Funkfrequenzen - Warnung vor der Bundesregierung

  • Zitat von "christian_thomas"

    Bis dahin jedoch kämpfen die Hersteller mit einem faktisch toten Markt für Funkstrecken, und die Besitzer des Altmaterials mit den auftretenden Störungen und den Entsorgungskosten für die Altgeräte - denn die fallen spätestens ab 2015 unter die Rubrik "Nichtgenehmigte Funksendeanlagen" und werden dann bei Besitz und Handel schnell in den Geltungsbereich der Strafgesetze fallen.


    Hallo Klaus,


    da hat der Christian wohl was nicht richtig Verstanden. Der Besitz und auch der Handel von Anlagen im Berich von 790 - 862 MHz wird nach dem Wegfall der Allgemeinzuteilung natürlich keineswegs strafrechtlich verfolgt werden - völlig absurd. Rechtlich gesehen wäre lediglich der Betrieb einer solchen Anlage eine Ordnungswidrigkeit; aber auch keine Straftat.

  • Das war genauso meine Meinung


    Danke, das Du das richtigstellen konntest :D

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  • Die infos, die ich hatte, hab ich vor langer Zeit schon mal in einem Tread gepostet.


    Aber das heißt noch lange nicht, das es dann auch so passiert.
    Im Moment vernutet man nur die Richtung, wo das hingehen könnte.

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  • Zitat von "christian_thomas"

    Doch zurück zu unseren Funkstrecken:


    Wir müssen sie spätestens 2015 verschrotten - soviel steht fest.


    So sicher ist das noch gar nicht
    Zitat:
    Ein weiteres Ziel ist die Ermöglichung der Weiternutzung des Frequenzbereichs 790 - 862 MHz durch Funkmikrofone sowie die zusätzliche Bereitstellung alternativer Frequenzbereiche zur Nutzung durch Funkmikrofone in den Frequenzteilbereichen 1452 - 1477,5 MHz und 1800 - 1805 MHz.
    Quelle:
    http://www.bundesnetzagentur.d…_FNP-Aenderungen_5nu.html

  • Zitat von "christian_thomas"


    Doch zurück zu unseren Funkstrecken:
    Wir müssen sie spätestens 2015 verschrotten - soviel steht fest..


    nein, wir müssen sie bis spätestens dahin an die kommunalen Einrichtungen verkauft haben, denn die bekommen ja dann eine Entschädigung für den Verlust vom Bund ausbezahlt. Wir gewerbliche Nutzer ja nicht...


    Ich glaube, ich mache eine neue Gewerbesparte auf:
    Ankauf von alten Funkmikrofonen und Export in ferne Länder (oder an die Kommunen)...
    Für eine geringe Verschrottungsgebühr nehme ich übrigens die alten Mikros (bitte frei Haus) entgegen...

  • Zitat von "christian_thomas"


    Diese Gesetze sind - teilweise aber unter anderen Namen mit leicht geänderten §§ - weiterhin gültig in DE - nur dass die Post nicht mehr die Fernmeldehoheit besitzt, sondern nun die Regulierungsbehörde - an welche auch der damalige Funkmessdienst der Bundespost ausgegliedert wurde. Da diese Gesetze in ihren Strafbestimmungen grundsätzlich dann auf das Strafgesetzbuch verweisen, sollte der geneigte Leser sich im Klaren darüber sein, was geschehen kann, wenn er derartige Geräte, zu denen dann nach Ablauf der Allgemeinzulassung unser hübschen, jetzt noch erlaubten Funkstrecken gehören werden, weiter betreibt.


    Das interessiert mich jetzt aber auch. Welche Gesetze? Und wo wird auf das Strafgesetzbuch verwiesen?
    Das Weiterbetreiben ist IMHO nicht strafbar, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Das Gegenteil müsste hier erst noch belegt werden.

  • Zitat von "christian_thomas"

    Da ich kein Jurist bin, musst Du das selbst recherchieren oder Deinen Rechtsanwalt fragen.


    Sorry, aber das regt mich auf. Nur bla bla bla. Nix als heisse Luft.... :lol:

  • Zitat von "christian_thomas"


    Das Rechtsberatungsgesetz verbietet mir, Dir dahingehend näheres zu sagen, das darf nur ein Rechtsanwalt machen.


    Ich kann Dich beruhigen, gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt Du erst, wenn sie eine "konkreten fremde Angelegenheit" ist und eine "rechtliche Prüfung des Einzelfalls" erfordert
    Und:
    Rechtsdienstleistung (alt: "Rechtsberatung") ist NICHT die "an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien"


    http://bundesrecht.juris.de/rdg/__2.html

  • Im Übrigen würde die Geschichte mit der vermeintlichen "Rechtsberatung" den Christian ohnehin nicht betreffen. Als Laie dürfte er hier zu allgemeinen rechtlichen Fragen so viel Mist verzapfen, wie er will. Tut er ja sonst auch.


    Was die Unterscheidung zwischen Starftat und Ordnungswidrigkeit angehnt hätte ich gedacht, dass sich der Christian da eigentlich besser auskennen müsste.


    War noch was? Ach ja: RIDER heißt jetzt TWIX und aus RegTP wurde BNetzA.

    Ich denke, also bin ich hier falsch.

  • Zitat von "Kai Pirinja"


    War noch was? Ach ja: RIDER heißt jetzt TWIX


    Nein, der Rider heißt Bühnenanweisung und das Twix war früher mal das Raider - und manchmal wird diese Schreibweise leider wieder für ersteres verwendet...

  • Wenn ich Künstler wäre, stünde in meinem Rider Twix.
    Jetzt sind wir allerdings vollständig off topic.


    Das läßt sich leicht ändern.
    Die BNetzA hat einen Entwurf des neuen Frequenznutzungsplans vorgelegt:
    http://www.bundesnetzagentur.d…_FNP-Aenderungen_5nu.html


    Dazu einige Anmerkungen:
    - Frequenzband 1452-1477,5 MHz. Bandbreite 25,5 MHz, darin lassen sich genügend Kanäle für kleinere bis mittlere Veranstaltungen unterbringen.
    Nachteile: höherer Aufwand bei Kabel und Antennen, höhere Körperabsorption.
    Wir sind wieder nur Sekundärnutzer. Hat jemand Ahnung, wie intensiv und mit welchen Anwendungen dieses Band vom Primärnutzer benutzt wird?
    - Frequenzbereich 1785-1805 MHz: liegt in der Mittenlücke der geplanten Anwendung für drahtlosen Internetzugang, die die Frequenzbereiche 1710-1780,6 MHz und 1805-1875,6 MHz beansprucht. Wahrscheinlich für Drahtlosmikrofone unbrauchbarer Frequenzbereich, da zu geringer Frequenzabstand zwischen Stör- und gestörtem Signal.


    Generelle Anmerkung von mir: alles spricht von Europa und Harmonisierung der Frequenzbereiche. Warum muß Deutschland plötzlich hier einen Alleingang machen?
    Die UHF-Frequenzen wurden auf der letzten WRC als interessant für drahtlose Breitbandkommunikation erachtet, Untersuchungen sollten folgen. Allerdings sollten frühestens auf der nächsten WRC im Jahr 2011 hierzu Entscheidungen fallen.



    Gruß
    Elektrikus

    Wer amtliche Signaturen nachmacht oder verfälscht,
    oder nachgemachte oder verfälschte amtliche Signaturen in den Umlauf bringt
    wird mit Ohringer nicht unter 2 Jobs pro Woche bestraft.