Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

  • Wir hatten Licht und Ton für eine Veranstaltung zu liefern.


    Als wir morgens gegen 10.00 h am VA-Ort eintrafen bot sich uns folgendes Bild:


    Die Firma, welche die Bühne aufbauen sollte, hatte am Vorabend die Arbeit unterbrochen und die Baustelle so hinterlassen.
    Die, bei unserer Ankunft, unter dem Zeltdach spielenden Kinder haben wir ganz schnell dort weggeholt.









    Die Bauaufsicht meinte nur. Für eine Kontrolle während des Aufbaus sind wir nicht zuständig.


    Ob die ausführende Firma schon mal etwas von der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gehört hat?


    P.S. Ballastiert wurde die Bühne nach dem Aufbau durch vier Schrauben mit dem Durchmesser von ca. 8 mm (pro Tower eine). Sie war an drei Seiten mit Gaze verhangen. Über die Ausführung des Windverbandes (Stahlseil mit Fröschen und Spannern) reden wir besser auch nicht.

  • Nein!!!


    Diese Frage stellt sich nicht und darf sich auch nicht stellen.


    So, in diesem Zustand wie es auf den Bildern zu sehen ist, dürfen sie es auf keinen Fall stehen lassen. (Ausbalanciert auf jeweils einem Lift hinten und vorne, dazu noch mit Gefälle nach vorne). Es stellt eine potentielle Gefahr dar.


    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht:


    Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden von denen abzuwenden, die mit der Gefahrenquelle in Berührung kommen


    Entweder wird es von den Liften runtergenommen oder die Baustelle entsprechend abgesichert oder eine Wache bleibt vor Ort, die dafür sorgt, daß sich niemand (auch die Wache selbst nicht) im Gefahrenbereich aufhält.


    Oder willst du mit deiner Frage ausdrücken, daß dies eine absolut ungefährliche Situation ist?

  • Und wieder stellt sich für mich die Frage, warum die Firma hier nicht mit Namen genannt werden kann.
    Das ist doch einfach nur absichtlich und gewollt gepfuscht.
    Es kann garkeinen Grund dafür geben das so zu hinterlassen.
    Nichtmal wenn alle 3 von den vier Aufbaukräften vom Biltz erschlagen werden.
    Unverantwortlich und zum kotzen !!!


    Nichtmal die Ausleger der Lifte sind montiert, dann könnte es wenigstens nicht auch noch wegrollen.....

  • :?: was ist denn jetzt dabei rausgekommen? war's wieder NIEMAND?


    Zitat von "Rockland"

    Unverantwortlich und zum kotzen !!!


    kann ich nur zustimmen! ich hoff' ich muss nie mit diesem unternehmen zusammenarbeiten :twisted: :twisted: :twisted:


    klaus ( info@nojunk.de )

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)


    vu.gif

  • Zitat von "RSV-Tech"

    Vorallem wenn ich sehe das es sich wohl um worklifte handelt die so oder so das gewicht nicht tragen dürfen .... grussel.....


    Wie hoch wäre denn das Gewicht, und was darf ein solcher Lift denn tragen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Die Lifte sehen aus wie TE074 und der darf 200kg.


    Zitat

    Gefahrenstelle sichern und der betreffenden Firma die Kosten dafür in Rechnung stellen, Stichwort "Geschäftsführung ohne Auftrag".


    Besser: Feuerwehr oder Städtischer Bauhof sichern im Auftrag der Polizei. Jeder Polizist sieht auf Anhieb, daß von dieser Baustelle eine Gefahr ausgeht.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Zitat von "ADMIN"

    Wie hoch wäre denn das Gewicht, und was darf ein solcher Lift denn tragen?


    Das sind kleine Traversenlife ausgelegt für punktlasten ... müste noch mal genau nach sehen aber kaum über 100 kg ..... und wenn ich mir das Dach ansehe und dann die gaze und wie üblich wird da ja meist schon die 6er Bars eingehängt ... dazu kommende schräglast da es sich ja nur um zwei lifte handel *hände über dem kopf zusammen schlägt*....

  • Zitat von "RSV-Tech"


    Das sind kleine Traversenlife ausgelegt für punktlasten ... müste noch mal genau nach sehen aber kaum über 100 kg ..... und wenn ich mir das Dach ansehe und dann die gaze und wie üblich wird da ja meist schon die 6er Bars eingehängt ... dazu kommende schräglast da es sich ja nur um zwei lifte handel *hände über dem kopf zusammen schlägt*....


    Die Lifte wurden nur zum Aufbau benutzt. Das fertige Dach stand hinterher auf Traversentowern (auf den Bildern sieht man sie unter dem Dach liegen). Jedoch ohne Spindelfüße zum Niveauausgleich. Einfach nur Bodenplatten darunter. Ballastiert wurde es mit einer Schraube pro Bodenplatte.


    Damit will ich die ausführende Firma nicht entschuldigen, sondern lediglich das Ausarten des Threads verhindern.


    Die ganze Ausführung (sowohl der Aufbau als auch die fertige Bühne) sind "lebensgefährlicher Pfusch am Bau".


    P.S.
    Der Geschäftsführer der mit dem Aufbau beauftragten Firma xyz rief mich direkt nach dem Posting der Bilder an und erklärte mir, daß seine Firma mit dem Aufbau der Bühne nichts zu tun gehabt hätte. Diesen Aufbau hätten irgendwelche Hands gemacht.
    Da ich die Hands (eigentlich eine Zeitarbeitsfirma, welche sich nicht auf VA-Technik spezialisiert hat) kenne habe ich daraufhin bei diesen angerufen. Sie sagten mir, daß sie zwar für den Aufbau gebucht gewesen wären, dieser aber unter der Anleitung eines Mitarbeiters (ob fest oder frei ist egal, verantwortlich bleibt immer der Chef) der Firma xyz erfolgt sei.
    Vor dem Hintergrund, daß die Bühne bei der Firma xyz eingelagert ist, von der Firma xyz zum Montageort gebracht wird und auch am besagten Sonntag fertig gebaut wird, scheint dies eigentlich nicht unlogisch, oder?

  • Also wenn jemand Hands damit beauftragt, müssen diese Hands auch die Qualifikation haben, das aufbauen zu dürfen (Stichwort: Auswahl von geeignetem Personal), oder sie müssen von jemandem, der es weiß, beaufsichtigt werden. Ansonsten hat der Firmenchef trotzdem ein Problem. Unabhängig davon kann man auch von Hands erwarten, dass sie sowas nicht einfach so über nacht stehen lassen dürfen. Wir tun ja grad so, als wenn Hands grundsätzlich total verblödet wären. Das passt hier im Übrigen zu der immer wieder diskutierten Frage: Bin ich als Meister mitverantwortlich, wenn ich auf einer Veranstaltung (evt. nur als Besucher) Misstände sehe? Grundsätzlich gilt: JEDER muss einschreiten, wenn er Gefahr für Leib und Leben anderer bzw. für Gegenstände erkennen kann. Und das dürfte hier sogar ein mittelmäßig gebildeter, zufällig vorbeikommender Bürger sein. Also: Hier gibts also wirklich nix mehr zum Rausreden. Ich hätt die Polizei gerufen.

  • Zitat von "StGb"


    § 323c
    Unterlassene Hilfeleistung


    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Als "Unglücksfall, gemeine Gefahr oder Not" würde ich die Situation nicht einstufen.
    Verkehrssicherungspflicht passt IMHO da nicht.
    -> moralische Verpflichtung.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Im Baurecht wird das fehlende des 2. Rettungsweges (zugestellt, abgeschlossen, etc.) schon als konkrete Gefahr gewerten -> Veranstaltung muss sofort beendet, Gebäude muss geräumt werden.


    Ist dann nicht diese Situation ganz klar "Gefahr in Verzug"?

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  • Guten Tag.


    Auch wenn ich nicht alle zutreffende Vorschriften und Paragraphen aus dem Kopf zitieren könnte:


    Nach meinem gesunden Menschenverstand würde ich mich schämen, eine derartige Baustelle so wie auf den Fotos gezeigt zu hinterlassen.


    Bei uns ist jeder Mitarbeiter, der z.B. eine Lampe ans Truss hängt dafür verantwortlich, daß der Kuppler/C-Haken festgezogen und ein Safety montiert wird - und zwar unmittelbar beim dranhängen der Lampe.


    Wer nen Bolzen in das Truss schlägt, hat diesen sofort zu versplinten...


    Wird festgestellt, daß einer das nicht so handhabt, gibt es unmittelbar sofort einen Anschiß, nachdem der betreffende Mitarbeiter sowas nie wieder vergisst - denn es kann gerade bei der Montage die eigene Rübe sein, auf die die Lampe fällt oder in der der ungesicherte Bolzen stecken bleibt, nachdem er aus dem Truss gefallen ist.


    Für solch eine Baustelle wie auf den Bildern gibt es keine Entschuldigung, da nicht mal die eigene Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Für die verwendeten Lifte gibt es übrigens Kuppler, um diese fest mit dem Truss verbinden zu können - geschweige daß diese Lifte nur dann belastet werden dürfen, wenn die Ausleger montiert, die Transportrollen entlastet und die Lifte exakt ausgerichtet worden sind. Zur zulässigen Traglast, die offenbar überschritten ist, sage ich nun mal nichts.


    Normalerweise hätte der Veranstalter zu der Firma sagen müssen: "So nicht, abbauen, ich beauftrage nun eine andere Firma, die sich damit auskennt und genau weiss, was sie tut."


    Würden wir auch nur annähernd so arbeiten wie die Firma, deren Arbeit da fotografiert wurde, hätten wir in Windeseile keine Kunden mehr.


    Leider ist es manchmal problematisch, bei solch offensichtlichen Mängeln Abhilfe durch Behörden schaffen zu lassen - denn bei Behörden findet man im Bereich VA-Technik nur selten Ansprechpartner, die sich wirklich auskennen oder auch nur Lust haben, Abends oder am Wochenende rauszukommen und sowas anzusehen.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • Man stelle sich einfach mal vor:
    Es ist Herbst ca. 22:00 Uhr, zwei Leute verlassen ein Lokal in der Gegend und es fängt an wie aus Eimern zu gießen, man sieht diese Überdachung "Mensch super, wie geschaffen dazu sich unterzustellen". In der Dunkelheit erkennt man diese potentielle Gefahr gar nicht, vor allem nicht wenn man gerade trocken bleiben möchte.
    Es kommt plötzlich eine starke Briese auf und reißt das ganze vom Lift...
    Soll ich weiter erzählen? Wenn man sich das Ende der Geschichte vorstellt, mag man denken, man schaue gerade den Kinofilm Final Destination.


    Dumm nur, dass dieses Szenario gar nicht mal so unwahrscheinlich ist... Und davon ab kennen wir ja alle Murphy.


    Und sei es nicht das Pärchen was von einem gemütlichen Essen nach hause will und sich dort unterstellt, dann sind es irgendwelche Kinder die spielen, oder ähnliches. Also ich habe kein "Achtung Baustelle, Eltern haften für Ihre Kinder" Schild gesehen und selbst dann müsste diese Sache entsprechend gesichert sein.


    Es ist einfach nur traurig, dass immer erst was passieren muss... Grob fahrlässig wäre im Falle eines Falles schon echt milde ausgedrückt....