Hallo Leute,
in den letzten Wochen habe ich wiederholt hier gepostet, dass in der DIN 15905 Teil 5 ein Klasse-2-Messgerät gefordert wird und nichts von amtlicher Eichung steht.
Dies ist die Wahrheit, aber leider noch nicht die ganze Wahrheit:
ZitatEichG § 2 Eichpflicht und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Meßsicherheit
(1) Meßgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Strahlenschutz oder im Verkehrswesen verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein, sofern dies zur Gewährleistung der Meßsicherheit erforderlich ist. Das Gleiche gilt für Messgeräte im Gesundheitsschutz, soweit sie nicht in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind.