Wie sichert ihr eure PA

  • Hallo,


    Ich habe vor, eine kleine Pa im Gesamtwert von ca. 3000 Euro zu kaufen. Diese möchte ich auch, ohne Gewerbeschein oder so, an bekannte Freunde verleihen.
    Gibt es eine Möglichkeit, die Musik zu versichern, wie macht ihr das?!
    Wie sieht ein einfacher "Leihvertrag" aus bzw was muß er beinhalten...


    Danke,
    MfG Stephan

  • Hi,
    speffik:
    erkundige Dich bei dem Händler, bei dem Du die PA kaufst, ob er Dir gleich eine versicherung mitverkaufen kann. Bei den meisten größeren Händlern ist dies möglich. Wenn Du die PA allerdings vermietest (auch ohne Gewerbeschein) geht das Risiko an den Entleiher über, da auch für die Zeit, die er über die Geräte der Besitz an den Entleiher übergeht - der muss dann für die Versicherung sorgen bzw. ggf. für Verlust oder Schäden haften. Aus bitterer Erfahrung würde ich das schriftlich machen (kurzer Vertrag, auf dem das Equipment, der Zeitraum der Vermitung und der Preis verzeichnet ist mit dem Zusatz: "Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher")


    starstage: *löl*


    Gruß Gynnii

    Ich mach mir nichts aus Marschmusik,
    ich mach mir nichts aus Schach.
    Die Marschmusik macht mir zu viel,
    und Schach zu wenig Krach.
    Robert Gernhardt

  • Achte darauf das du das Wort verleihen nirgends benutzt. Sollte mal ein boshafter Mensch mit Langeweile auf den Trichter kommen zu sagen das er deine Anlage nicht bezahlt, weil er sie geliehen und nicht gemietet hat wird er bei einem Rechtsstreit wahrscheinlich Recht bekommen. Denn für´s ausleihen darf man rein rechtlich kein Geld verlangen. Ist ne wenig bekannte Gesetzeslücke.


    Gruß Thorsten

  • Zitat


    Denn für´s ausleihen darf man rein rechtlich kein Geld verlangen. Ist ne wenig bekannte Gesetzeslücke.


    Sorry, aber das ist keine Getetzeslücke sondern die Definition im BGB und HGB:
    "Leihen ist unentgeltliches überlassen von Gegenständen,...auf Zeit" oder so ähnlich,
    "Mieten ist das überlassen,...,gegen ein vereinbartes Entgeld" oder so ähnlich.
    (Hab ich aus dem Gedächnis zitiert, wers genau wissen will muss im BGB nachsehen.


    Im übriegen wird wohl nach den einschlägigen Gerichtsurteilen jeder der umgangsprachlich "leihen" satt mieten verwendet sein Geld bekommen wenn er denn eine Vertrag hat in dem das Entgeld vereinbart wurde.


    Zum Thema Versicherung habe ich schon mal ziemlich ausführlichen Kommentar in einem anderen Forum abgegeben - nur kurz:
    Mir erschein, falls Du vermieten willst eine Berufshaftpflicht wesentlich wichtiger als eine Equipmentversicherung.


    Denk mal drüber nach...

  • Wie sichert ihr eure PA?


    American Stafford !
    Smith & Wesson !
    Heckler & Koch !
    Kalaschnikow !

  • der vplt-link ist sicher eine gute hilfestellung.


    man beachte vor abschluss den selbstbehalt von 25%, mindestens 250,- euro je schaden (also gerät). damit dürfte die vers. einer 3 teur-pa sinnlos sein, da deren einzelwerte (jede box, amp) wohl nich viel über 250,- euro liegen werden. bei einer so geringen vers.-summe haben die wohl auch eine midestprämie.


    bei 50 teur equipment beträgt der beitrag 432,- euro netto, macht in 5 jahren 2.160 euro. tja, klingt nicht wirklich interessant. da kann man auch alle 5 jahre einen größeren schaden selbst tragen.


    billiger als vers. ist immer die schriftl. vereinbarte gefahrübertragung auf den veranstalter/kunden.

  • Also ich habe den Inhalt meines Hängers (sprich die Anlage) gegen Diebstahl und VAndalismus versichert.


    Wenn ich Equipment vermiete haftet grundsätzlich der Entleiher für beschädigungen/verlust, so stehts auch auf dem Vertrag.


    Und wenn ich selbst damit auf VA unterwegs bin:
    -zerschiesse ich mir meine Boxen selbst tja, pech gehabt
    -fallen besoffene über das equipment her ist der VA dran

    blubb.

  • ich würde einfach ne fette kaution in BAR nehmen.


    die sachen beim zurück bringen gleich testen und dann bei schäden oder sonstigem die Kaution nicht zurück geben.


    bei 250-500€ ist das schon schmerzhaft. da springen die jungs dann.

  • Habe mich gerade registriert, nur um schnell loszuwerden, dass ich eine Versicherung für unsere Technik habe, die - sagen wir es mal mit wirklich ganz simplen Worten - alles immer zahlt. Ok, woher weiss ich, dass sie alles immer zahlt? Habe noch nicht alle Fälle gehabt, aber doch schon drei verschiedene...
    Laut Vertrag zahlt Sie, wenn
    1. ein Gerät gestohlen wird, EU-weit (Mobilitätszuschlag oder sowas)
    2. Beim Transport was passiert
    3. mein Kunde das Gerät fahrlässig zerstört
    4. wir selbst das Gerät fahrlässig zerstören
    5. unbekannte Dritte das Gerät zerstören
    6. das Gerät wegen Wasser, Strom, Wind, Hagel, Blitz zerstört wird und vieles andere mehr.
    Manches habe ich schon gebraucht, anderes habe ich beim Abschluss gezielt gecheckt (Szenarien durchgespielt und die Bedingungen erläutern lassen) und vertraue dem dann auch.
    Es gilt eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 250EUR, aber nicht pro Gerät. Ein Diebstahl eines vollen LKW bedeutet einmal 250,- SB.
    Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes.
    Nicht gezahlt wird bei Krieg, Vulkanausbrüchen, Fluten und Kernenergie.


    Uns wurde eine 600,00 Endstufe (Totalschaden auf eigener VA ohne Grund, innen ausgebrannt, Kauf war Superaktionsabverkaufs-Dingsda) ersetzt mit 1000,00, weil die Wiederbeschaffung zu einem anderen Preis nicht möglich war.


    Ich glaube, dass diese Versicherung richtig klasse ist, was allerdings auch an dem persönlichen Einsatz unseres Maklers liegt. Prämie? 2% p.a. Das ists mir wert.
    Bin immer für Fragen zu haben, einfach PM.


    So long
    Seeteufel

  • f8274


    Falls ich gemeint war: Im Prinzip ja, allerdings ist der Betrag marginal. Die Jahreprämie von 2% verteilt sich auf viele Einsätze. Ausserdem hat man ja weniger Ausgaben für Reparaturen und Ersatz.
    Meine Kunden erfahren aber das mit der Versicherung immer erst, wenn es auch einen Schaden gegeben hat. Wenn man denen vorher mitteilt, die Geräte seien versichert, dann sind sie auch sicher defekt. Nach dem Motto: Ist eh egal, könn´mer auch mit umgehen wie wir wollen...Da habe ich dann lieber hinterher die gute Nachricht in petto. Allerdings hängt das dann auch davon ab, ob er mir den Defekt freiwillig mitteilte...