Was versteht man eig. genau unter "abschreiben"?

  • Hallo!
    In der letzten Zeit kommt mir immer öfter in die Ohren "das ist in (z.B.) 5 Jahren abgeschrieben"!


    Was hat es mit dem abschreiben auf sich?


    - Ist damit die Laufzeit der Leasingverträge gemeint?
    - Oder wie lange das Material vorraussichtlich genutzt werden soll?
    - Oder was ganz anderes???



    Tut mir leid das ich so eine dumme Frage stelle, aber ich bin nur ein kleiner Verleiher der komplett alles bezahlt hat und da keine Bank oder ähnliches drinnen hängt!


    Aber wäre um eine Antwort sehr erfreut - vllt kann ich damit ja auch was anfangen :wink:



    mfg Martin

    AULITEC Veranstaltungstechnik
    Martin Mauersberger


    Tel.: 02238 4784 078
    info@aulitec.de
    http://www.aulitec.de


    Neu in der Vermietung:

    L-Acoustics X-Series, ARCS-Series, Subwoofers and Amplified


    Shure QLXD digital Funkmikrofonsysteme

    MA dot.2 XL-F Lichtstellpult

    Pioneer DJM 900 NX2 - CDJ 2000 NX2

    Epson LCD - Laser Projektoren


  • Zitat von "maaatin"


    "das ist in (z.B.) 5 Jahren abgeschrieben"!


    das war früher z.B. die Bibel vor Gutenberg... Da hat man noch abgeschrieben.
    Heute macht man das nur noch in der Schule, im richtigen Leben wird abgekupfert/kopiert, in manchen asiatischen Ländern sogar mehr als manchen lieb ist...

  • @ maaatin:
    Wie lange hast Du eigentlich schon Dein "Geschäft" und wer macht da bisher die Buchführung? :shock:

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Grüße an meinen Rewe Lehrer, Herrn Backhaus an der List Schule Kassel


    Abschreibung heißt Absetzung für Abnutzung, genannt AfA


    Das ist sozusagen der Wertverlust d. Geräte durch die Nutzung


    Bei mobilen PA 20 % lineare Abschreibung auf 5 Jahre, danach sind die Teile abgenutzt.


    Anschaffungswert 10.000 €, darauf 20% AfA


    Buchung AfA an / BGA 2000 €


    Frag´ ich mich auch, wer bis dato Deine Buchungen gemacht hat


    Das mindert doch Deinen Gewinn.


    Restbuchwert ist dann meist 1 €. Die Teile sind natürlich mehr wert bei einem Verkauf


    Wiki ist ja nicht vollständig. Da gibt es noch digitale Abschreibungen & degressive AfA vom Restbuchwert sind wohl nicht mehr zugelassen

  • Zitat von "Beffel"

    @ maaatin:
    Wie lange hast Du eigentlich schon Dein "Geschäft" und wer macht da bisher die Buchführung? :shock:


    Auch wenn das hier ein PRO AUDIO Forum ist (oder sein sollte), sind hier nicht nur Profis unterwegs.


    @ Martin
    Es gibt keine dummen Fragen. Also nur zu.... immer Fragen stellen. Dafür ist ein Forum ja da!
    Dennoch könnte man vor einem Post sicher mal Google oder Wiki bemühen.

  • Ok. vielen Dank für eure Antworten.


    Hat mir weitergeholfen. Aber für mich doch nicht soo interesant. - wenn ich bedenke das manche Geräte in den 5 Jahren nur 10x draußen sind - "dann will ich nicht den Vermietpreis dafür ausrechnen"


    Ja ich weis jetzt werden wieder einige sagen "dann leih die geräte lieber" - aber dies ist nicht immer möglich.



    Naja trotzdfem Danke für alle ERNSTGEMEINTEN Beiträge :)



    gruß Martin

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  • Trotzdem verstehe ic nicht, was Du Deinem Finanzamt bei der Steuererklährung sagst. Die Geräte die Du kaufst musst Du ja irgendwie dem Finanzamt mitteilen, gerade wenn Du weniger Steuern zahlen willst. Die Abschreibung mindert den wert deiner Geräte ja nur dem Finanzamt gegenüber und erniedrigt deine Steuerlast, indem diese Wertminderung den einnahmen gegenübergestellt werden kann. Das Gerät kann auch dann noch weiterverwendet werden, wenn es für das Finanzamt (bessergesagt für dein Firmenvermögen) nur noch einen geringen Buchwert hat (meist der letzte Euro).
    Dein Unwissen in diesem Bereich klingt für mich nach tontechnischem Idealisten, der von den wirtschaftlichen Vorgängen nicht richtig Ahnung hat.
    Diese Idealisten verdienen mit dem Job aber meist nicht richtig Geld, sondern stecken mehr hinein. Das deckt sich aber nicht mit vielen Deiner Forenbeiträge, die eigendlich eher davon sprechen, dass du von diesem Job lebst.
    Ich rate Dir deshalb stark, gehe mal zu einem Steuerberater Deines Vertrauens, das Geld das der bekommst kannst Du ganz schnell vom Finanzamt wieder reinholen, wenn er seinen Job versteht!

  • Sorry, aber ich war erstmal am Überlegen! Spätestens bei der ersten Einnahme-Überschussrechnung muss doch der Finanzbeamte die Belege geprüft haben? Das kann doch nicht alles als Wareneingang durchgegangen sein, zumindest wenn die eigenen Leistungen als Verleihdienstleistung ausgewiesen wurden! Spätestens nach ein paar Jahren macht doch dann das Finanzamt eigentlich wegen Liebhaberei dicht.


    Bei mir wurde bei der letzten Prüfung sogar das Inventarverzeichnis überprüft und ob die mit 1 Euro, bzw. alte Geräte aus der DM-Zeit mit 0,51ct, tatsächlich noch da sind oder ob ich da mauschle.


    Deshalb bin ich etwas verwundert und habe die Frage nicht direkt beantwortet!

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • Wenn ich das so höhre werde ich mich wirklich mit meinem steuerberater zusammensetzen.


    Bisher habe ich einfach nur alle rechnungen abgegeben und fertig.


    Vielen Dank für alles.



    Achso: Davon leben muss ich nicht. :wink:


    gruß Martin

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  • Die Angabe von Ausgaben (direkt oder anteilsmäßig über Jahre) ist grundsätzlich freiwillig. Blöd (aus unserer Sicht) ist wer es nicht macht - kann man doch so die Steuerlast senken. Er schreibt von 10 Veranstaltungen in 5 Jahre, also 2 pro Jahr. Ich kenne einige kleinere Firmen die Ihre Ausgaben einfach nicht angeben, weil die Einnahmen aus dem Geschäft unerheblich und dafür genügend andere Ausgaben vorhanden sind.


    Es gibt auch einige Vorteile:
    1. Geräte die nicht über die Firma abgeschrieben werden (also dem privaten Besitz zugeordnet sind) lassen sich später einfacher verkaufen. (Bevors jetzt kommt: Ja, damit keine Zwangszuordnung geschieht muss er privat noch einige Partys mit den Boxen machen).
    2. Die Liebhaberei wird umgangen, da keine negativen Geschäftsergebnisse mit den "normalen Einkommen" verrechnet werden.
    3. Die kleinen Firmen oft nicht Umsatzsteuerpflicht sind und die Vorsteuer eh nicht erstattet werden würde.
    4. Die EÜR ohne Anlagevermögen viel simpler ist (wenn EÜR überhaupt gefordert).


    ...

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  • Zitat von "maaatin"

    Wenn ich das so höhre werde ich mich wirklich mit meinem steuerberater zusammensetzen.
    Bisher habe ich einfach nur alle rechnungen abgegeben und fertig.


    Na, dann wird Dein Steuerberater das schon richtig gemacht haben, oder an wen hast Du dann Deine Belege abgegeben?

  • Ja meine ganzen Rechnungen die ich schreibe gehen an den Steuerberater - und die von dem Zeug was ich auf den Namen der Firma gekauft habe geht an den.


    Von daaus wird alles (das vom Steuerberater bearbeite) an das Finanzamt weitergeleitet.
    Das geht seit 3 Jahren so - habe auch noch nie was wegen nachzahlungen oder sonst was vom Amt gehöhr.


    gruß Martin

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  • Also das Errechnen der "Abschreibung" (AfA) für Deine EÜ bzw. letztendlich für das Finanzamt macht Dein Steuerberater. Hier wird eine Ausgabe für ein Anlagegut einfach auf eine bestimmte Laufzeit aufgeteilt.
    Wenn Du beispielsweise etwas für 1.000,- EUR gekauft hast und der Gegenstand (laut der offiziellen Abschreibungstabelle) auf 5 Jahre abgeschrieben werden darf/muss, dann hast Du in den nächsten 4 Jahren nur jeweils 200,- EUR und im 5. Jahr 199,- als Ausgabe ("Abschreibung") in Deiner EÜ.


    Das Thema Abschreibung hat nichts mit einer Rentabilitätsrechnung für Deine Geräte zu tun und es spielt auch keine Rolle, ob Du Dein Gewerbe nebenbei oder hauptberuflich machst.


    Und daß hier manche etwas seltsam auf Deine Frage reagiert haben, liegt daran, daß das Thema Abschreibung eigentlich jeder in jungen Jahren bereits mehrfach in im Wirtschaftsunterricht der Schule durchgekaut haben sollte, das ist wie die Fotosynthese in Biologie, wie Goethe im Deutschunterricht oder Jesus im Religionsunterricht.
    Gut, es gibt immer Leute, die für bestimmte Bereiche im Leben keine Begeisterung zeigen, aber daß man dann ein Gewerbe betreibt, ist dann wiederum so, als ob man ein Gärtner wird und die Fotosynthese nicht kennt, ein Journalist, der keine Ahnung von Goethe hat oder sich in der Kirche engagiert, ohne was von Jesus gehört zu haben...

  • Zitat von "mringhoff"

    ...das ist wie die Fotosynthese in Biologie, wie Goethe im Deutschunterricht


    Komisch, da konnte ich mich irgendwie herummogeln... :wink:




    Zitat von "maaatin"

    Das geht seit 3 Jahren so - habe auch noch nie was wegen nachzahlungen oder sonst was vom Amt gehöhr.


    Spätestens hier wäre ich neugierig geworden - wenn es ein offizieller Steuerberater ist und nicht Mamma/Papa/Schwesterchen, die Steuerfachangestellte sind und das mal eben nebenbei für dich einschieben.
    Du musst dich nicht 100% in Steuerfragen auskennen - das tut auch kein gelernter Fachmann - aber du solltest als Unternehmer schon einiges an Basiswissen mitbringen bzw. dir erarbeiten. Nichts ist schlimmer, als die Unterlagen einfach nur wegzugeben und sich nicht damit zu beschäftigen. Das Finanzamt steckt zwar einen ziemlich engen Rahmen ab, aber innerhalb dieses Rahmens gibt es immernoch Variationsmöglichkeiten und machmal kann es schlau sein, das eine oder andere Thema mit dem Finanzonkel zu diskutieren; schliesslich ist er ja Fachmann für Steuerliches und Wirtschaftliches, aber DU bist der Fachmann für DEIN Unternehmen. Die AfA-Tabellen sind auch nicht absolut eindeutig - viele unserer Gerätschaften fallen da in unterschiedliche Kategorien und Abschreibungszeiträume.


    Du bist vermutlich noch ziemlich am Anfang deines Business, solltest dich aber deutlich wirtschaftlich weiterbilden, wenn dein Unternehmen dauerhaft funktionieren soll.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Also ich habe da noch ein paar Anmerkungen:


    Auch wenn irgendwer Deine Steuererklärung gemacht hat, dann musst Du diese trotzdem unterschrieben haben! Damit bist Du haftbar für alles was nicht stimmt oder evtl. einen Tatbestand des Steuerbetrugs erfüllt!


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


    Ich finde Deinen Enthusiasmus bemerkenswert, aber Du solltest Dich dringend über Deine Unternehmerpflichten aufklären lassen. Abschreibungen sind ein wichtiges Instrument um Investitionen als steuermindernd über mehrere Betriebsjahre zu verteilen. Es gab früher noch eine Unterscheidung zwischen Voll- und Minderkaufmann. Heute ist jeder Unternehmer automatisch ein Vollkaufmann, gleichgültig ob im Nebenerwerb oder ausschließlich.


    Wie überprüfst Du die Wirtschaftlichkeit Deiner Unternehmung, wenn Du keine regelmäßige Buchführung und Gewinnauswertung (z.B. E-/Ü-Rechnung) machst?


    Du kannst den Ratschlag eines Steuerberaters nur dann genau abwägen, wenn Du grunsätzlich eine Ahnung von der Materie hast. Oder willst Du Deine unternehmerischen Entscheidungen ohne Überblick von einem Anderem treffen lassen, der weder Deine Kunden noch Deine Arbeit wirklich kennt? Es gab und gibt nicht wenige Fälle, wo gute Unternehmen durch schlechte Berater in den Ruin getrieben wurden!

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  • Ich nehme mal an, das Steuerbüro hat das schon alles richtig gemacht und abschreibungsfähiges verrechnet.
    Unser Fragesteller hat sich wohl bloß den Jahresendpapierhaufen nicht oder nich richtig angesehen, bzw. nicht verstanden.
    Und da gibts hier sicher viele, die alles nur per Unterschrift durchwinken...

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