Gesellschaft!?

  • Hi!


    Ich weis, dass schon einige Artikel zum Thema "selbstständig machen" geschrieben worden sind, doch wollte ich mal fragen, wie das ist, wenn man zu zweit eine Firma gründen will.
    Ich und mein Couseng haben eine kleine bis mittel große Anlage, und etwas Licht.Wir hatten uns gedacht diese für Partys usw. zu vermieten.
    Doch mir wurde gesagt, dass wir eine Gesellschaft gründen müssten und in diese am Anfang mindestens 5.000€ investieren müssten.
    Das mit der Gesellschaft ist ja nicht das Proplem, doch stimmt das mit den 5.000€ ,denn eigentlich müssten wir gar nichts mehr investieren, da wir schon alles zusammen haben.
    Weiterhin wollte ich fragen ob ihr mir sagen könnt, was für Rechte und Pflichten wir habe und wie das mit Versicherungen und der Haftung usw. ist?


    Vielen dank schon mal im Voraus!


    I3asti

    Cause we are the ones that want to play,
    Always want to go,
    But you never want to stay,


    And we are the ones that want to choose,
    Always want to play,
    But you never want to lose.

  • Zitat von "FlashSound"

    Doch mir wurde gesagt, dass wir eine Gesellschaft gründen müssten und in diese am Anfang mindestens 5.000€ investieren müssten.


    Unsinn.


    Eine Gesellschaft der bürgerlichen Rechts kann formfrei gegründet werden, dafür sollte dann ein Gewerbe angemeldet werden (roundabout 10,- Euro, regional unterschiedlich), und gut ist.


    Lediglich dann, wenn eine GmbH gegründet werden soll, beträgt die Stammeinlage mindestens 25 000,- Euro.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mein ehrlich gut gemeinter Rat: Lass dir das in einem persönlichen Gespräch von jemanden erklären, der wirklich Ahnung davon hat, zB einem Steuerberater oder ähnlichem.
    Für euch kommt eine Personengesellschaft in Frage, die braucht kein Stammkapital, allerdings seit ihr dann persönlich voll haftbar! Keine Haftung hättet ihr bei einer GmbH, deren Stammkapital muss allerdings 25.000 € betragen.
    Wie gesagt, besser von Mensch zu Mensch erklären lassen.

    Am Anfang war das Licht

  • Der Vollständigkeit wegen, es gibt auch die Möglichkeit eine Ldt. zu gründen. Das ist eine englische Kapitalgesellschaft die ab 1€ Kapital zu gründen ist.
    Jede Gründung einer Kapitalgesellschaft kostet aber unabhängig von der Stammeinlage Geld.


    In eurem Fall wie schon gesagt wir es wohl auf eine GbR hinauslaufen.
    Ich würde aber auch in diesem Fall einen einfachen Gesellschafter Vertrag machen. In dem schreibt Ihr Ziele, was der einzelne darf, wo beide entscheiden müssen, wann die Gesellschaft aufgelöst wird, wie die Eigentumsverhältnisse sind.
    Selbst wenn dieser Vertrag juristich nicht in allen Belangen stichfest ist, gibt er doch eurer beider Willen zum Zeitpunkt der unterzeichnung wieder. Das kann mal helfen.

  • Hallo zusammen,
    das Thema "englische ltd." hatten wir schon. Wenn ch nun wüßte wie das geht mit den Einfügen von LInks würd ich´s machen. Aber leider bin ich zu doof ;) :oops:


    Aber trotzdem: Thread hieß: Sinn und unsinn der Ltd. (oder so ähnlich).


    Tenor: UNSINN!! Laßt bloß die Finger davon. Details im vorgenannten Thread.


    Also erstmal den Steuerberater eures Vertrauens aufsuchen und dann weitermachen. NIEMALS andersherum.



    In diesem Sinne


    stb

  • Hallo,


    ich mahne zur Vorsicht: Wenn hier so Äußerungen kommen, wie GbR und gut ist!!


    Achtung bei einer GbR ist jeder VOLL für den anderen haftbar - und bekanntlich hört bei Geld die Freundschaft auf!!! :twisted: :twisted:


    Zur GmbH das Stammkapital muß nicht ganz in "bar" eingelegt werden. Es gibt ja auch noch die Sacheinlagen und das Kleingeld leiht man sich bei einer Bank für ein kurze Zeit. Aber das ist hier - und da gebe ich vielen recht - nicht der richtige Ort. Es gibt die Möglichkeit des Steuerberaters, Rechtsanwalt und auch IHK. Wobei ich zu letztgenanntem eine persönliche Antipatie habe. Ich schlage noch Wirtschaftsförderer vor oder Unternehmensberater. Aber ganz ganz wichtig - Ihr solltet diese Herren kennen, wenn auch nur flüchtig und wissen, das sie "nett und kompetent" sind.


    CU


    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Also: Eine GmbH zu gründen halt ich in diesem Fall auch etwas für überzogen. Allein schon die Bilanzierungspflicht verschlingt ordentliche Beträge im Jahr. Ausserdem ist es zwar richtig, dass eine GmbH bis max. zur Höhe der Stammeinlage haftet (kann ja auch deutlich über 25.000 liegen), allerdings nicht wenn der Geschäftsführer grob fahrlässig handelt. Da ist er auch voll in der privaten Haftung.


    An eurer Stelle würde ich bei einem Existenzgründerseminar (z.B. IHK, VHS, ....)teilnehmen. Das kostet nicht viel und bringt euch ein Stück weiter. Dann einen Gewerbeschein für eine GbR mit Gesellschaftervertrag und loslegen.


    DJ Detto: Es ist zwar richtig, dass man sich das Geld bei einer GmbH-Gründung ausleihen kann und man kann auch 50% Sacheinlagen bringen. Allerdings ist man für das fehlende Kapital bis zu 25.000 als Geschäftsführer wiederrum persönlich haftend.


    Grüsse
    KGB (Geschäftsführer einer GmbH)

  • nie und nimmer etwas mit jemandem finanztechnisch zusammen machen!DJ Detto hat recht!
    existenzgründungen werden teilweise vom staat bezuschusst,hier mal schlau machen(ich-ag).die dazu angebotenen kredite sind allerdings im südlichen teil italiens konzipiert worden,wie ich finde.und denke nicht,dass banken dich als existenzgründer mit offenen armen empfangen,wie sie einem immer wieder weismachen wollen in ihren bunten prospekten.bist du noch kein jahr selbstständig,zeigen sie dir die tür,damals selbst erlebt! :evil:

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • Zitat von "KGB"


    ...... Allerdings ist man für das fehlende Kapital bis zu 25.000 als Geschäftsführer wiederrum persönlich haftend.


    Grüsse
    KGB (Geschäftsführer einer GmbH)


    KGB
    Das ist doch ein guter Ansporn, keine Fehler und erst recht nicht grob fahrlässig zu machen. Ich wollte nur damit kundtun, dass man zur Gründung nur das Geld vorlegen muß (Besitzer), nicht aber Eigentümer sein muß (schöne deutsche Rechtskunde :D:D ) Wenn ich aber gut wirtschafte, kann ich ja in relativ kurzer Zeit genügend Kapital zur Seite schaffen, um dann die Stammeinlage in bar zu haben.


    @ALL ich wollte halt nur vor den gefahren einer GbR warnen!! Ich habe schon etliche DJ "Kollegen" erlebt, die sich nach kurzer Zeit verkracht haben.
    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Nur zur Vollständigkeit halber: Wenn eine GmbH durch mehr als einen Gesellschafter gegründet wird, dann genügt es, wenn anfangs nur die Hälfte des Mindeststammkapitals (also 12.500 EUR) eingezahlt ist. (Vgl. §7 GmbHG). Macht also pro Person 6.250,- EUR, wenn bei zwei Gesellschafter jeder 50% Anteil hat.
    Allerdings kann der noch ausstehende Anteil vom Geschäftsführer bzw. im Falle eines Konkurses vom Konkursverwalter/Gläubigergemeinschaft eingefordert werden.
    Also von der Kapitalseite sollte doch eine GmbH-Gründung mit zwei Personen machbar sein, wenn man ernsthaft ein Gewerbe gründen möchte, bei dem das Equipment im Laufe der Zeit weit über das Stammkapital wert sein wird.


    Wenn ein Hobbybetrieb gegründet wird, dann ist die Einzelfirma bzw. die BGB-Gesellschaft das preiswerteste, was nicht nur die Gründung, sondern auch die Führung betrifft (Buchführung etc.)


    Wenn sich nun zwei Personen zusammenfinden, eine Firma zu gründen (egal ob GmbH oder GbR), sollte man immer wissen, daß es im Laufe der Zusammenarbeit zu Differenzen kommen wird. Dies sollte eine gute Partnerschaft aushalten. Darum gilt auch hier: Prüfe wer sich (ewig) bindet.
    Auf alle Fälle sollte dies am Beginn alles vertraglich geregelt werden (wer darf was alleine, wer bringt was ein, was passiert wenn etc.), vor allem mit dem Hintergrund der vollen persönlichen Haftung bei der GbR, auch für die Fehler des Partners!

  • Mist! Jetzt hab ich so´ne schöne lange Stellungnahme zum Thema geschrieben - da stürzt der ganz Mist ab. Na ja,


    hier nochmal die Kurzfassung:


    Sachgründung - grds. mgl. aber teuerer da Sachgründungsbericht (durch Wirtschaftsprüfer) erforderlich. Dann in der Folge werden die Sacheinlagen ja immer weniger Wert, so daß Nachschußpflicht besteht.


    VORSICHT: Stammkpital "nur zeigen" ist verboten! Also nicht mal eben leihen -einzahlen- und dann wieder rausnehmen. Nix da - is pfui!


    mringhoff hat Recht mit dem was er sagt. Darüber hinaus gibt keine Bank einer Minimal GmbH ein Darlehn oder auch nur eine Überziehung, ohne sich beim Gesellschafter zusätzlich abzusichern. Also was bringt´s dann? OK - ab einer gewissen Summe (deutlcih mehr als 25.000,--) mach es natürlich doch Sinn mal über eine andere Rechtsform als Einzelfirma oder GbR nachzudenken. Aber bitte nicht ohne VORHERIGEN fachlichen Rat (Steuerberater, Rechtsanwalt etc.)


    Gute Nacht



    stb

  • Zitat von "stb"

    Darüber hinaus gibt keine Bank einer Minimal GmbH ein Darlehen oder auch nur eine Überziehung, ohne sich beim Gesellschafter zusätzlich abzusichern.


    Und nicht nur bei einer "Minimal-GmbH", sondern eigentlich immer, wenn eine GmbH Kredite/Darlehen in Anspruch nehmen will. Das mindeste ist eine Bürgschaft der Gesellschafter und je nach Konstellation auch vom Geschäftsführer. Weitere Sicherheiten werden dann je nach Obligohöhe und -art gefordert.


    Was ich damit unter anderm auch sagen will: Die beschränkte Haftung einer GmbH wird im Kreditbereich dadurch natürlich gegenüber dem Kreditgeber aufgehoben, aber dennoch ist das Risiko eines Gewerbebetriebes weiterhin beschränkt. Würde jetzt z.B. irgendwelche Unfälle oder Schicksalsschläge eintreten, die - grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz mal ausgenommen - große finanzielle Schäden anrichten, dann bleibt das Privatvermögen des Geschäftsführers und auch der Gesellschafter unangetastet. Das Firmenvermögen mitsamt dem damals eingezahlten Stammkapital ist natürlich weg, aber Deine persönliche Existens ist damit nicht gleich vernichtet.

  • Zitat

    Ich und mein Couseng haben ...


    Bereits bei dem Satz rollen sich bei mir die Fussnägel hoch.
    Gehts eigentlich nur mir so? :?


    Zur Diskssion: Bei einer GbR hab ich leider auch nicht "ganz so gute Erfahrungen" gemacht. Und da bin ich leider nicht der Einzige. Cousin und Familie hin oder her, überleg es dir gut mit wem du das Risiko eingehst gemeinsam einen Firma zu gründen!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Zitat von "djobi"

    Bereits bei dem Satz rollen sich bei mir die Fussnägel hoch.
    Gehts eigentlich nur mir so? :?


    Stimmt. Hätte er geschrieben: "Mein Cousin und ich haben...", würde ich der zukünftigen Zusammenarbeit schon etwas mehr zutrauen :)


    Und Deine sonstigen Bedenken teile ich auch: Es gibt viele Zusammenschlüsse, die nur eine bestimmte Zeit gehalten haben. Nicht nur in unserer Branche. Dadurch das BGB-Gesellschaften schnell und kostengünstig zu gründen sind (bzw. ja teilweise auch schon allein durch die Zusammenarbeit und das gemeinsame Auftreten automatisch entstehen), finden sich in diesem Bereich natürlich auch viele gescheiterte Zusammenschlüsse. Die kann die aber auch in jeder anderen Gesellschaftsform passieren, nur bei den OHG, KG, GmbH und AG gibts meistens einen mehr oder weniger ausführlichen Businessplan, man verteilt Komptenzen, der Gesellschaftsvertrag ist Voraussetzung etc. Kurzum in diesem Bereich wird das meist professioneller angegangen, weshalb es dort weniger Zerwürfnisse gibt.


    Ein gebranntes Kind scheut natürlich das Feuer, aber es gibt auch genügend Firmen, deren Teilhaber / Gesellschafter sich nicht zerstritten haben und jahrelang gut zusammenarbeiten. Es ist halt eine Sache der persönlichen und sozialen Kompetenz und der gegenseitigen Achtung. Und im guten Team kann es sich besser arbeiten, als als Einzelkämfper mit lauter Freelancern...

  • Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass eine GbR keine auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht hat. Ist eine solche auf Dauer angelegte Gewinnerzielungsabsicht vorhanden (was man bei manchen Kollegen und ihren abgegebenen Angeboten durchaus bezweifeln darf :D ), wird aus der GbR kraft Gesetzes eine OHG.


    lg
    M.K.