DJ besoffen > Getränk in 3er leiste > Stromausfall

  • vor kurzem in einer von uns betreuten Location passiert.... das Getränk lief in eine von uns verbaute 3er Steckdose, die etwas ungünstig am Boden lag(dort haben wir die garantiert nich gelassen).... Wir waren 20min nach dem Ausfall vor Ort und haben den Laden wieder zum laufen gebracht. Der DJ war nicht mal mehr in der Lage sein Serato richtig zu bedienen, geschweige denn einen Übergang zu machen. Nun macht der Betreiber allerdings uns als Firma für den Aufall verantwortlich, da wir die 3er Dose eingesetzt haben(gab leider eine festinstallierte Dose zu wenig an dem Punkt)... im DJ Bereich stehen auch sämtlichen Endstufen, Dimmer etc. Aus meiner Sicht liegt die Schuld definitiv bei der Person die das Getränk umgekippt hat und die Verantwortung mit beim Betreiber, der dort Getränke duldet und uns im nahelegt, damit muss man rechnen, da DJ's immer besoffen sind.... (ist nicht der erste Stromausfall dort). Wir bieten aus Kulanz an(weil wir den Umstand ja zumindest begünstigt haben), einen Monat die Wartung im Laden kostenlos zu gestalten, dass ist ihm scheinbar aber nicht genug..... inwiefern sind wir erstmal rechtlich auf der sicheren Seite ? Ob wir noch kulanter sind, ist ja eher die Frage, ob wir den Kunden halten wollen :D Tollerweise haben wir beim Fehlersuchen am nächsten Morgen, leere Getränkegläser neben den Endstufen in einer Ecke, hinter der Fehlerdose gefunden.....

    dumm sterben kann jeder

  • Andere Frage: Würde der Betreiber euch auch anklagen, wenn der besoffene DJ das Getränk in das DJ Mischpult kippt? Habt ihr ja auch verbaut.


    Sicher nicht. Die Schuld liegt imho beim Betreiber / DJ.


    Doof ist halt Eure Aktion mit der Kulanz, auch wenn´s gutgemeint war, schaut das jetzt wie ein Schuldeingeständnis aus...

    ________________________________


    Signatur?

  • ...ob jetzt der DJ der schuldige ist, ist schwer zu sagen. Die Gäste stellen da auch schon mal Getränke über die Absperrung.... jetzt packt noch einer seine Jacke dazu und schwupps ist das Glas umgeworfen...

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  • Auf Bühnen und DJ Plätzen hat eigentlich ein Offenes Getränk nix verloren.


    Punkt.
    Da ist Strom und der kann gefährlich werden.
    Lernt jedes Kind, nur einem DJ sowas beibringen ist schwer.


    Natürlich wird ein Schuldiger gesucht, aber das ist der, der was schlecht platziert und umwirft.


    Es haben auch keine Jacken oder Getränke von Gästen was zu suchen da.
    Oder steht dort die Garderobe??????


    Kulanz ist ein Fehler gewesen, wirkt wirklich wie Schuldeingeständnis.


    Und wenn, dann müßtet ihr eine Bezahlte Betreuung haben, dann kann sich der Betreiber aufregen, wenn was passiert, aber nicht, wenn nicht mal eine Betreuung da ist, die dies hätte verhindern können !!!!!!

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  • Zitat von "Peerless"

    ...ob jetzt der DJ der schuldige ist, ist schwer zu sagen. Die Gäste stellen da auch schon mal Getränke über die Absperrung.... jetzt packt noch einer seine Jacke dazu und schwupps ist das Glas umgeworfen...



    Ja, ist er, ein DJ braucht das nicht zulassen.


    DAS IST EIN ARBEITSPLATZ !!!!!!!!!!!!!!!
    Und keine Garderobe oder Bar

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  • Hinzu kommt: Ein Werktätiger hat während der Arbeit nüchtern zu sein. Punkt.


    Ausnahmen mag es dort geben, wo es nicht anders geht (Weineinkäufer bei der Weinprobe, die Damen im Nachtclub...), aber ein DJ gehört definitiv nicht zu den Ausnahmen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mir gefällt die Argumentation des Discobetreibers...


    Zukünftig werde ich auch die Werkzeugvermietung im Obi verklagen
    wenn ich zu Hause mit einem Leihgerät die Gasleitung anbohre...


    In meinen Augen ist das ja eigentlich ein Fall für die Alupipe - bzw. den geordneten Rückzug.
    Für die 20 Minuten Reaktionszeit sollte der Dissenbetreiber lieber
    die goldene Freisaufkarte über den Tresen reichen...
    ...wenn er es schon selber nicht schafft solch einen Fehler zu beheben bzw. sein Personal im Zaum zu halten.


    Als Tip:
    In vielen AGBs steht irgendwo ein Haftungsausschluss, der durch Ausfall der Mietsache bedingte Schäden
    maximal auf die Mietsumme beschränkt, d.h. wenn irgendwas floppt bekommst Du für den Abend schlimmstenfalls keine Miete,
    für alles andere kann Dir aber erstmal niemand an die Eier
    (verringerter Getränkeumsatz, gesteigerter Reinigungsaufwand der Aschenbecher,
    erhöhte Abnutzung von Garderobenmarken oder was man Dir noch alles anlasten will)
    Ob man das im Sinne einer längerfristigen Geschäftsbeziehung dann auch komplett durchsetzen möchte
    ist natürlich ein anderes Thema, schafft aber zukünftig vielleicht klarere Fronten.

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • in jungen Jahren waren wir abundzu auch ganz schön besoffen beim auflegen :oops:
    trotzdem kann ich mich nicht daran erinnern, dass mal was hopps gegangen ist; denn die Getränke stehen
    immer so, dass wenn sie schon umfallen, nicht nocht zum Problem werden (auch heute noch).


    was hingegen öfters vorkam ist, dass ein Gast seine Getränkekontrolle verlor (am schlimmste war der Vodka/Bull in der Endstufe :twisted: ); oder dass einer das Getränk verstreut hat nachdem dieser geschupps wurde....
    Die Frage ist nur, in wie weit ich als Techniklieferant für den Schaden aufkommen muss?


    in Deinem geschilderten Fall würde ich den Betreiber veranwortlich machen.
    Er duldet das DAUERBESÄUFFNIS des DJ's!
    Dass natürlich keiner das Getränkt verschüttet hat iss klar, warum solltest Du dann das gewesen sein?
    Der Betreiber fördert ja durch seine Duldung solche Möglichkeiten?



    auch beim saufen sollte Mann das Hirn einschalten!

  • Zitat

    uns als Firma für den Aufall verantwortlich


    Na und? Was will er denn?
    Wenn ein Gast die Toilette mit ganzen Klopapierrollen verstopft, muss denn auch ein Klempner die Eintrittsgelder zurückbezahlen?
    Kann der Wirt nicht selbst einen RCD wieder reindrücken?


    Ich würde den Nacht- und Nebeleinsatz berechnen.
    Allerdings soll ja inzwischen Verkabelung in H07RNF auf Bühnen Pflicht sein. Das bedeutet auch Dreierdosen aus Gummi.
    Den würde ich nachliefern, Kostenvoranschlag für Erdbebensicheren Schaltschrank (für Amps und alles) manchen, Kunden vergessen...


    Hat er euch wenigstens ein Bier angeboten? :D


    Grüße
    B.

  • ich kenne das anders, das ein Gast unter dem DJ-Pult kriecht und den Stecker zieht :D Reaktionszeit 5min als die Füße aus dem Pult guckten :lol: Kommentar "wenn man einen Stecker zieht geht alles gleich aus "


    Geschichte 2 da war der Elektriker vom Energieversorger schuld. Ein großes Haus war mit 3x200A abgesichert. Nun stellte eines Tages jemand fest das im Trafo 3x80A gesteckt waren. Kurzer Hand machte der Elektriker vom Energieversorger das richtige 3x63 als Vorsicherung! Das daß bei einen 2000qm Laden nicht Lange gut geht war klar. Um eins wo der Laden voll war flog die erste Phase . Ton aus . Reaktionszeit 30min vom Energieversorger, der Steckt die alten NHs mit 200A wieder rein :D


    Geschichte nummer 3


    Beim DJ ging die Beleuchtung durch eine Ikea Leuchte defekt. Im seinen nicht nüchternen Zustand versuchte er den Glühlampe zu wechseln. Bier rein bums aus war der Laden :D Reaktionszeit des noch nüchternen Lichtechnikers 10min.



    Moral aus der Geschichte ist, der Veranstalter ist für alles auf seiner Veranstaltung verantwortlich. Er muss sorge tragen das niemand zu schaden kommt. Meist läuft die nummer doch anders. DJ und Veranstalter teilen sich den Alkohol und die Drogen. Am ende ist niemand mehr in der Lage noch irgend eine Situation richtig einzuschätzen.


    Bei 20min ist ihm noch keine Schaden entstanden, ein guter DJ kann sowas auch überbrücken. Die Leute gehen meist erst viel später los.


    Schlagt euch eins aus den Kopf, keine Getränke am DJ Pult. Das ist so wie einen DJ zu erklären nicht mehr wie 100dbA . Aussicht los :roll:

  • Um jetzt mal aus über 6 Jahren Erfahrung hinterm Pult zu reden. Die Getränke stehen grundsätzlich nicht in näherer Umgebung zur Elektronik, das gibt es nicht und auch heute noch weiß jeder DJ der für uns arbeitet das ich da ganz schön stinkig werden kann. Betrunken ist mir ehr egal solange der Job vernünftig abläuft. Getränke von Gästen oder Kleidungsstücke haben hinter der DJ Kanzel nichts zu suchen. Zum einen ist der DJ nicht die Gardrobenfrau, zum anderen werden solche Dinge auch gerne mal gerade über elektronische Geräte abgelegt und verursachen im dümmsten Fall Hitzestaus und damit auch wieder Probleme.
    Ich jedenfalls würde ehr den Betreiber davon in Kenntnis setzen das er sich bitte an den Verursacher wenden soll, du bist das mit Sicherheit nicht. Fakt ist ja, du kannst nicht damit rechnen das Indoor jemand Flüssigkeiten in eine 3fach Leiste schütten könnte. Anderst liegt der Fall wohl wenn du als Elektriker eine Installation durchführst und eine stromführende Verbindung dort verlegst wo sich wohlmöglich Wasser sammeln kann. Alles schon erlebt mit CEE16A unter der Bühne der in cm tiefen Wasserlachen rumliegt und dann miten im Geschenen die halbe Veranstaltung lahm legt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat von "marcoboy"

    Schlagt euch eins aus den Kopf, keine Getränke am DJ Pult. Das ist so wie einen DJ zu erklären nicht mehr wie 100dbA . Aussicht los :roll:


    Das ist schon klar, aber es hat nicht zu sein.
    Allerdings macht es eines ganz leicht:


    Die Feststellung, falls man vor einem Zivilgericht streiten muß, wer Schuld hat.
    Genauso wie ein besoffener DJ am Arbeitsplatz.


    Was einfacheres zum Vorbringen bräuchte ich gar nicht, wenn was schiefgeht.
    Sower macht mir für solche Fälle einen guten Gefallen.

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  • Grundsätzlich sollte es doch so sein, dass das gemeine Fußvolk gar nicht an die technischen Geräte kommen kann. Wer Endstufen etc. mitten auf der Tanzfläche aufbaut, soll im Schadenfall dann auch nicht zum weinen kommen. :idea:
    Schüttet der DJ nun sein Getränk in irgendwelchen Steckdosen oder Geräte, kann man schlecht die betreuende Firma dafür verantwortlich machen, denn dummerweise brauchen Plattenspieler, Mischpulte und CD-Player nun mal Strom, und der lässt sich ohne Steckdosen einfach noch nicht auf den Tisch bringen.
    Ich selbst, als DJ, dreh am Kabel, wenn ich sehe, wenn meine Kollegen ihre klebrigen Drinks neben dem Mischpult, oder noch besser auf dem nicht benutzten Plattenspieler abstellen (verkleckern). :twisted:


    Beste Grüße

    Ignoranz ist der Feind des Wissens!

  • Hallo,


    waren das Gummisteckdosen mit Klappdeckel?
    War an der 3er- Unterverteilung ein Gummikabel H07RN-F?
    War der kleine Verteiler in den letzten 12 Monaten geprüft worden?


    Falls alle 3 Fragen mit ja dann würde ich dem Betreiber der Diskothek als Vermieter keine Kulanz oder sonstige Erstattung anbieten.


    Aber stattdessen evtl. vorschlagen, die Verkabelung des Arbeitsplatzes so zu ändern, das es in Zukunft keine ähnlichen Schäden durch Flüssigkeiten in Verteilern mehr geben kann.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • Zitat von &quot;olmei&quot;

    waren das Gummisteckdosen mit Klappdeckel?
    War an der 3er- Unterverteilung ein Gummikabel H07RN-F?
    War der kleine Verteiler in den letzten 12 Monaten geprüft worden?


    Selbst wenn das alles der Fall ist, kann doch nicht die Material-stellende Firma dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der betrunkene DJ ein Getränk in die Leiste kippt oder von Gästen kippen lässt.


    Hab ich das überlesen, oder wurde noch nich gesagt, ob der DJ zur Firma gehört oder ein externer (evtl. unbekannter) war?
    Dann sähe das ganze doch nochmal anders aus ...
    --
    Wir verbauen in der Nähe vom DJ-Platz grundsätzlich nur Steckdosen mit Klappdeckel. Ganz besonders bei externen DJs die wir nicht kennen.
    Haben wir einmal nur eine Leiste ohne Deckel da, wird die so verstaut, dass kein Getränk drankommt - bzw. nur dann, wenn sich plötzlich die Gesetzte der Schwerkraft verändern :D


    gruß
    gylo

    ... kann man da nich was löten ? ;)

  • genau, daß sind die 2 Seiten:


    zum einen paß ich als DJ auf meine Getränke auf; bzw. bin verantwortlich wenn ich den Becher in die Elektronik versenke.


    zum anderen installiere ich als ausführende Firma möglist deppensicher. 3er Dosen kann man auch festschrauben oder -kleben, oder so hinpacken daß halt nichts reinlaufen kann. Wenn die Dose dann später trotzdem wo anders liegt, ist das im weitesten Sinne Manipulation und kann auch nicht Problem der Technikfirma sein.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • bevor's jetzt ganz spekulativ wird.... es war eine baumarkt übliche 3er dose (bestenfalls h05 kabel) ohne klappdeckel.... die war dort im Betrieb vorhanden und wurde deshalb verwendet. wär also jetzt die frage, ob wir schuld sind weil keine gummileitung an der dose war ;)

    dumm sterben kann jeder

  • Ja, 3er-Dosen ohne Klappdeckel sind eigentlich nicht für den Einsatz in der VT zugelassen (Mindestforderung IP44 nicht erfüllt)
    Nein, ein ernstzunehmender Veranstalter (einer, der Euch bucht weil ihr eben wesentlich mehr drauf habt als nur ein paar Lampen und Boxen unfallfrei aufzuhängen und funktionsfähig zu verkabeln) macht von solchen Lappalien keine zukünftigen Aufträge abhängig. Also bitte alle mal entspannen und den nächsten Auftrag abwarten...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."