Freibetrag!!! Wieviel € darf ich verdienen ohne Mwst zu zahl

  • Hallo Leute, Ordnungsamt:Gewerbeschein bitte? ich: ähm nun ja.....


    als ich hab mir den thread angesehen und bin ein bissel schocked!
    Also ich mach jetzt seid drei jahren das business und ehrlich gesagt es läuft scheisse, hier in meinem kaff Krefeld wachsen die VaFirmen wie Pilze mit den Fahrschulen Dönerbuden und Handy shops aus dem Boden.
    Gehe noch zu schule und mache bald fachabi und dann FfVa mit Meister...So in den drei jahren hab ich im jahr nich mehr als + - 600 - 1000 €verdient....sagt mal ist das noch an der Grenze oder ab wann muss ich mein Finanzamt unterrichten? ich hab da keinen blassen schimmer gema weiß ich einiges zu , hatte mal eigenes Label in Düsseldorf...selbst cds wie bravo hergestellt nur viel aktueller,aber egal...mach das auch nich mehr wegen krankheitsfall in einem Jahr.


    Also ich vermiete im Durchschnit wenig im Jahr und mache auch nur kleine sachen Birtday Party disco abi und mr ball mal so und vielleicht die ein oder andere Bühnen show. bühne meist 7 m mehr nich.


    ABer jetzt die frage, bis wieviel darf ich verdienen ohne zu zahlen und ab welchem betrag packen die mich (sorry) am sack???


    MfG Magnus

  • Zitat von "Pfälzer"

    bei ca. 12500 Euro


    Jaja, wie war das mit dem "ein bisschen schwanger"... :wink:


    Es gibt einen festen Freibetrag. Der beträgt genau 16620,- Euro. Der UMSATZ muss demnach unter diesem Betrag liegen. Abgerechnet wird in einer einfachen GuV (Gewinn und Verlustrechnung).


    Solltest du aufgrund deines Alters (das ich nicht weiß) noch Kindergeld beziehen, oder bei deinen Eltern sozial-/krankenversichert sein, dann melde dich noch mal, da gibt's dann auch noch eine nette GEWINN-Grenze!

    DeejayCity.de
    Wolfgang Röhler
    Genovevaweg 23
    80689 München

  • Hi Wolfpack,
    dann hat sich was geändert. Als die Umsatzgrenze für mich ein Thema war bekam ich im Finanzamt gesagt, das die Grenze bei 25000 DM liegt. Mit der Außnahme das man die für ein Jahr auf 32000 DM ausweiten kann, das Jahr darauf aber wieder unter 25000 DM liegen muß um nicht Vorsteuerpflichtig zu werden.


    Da Lutwks max 1000€ Umsatz macht und die Grenze in weiter Ferne liegt, war ich zu faul die 25000 DM umzurechnen. Schande über mich!!! :wink:


    Die 16620€ von denen Du schreibst entsprechen ja in etwa der Ausnahmereglung. Dann wurde die Letzten Jahre im Zuge der Steuerreform die Sache offenbar vereinfacht. Manchmal kann man Hier im Forum noch richtig was lernen :D


    Gruß Wolf

  • Überschrift Zitat:
    "Wieviel darf ich verdienen ohne MwSt zu zahlen?"


    Mehrwertsteuer zahlen? Du zahlst als Verbraucher täglich MwSt.
    Oder meinst du die Pflicht, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben?
    Die musst du IHMO nur abegeben, wenn du ein Gewerbe hast oder unberechtigerweise USt in einen Rechnung ausgewiesen hast.


    Pfälzer hat folgendes geschrieben:
    ....unter 25000 DM liegen muß um nicht Vorsteuerpflichtig zu werden."


    Wenn ein Gewerbetreibender die "KLEINUNTERNEHMERREGELUNG" für sich in Anspruch nimmt gilt das so. Keine Ust.-Pflicht.
    Ich kann mir dann allerdings auch keine Vorsteuer zurückholen und darf
    auch keine Vorsteuer auf der Rechnung ausweisen.
    = In der Investitionsphase 16% dem FA verschenkt.
    Also -> nur für Magenbrotverkäufer interessant.


    Pfälzer hat folgendes geschrieben:
    "um Buchführung kommst du nicht rum"
    Buchführungspflicht besteht nur bei Kapitalunternehmen, Vollkaufleuten, und Einzelunternehmen / GbR die über die fragmichnichtwiehohen Umsatz/Gewinngrenzen kommen. Also: Du nicht.
    Wir (laut/ hell-Dienstleister) sind im Regelfall "Minderkaufleute".


    Einnahme-/Überschußrechnung und max. vierteljählich
    USt.-Voranmeldung. Umsatzsteuererklärung wird mit der Steuererklärung abgegeben.


    Mich hat noch nie ein Mensch nach meinen "Gewerbeschein" gefragt , der kein Großhändler war.
    Bei deinem Miniumsatz kommst du nicht einmal auf 410€/Monat.
    Gib es auf der Steuererklärung an und gut.
    Dein Steuerberater weiß es aber sicher besser als wir alle zusammen.


    Zitat:
    "....hatte mal eigenes Label in Düsseldorf..."
    Dann solltest du aber mehr über dieses Thema wissen.


    Sorry für den Wirrwarr, aber ich war zu faul alles schön auszuformulieren.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • also , ich habe noicht jeden monat irgendwelche veranstaltungen alle 2 oder 3 monate oder so die konkurrenz ist hier so groß , neben Tümp :twisted: :twisted: , dass man hier nichts mehr vom kuchen abbekommt ......also ich habe bisher keine mwst bezahlt und werde es auch net dien 1000€waren mal vor 2 jahren oder so. im moent schaffe ich fgrad im jahr 700 € das ist net viel , also anmelden lohnt sich dabei fast nicht!!! danek aber für eure hilfe!!!!



    mfg Magnus


    meint ihr es ist besser sich anzumelden??? im moment hab ich mher verlust als gewiunn , immer so nen kaufwahnn hab....

  • wie hast du das bitte bisher gemacht? schwarz? wenn du ein gewerbe hast musst du dieses auch melden! dann bekommst du post vom fa und die teilen dir mit welche steuer du zahlen musst. in deinem fall wird es wohl einkommens- und umsatzsteuer sein. letztere musst du auf deinen rechnungen ausweisen und ans fa zahlen. das mit dem jährlichen 16620,-euro im jahr sind allerdings auch nur der reine umsatz wenn du diesen betrag als reinen gewinn erreichst zahlst du auch einkommenssteuer. da liegt die grenze bei knapp über 7000...

    hauptsarre gitarre !

  • ich habs bisher schwarz gemacht ...und meine sache oder? ich komme ehr nicht über einen gewissen betrag hinaus darum juckt es mich kaum wie macht ihr das denn so?


    mfg magnus

  • gehts noch? natürlich ist das deine sache, du musst verantworten ob du eine straftat begehst und mit den folgen leben. viel spaß wenn dich mal einer anzinkt, schwarzarbeit ist kein kavaliersdelikt. das mit dem freibetrag ist bei der meldung des gewerbes und der umsatzsteuer völlig egal, der besagt nur das du wenn du weniger verdienst keine einkommenssteuer zahlen musst. umsatzsteuer zahlst du auf jeden ertrag und bekommst ihn für jede ausgabe zurück.


    das ist ja noch besser, hobbykiste und dann noch illegal

    hauptsarre gitarre !

  • Nur für alle die es noch nicht wissen (scheinbar weiß es keiner):


    Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) wurde rückwirkend zum 1.1.2003 von 16620 € auf 17500 € angehoben.


    Siehe hierzu Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern. Weitere interessante Änderungen:


    Die Buchführungsgrenzen wurden von 260000 € Jahresumsatz auf 350000 € Jahresumsatz und von 25 000 € Jahresgewinn auf 30000 € Jahresgewinn angehoben.


    Ab 2004 wird die Einnahme-Überschuss-Rechnung standardisiert.


    Inhabern einer Ich-AG wird in Zukunft - rückwirkend zum 1.1.2003 - die Beschäftigung externer Arbeitnehmer ohne negative Auswirkung auf die Förderung ermöglicht.

  • Zitat von "Lutwks"

    ich habs bisher schwarz gemacht ...und meine sache oder? ich komme ehr nicht über einen gewissen betrag hinaus darum juckt es mich kaum wie macht ihr das denn so?


    mfg magnus


    Also weder Gewerbeschein, noch mit Rechnungnen, und auch ohne Gewerbehaftpflicht?


    Hui, sowas gibts noch?


    Auf jedenfall würde ich ganz schnelle den Gewerbeschein beantragen.
    Du hast und du machst dich nämlich strafbar, und hast das zudem auch selbst öffentlich bestätigt.


    Pass auf, das dir niemand von den "vielen Konkurenten einen Strick draus dreht..."


    BTW: Bei "Beginn der Gewerbetätigkeit" kann auch ein früheres Datum angegeben werden (bis zu einem Monat?). Das könnte dir evtl bei der Geschichte mit dem Ordnungsamt behilfich sein.


    Wenn du aber ein eigenes Label hatest, dürfte dir das eigentlicu bekannt sein.


    Mit freundlichem Gruß


    Johannes Pradler

  • hab zu obigem thema auch mal ne frage: für die befreiung von der mwst. als kleinunternehmer, wird man da vom finanzamt angeschrieben oder muß man sich selber melden? hab im jan. gewerbe angemeldet, aber noch keine meldung vom fa bekommen.

    mfg


    andreas

  • Das FA kommt schon noch, keine Bange :| . Du mußt dir halt überlegen, ob du USt. ausweisen willst oder nicht.
    Interessant ist das eigentlich mehr für Firmen, die auch mehr Umsatz machen und auch mehr mit Firmen zu tun haben.
    Denn im Grunde ist die USt. ein durchlaufender Posten, d.h. du führst sie ab und bekommst sie dann später wieder (sehr vereinfacht ausgedrückt).

    Gruß Frank

  • bitte unbdegint mal die älteren Postings zum Thema Kleinunternehmer lesen. In diesem hier stehen viele Halbwahrheiten.


    Kurzfassung:
    wenn du unter einem bestimmten jährlichen Umsatz (s.o.) bleibst, brauchst Du keine Umsatzstsuer zahlen, darfst aber auch in keinem Falle welche ausweisen auf der Rechnung oder Vorsteuer abziehen. Du mußt dem Finanzamt nix mitteilen, denn als Kleinunternehmer müßtest Du sogar zur normalen Umsatzsteuersollversteuerung optieren. WEnn Du dennoch aber jemals welche ausweist in einer Rechnung, muß Du sie auch zahlen!
    Einmal unterstellt Du willst kelinunternhemer sein, brauchst Du natürlich auch keine monatlichen oder quartalsweisen Voranmeldungen abzugeben.
    Es gibt ja auch keine Nachzahlung, die diese auslösen würde.
    Eine Buchführung mußt Du in jedem Fall machen. Nur eben keine Bilanz sondern eine Einnahmeüberschussrechnung.
    Gewinn = Einnahmen ./. Ausgaben ./. Abschreibungen ./. Ansparabschreibungen ! Du solltest also erstmal alle Kosten gegen Deine Einnahmen rechnen und dann mal sehen. Vermutlich kannst Du dann ne dicke "Null" melden und alle sind zufrieden.
    Gewerbehaftpflicht muß Du selber wissen. Passieren kann immer was, muß aber nicht.


    Viele Grüße,
    Volker

  • ok, vielen dank nochmal für die auskunft.


    bei meinen va's /djing/usw. sollte es dann eh so auf 0/0 rauslaufen

    mfg


    andreas

  • dann müssten die eltern den gewerbeantrag unterschreiben.
    allerdings darf er dann trotzdem keine verträge für die firma unterschreiben bzw. die sind ohne die elternunterschrift nicht gültig.


    abgesehen davon ist es m.e. nicht ratsam als minderjähriger eine firma aufzumachen.
    der umgang mit buchhaltung und finanzamt ist nicht so besonders spaßig...

  • was sollte sojemand dann tun, warten bis er 18 ist mit seinem Verleihen?
    oder darauf plädieren, das er seine Auftraggeber Persönlich kennt und das nur eine Freundschaftsangelegenheit ist??

    ceterum censeo functionum unum esse utendum
    Im übrigen bin ich der Meinung, dass Funktion One verwendet werden muss.

  • Zitat von "Lutwks"

    ...selbst cds wie bravo hergestellt nur viel aktueller,aber egal....




    ??????????? wieso gebt ihr euch alle so viel Mühe??? :D

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • montarbo
    kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand mit 16-17j (oder noch jünger?!) so viel und so gutes material hat und auch so bekannt ist, dass er ständig was verleiht oder jedes we unterwegs ist... aber nichts ist unmöglich!
    im einzelfall mag das sinnvoll sein