Zitat von "madmax"Und?
Um nochmal auf irgendwelche HKS zurückzukommen; diese Aufträge würde eine reguläre BGVH07MindestlohnHaftpflichtversicherte Firma ohnehin nicht bekommen.
Diese Veranstaltungen würde es schlicht & einfach garnicht geben weil reell nicht finanzierbar.
Schön was du da schreibst.
Aber wir reden hier nicht von privaten Partys im Keller, sondern von Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Veranstaltungen, bei denen auf die Sicherheit von Publikum, Mitwirkenden und anderen Beteiligten keinen Wert gelegt wird, dürfte es gar nicht geben. Und wenn sie im Gültigkeitsbereich der VStättV stattfinden hat auch, je nach Gefährdungsgrad, eine entsprechend qualifizierte Person vor Ort zu sein, die darauf achtet, dass die entsprechenden Vorschriften, Regeln und Normen eingehalten werden. Sollte diese Person fehlen, so ist die Veranstaltung, lt. VStättV, sofort zu beenden.
Also rein faktisch hat ein HKS-Unternehmen ohne, gem. VStättV, erforderliche qualifizierte Mitarbeiter und den entsprechenden Prüfungen (BGV A3, etc.) des Materials dort nichts zu suchen. Mögen sie noch so günstig sein.
Wer sie dennoch engagiert, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit.