bis heute nix mehr gehoert. is mir wurscht, denn eure 16% sind mir eh lieber als unsere 20% :smile:
    Probleme gibt nur mit diversen herstellern, die bestehen auf ner UID.


    CU
    Martin

  • Moin zusammen!


    Es gibt mit der Ust-ID wohl ein paar Probleme. Es ist bei den Finanzämter wohl so üblich, dem Steuerberater Auskunft zu geben, wenn er die entsprechende Ust-ID angeben kann. Da Sie aber jetzt auf dem Briefbogen steht, hat man evtl. mehrere Steuerberater, die sich informieren! :sad:


    Gruß


    Michael

  • Halt Vorsicht!
    Ich glaube, daß Du da etwas durcheinander schmeißt.
    Die Nummer, die Du seit 01.07. auf jeder Rechnung angeben mußt (ob mans muß sei mal dahingestellt), und die für Deinen Steuerberater von Bedeutung ist, ist die ganz normale Steuernummer, die jedem steuerpflichtigen Bürger zugeteilt wird. z.B. 123/4567/8901.
    Hier geht es jedoch um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer mußt Du extra beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis beantragen, und benötigst sie auch nur dann, wenn Du Waren aus dem EU-Ausland importierst, oder an Vorsteuerabzugsberechtigte im EU-Ausland liefern willst. Diese Nummer könnte dann so aussehen: DE 123 456 789
    Dieses System wurde eingeführt, um den innergemeinschaftlichen Handel mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen der Mitgliedsländer und deren autonomer Finanzhoheit zu vereinfachen.


    In der Praxis sieht das so aus:
    Du kaufst Ware von eiem Hersteller aus Italien.
    Sofern Du Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt bist, beantragst Du Deine USt.-Id-Nummer.
    Diese teilst Du dem Lieferanten in Italien mit, der wiederum liefert die Ware zu Dir und berechnet Dir den Nettopreis ohne irgendwelche italienische oder deutsche Umsatzsteuer.
    Diesen innergemeinschaftlichen Erwerb gibts Du bei Deiner nächsten USt.-Voranmeldung mit an, zusätzlich führst Du regelmäßige Instratmeldungen über die Beträge unter Angabe der USt.-Id.-Nr. deines italienischen Geschäftspartners an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis.
    Solltest Du keine USt.-Id-Nr. besitzen, liefert Dir der Italiener mit zusätzlicher Berechnung der italienischen Umsatzsteuer. Diese kannst Du dann später von Deinem Finanzamt wiederbekommen.


    Du lieferst Ware nach Frankreich.
    -Dein Kunde ist Gewerbetreibender und vorsteuerabzugsberechtigt:
    Er teilt Dir seine USt.-Ident.-Nr. mit. Du belieferst ihn, stellst ihm nur den Nettobtrag in Rechnung und gibst gleich Deine Ust.-Ident-Nr. mit an.
    Weiterhin trägst Du den Betrag in der nächsten USt.-Voranmeldung ein, und meldest ihn dem Bundesamt für Finanzen.
    - Dein Kunde ist Privatperson oder Kleingewerbetreibender.
    Du lieferst, und stellst den Nettobtrag zuzüglich der deutschen Umsatzsteuer (16%) in Rechnung.


    Alles Logo?

  • Mal ne einfache Frage:
    Wenn ich mit UID im EU-Ausland einkaufe, zahle ich die dortige Umsatzsteuer nicht. Muß ich dann in Deutschland Umsatzsteuer bezahlen oder komm ich ganz ohne Steuern weg?


    Michael


    P.S.: Hab leider keine Ahnung von Steuernaber ich hoffe ihr klärt mich auf.

  • Vorsteuerabzugberechtigt ist derjenige, der auch dazu verpflichtet ist, auf die Rechnungsbeträge seiner Lieferungen und Leistungen 16% MwSt. zu erheben.
    Also jeder Gewerbetreibende, der nicht Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG ist.
    (Ich glaub, bei 20000 € Jahresumsatz liegt da die Grenze).


    Nochwas zum Thema Vorsteuerabzug: Wer davon Gebrauch macht, ist natürlich auch verpflichtet, Umsätze zu tätigen. Geschieht dies nicht, kann sich das Finanzamt die erstatteten Beträge wieder zurückholen.

  • >da gabs mal ne Umsatzabhängige Regelung...
    >Ich glaube irgendwie ab 25.000 DM


    die Grenze kenne ich nicht >genau<; die Region stimmt (20.000 oder 25.000)


    >Jedoch kannst Du Dich wohl auf freiwillig >als Umsatzsteuerpflichtig eintragen...


    genau, man kann die "normale" Besteuerung mit ausgewiesener Umsatzsteuer & Mehrwertsteuer für mindestens 5 Jahre beantragen. Hat natürlich Vorteile, sobald man mit Firmen zusammenarbeitet, die sind immer froh, eine "ordentliche" Rechnung zu haben. Ich habe aus diesem Grund trotz meiner noch recht geringen Umsätze nicht die Besteuerung nach Kleinunternehmer-§ gewählt.


    Bei sehr geringen Umsätzen kann man eine Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung beantragen; hier kenne ich die Grenze allerdings nicht.


    mfg,


    tom