Haftung für Schäden an Leihgeräten?

  • Hi Forum,


    ich durfte als Unbeteiligter eine Begebenheit verfolgen, die mich vor einige Fragen stellt. Hier der Hergang:


    Ein PA-Verleiher liefert für eine Techno-Veranstaltung eine Syrincs-PA (4 x MM-12B/F (BP 2.Ord., 300W RMS, 12") und 2 x MM-10/I (CB, 10", 230W RMS)). Weiterhin kommen von ihm DJ-Pult, Limiter und Crossover. Der Verleiher stellt die Anlage selbst auf, justiert alle Komponenten, fährt einen Soundcheck mit den vorhandenen Plattenspielern. Abschließend folgte die Instruktion an den Veranstalter, unter keinen Umständen Änderungen am Setup der PA durchzuführen. Es kann ausgeschlossen werden, dass dies im Laufe der Veranstaltung geschehen ist. Während der Veranstaltung war der Verleiher von 22.00 bis 01.00 Uhr anwesend. Auf ein Kompliment betreffs der Performance der PA antwortete dieser mit "Noch läuft sie..."


    Ende vom Lied: 02:00 Uhr Totalausfall aller 4 Bässe, keine Störung und übermäßige Wärmeentwicklung an den Endstufen. Messung zeigt, dass alle Schwingspulen abgebrannt waren. (Die Systemendstufe der 4 Bässe hatte laut Frontaufdruck eine Leistung von 1,2kW; im Verlauf der Veranstaltung war minimales Clipping zu beobachten.) Der Verleiher meint, dass der Schaden auf zu hohe Ausgangspegel am DJ-Pult zurückzuführen ist, weshalb der Veranstalter den Schaden begleichen muss. Wie hoch die Pegel genau waren, kann niemand nachweisen; in jedem Fall Vollaussteuerung mit leichtem Hang zur Übersteuerung (nichts Ungewöhnliches in diesem Musik-Genre).


    Wer haftet in diesem Fall für den entstandenen Schaden? Kann der Verleiher abwarten, bis ein absehbarer Schaden eintritt? Ist er bei dieser Dienstleistung selbst für die Betriebssicherheit der Anlage verantwortlich? Oder trifft es den Veranstalter, da während der Nutzung durch Fehlbedienung der Schaden eintrat?


    Wer kann mir sagen, wie dieser Fall einzuschätzen ist?


    Danke & Ciao
    Sven

  • Das hat wenig mit PA und viel mit Vertragsrecht zu tun, von daher verschiebe ich das mal...


    Selbst wenn man die Vertragsgrundlage (ggf AGBs) kennen würde, kann man nur sehr schwer abschätzen, wie das ein Gericht sehen würde.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Als "Techniker" würde ich vermuten, daß eine Fehlbedienung vorliegt. Sprich das Pult übersteuert wurde, der Limiter nicht mehr sauber gearbeitet hat (die Dinger schützen meistens nicht vor Mutwilligkeit), die Endstufe Gleichspannungen bekommen hat und die Lautsprecher wegen einer termischen Überlastung gestorben sind.


    Als "Jurist" würde ich mir die Frage stellen ob der Verleiher alles richtig gemacht hat vorallem im Bezug auf die Unterweisung, kontrolle Vorort wenn er da ist, falls es AGBs oder sonstige Verträge gibt ob und in welcher weise diese hier greifen.


    Als "Ohrenartzt" würde ich den DJ bitten, einen Termin mit mir zu vereinbaren, der Hört sicherlich schlecht.....


    Gruß


    Jürgen

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Grundsätzlich erstmal die Frage: Wer will was von wem woraus.


    - Der Verleiher will Ersatz vom Veranstalter aus dem Vertrag zwischen den beiden.


    Angenommen der Vertrag ist so in Ordnung wie er ist....



    Trotzdem muss der "Kläger" (Verleiher) dem "Beklagten" nachweisen der er etwas falsch gemacht hat; dass aufgrund seines fehlverhaltens xyz kapput gegangen ist.


    Und darüber sollte sich der Verleiher ersteinmal Gedanken machen, denn dass ist das schwierige an der Sache.

  • ich hab' eine ganz ähnliche geschichte miterlebt (meinem kollegen passiert).


    auf einer party waren zwei absolute anfänger-dj's engagiert worden. die anlage wurde ihnen gründlich erklärt, im verlaufe des abends musste der diensthabende tech immer wieder zum dj-pult, um grössere pannen der dj's zu beheben.


    dann, auftritt der tanzgruppe. tanzgruppen-tussi zum dj: "mach bitte schön viel bass, damit wir gut tanzen können!"
    der dj dreht mit einem ruck das bass-boti voll in den maximal-anschlag, die membranstücke von zwei 15" subwoofern brösmeln von der decke herunter...


    fazit: das ok wirft dem verleiher vor, die anlage wäre nicht sicher gewesen - den dj's könne das nicht verrechnet werden.


    mein kollege hatte das nachsehen. die aussicht auf erfolg über den juristischen weg war gleich null.

    Der Ton macht die Musik.

  • hmm, ich denke mal, das dem Verleiher der DJ relativ egal sein kann, denn sein Vertrag hat er ja mit dem Veranstalter. Und ein Erfüllungsgehilfe des Veranstalters hat eine Bedienung durchgeführt, durch die die Anlage kaputt ging. Der Veranstalter kann dann schauen, ob und wie er die Kohle vom DJ kriegt.
    In der Schweiz würde ich auch noch argumentieren, das der Veranstalter ja auch für die Einhaltung der Lautstärkevorschriften zu haften hat, und dies hier ja sicherlich auch nicht tat.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Leider habe ich als Verleiher über die Jahre die gleichen Erfahrungen gemacht: Rechtlich hat man schlechte Karten, die Kosten für zerschossene Lautsprecher einzuklagen. Der Kunde hat immer den Trumpf im Ärmel, dass die Übergabe der Anlage mangelhaft war, bzw. die Anlage nicht genügend Eigenschutz hatte.


    Da übersteigen die Rechtsanwaltskosten meistens den Materialeinsatz, und am Ende vor Gericht sowieso.


    Die wirklich einzige Möglichkeit, einen Rechtsstreit einzugehen, ist eine lückenlose Dokumentation der Vermietung (oder Veranstaltung). Nach dem Motto: Der DJ übersteuert die Anlage um 23.04., Zeugen xyz und abc.
    Oder: Beim Abbau: Um 03.00 stellt Zeuge xyz fest, dass an der einwandfrei vermieteten Anlage der Hochtöner nicht mehr läuft.


    "Haha, das kann ich ja auch nachher noch dokumentieren": Schreibt alles direkt auf, ein Jahr nachher bei der Verhandlung fängt euer Abbauer an zu drucksen, wenn er plötzlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss " äähm, ob das Lautsprecherkabel ab war, weiss ich nicht mehr genau, vielleicht war ja die Endstufe runtergedreht, keine Ahnung"

  • Steht Aussage gegen Aussage.
    Bei einem Bekannten PA-verleiher ist ähnliches passiert.
    Letztendlich war das Problem, dass kein Übergabeprotokoll an einen Verantwortlichen geschrieben wurde. Das bloße Erklären reicht nicht.

    rettet den ROCKPALAST

  • guten djpulte wie xone clippen nie ! gute systeme mit richtigen amps + controller gehen nicht kaput da kann sich noch so dussel ans Pult stellen . Mir ist in 8 Jahren noch kein Treiber kaput gegangen .


    Eine Anlage die man verleiht muss auch funktionssicher sein . Als kunde wird ich nix bezahlen . Schon die Bemerkung "noch läuft sie" betrachte ich als frechheit was stellt er auch so ein schrott dort hin :D

  • Zitat

    guten djpulte wie xone clippen nie ! gute systeme mit richtigen amps + controller gehen nicht kaput da kann sich noch so dussel ans Pult stellen


    Alle Defekte am Equipment in 26 Jahren waren auf Disco-Events was garantiert nicht am Besteck lag.....was sagt uns das ???


    Sag doch mal spontan was für dich gute und unkaputtbare Systeme sind ???
    Man lernt nie aus.
    Der Allen & Heath Kram ist ok , übersteuern kann ich aber auch damit - bis zum Rechteckimpuls

    rettet den ROCKPALAST

  • ordentliche allgemeine geschäftsbedingungen reichen da im allgemeinen völlig als schutz: in unseren steht unter anderem: mit der unterschrift erklärt der mieter die anlage in technisch einwandfreiem zustand übernommen zu haben,....... und irgendwo dann: mieter haftet für alle schäden und verluste....... höher gewalt wird ausgeschlossen sofern es sich um ..... durch überspannung oder stromunterbrechnungen... vorfälle handelt.


    wir hatten den fall, dass ein kunde eine anlage abgeholt hat, und diese angeblich durch einen stromausfall defekt wurde.. schaden sehr gross ( alle ampkanäle sub UND alle speaker def, stromausfall unter volllast genau im amplitudenmax--> elkos im netzteil gerade leer, peak schlug durch..


    vor gericht hatte er null chance, zumal die stadtwerke ausgesagt haben an ihnen sei der stromausfall sicher nicht gelegen.



    musste neben dem schaden noch einiges an gerichtskosten übernehmen.



    getec

  • Zitat

    mit der unterschrift erklärt der mieter die anlage in technisch einwandfreiem zustand übernommen zu haben,....... und irgendwo dann: mieter haftet für alle schäden und verluste.....


    für Verluste ist es unbestritten, alles andere nicht.
    In voll funktionsfähigem Zustand zur Zeit der Übergabe wäre ok, was allerdings kein Freispruch für Defekte und Ausfälle ist. Haftbar kannst Du den Mieter nur für Schäden, die er verschuldet . Da bist Du in der Beweispflicht - jeder Anwalt fühlt Dir da auf den Zahn.

    rettet den ROCKPALAST

  • Zitat von "ph-showtechnik"


    Der Allen & Heath Kram ist ok , übersteuern kann ich aber auch damit - bis zum Rechteckimpuls


    das bezweifle ich - man kann, wenn man diesbezügliche
    befürchtungen hat die eingangskanäle auf 0-verstärkung
    jumpern - dann müsstest du schon alle kanäle + eq + vcf
    gleichzeitig aufreißen um den master zum übersteuern
    zu bewegen..

    ______________________________


    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Zitat

    dann müsstest du schon alle kanäle + eq + vcf
    gleichzeitig aufreißen um den master zum übersteuern
    zu bewegen..


    Richtig.
    Du weißt doch auch wie es geht, meinste andere nicht??
    Was tut man nicht alles für ein paar dB mehr.-

    rettet den ROCKPALAST

  • äh.... hab ich da was falsch verstanden? der verleiher war da, und einem kommentar wie "noch läuft sie" entnehme ich doch ein gewisses bewusstsein für die belastungsgrenzen des materials... also wenn ich merke, das der dj mein (oder das mit übergebene) material dermassen quält, ob aus unwissenheit, arroganz, taubheit, dummheit oder einem gemsch aus alledem is egal, dann kann ich mich doch nicht mit einem kommentar zurücklehnen und darauf vertrauen das schon nix kapputt gehen wird. wenn offenbar schon clipping zu hören war, war es (für das material) halt eben zu laut.

  • und warum haut dem dj nicht einer zwischen die Hörner ??
    Den Verleiher halte ich für eine Wurst wenn er zuläßt wie seine Anlage zerlegt wird. Schon aus diesem Grunde würde ich Abstriche machen.


    Vor Jahren mußte ich eine Anlage zumieten, welche dann auch gegen 0:00 den Geist aufgab. Es stellte sich schnell raus, dass die Endstufe ein thermisches Problem hatte und ab einer gewissen Temperatur mit lauten Knall abschaltete, was für 2 Speaker das Ende bedeutete.
    Diese Anlage lief auch bei Übernahme.
    Dieser Verleiher glaubte Ernsthaft, dass ich für den Schaden aufkomme....

    rettet den ROCKPALAST

  • Zitat von "ph-showtechnik"

    Alle Defekte am Equipment in 26 Jahren waren auf Disco-Events was garantiert nicht am Besteck lag...


    Disco-Musik hat von sich aus zerstörerische Elemente. Besonders die Bass-Amplituden, also der Punch, werden von den Studios auf "maximal Hammer" getunt, somit sollte man dieses Musikgenre kostenmäßig besonders behandeln.
    Der vernünftigste Weg für alle ist da gewiß der, einen statistischen Mittelwert zu ermitteln wieviele "Veranstaltungen" ein Tieftöner überhaupt unbeschadet mitmacht und dann die Ersatzkosten geteilt durch diese Anzahl dem Mietpreis hinzufügen (normaler Verschleiß ist in der Anlagemiete enthalten)
    Dann haben die Gäste auch stets eine nicht zu abgerockte Pappe im Kasten wenn diese turnusmäßig getauscht wird.
    in Schalter im pult hat eine MTBF von 100.000 an-aus dann ist er put. Ich denke Bässe haben das auch...


    Manu (mit Hochpass)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.