Warnungen-Brett

  • Ich hätte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:



    Im Warnungen-Brett wird vor einer GmbH gewarnt, die ihre Rechnungen nicht bezahlt hat, dabei Zusagen und Versprechungen gemacht hat, die nie eingehalten wurden. Inzwischen hat diese GmbH insolvenz angemeldet.


    Der damalige Geschäftsführer der GmbH betreibt nun unter dem selben Namen eine Einzelfirma mit demselben Geschäftszweck. Der Name ist eine eingetragene Marke, sie ist auf ihn persönlich eingetragen, gehört somit nicht zur Insolvenzmasse.


    Dieser Geschäftsführer wendet sich nun an mich zwecks Löschung der Warnung. Nachdem ich ihn wohl erfolgreich davon überzeugt habe, dass hier keine Verleumdung vorliegt, ist seine Argumentationslinie nun die Folgende: "Es muß niemand mehr gewarnt werden, die Firma hat Insolvenz angemeldet. Der Thread schädigt nur den Ruf der Einzelfirma."




    Dass die Firma Insolvenz angemeldet hat, ist noch nicht überprüft, eine Insolvenzantrag kann auch zurückgenommen werden, somit wäre es wohl angebracht, bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zu warten. Darauf kommt es aber nicht an. Die Fragen sind:


    a) Muss inzwischen tatsächlich keiner mehr gewarnt werden?


    b) Kann ein solcher Thread den Ruf der Einzelfirma schädigen, die - nach seiner Argumentation - überhaupt nichts damit zu tun hat?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Ich denke schon das die argumentation das die warnung der neuen einzelfirma schaden könnte durchaus berechtigt ist, da ja ein zusammenhang zwischen beiden durchaus erkennbar ist aufgrund des namens und der beteiligten person.


    andererseits besteht genau darin der grund für das weiterbestehen der warnung, da jemand der gerade eine insolvenz hinter sich hat, als geschäftspartner in einer neuen firma durchaus anders behandelt werden wird, sprich: ich mache aufträge nur gegen vorkasse etc.


    das macht es zwar für den neuen start nicht leichter, aber schützt so vor einer neuen warnung durch wiederum geprellte geschäftspartner.


    es bleibt aber ein zweischneidiges schwert, und ich selber kann überhaupt nicht sagen welche rechtlichen konsequenzen aus dem aufrecht erhalten der warnung entstehen können.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr


    Application Support Engineer - HK Audio

  • Ich würde sagen, das die Warnung vor der GmbH bestand hat.
    Zum einen ist Sie eine juristische Person welche, trotz Insolvenzverfahren, (noch)besteht und die mögliche verleumdung geprüft wurde.


    Die Tatsache, das der GS jetzt als Einzelfimra unter selben Namen auftritt ist sein Problem. Er muss damit rechnen, das ein schlechter Ruf der GmbH auch auf Ihn übertragen wird.


    Das die Einzelfirma, die unter dem Namen der GmbH auftritt und auch noch ehemaliger GS der GmbH ist(war) mit einer Rufschädigung rechnen muss, ist klar.


    Evtl. war der GS ja auch derjenige, der Versprechungen machte und nicht einhielt...


    Das ist natürlich nur meine Sicht und nicht rechtsverbindlich.


    Gruß
    Clyde

  • Wahrlich ein zweischneidiges Schwert.


    Einerseits stimmt die Argumentation, das eine Warnung der Neuen Firma schaden könnte.


    Andererseits, wenn jemand seinen "alten " Firmennamen weiterbehalten will, weil er ja durchaus davon auch profitiert, dann sollte auch klar sein, das dies auch zu Unannehmlichkeiten führen kann.
    Man verrspricht sich ja was davon, einen Firmnnamen weiter zu verwenden.


    Kein Vorteil ohne Nachteil :D


    natürlich ist es so, das eine Firma auch Pleite gehen kann, ohne das dies durch Gaunerei entsteht.
    Und wenn jemand Versprechungen macht, das kann auch der natürliche Realitätsverlust sein, wenn einem alles Zu Viel wird



    Eine Warnung kann ja weiterbestehen, und wenn die Firma sauber arbeitet, auch rausgenommen werden.


    Oder umgekehrt, man nimmt Sie raus und beobachtet.
    Frage ist nur, wer tut sich die Arbeit an



    Und natürlich auch eine Frage, um welche Summen es sich handelt.
    Wird wohl leichter abzuschätzen sein, wenn man die Details der Insolvenzeröfffnung kennt.


    und auch die Meinung der Gläubiger :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Zitat

    Ich hätte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt


    Hast Du keinen Draht zu einer Uni mit Jura im Angebot?
    Das ist doch Stoff für mindestens für eine Hausarbeit.

    Zitat

    a) Muss inzwischen tatsächlich keiner mehr gewarnt werden?


    Die Warnung vor der GmbH existiert zu Recht, da für diese - unbestätigt - Insolvenz angemeldet hat.
    Diese Tatsache alleine ist Grund genug für eine Warnung.
    Wobei: Wer meldet da eigentlich die Insolvenz an? Ist das nicht Aufgabe des Geschäftsführers?

    Zitat

    b) Kann ein solcher Thread den Ruf der Einzelfirma schädigen, die - nach seiner Argumentation - überhaupt nichts damit zu tun hat?


    Ja, kann er.
    Allerdings ist das mit dem "nichts damit zu tun" eine gewagte Behauptung, wenn der Name - abgesehen von der Rechtsform - weiter existiert und der Geschäftsführer in beiden Firmen auch.
    Wie das ein Gericht entscheidet, ist allerdings vollständig offen.


    Was wäre, wenn der Starter des GmbH-Threads den Startbeitrag editiert, vielleicht in der Form:
    "Die GmbH hat am TT.MM.JJJJ Insolvenz angemeldet. Der bisherige Geschäftsführer betreibt jetzt unter dem Namen XY eine Einzelfirma."
    Das sind imho Tatsachenbehauptungen, die belegbar und wertneutral sind.
    Könnte das nicht einen Einzelfirma-Thread verzichtbar machen?


    Gruß
    Claus

  • Meine Eindrücke dazu:


    1. Wird vor einer GmbH gewarnt, die noch existiert, (mindestens) solange das Insolvenzverfahren läuft. Es könnte noch Gläubiger geben, die von dem aktuellen Stand nichts wissen und daher ein Interesse an Information haben.


    2. Mit demselben Geschäftszweck unter dem selben Namen weitermachen klingt für mich nach "Altlasten loswerden", es ist also noch zu prüfen, ob der Geschäftsführer der GmbH nicht auch rechtlich noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens belangt werden kann, somit hat er durch die vermeintlich unbelastete Neugründung die Verbindung zu den Altlasten der GmbH selbst hergestellt.


    3. Sind diese meine Betrachtungen rein theoretisch und unabhängig von der betreffenden GmbH, da ich nicht weiß, um welche Firma es sich dabei handelt.


    4. Würde ich nach Abschluß des Insolvenzverfahrens den Thread schließen und wenn keine Verfehlungen des GF nachgewiesen werden konnten löschen.

  • Nun, da kann ich aus leidigem Anlass ebenfalls was beitragen.
    Eine mir bekannte GmbH - vor der ich seinerzeit auch mal gewarnt habe - zieht dieses Procedere nun bereits zum zweiten mal durch. Der übliche Klageweg - sogar inklusive Inkassobüro - treibt lediglich die Kosten und führt zu keinem besseren Ergebnis. Die beiden T-Shirts, die ich als bitteres Andenken bewahrt habe, erreichen locker vierstelligen Gegenwert. Man sieht daran - ich habe ein Faible für teure Kleidung!


    Ich bin an dieser Stelle ganz ehrlich der militanten Ansicht, dass in solchen Fällen Warnungen bestand haben sollten. Möglicherweise ja mit einem Hinweis auf die neue Firmierung, um eine Abgrenzung zur alten Unternehmung herzustellen - trotz allem aber um ein gewisses Mindestmaß an Vorsicht bei den Kunden zu verankern. Die Mär von der zweiten Chance ist weit verbreitet, leider haben zu viele Menschen hier Missbrauch getrieben - was wiederum nun anderen das Leben erschwert.


    Denkt sich der SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Was mich etwas wundert, ist es in Deutschland nicht so, wenn du eine Firma an die Wand fährst, aus welchem Grund auch immer, und Insolvens beantragt hast das du eigentlich, zumindest für eine gewisse Zeit, garkeine Firma mehr gründen darfst?


    Nein, auch ich finde den Informationsgehalt der Warnung wertvoll, er muß nicht zwingend geschäftsschädigend sein, aber er gibt ähnlich wie Schufa und Kreditreform mögliche Auskunften die wichtig sind für geschäftliche Abläufe. Wie schon erwähnt, kann ich aus der Warnung z.B. schließen das man hier am besten Vorkassegeschäfte macht oder beim Einkauf darauf achtet das man eine Abwicklungsform wählt die mir gewährleistet das ich meine Ware auch erhalte. z.B. Nachnahme oder Abholung gegen Bares.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Ganz einfach:


    1)
    Entweder hat die insolvente GmbH mit der beschriebenen Einzelfirma nix zu tun, dann kann auch die Warnung bestehen bleiben. Es wird ja vor der GmbH gewarnt, nicht vor dem GF.


    2)
    Oder es bestehen mehr oder weniger weitläufige Verknüpfungen zwischen der GmbH und der Einzelfirma wie z.B. Kunden- und Lieferantenkontakte, und dann ist die Warnung zumindest angebracht.


    Da sich die Warnungen gegen die GmbH richten, bleibt auch eine Klage der Einzelfirma gegen die Warnung folgenlos.

  • Zitat von "thc"

    Hast Du keinen Draht zu einer Uni mit Jura im Angebot?
    Das ist doch Stoff für mindestens für eine Hausarbeit.


    In dieser Angelegenheit brauche ich keinen juristischen Rat.


    Unabhängig von der juristischen Situation soll jedoch das Warnungen-Brett so betrieben werden, dass es für "beide Seiten" halbwegs fair ist.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Die Frage, die sich mir stellt, ist:
    Warum eröffnet jemand eine neue Firma unter dem alten Namen.
    Die Vorteile liegen klar auf der Hand: ein bekannter Name - auch und vor allem für die potentielle Kundschaft.


    Es gibt eigentlich nur zwei Gründe, warum eine Firma insolvent wird:
    1. zu viele Aussenstände durch ihre Kunden
    2. Massive handwerkliche Fehler (dazu zähle ich auch mal das Kaufmannshandwerk)


    Wenn also der GF der alten Firma keine Mitschuld an der Insolvenz hat, sondern lediglich die ehemaligen Gesellschafter, dann wäre er gut beraten, sich auch von der alten Firma zu distanzieren. Entweder von den Gesellschaftern oder von den Kunden.
    Tut er beides nicht, muss er eben mit positiven als auch negativen Assoziationen von ehemaligen Geschäftspartnern rechnen.



    Was die Fairness des Warnungsbrettes angeht: Niemand verbietet demjenigen vor dem gewarnt wird, ein eigenes Statement abzugeben.
    Wenn dies fundiert und gut formuliert ist, zieht jeder Leser seine eigenen Schlüsse daraus.
    Ebensowenig kann ein Dritter, unbeteiligter oder teilweise Betroffener ein Statement, eine Distanzierung oder seine Sichtweise von Vorgängen niedertippen.


    Das ist absolut fair.


    Wer hintenrum oder per Anwalt solche Warnungen löschen lassen muss, hat - meiner persönlichen Ansicht nach - auch immer etwas zu verbergen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Das Personen sich auch mit Anwalt wehren, das kann ich sogar noch nachvollziehen.


    Die Idee mit einem Statement gefällt mir persnlich auch.
    Ist ja auch eine Chance für den GF der Neuen Firma.


    Es stellt sich halt sowieso generell die Frage, wie auch div. Behörden eine Namensgleichheit sehen, wenn diese offfensichtlich das Ziel hat, die Alten Geschäfte zu übernehmen.
    Zumindest bei uns in Österreich könnte das durchaus zu unerwartetem Streß führen.


    Denn eine Finanz ZB hat durchaus die Mglichkeit, einen beabsichtigten Kundenstock finanziell zu bewerten und für die Alte Firma zur Schuldentilgung zu lukrieren.
    Weiß nicht, wie das in Deutschland so ist.

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • ADMIN
    Augen zu und durch!


    Nach Lesen Deines Start-Beitrages war mein erster Gedanke: Bist Du bereits bedroht worden? Abmahnung etc. ?


    Wo bleibt Deine mir sonst so vertrauliche Selbstsicherheit?


    Wenn da ein Kollege aus welchen Gründen auch immer von seinem früheren Image weg will... dann ist das sein Problem und nicht Deins.


    Soll er doch wild mit den Tasten und sonstwas rumfuchteln. Lass es auf die Unterlassungs-Klage ankommen und wir werden alle sehen was daraus wird. Vermutlich wird sowas gleich auf LG-Ebene geklärt oder wohnt der vermeintliche Kläger bei Dir gleich um die Ecke? Kostet im Falle der abgwiesenen Klage ordentlich Kohle.



    Ich würde die Warnung stehen lassen.



    TIPP: Eine inhaltliche Verbindung der Warnung mit der neuen Firma wäre allerdings auch nicht angebracht, da meiner Meinung dies abmahnfähig ist.

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • Ich sehe das ähnlich wie Mechwerkandi.
    Von der haftungsrechtlichen Seite will die neue Firma ja auch nichts mit der alten GmbH zu tun haben. Hier wird ja ganz klar getrennt. Dann darf es doch auch die Möglichkeit geben, vor der GmbH zu warnen, solange man hier auch klar trennt.
    Ich finde, der GF misst hier mit zweierlei Maß.


    Wer nicht mit der alten GmbH in Verbindung gebracht werden möchte, weil er eine Rufschädigung fürchtet, der sollte dann auch gleich einen neuen Namen wählen.
    Wer mit der Namensübernahme mehr Vorteile erhofft, der muss dann schon mit den ideellen Altlasten leben können.

  • Was für eine Rechtsform hat eigentlich die neue Firma (Einzelfirma sagt mir so nichts in diesem Kontext)


    Und: wie genau war die Struktur der alten GmbH? Also wieviele Geschäftsführer und Gesellschafter?


    Und: hat die GmbH von sich aus Insolvenzantrag gestellt?


    Das alles spielt imho in die Bewertung des Vorgangs mit rein...

  • Zitat von "test"

    heißt die neue fa nicht eigentlich so wie der inhaber? damit besteht von ihm aus auch erstmal kein anspruch auf den namen. insofern ist mir die ganze aufregung nicht so ganz klar


    Die GmbH: MeineFirma GmbH


    Die Einzelfirma: MeineFirma Max Mustermann


    MeineFirma ist eine eingetragene Marke, und zwar eingetragen auf Max Mustermann und nicht auf die GmbH.



    Zitat von "lichtfürlau"

    Nach Lesen Deines Start-Beitrages war mein erster Gedanke: Bist Du bereits bedroht worden? Abmahnung etc. ?


    Wo bleibt Deine mir sonst so vertrauliche Selbstsicherheit?


    Nein, bedroht worden bin ich überhaupt nicht. Juristisch ist die Sache ohnehin sehr unproblematisch, Stichwort "Aktivlegitimation" (bei einer insolventen GmbH...), die Sache gibt's nicht her, und außerdem ist der Verfasser der Warnung in der Verantwortung. (Am Rande: Wenn jemand eine solche "Nachfolgegesellschaft" betreibt, dann ist ihm fast immer nachzuweisen, dass er Vermögen weiter verwendet, das eigentlich zur Insolvenzmasse gehört. Jemand, der deswegen mit einem Bein im Knast steht, fängt mit mir besser keinen Rechtstreit an...)


    Aber mit reicht es nicht aus, das Warnungenbrett "juristisch sauber" zu führen, es soll auch für die Beteiligten fair sein. Und wenn man es "nicht mehr nötig hat", auf andere zu hören, wird aus der Selbstsicherheit schnell eine Selbstherrlichkeit. Ich gebe mir zumindest Mühe, das zu vermeiden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat

    Aber mit reicht es nicht aus, das Warnungenbrett "juristisch sauber" zu führen, es soll auch für die Beteiligten fair sein. Und wenn man es "nicht mehr nötig hat", auf andere zu hören, wird aus der Selbstsicherheit schnell eine Selbstherrlichkeit. Ich gebe mir zumindest Mühe, das zu vermeiden.


    Danke


    Nicht wegen Dir jetzt.


    Sondern dieser Ausspruch sollte uns Allen generell wieder etwas vor Augen führen, ich nehme mich da nicht aus.


    Schön geschrieben, Ende Off Topic.




    Zitat

    (Am Rande: Wenn jemand eine solche "Nachfolgegesellschaft" betreibt, dann ist ihm fast immer nachzuweisen, dass er Vermögen weiter verwendet, das eigentlich zur Insolvenzmasse gehört.


    Das meinte ich, ein findiger Jurist oder Finanzler findet da schnell was.


    Es ist eher eine Frage der finanziellen Bewertung.....

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums


    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Zitat von "klauston"

    Das meinte ich, ein findiger Jurist oder Finanzler findet da schnell was.


    Es ist eher eine Frage der finanziellen Bewertung.....


    Für mich ist das eine Frage der moralischen Bewertung. Für solche Leute arbeite ich dann nicht mehr. (Aus Erfahrung)

  • Zitat von "ADMIN"

    ..aber mit reicht es nicht aus, das Warnungenbrett "juristisch sauber" zu führen, es soll auch für die Beteiligten fair sein.


    Wie fair das in diesem Fall ist, kann man ja nicht wirklich sagen, ohne daß man den Sachverhalt näher kennt. Hier sind aber dann auch zeitliche und inhaltliche Grenzen gesetzt. Ein Forumsbetreiber kann ja kein Schlichter sein, auch wenn man von beiden Parteien manchmal in die Rolle gedrängt wird.


    "Unfair" fände ich jetzt, wenn die Warnung an sich eher dazu dient, eine persönliche Rechnung zu begleichen. Wichtig wäre auch der Hintergrund, warum es zur Insolvenz kam und in welcher Art und Weise mit den Zulieferen/Kunden umgegangen wurde.
    Hier gibt es ja himmelweite Unterschiede. Dem einen ist das egal, wenn die GmbH hops geht und holt aus allen Ecken noch den letzten Cent heraus, bevor der Insolvenzverwalter kommt, der andere bleibt selbst dann noch fair und spielt mit offenen Karten.


    Außerdem müsste man wissen, wie die Gesellschafterstruktur ist. Wenn der GF auch 100%iger Gesellschafter ist, dann ist er ja quasi selbständig und voll verantwortlich. Hat der GF nur "Motivationsanteile" oder gar keine Beteiligung, dann ist er ja nur ein Angestellter und will nun einen beruflichen Neuanfang wagen. Und selbst das ist nicht so einfach: hat ein naher Verwandter etc. die Anteile, weil er selber schon Probleme hatte? Inwieweit ist der GF dennoch für den Untergang verantwortlich?


    Manchmal geht auch eine Firma den Bach hinunter, weil der Geschäfstführer-Gesellschafter mehr Geld rausholt, als verdient wird und das wohl wissentlich, wie es enden wird/kann. Oft ist es aber auch eine Verkettung unglücklicher Umstände, für die man nichts kann (ein Unfall, ein größerer Forderungsausfall etc.)


    Wenn dann der GF einen Neubeginn startet, ist das ja nichts schlimmes. Im Gegenteil. Er schafft Arbeit und Geschäft für andere. Eine zweite Chance also kann für alle Beteiligte positiv sein.
    In diesem Fall wäre es also weniger fair, wenn er mit unnötigen Warnungen (die insolvente Firma handelt ja nicht mehr, vor ihr muss also im Nachhinein ja auch nicht mehr gewarnt werden) bedrängt wird.


    Daß der alte Name fortgeführt wird, spricht aber auch eher dafür, daß sich da jemand bemühen möchte, wieder ordentlich weitermachen zu wollen. Also nach außen hin den Schein bewahren, daß alles weiterläuft wie bisher und möglichst geringen Schaden hinterlassen möchte.
    Wer wirklich eine Ex-und-Hop-Mentalität hat, der gründet einfach eine neue GmbH (bzw. lässt gründen oder kauft eine Mantel-GmbH) mit neuen Namen.


    Was aber, wenn die neue Selbständigkeit nur dazu genützt wird, alte unfaire, eigennützige Geschäftspraktiken fortzuführen? Wenn also alte Geschädigte, die hohe Forderungsausfälle zu verzeichnen haben sehen, daß der GF ohne größeren Schaden davon gekommen ist und mit div. Vermögensumschichtungen und Eigentumsverhältnissen einfach weitermacht und sich insgeheim ins Fäustchen lacht?
    Hier wäre ja eine Warnung für alle anderen sinnvoll, die sich darauf dann selber einen Reim auf die Geschäfte der neuen Firma machen können...


    Das Ganze also "fair" zu lösen, ist also sehr schwierig.