Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

  • Hallo zusammen,


    habe gerade von einer neuen "Gesetzesgebung" gehört. Und die besagt, dass man bei VA's in geschlossenen Räumen an den Stellen, wo man über 99db kommt, auf den hohen db-wert hinweisen muss und auch Gehörschutz zur Verfügung stellen muss (als Veranstalter).


    Habt ihr schonmal was davon gehört??? Bzw. hat jemand vllt einen Link, wo man das nachlesen kann? die jungs von google haben mir nichts verraten...


    Gruß
    Chrischan


    Hat sich gerade erledigt. Hab dann doch noch hier im Forum die DIN 15905 gefunden... :)

  • Zitat von "schottenrock9218"

    habe gerade von einer neuen "Gesetzesgebung" gehört. Und die besagt, dass man bei VA's in geschlossenen Räumen an den Stellen, wo man über 99db kommt, auf den hohen db-wert hinweisen muss und auch Gehörschutz zur Verfügung stellen muss (als Veranstalter).


    1.) Nein, keine Gesetzgebung, eine DIN-Norm


    2.) Nein, nicht auf geschlossene Räume beschränkt


    3.) Nein, ab 95 dB muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, mit Gehörschutz dann maximal 99 dB.




    Nix für ungut, ich weiß ja, dass da gerade viele "Gerüchte" um Umlauf sind (und auch von unserer allseits geschätzten Fachpresse verbreitet werden... :roll: )

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  • 200 Paar Bilsom 303 kosten bspw. 22,- (netto EK), ein 'Gehörschutz tragen!' aus Alu mit 40 cm Durchmesser gibt's für 10,40 (netto EK). Nicht wirklich teuer...


    Preise aus einem wahllos gegriffenen Katalog. Die Stöpsel haben über 30 dB Dämpfung (Minimum bei ca. 2 kHz mit ca. 34 dB), von EAR gbt es vergleichbare Stöpsel, ebenfalls konisch, vorne rund, hinten flach.

  • Der Veranstalter muss den Gehörschutz nichtmals kostenfrei zur Verfügung stellen. Der Verkauf zum Selbstkostenpreis ist meines Wissens nach vollkommen ausreichend. (Auch wenn das sicher nicht den Ruin für manchen Veranstalter bedeuten würde wenn er die Dinger umsonst ausgibt, auch wenn die meisten so tun)

  • Hallo Ihr Alle,


    das Thema interessiert mich jetzt wirklich.


    Ich bin einer von den berühmten HKS, der Veranstaltungen betreut, bei denen am Ende alle, vom Veranstalter bis zum Techniker, nur Geld reinstecken, keiner Gewinn macht aber alle viel Spaß haben. Pax so bis circa 300 Personen. Schwerer Rock.


    Naturgemäß bewegt man sich ja da schon mal im oberen Bereich des Lärmspektrums. Wie kann sich denn dann der Veranstalter schützen? Fremdfirma reinholen, die einen Limiter nach meinem Mischpult reinsetzt? Und die Gitarrenverstärker auf der Bühne? Die Monitore? Bei so kleinen Räumen machen die ja auch gehörig Lärm. Und von welchem Geld wird's bezahlt?


    Die Umsetzung der Norm im Profibereich macht ja schon genügend Aufwand, in dem Bereich, in dem ich mich bewege, finde ich es unmöglich.


    Wir haben im Januar wieder eine solche Veranstaltung. Das wir Gehörschutz anbieten ist wohl schon beschlossen. Aber... reicht das? Eigentlich, laut Norm, sicherlich nicht.


    Das Bemühen, der Wille, die Norm zu erfüllen, ist vorhanden, aber die Möglichkeiten sind begrenzt.


    Und jetzt?


    Wir befinden uns da gerade in der Entscheidungsfindung, Vorschläge, insbesondere vom Admin, da er, wenn ich das richtig verstanden habe, auch im Normenausschuss sitzt, sind herzlich willkommen...


    Grüße,


    Thorsten

  • Im Zweifelsfall als Veranstalter immer eine Firma gründen, die man im Falle eines Schadenersatzanspruchs einfach mal schnell in den Konkurs schickt :D


    klingt jetz zynisch, wird aber auch sicher so passieren.


    Und der (offensichtlich ) Geschädigte muß dann auch noch seinen Anwalt selbst bezahlen.


    Ich kenn die problematik mit Hartem Rock und kleineren Clubs.
    Real gesehen wirst Du das nicht in den Griff kriegen.


    Ich hab schon Sachen gemacht, da hab ich mich bemüht, "amtliche " Vorgaben einzuhalten ( und das manchmal nicht annähernd geschafft , wie auch , wenn zb ein Amt 85db vorschreibt )


    Da ist das Publikum gekommen und hat eine " angenehme und zur Musik passende " Lautstärke eingefordert.


    Bei Bands wie Agnostic Front und Madball usw ist das halt so
    Und wird sich nie Ändern

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  • niveau Bildzeitung :D was war unter dem Artikel ? Werbung für Schallpegelbegrenzer ?



    Das ist wieder das ganze Problem der DIN, keine will für 3 Blätter zu viel Kohle hingeben. Wenn die Herrn was beschließen was zum allgemeinwohl beiträgt dann sollten sie es auch kostenlos zugänglich machen!


    Sonst besteht die Gefahr das unterschiedliche Volksversionen herum geistern.

  • Zitat Klauston:

    Zitat


    Im Zweifelsfall als Veranstalter immer eine Firma gründen, die man im Falle eines Schadenersatzanspruchs einfach mal schnell in den Konkurs schickt


    klingt jetz zynisch, wird aber auch sicher so passieren.


    Und der (offensichtlich ) Geschädigte muß dann auch noch seinen Anwalt selbst bezahlen.


    Tschuldigung, aber was für eine Firma soll das sein? Eine Einzelfirma? Dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Eine GbR? Dann haftet Ihr mit Eurem Privatvermögen. Eine GmbH? Dann zahl erst einmal 25.000,- Euro ein. Eine britische Limited?


    Das kann es nicht sein, oder?


    Also, ich versuche ja, das was ich mache vernünftig zu machen, inklusive Berufshaftpflicht und so weiter, aber diese Din zu erfüllen fällt mir sehr schwer...

  • Zitat von "simonstpauli"

    <ironie>ltd ist doch toll, ab einem Pfund Einlage.
    Ich glaube sogar ein Pfund Gehacktes wird akzeptiert.
    Komischerweise machen das noch nicht alle so ;-)</ironie>


    Das Stichwort lautet "Durchgriffshaftung".

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  • Zitat von &quot;marcoboy&quot;

    niveau Bildzeitung :D was war unter dem Artikel ? Werbung für Schallpegelbegrenzer ?


    Die Werbung hier im Forum ist ja auch nicht für Schweinsbratwürste und gehäkelte Deckchen...


    Zitat

    Das ist wieder das ganze Problem der DIN, keine will für 3 Blätter zu viel Kohle hingeben. Wenn die Herrn was beschließen was zum allgemeinwohl beiträgt dann sollten sie es auch kostenlos zugänglich machen!


    Sonst besteht die Gefahr das unterschiedliche Volksversionen herum geistern.


    Es sind inzwischen mehr als drei Seiten, aber das Preis-Leistungsverhältnis ist nach wie vor mäßig...


    Das deutsche Institut für Normung finanziert sich nun mal über die Gewinne des Beuth-Verlags. Wer's umsonst haben möchte, der muss Gesetze fordern. (Aber ganz im Vertrauen: Die Branche fährt viel besser damit, dass ein Norm-Ausschuss hier tätig geworden ist und nicht die Gesundheitsministerkonferenz...)



    Mit den "Volksversionen": Ist nicht mein Problem. Wenn's dann vor Gericht geht, dann wird die "amtliche Version" verwendet, und die verwende ich auch.

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  • Zitat von &quot;ThorMos&quot;

    Wir haben im Januar wieder eine solche Veranstaltung. Das wir Gehörschutz anbieten ist wohl schon beschlossen. Aber... reicht das? Eigentlich, laut Norm, sicherlich nicht.


    Wenn dadurch keiner sich 'nen Gehörschaden holt und somit auch keiner klagt, dann hat's gereicht.


    Andernfalls halt nicht.





    Eine PA-Firma, die das als Zusatzleistung anbietet (also dafür nicht einen eigenen Messtechniker mitschicken muss), kann eine Messung so für 30,- bis 50,- Euro anbieten. Bei 300 zahlenden Gästen keine Summe, die eine Veranstaltung völlig unmöglich machen würde.


    Fachfirma, die nur für die Messung kommt, wird natürlich mindestens Faktor 10 teurer...

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  • Zitat

    aber diese Din zu erfüllen fällt mir sehr schwer...


    Das ist auch so gewollt.
    Wie der Admin schon angedeutet hat, ist die DIN ein Kompromiss, sprich es gab Leute, die es lauter wollten und Leute, die es leiser wollten - und beide Seiten müssen mit dem Ergebnis leben, auch wenn es nicht ihren Vorstellungen entspricht.
    Wie auch immer, im Ergebnis bedeutet das imho für Veranstalter:
    Wer sich nicht um die DIN kümmert, hat ein Prozessrisiko - und das proportional zur gefahrenen Lautstärke.
    Wer sich drum kümmert und bisher schon nicht zu laut war, hat ein paar zusätzliche Kosten am Hals, aber kein grundsätzliches Problem.
    Alle anderen müssen wohl entweder leiser machen oder machen lassen oder versuchen, das Prozessrisiko abzuwälzen, zur Not auf eine(n) Geschädigte(n) - und was ich von so einer Haltung halte, schreibe ich lieber nicht.
    Wobei: 99dB sind ja nicht wirklich leise - und es geht im Kern um die Gesundheit der zahlenden Kundschaft.
    Gruß
    Claus

  • qoute:
    Eine PA-Firma, die das als Zusatzleistung anbietet (also dafür nicht einen eigenen Messtechniker mitschicken muss), kann eine Messung so für 30,- bis 50,- Euro anbieten
    /qoute


    Also das finde ich als hier veröffentliche Preisempfehlung doch etwas mutig:


    Wenn da jemand verantwortlich misst und dann ein Papier dazu verfasst,
    im Klartext DU haftest für die deligierte Verkehrssicherungspflicht, ich finde dass sollte nicht wesentlich weniger 150 EUR - 200 EUR kosten...


    Wenn der externe Herr mit Köfferchen anreist sind dass locker 5x60 EUR plus Merkelsteuer

  • Würde ich eine Messung machen, für die ich meinen Kopf im Extremfall hinhalten müßte,da wäre der genannte Preis von 20-30 Euro nicht mal im Ansatz diskussionswürdig.


    Und ich hab das schon ernst gemeint.


    Größere Veranstalter wissen schon, wie sie sich im Extremfall "abputzen" können.


    Im Idealfall dann für 20-30 Euro ??? :D

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  • 1.) Messung machen und Verkehrssicherungspflicht übertragen bekommen ist nicht zwingend dasselbe. Bei den 300 Personen, von denen ThorMos gesprochen hat, wird es ja zumindest eine Fachkraft für VT da sein, welche die Verantwortung nach VStättVo hat (bei "Januar" gehe ich mal nicht von OpenAir aus...).


    Der Techniker, der die Messung macht, lässt nun diese Fachkraft ab und zu auf's Display schauen und informiert die, wenn der Kollege am Pult nicht einsichtig ist. Und dann unterschreibt er noch das Messprotokoll. Wenn da Werte über'm Richtwert drinstehen, dann war's wohl zu laut...




    2.) Wenn Dich jemand beauftragt, Dir aber keine Weisungsbefugnis (oder entsprechende technische Möglichkeiten) gegenüber den Leuten am Pult einräumt, dann hat er die Verkehrssicherungspflicht nicht rechtswirksam übertragen.




    3.) Das persönliche Risiko für den Messenden ist kleiner als das des durchschnittlichen Fahrzeugführers im Straßenverkehr. Wie hoch lasst Ihr Euch das zusätzlich vergüten?

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