Hallo zusammen,
ich hab mal ne kurze Frage zum Sichern von Geräten gegen Herunterfallen.
Die BGV C1 sagt ja eigentlich eindeutig in §7(6), dass Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte
müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen
gegen Herabfallen gesichert sein.
Das ist mir soweit auch klar.
Jetzt meine ich aber schonmal irgendwo gelesen zu haben, dass diese Regelung nur für Verbindungen gilt, die ohne Werkzeug gelöst werden können, bzw dass bei Verbindungen die nur durch Zuhilfenahme von Werkzeug gelöst werden können,keine zweite Sicherung nötig ist?!?
Praktische Beispiele:
1. Scanner oä die mit einer Schraube in massives Holz geschraubt werden.
- Safety vorgeschrieben oder nicht?
2. Scanner oä die mit zwei Schrauben in massives Holz geschraubt werden.
- Safety vorgeschrieben oder nicht?
3. Scanner oä die mit einem Haken an einer Truss befestigt sind.
-Safety vorgeschrieben oder nicht?
OKay Punkt 3 gilt jetzt nur als Vergleich, das hier ein passendes Safety nötig ist, ist mir schon klar :-).
Aber wie gesagt, wie schauts mit den 2 andern Punkten aus.
Wäre schön wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
LG aus Kassel
TillE