Zum Thema Messung nach DIN 15905 und amtliche Eichung

  • Hallo Leute,


    in den letzten Wochen habe ich wiederholt hier gepostet, dass in der DIN 15905 Teil 5 ein Klasse-2-Messgerät gefordert wird und nichts von amtlicher Eichung steht.


    Dies ist die Wahrheit, aber leider noch nicht die ganze Wahrheit:


    Zitat

    EichG § 2 Eichpflicht und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Meßsicherheit
    (1) Meßgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Strahlenschutz oder im Verkehrswesen verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein, sofern dies zur Gewährleistung der Meßsicherheit erforderlich ist. Das Gleiche gilt für Messgeräte im Gesundheitsschutz, soweit sie nicht in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo,


    es hätte mich auch stark gewundert, wenn dies nicht so wäre.
    In jedem Laden wird eine geeichte Waage verwendet.
    Hier regt sich keiner darüber auf.
    Meine Meinung hier zu ist: In dem moment wo jemand mit audio
    professionell arbeitet also damit Geld verdient spielen die zusätzlichen
    Kosten keine Rolle. Hier wird dann eine klare Trennung zu Hobbyisten kommen.
    In den letzten Jahren ist die Elektronik für PA + Lautsprecher derartig günstig geworden, dass sich nahezu jeder Equipment kaufen kann, wo man doch intensiv über Gehörschutz nachdenken muss.
    Dafür kommen jetzt wohl starke und teuere Auflagen, so dass das ganze wieder den Profis vorbehalten bleibt.
    Es wurde zu dieser sensiblen Thematik hier schon viel diskutiert,
    in jedem Partykeller kann jeder machen was er will, bei öffentlichen Veranstaltungen sind halt gewisse Spielregeln zu beachten....


    Es wird sicher einige geben, die anderer Ansicht ist.
    Aber wer sich über kosten für amtliche Messungen beschwert, macht dies wohl nicht professionell.


    dojordan

  • Na, dass würde ja mein lang anhaltendes Gemecker über diese Vorgehensweise bestätigen: es geht um den Reibach!


    Niemand wird ernsthaft behaupten können, dass eine LEQ Kontrolle mit Klasse 2 Meßgeräten nicht funktionieren würde!
    Zum wohle der Hörfähigkeit der zu schützenden Leute reicht das hundertmal hin.


    Auch wir als große Company mit absolut professioneller Handlungsweise haben KEIN Interesse an derart genauem Meßpark für solch überflüssigen Zweck.
    Mir geht es nicht um die Kosten für derartiges Equipment, sondern um die trittbrettfahrermäßige Gewinnabsicht einiger Gremien, und dem Staat als Gesetzgeber, der dafür die Grundlage ebnet!


    Ob nun Staat, Bundeskanzler oder Bundespräsident, TÜV Kerl oder DIN Mann, Polizeipräsident oder BW General diese Vorschrift erläßt ist völlig egal; es wird jemand aus der gesetzgebenden Ecke für diese zusätzliche Geschäftsquelle den Segen amtlich erteilen!


    Und daran kann ich wiedermal erkennen, dass es schei...egal ist ob gemessen wird, sondern nur wie (!) gemessen wird!
    Stefan

  • Ich sag mal so.
    Wenn es zu einer gerichtsverhandlung wegen hörschäden kommt,
    muss es schon ein manipulationssicheres Gerät in geschulten Händen sein.
    Dabei sind die geschulten Augen erheblich teuer als das Messgerät selber.
    so ist es doch egal ob es nun Klasse 2/1 oder geeicht ist.
    Insofern halte ich die diskussion um das geeignete Messgerät für überflüssig. Ich denke das die Messgenauigkeit von Klasse 2 völlig ausreicht.
    Teuer wirds, wenn bei jeder VA ein vereidigter Sachverständiger den soundcheck machen muss.


    docjordan

  • Ihr dürft "Wahrsager" zu mir sagen :D:D !


    Ich bin fast der Einzige der den üblen Trend durchschaut, und dagegen in mehreren Forumsbeiträgen wie ein "Rächer der Entehrten" Protest gemacht hat.


    Wenn der ganze Schwachsinn mit der Langzeitmessung teuer wird, steht keine ernsthafte Absicht zum Schutz der Menschen im Vordergrund!
    Solche Messungen können preiswert gestaltet werden - und das sollte im Vordergrund stehen.


    Den "Meßtechniker" spiele ich noch nebenbei - ist eine der einfachsten Übungen für mich! Dazu braucht unsere Company keinen Meßmann vom Amt für teure Sitzgage - das mache ich nebenher für lau.


    Aber weil es für lau ist darf ich es nicht - es bringt kein Geld in die leeren Staatskassen!


    Oder glaubt noch jemand ernsthaft, dass beispielsweise die tolle "Erfindung" Mautgebühr für den Straßenbau verwendet wird?


    Stefan

  • Zitat von "docjordan"

    Ich denke das die Messgenauigkeit von Klasse 2 völlig ausreicht.


    Das denkt der DIN-Normausschuss auch. In der aktuellen Fassung der Norm steht das so drin, und für die neue Norm wird auch nichts anderes diskutiert.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Um die Gesundheitsgefährdung zu beurtelien, würde man mit etwas Erfahrung in dem Bereich auch mit einem 'Radio shack' Pegelmesser auskommen.
    2-3dB mehr oder weniger sind kein Problem.
    Das was die Messungen aber teuer macht, ist das ganze reproduzierbar zu machen.
    Ich vermute mal das einige Veranstalter solche Messungen als sehr lästig überteuerert etc. bezeichnen.
    In dem Moment wo es um Schadensersatzansprüche wegen hörschäden geht, ist jeder euro in einen nachprüfbaren Messbericht Gold wert.
    Dann kann man sich nämlich sehr entspannt zurücklegen.


    Nehmen wir mal an es würde keine gesetzlichen Regelungen eingeführt werden.
    Dann würde sich der Markt über solche Schadensersatzansprüche selbst regulieren. Dann hätte auf einmal jeder Veranstalter grosses Interesse selbst ohne gesetzlich auflagen das ganze objektiv zu messen.
    Einziger Haken an dieser liberalen Methode ist, das die Ohren schon irreversibel kaputt sind....


    Auch aus meiner eignen Erfahrung sind viele VA nur mit Gehörschutz zu ertragen, und wer mal genauer hinschaut wird feststellen, das es mehr Leute im publikum sind, die 20dB Dämpfungsglieder in Ohr haben.
    Kanns irgendwie nicht sein, entweder zu geringe Erfahrung oder mangelndes Verantwortungsgefühl den Finger am Fader steuert.


    Mittelfristig wird das ganze schon in die Philosphie von ISO9001 mit Qualitätssicherung im weiteren Sinn gehen.


    schönen Sonntag


    docjordan

  • Ich sage es nochmal ganz sachlich:
    das Thema "laute Musik" ist ja nicht neu - seit ewigkeiten wird bei einigen Stilrichtungen Volldampf gegeben, warum auch immer.


    Bislang hat es niemanden gestört, heutzutage haben einige Herren mit Anspruch auf Mitspracherecht erkannt, dass es eine Branche gibt, die noch nicht so sehr "verdint" war.
    Kaum war man sich dessen bewußt, gab es einen kometenhaften Anstieg an Sicherheitsvorschriften, neue Versammlungsstättenverordnungen, neue Berufe in dieser Branche usw.


    Da liegt es nahe, in Zukunft auch den entstehenden Lärm zu reglementieren! Das bringt Gewinne und von dieser Ansicht kann und wird mich niemand abringen!


    So, und jetzt mal hierzu:


    EichG § 2 Eichpflicht und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Meßsicherheit
    (1) Meßgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Strahlenschutz oder im Verkehrswesen verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein, sofern dies zur Gewährleistung der Meßsicherheit erforderlich ist. Das Gleiche gilt für Messgeräte im Gesundheitsschutz, soweit sie nicht in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind.



    Ja, was sagt das denn aus?


    "müssen zugelassen und geeicht sein, sofern dies zur Gewährleistung....."


    "Gleiche gilt für Messgeräte im Gesundheitsschutz.........."


    Was zugelassen und geeicht werden muß geht nicht mit Klasse 2 Geräten. Da sind wir uns doch wohl einig, oder? Und wenn diese Geräte im Gesundheitsschutz verwendet werden gilt das gleiche....und jetzt kommts...."soweit sie nicht in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind"!


    Kann sich doch wohl jeder selbst ausdenken was das soll: die Rechtsvorschrift kommt später noch hinterher!


    Komplett betrachtet ist jetzt schon ein ganz klares ansinnen auf größtmögliche Beamtung der Vorgehensweise zu erkennen, und es wird niemand den billigen Geräten und Meßverfahren den Vorzug geben!


    Dahinter steckt die ganz klare und eindeutige Gebührenabsicht der ausführenden Gesetzgeber.


    Es gibt soviele Beispiele für Abzockerei der Menschen durch staatliche Vorschriften: man nehme als erstes Beispiel für großen Blödsinn die KFZ ASU! Wer sich mit dem Sachgebiet der Abgassonderuntersuchung nicht wirklich auskennt, möge seinen Kommentar jetzt für sich behalten.


    Dann die zukünftige LKW Maut, oder die äußerst umstrittenen Messungen des Schornsteinfegers an der Zentralheizung einmal im Jahr usw.


    Sagt mal.....merkt ihrs echt nicht?? Rechnet doch mal hoch wieviel Geld die Ordnungsämter demnächst für die "Meßschriebgebühr/Anmeldung" alleine verdienen können!


    Nur darum geht es, falls das billige Equipment nicht zugelassen wird.
    Stefan

  • Zitat von "rockline"

    Was zugelassen und geeicht werden muß geht nicht mit Klasse 2 Geräten.


    Es gibt auch Klasse-2-Geräte, die eine PTB-Bauartzulassung haben und somit eichfähig sind.




    Zum Generaltenor des Beitrags: Argumente dazu haben wir schon oft ausgetauscht, das wird jetzt irgendwann auch langweilig, somit nur so viel: Ich sehe das anders.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • und Rockline hätte mal bis zum Ende lesen sollen.
    Da steht nämlich, .. wenn dies zur Erreichung der Messicherheit nötig ist.
    Und da ist der springende Punkt. Ich denke, dass die Messicherheit bei diese Anwendung viel mehr von anderen Faktoren abhängt, speziell im Bereich Manipulationssicherheit.


    Zum anderen frage ich mich gerade, ob in der Norm was steht, wie vorzugehen ist, wenn das Messequipment technisch ausfällt.. (Besoffener zerstört Mikrokabel) o.ä.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Hi,


    also leider hat ja die letzte Zeit gezeigt, dass der Mensch uneinsichtig ist.
    Wenn den Leuten die Umweltverschmutzung durch ihr Auto egal ist, dann muss halt der Staat irgendwie eingreifen. Ob er das immer richtig tut, ist eine andere Frage.
    Und wenn es keine Gesundheits/Lärmproblematik gäbe bei Konzerten, dann gäbe es diese Regelung (die im übrigen im Vergleich zu vielen anderen Ländern recht spät kommt) auch nicht.
    Und was nutzt ne Messung, die ne Schätzung ist? Denn wenn der Mischer der Meinung ist, es ist nicht zu laut, dann heisst das noch lange nicht, dass es wirklich nicht gesundheitschädlich ist.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Ich kann TomyN nur voll und ganz zustimmen.
    Im übrigen wurde die Problematik - wie ADMIN auch schon geschrieben hat- schon umfassend in diversen threads hier diskutiert. Bei dieser Thematik kann man sich schnell in ideologischen Grabenkämpfen verfangen, die niemandem nützen...


    docjordan

  • Zitat von "TomyN"

    Zum anderen frage ich mich gerade, ob in der Norm was steht, wie vorzugehen ist, wenn das Messequipment technisch ausfällt.. (Besoffener zerstört Mikrokabel) o.ä.


    Derzeit muss mit zwei Mikrofonen gemessen werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ... reichen nicht auch zwei Messungen mit EINEM Mikrofon ? Sofern immer vor jeder Messung mit einem Kalibrator eine Überprüfung vorgenommen wird, ist doch die Meßsicherheit gegeben, oder ?


    zu den Genauigkeiten:
    Klasse 0 heißt bei Mikros 0,4 dB Toleranz - bei Kalibratoren 0,15 dB
    Klasse 1 heißt bei Mikros 0,7 dB Toleranz - bei Kalibratoren 0,3 dB
    Klasse 2 heißt bei Mikros 1,0 dB Toleranz - bei Kalibratoren 0,5 dB


    Um bei Veranstaltungen abzuschätzen, wann es zu laut ist, reicht (auch nach meiner Meinung) doch schon Klasse 2 eigentlich aus (... wenn man sich die Toleranzen mal anschaut).


    Welche Klasse erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Vorschrift (oder Norm) ab. Es gibt eben Messungen, wo es Klasse 1 sein muß ... und Messungen, wo Klasse 2 reicht.
    Vor der Messung muß (wenn es nach "Vorschrift" sein soll) kalibriert werden.


    Ich seh das "für mich" eigentlich so: Wenn ich mit einem NTI-Minilyzer (ist nach Herstellerangaben "flach nach Klasse 1" ...) und einem Klasse 0- (oder Klasse 1-) Messmikrofon Messungen mache - und alles vorher mit einem Klasse 1-Kalibrator eiche (... das geht nämlich mit dem Minilyzer ...), ist dies für mich eine voll und ganz reproduzierbare Klasse 1-Messung innerhalb der vorgegebenen Toleranzen.


    Und auch wenn ich keine Eichplakette dran hab, müßte es doch wenigstens "gleichwertig" mit einer juristisch verwertbaren Zeugenaussage sein, daß es eben nicht lauter als xx dB war (erscheint mir wenigstens vernünftig ...).


    Und die Abweichungen bei hochwertigen (extern polarisierten) Kondensatormessmikros liegen - statistisch gesehen (... und wenn ich es nicht im Backofen grill oder gegen die Wand werfe ...) - in der Größenordnung von 1 dB Abweichung in etwa 1000 Jahren ...