Hallo zusammen,
habe gerade von einer neuen "Gesetzesgebung" gehört. Und die besagt, dass man bei VA's in geschlossenen Räumen an den Stellen, wo man über 99db kommt, auf den hohen db-wert hinweisen muss und auch Gehörschutz zur Verfügung stellen muss (als Veranstalter).
Habt ihr schonmal was davon gehört??? Bzw. hat jemand vllt einen Link, wo man das nachlesen kann? die jungs von google haben mir nichts verraten...
Gruß
Chrischan
Hat sich gerade erledigt. Hab dann doch noch hier im Forum die DIN 15905 gefunden...