Akzeptanz bzw Sinn der LTD Geschäftsform

  • Hi!


    Wollte mal fragen ob hier Erfahrungen zur Akzeptanz bzw. generell zur Geschäftsform der englischen LTD bestehen.


    Hintergrund ist folgender, bin einer der allseits beliebten HKS *duck*
    Die Sache wird auch immer mehr Hobby bleiben als Job da ich beruflich ganz andere Wege habe und die auch nicht verlassen möchte.


    Trotzdem hat sich in den letzten Jahren einiges an Material angesammelt und ich will das nicht komplett aufgeben.
    Einsatzgebiet sind vorallem Party oder Disco Geschichten für Freunde, Bekannte und Vereine zu denen auch privat eine mehr oder weniger starke Beziehung gepflegt wird. (Live Geschichten sind nicht mein Fall, da fehlt Erfahrung, Wissen und auch das nötige Material (Pult, Mics, Siderack usw) wobei reine PA + Licht für kleine - mittlere Sachen durchaus machbar wäre.)
    An "Fremde" wird sehr selten mal was rausgegeben. Grund dafür ist oftmals einfach die fehlende Zeit durch den normalen Job, überwiegend aber das ungute Gefühl zwecks fehlender Gewerbeanmeldung.
    Mein Material steht also die meiste Zeit ungenutzt rum, könnte aber durchaus öfter mal zum Einsatz gebracht werden wenn die Rahmenbedingungen geschaffen wären. Entsprechende Anfragen kommen immer wieder mal wenn man doch irgendwo Material stehen hat.


    Ich könnte nun zwar ein normales Gewerbe anmelden, aber dabei gibt es einen riesen Grund der mich bisher davon abgehalten hat, nämlich die komplette Haftung mit dem Privatvermögen. Das möchte ich bewusst nicht haben und somit bliebe mir in D auf den ersten Blick eigentlich nur die GmbH. Aber wer hat für nebenher grad schonmal 25.000 Euro parat um ein etwas übertriebenes Hobby abzusichern? :wink:


    Daher bin ich über die englische LTD gestolpert. Hier ist wenn ich das richtig mitbekommen habe auch keine persönliche Haftung nötig und aber auch keine hohe Mindesteinlage wie bei der GmbH. Wäre also grob betrachtet eine mögliche Lösung um vom starken Graubereich in den legalen Nebenherverleih einzusteigen.



    Hat hierzu schonmal jemand nähere Erfahrungen gemacht was Gründung und laufender Betrieb dieser Gesellschaftsform angeht?
    Wie kommt sowas auf dem Markt an, also bei Kunden? Ist ja doch eher noch eine unbekannte Gesellschaftsform bzw hat teilweise auch einen etwas anrüchigen Beigeschmack gerade wegen der geringen Haftung.

  • http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=34139


    Das ist eine Frage, die ich auch schon frug, guckst Du mal dort.


    Bei uns im IHK Fachblatt wirbt Jemand mit der Übernahme der Formalitäten zur Gründung der Ltd. für 1100 € incl. Eintragung ins engl. Handelsregister.


    Bei 3 € Stammkapital gibt es wohl wenig Möglichkeiten, Kredite zu beantragen :oops:


    Hobby oder Liebhaberei wird vom Finanzamt nicht gern gesehen, nur um Vorsteuern erstattet zu bekommen, ein Gewinn sollte nach 5-7 Jahren ausgewiesen werden.


    Die GmbH kann auch gegründet werden mit PKW etc als Sicherheit, das muß wohl nicht kompl. als Bargeld hinterlegt werden.

  • Zitat von "slaytalix"

    Das ist eine Frage, die ich auch schon frug, guckst Du mal dort.


    Ups...
    Wer ich gleich mal nachholen.



    Zitat


    Bei uns im IHK Fachblatt wirbt Jemand mit der Übernahme der Gründung der Ltd. für 1100 € incl. Eintragung ins engl. Handelsregister.


    Google mal, das gibt's schon deutlich günstiger. Ob's was taugt ???


    Zitat


    Bei 3 € Stammkapital gibt es wohl wenig Möglichkeiten, Kredite zu beantragen :oops:


    Will ich auch garnicht. Größere Anschaffungen stehen nicht zur Debatte da es sich ja wenn nur um ein Nebenhergeschäft handelt das nicht weiter ausgebaut werden soll. Von daher wäre das für mich kein Grund.


    Zitat

    Hobby oder Liebhaberei wird vom Finanzamt nicht gern gesehen, nur um Vorsteuern erstattet zu bekommen, ein Gewinn sollte nach 5-7 Jahren ausgewiesen werden.


    Öhm...
    Gewerbe angemeldet und verdienst nix is nich recht, kein Gewerbe angemeldet is Schwarzarbeit. Ja wie den nu? :wink:
    Aber ist ja nichtmal unbedingt gesagt das man bloß weil Hobby oder Nebenher dann nicht innerhalb dieser Zeit in die Gewinnzone kommt. Sollte da ja durchaus eher machbar sein wenn man nicht weiter ausbaut da keine Investitionen mehr anstehen.


    Zitat

    Die GmbH kann auch durch Autos etc gegründet werden, das muß wohl nicht als Bargeld hinterlegt werden.


    Das schon, aber nicht im vollen Umfang der 25.000 Euro, oder?
    Stellt sich dann außerdem die Frage wie wird bestehendes Material bewertet? Denke gerade in der VA Branche brauchen wir da nicht drüber zu reden, das Material im Kleinverleih ist schnell abgeschrieben und nix mehr Wert, also hierfür nicht zu gebrauchen.

  • Ich halte diese Form der Haftungsausschließung mittels LTD grundsätzlich für gelungen. Bezüglich großer Kreditgewährung sollte sich jeder der so etwas plant ohnehin darüber im klaren sein ob es wirklich sein muss und Sinn macht.


    Auch als Privatperson bekommt man nicht mal eben jeden X-beliebigen Kredit!


    Die deutsche Form der GmbH ist eine einzige Katastrophe - im Prinzip für nichts zu gebrauchen. Kostet Körperschaftssteuer, Stammeinlage, Notargebühren, Bilanzkosten und was weiß ich nicht alles.


    Wozu??


    Ob jemand überhaupt eine Geschäftsform like LTD benötigt ist eine andere Frage: welches unkalkulierbare Risiko trägst Du denn mit Dir umher, dass Dich dein komplettes Vermögen kosten wird/könnte?
    Stefan

  • Zitat von "rockline"


    Ob jemand überhaupt eine Geschäftsform like LTD benötigt ist eine andere Frage: welches unkalkulierbare Risiko trägst Du denn mit Dir umher, dass Dich dein komplettes Vermögen kosten wird/könnte?
    Stefan


    Ja ok, die Frage wäre natürlich auch nochmal gründlichst zu durchleuchten.


    Worst Case, irgendein Unfall mit Personenschaden aus der gewerblichen Tätigkeit heraus und die Versicherung kann sich wie auch immer um die Zahlung/Haftung drücken. Vielleicht etwas arg weit hergeholt, aber nicht unmöglich denke ich.
    Und wenn man an den privaten Rückhalt denkt wird man dann ja doch immer etwas vorsichtiger :?

  • Guten Tag erstmal,
    dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und leider muß ich da eine unangenehme Mitteilung machen.


    Lieber Stefan, zunächst hast Du natürlich Recht was die Kreditbeschaffung, also die Bonität bei Banken angeht. Ich denke nämlich (und das zieht sich wohl auch durch die Fachwelt), dass es im Rahmen von Rating nach Basel II für eine Ltd. mit "ein bischen Kapital und sonst nix" wohl kaum eine Chance geben wird eine vernünftige Finanzierung des (seriösen) Unternehmens zu bekommen.


    Aber, jetzt kommt´s: Die Ldt. muß, wenn sie in Deutschland tätig ist, dass deutsche Recht für sich gelten lassen. Das heißt also auch das deutsche Steuerrecht. Mit der Folge, daß ich auch bei einer Ldt. hier in unserem Lande das Finanzamt mit Steuererklärungen beglücken muß und Körperschaftsteuer zahlen (wenn ich Gewinne habe!!).


    Darüber hinaus muß die Ldt., da sie ja in Englang "sitzt" dort Steuererklärungen einreichen (wobei es aber aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt).


    Weiter geht´s mit der Frage des englischen Handelsrechts, welches ja hierzulande nicht unbedingt von jedem Rechtsanwalt oder/und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer beherrscht wird. Hier sind nur zwei wichtige Begriffe zu nennen: Kapitalerhaltung und Durchgriffshaftung! Und das ist in GB nicht im HGB geregelt, sondern, wie auch im angloamerikanischen Rechtssystem in einem komplzierten sehr umfangreichen Regelwerk, welches sich aus einer Unzahl von Einzelfällen und Entscheidungen zusammensetzt. (Hat schon mal einer bei Ally McBeal gehört daß da ein Anwalt gesagt hat:" lt. § soundso muß das so interpretiert werden!" NEIN! Die sagen da immer :" Ich verweise auf den Fall der Staat Texas gegenEast Clintwood von 89. oktember 1863." Siehste so läuft das nämlich bei den Kollegen in Amiand. Da ist mir unser deutsches Handelsrecht und GmbH-Gesetz schon viel lieber, da irgendwie übersichtlicher...


    Zu den Kosten: Leider ist es genau umgekehrt - es entstehen zusätzlich zu den hier eh anfallenden Kosten weitere Kosten in England, wie z.B. Unterhalt für das zwingend vorgeschriebene Office, für den vorgeschriebenen Secretary (beides muß jaährlich mit einer geswiisen Summen abgegolten werden) und die Zusätzlich in englischer Sprache zu erstellenden und einzureichenden Jahresabschlüsse. Hinzu kommen mögliche Sanktionen bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bis zur Zwangslöschung, mit der Folge des Verlustes der Rechtsfähigkeit und (was dann der GAU ist) Eintritt der vollen unbeschänkten persönlichen Haftung der Gesellschafter im Inland (also hier bei uns).


    So wenn das noch nicht reicht hab ich noch´n Bonbon. Wenn die Ldt. hier bei uns mit einer Zweigniederlassung (und das dürfte bei euch allen, die Ihr Euch mit diesen Gedanken beschäftigt ja der Fall sein) tätig wird muß auch diese zwingend im deutschen Handelsregister eingetragen werden ( nach meiner Rechnung zum 3ten Mal Notarkosten...).


    Fazit: Die Ldt. liefert den Betroffenen einer ausländischen Rechtsform aus, deren Probleme für ihn und seinen Berater (jedenfalls derzeit noch) nur schwer abzuschätzen sind.


    @ alle:
    Deshalb kann ich nur jedem Raten : Lasst die Finger davon, es sei denn es geht um richtig viel Kohle, so daß "die paar Euro Mehrkosten" auch nicht mehr ins Gewicht fallen und Ihr seid international tätig (schönen Gruß an Clair Bros. und Co). Denn dann hab Ihr auch Anwälte und Steuerberater, die international tätig sind (KPMG, PwC etc).


    Zum Thema "unkalkulierbare Risiken" sei noch angemerkt, daß bei einer Kapitalgesellschaft (egal ob GmbH oder Ldt.) immer einer seinen A... hinhalten muß - und das ist der Geschäftsführer. Deshalb ist´die GmbG /Ldt. kein Freibrief bzgl. Haftung. Wenn nämlich eine Schaden eintritt, welcher in den persönlichen Verantwortungsbereich des GF fällt, dann ist die er geauso dran wie der Einzelunternehmer oder die Beteiligten einer GbR. Schimmer noch ggf. hat er auch noch den Staatsanwalt am Hacken (aber das führt jetzt hier zu weit...)


    So, ich hoffe ich hab alles auf die Schnelle wiedergegeben und nicht allen den Spaß an der Arbeit verdorben.



    Gruß an alle!


    StB
    (na Stefan, Du weißt jetzt auch wer ich bin, oder ;) )

  • da muss ich stb voll recht geben, die Haftung im Rahmen einer GmbH mag zwar theoretisch begrenzt sein, in der Praxis kann je nach "Vergehen" sehr wohl auf den Handelnden (in der Regel der Geschäftsführer und das ist in unserer Branche auch meist der Inhaber, sprich Gesellschafter) durchgegriffen werden.
    Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder strafbaren Handlungen beispielsweise bist Du als Geschäftsführer voll verantwortlich und somit auch haftbar für die Schäden (mit deinem gesamten Vermögen). Das ist auch gut so, sonst würde sich ja jeder alles erlauben :)
    Aufpassen muss man da eher bei der Interpretation der groben Fahrlässigkeit. Bei sorgsamen, umsichtigen Handeln unter Berücksichtigung der einschlägigen Regeln und Vorschriften sollte dies aber weniger das Problem sein.
    Die Haftungsbegrenzung einer GmbH macht also mehr Sinn, wenn der laufende Geschäftsbetrieb in finanzielle Nöte kommt (z.B. große Auftraggeber zahlen nicht etc.). Wenn Du das ganze aber weiter als Hobby betreiben wirst, dann kommt es sicherlich nicht zu diesen Situationen. Für Deinen Betrieb sehe ich da also kaum Haftungsunterschiede aus der Praxis heraus. Wichtig ist natürlich eine gute Haftpflichtversicherung. Also keine übertriebene Angst vor dem Gewerbebetrieb. Nebenbei bist natürlich auch haftbar, wenn Du das ganze ohne Gewerbe weiter betreibst. Die Haftung macht da keinen Unterschied...

  • Hi!


    Zitat von "mringhoff"

    Nebenbei bist natürlich auch haftbar, wenn Du das ganze ohne Gewerbe weiter betreibst. Die Haftung macht da keinen Unterschied...


    Das ist klar, deswegen steht mein Material ja zur Zeit auch mehr rum als das es benutzt wird. An "offizielle" Veranstaltungen geh ich eigentlich nicht ran, genau aus den oben genannten Gründen. :roll:
    Aber es juckt dann doch und ich würd in der Richtung gern was tun, aber halt nicht ohne eine gewisse Absicherung :wink:

  • Versichert sind wir über den http://www.vdmv.de


    Das ist das Versorgungswerk der Medienwirtschaft. Frag´ mal den Herrn Preuß, er ist sehr nett & kompetent.


    - freiwillige Unfallversicherung für den Unternehmer, auch über Berufsgenossenschaft


    - Betriebshaftpflicht


    - Equipmentversicherung, auch mobil, ausbaubar bis zum world-wide Touring, versichert im Truck, auf der Bühne etc.


    - Versicherung gg. Unterschlagung aus Mietverhältnissen (Veruntreuung des Kunden) nach Abholung im Lager etc

  • Hallo!


    Wenn du dich gegen unfälle absichern willst musst du nicht die richtige Rechtsform deiner Firnma gewählt haben , sondern eine gute Betriebshaftpflichtversicherung haben. Die kostet auch keine unsummen , kann dir aber sehr unangenehme rentenzahlungen an irgenwelche leute ersparen. Was su da machen willst würde ich als kleingewerbe anmelden mit umsatzsteuerbefreiung. Wenn du sowieso nichts mehr groß investieren willst sollte das genau das richtige für dich sein. Falls du dann doch mal größer wirst und wieder investieren musst kommst du sowieso in den bereich das du Vorsteuer abrechnen musst....
    Setz doich am besten mal mit dem Steuerberater deines vertrauen zusammen und red mit ihm mal darüber.

  • Zitat von "stb"


    Gruß an alle!


    StB
    (na Stefan, Du weißt jetzt auch wer ich bin, oder ;) )


    Woww......Herzlich Willkommen! Am letzten Satz wußte ich plötzlich wer Du bist. Aber ich merkte schon beim anlesen des Berichtes, dass hier was vom Amt kommt - klasse.


    Eine wirklich saubere Schilderung wie es tatsächlich aussieht! :wink:
    Stefan

  • Wer sich so viel Mühe macht in der Hoffnung seinen Arsch aus der Schusslinie zu halten muss gewaltig was zu befürchten haben!?

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Hi!


    Zitat von "kater"

    Wer sich so viel Mühe macht in der Hoffnung seinen Arsch aus der Schusslinie zu halten muss gewaltig was zu befürchten haben!?


    :?:


    Nein, aber ich überlege lieber im vorraus wie ich mich bestmöglich absichern kann als später ein dummes Gesicht zu machen wenn doch irgendwas schief gehen sollte.

  • Schönes posting von Stb ( und schöner Nickname ;) ).
    Es ist alles zutreffend.


    Ich hatte durchaus auch schon die ein oder andere Delaware-Inc, die dann doch als Einzelunternehmen des örtlichen Repräsentanten gewertet wurde mit allen Konsequenzen für ihn.


    Fazit: bleibt betrieblich lieber auf dem Teppich und organsiert den Betrieb richtig und zulässig oder garnicht. Mit allem anderen hat man nur unnötigen Ärger der beim Start evtl. nichtmal bekannt ist.



    Viele Grüße,
    Volker
    p.s. auch für eine Limited mit Geschäftsaktivitäten in Deutschland kann man als Gläubiger in Deutschland ein InsO-Verfahren beantragen ;)

  • Zitat von "RA-CG"


    Nein, aber ich überlege lieber im vorraus wie ich mich bestmöglich absichern kann als später ein dummes Gesicht zu machen wenn doch irgendwas schief gehen sollte.


    Das dumme Gesicht würdest du ganz sicher mit der ltd. machen.
    Was willst du überhaupt absichern??


    Armin
    Einzelunternehmer

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Hi!


    Zitat von "hell&dunkel"


    Das dumme Gesicht würdest du ganz sicher mit der ltd. machen.
    Was willst du überhaupt absichern??


    Armin
    Einzelunternehmer


    Steht doch in meinem ersten Posting drin:


    Zitat

    Ich könnte nun zwar ein normales Gewerbe anmelden, aber dabei gibt es einen riesen Grund der mich bisher davon abgehalten hat, nämlich die komplette Haftung mit dem Privatvermögen. Das möchte ich bewusst nicht haben und somit bliebe mir in D auf den ersten Blick eigentlich nur die GmbH.

  • Hobbykistenschlepper GmbH :D


    Welches unternehmerische Risiko hat der HKS?? Hohe Lohn- und Gemeinkosten, Forderungsausfall und schlechte Auftragslage sind in deiner Welt wohl nicht zu Hause.
    Bist du Pleite, wenn du 2 Monate lang deinen Kumpels keine Anlage vermietest?
    Wenn du ein LA leasen willst, musst du als Geschäftsführer einer Finanzschwachen ltd sowieso mit deinem Privatvermögen bürgen.
    "Den Bürgen tun sie würgen" :D Folge-> GmbH/ltd. sinnlos.


    Wenn bei der Kinderdisco ein Stativ kippt und einen Gast schwer verletzt ist es SCHNURZEGAL, ob du Privat-HKS ohne Gewerbe, Einzelunternehmer oder Geschäftsführer deiner HKS-GmbH bist.
    Da hilft nur die Haftpflichtversicherung.
    Eine GmbH oder ltd. ist unabhängig von der Höhe des Umsatz/Ertrag buchhaltungspflichtig. Das kostet Geld.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Hi!


    Bei grober Fahrlässigkeit hilft eigentlich nichts mehr, dann ist man ja auch wie oben geschrieben als Geschäftsführer voll haftbar.


    Aber wie schaut's den mit Fällen aus die nicht grob Fahrlässig sind wenn was passiert, ist's schonmal wem passiert das er mit der Versicherung Probleme hatte und die sich rausreden konnte?