Ein Kollege hat mir gegenüber erwähnt, dass der Einsatz von Dreifuss-Stativen zur Traversenaufnahme unzulässig sei. Eine genaue Stellungnahme diesbezüglich evtl. mit Auszügen der entspr. Vorschriften würde mich sehr interessieren. Besten Dank...
3-Fuß Traversenstative zulässig?
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warum der aufstand? solange die stative bgvc1 haben kann dir das egal sein. was nun ausgerechnet an einem dreifuß stativ wackeliger sein soll vermag ich nicht nach zu vollziehen.
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Wichtig ist BGV C1. Ob 3-Fuß oder 4-Fuß ist dabei egal. Die Fallsicherung muß gegeben sein (Seil entlastet, zusätzlicher Bolzen o.ä.). Das hat allerdicngs das Standard-WindUp nicht (z.B. Manfrotto 087NW).
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Mit 3 Füßen steht man doch eigentlich noch besser als mit 4 Füßen oder? Denn wenn man nur 3 hat kann ja nichts wackeln, 4 Füße sind doch dann statisch unbestimmt? ( sagt der der seit 6 Wochen Techn. Mech. hört )
mfg Thomas Kleinefeld
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Statisch überbestimmt....
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Zitat von "kaiser"
Mit 3 Füßen steht man doch eigentlich noch besser als mit 4 Füßen oder? Denn wenn man nur 3 hat kann ja nichts wackeln, 4 Füße sind doch dann statisch unbestimmt? ( sagt der der seit 6 Wochen Techn. Mech. hört )
mfg Thomas Kleinefeld
Es hat schon seinen Grund, warum z.B. Mikroständer, Notenständer, etc. nur drei Hufe hat. Da gilt die wichtigste Statiker-Regel: "Viereck vergeht, Dreieck besteht!".
Jefo
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Zitat von "Jeremy"
Da gilt die wichtigste Statiker-Regel: "Viereck vergeht, Dreieck besteht!".
Jefo
Bitte 5€ ins Phrasenschwein
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Zitat von "Jeremy"
Es hat schon seinen Grund, warum z.B. Mikroständer, Notenständer, etc. nur drei Hufe hat. Da gilt die wichtigste Statiker-Regel: "Viereck vergeht, Dreieck besteht!".
Nö. Das Dreibein wackelt bei Unebenheiten nicht, das ist der einzige Grund.
Armin
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Zitat von "Funzelpit"
Bitte 5€ ins Phrasenschwein
Pling ... pling ... pling