Zitat von "CIRS"Alles anzeigenFrage 1 (eigene Qualifilation): Techniker / Operator (z. B. Ton / Licht / AV)
Frage 2 (eigene Berufserfahrung): 0 - 2 Jahre
Frage 3 (Verursacher): Nein, aber Vorfall selbst beobachtet.
Frage 4 (Qualifikation Verursacher): ehrenamtlicher Helfer / Sonstige
Frage 5 (Art der Veranstaltung): Sonstiges
Frage 6 (Jahr): 2011
Frage 7 (Ort der Veranstaltung): Mobile Technik indoor
Frage 8 (technische Produktionsaufwand): 1 - 3 Techniker in Zusammenarbeit oder für einzelne Gewerke und maximal 3 zusaetzliche Helfer
Frage 9 (Zeitpunkt Vorfall): Veranstaltung
Frage 10 (Beschreibung Vorfall):
Veranstaltet wurde ein Faschingsprogramm eines Sportvereins in der Halle des Selbigen.
Wir waren für Ton- und Lichttechnik zugemietet, Bühne und Deko wurde vom Verein übernommen. Zuvor wies ich die zuständigen Personen des Sportvereins über Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen ein - denn sie hatten vor, die Decke der Halle mit Stoff abzuhängen und viele kleine Spiegelkugeln (Wahrscheinlich Baumarktware, ca. 200-500g schwer jeweils) daran zu befestigen.
Zwischen Aufbau unserer Anlagen bis zur ersten Veranstaltung selber war ich nicht vor Ort, wies jedoch die Verantwortlichen des Vereins daraufhin, dass eine Aufhängung der Spiegelkugeln mittels Sicherheitsnadeln am abgehängten Stoff nicht zulässig und vor allem gefährlich sei.
Trotzdem wurde die Dekoration so belassen.
Nahe dem Ende der Veranstaltung wurde ein Fahnenträger hereingebeten, der seine große Fahne (ca. 4 Meter Länge der Tragstange) durch den Publikumseingang in die Halle trug, dort aufrichtete und dabei eine Spiegelkugel vom Stoff zog.
Die Kugel verfehlte den darunter sitzenden Gast nur knapp. Schuld daran ist meines Erachtens die Unsachgemäße Aufhängung der Kugeln.
Frage 11 (Schaden): Keine unmittelbaren Schäden
Frage 12 (Ursache): Menschliches und technisches Versagen
Frage 13 (Fahrlässigkeit): Ja
Frage 14 (Arbeitszeit Verursacher): 0 - 8 Stunden
Frage 15 (Gründe): Mangelhafte Überwachung durch Verantwortliche
Einsatz ungeeigneten, schadhaften oder nicht ausreichend geprüften Materials
Frage 16 (Änderung Verhalten): Ja
Frage 17 (Empfehlungen): Auch wenn Ihr nicht die gesamte technische Leitung eines solchen Auftrages bekommt, verweigert den Start der Veranstaltung wenn wirklich eklatante und offensichtliche Mängel derart vorliegen
[Meldung] unsachgemäß befestigte Spiegelkugel
-
-
Bei diesem Fall wäre es interessant zu wissen, ob die Veranstaltungsstätte unter die VStättV fiel und ob ein vom Betreiber gestellter Verantwortlicher hätte anwesend sein müssen. Falls dem nämlich so wäre, läge das eigentliche Problem beim Betreiber der Halle, der - wie so viele leider - seine Pflichten diesbzgl. ignoriert.
Es kann nicht Aufgabe eines fremden Technikers mit relativ geringer Berufserfahrung sein, für die Sicherheit des ganzen Aufbaus verantwortlich zu sein; auch sind seine Möglichkeiten, Änderungen anzuordnen oder die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abzubrechen nahe Null. Von daher fehlte hier anscheinend der nötige Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (Meister oder Fachkraft), die Ahnung und Vollmacht hat.
MfG TZw
-
Zitat
Wir waren für Ton- und Lichttechnik zugemietet...
Mich würde es wundern, wenn der Herr für irgendetwas zur Verantwortug gezogen werden kann.
Ich als Veileiher/Techniker sehe mich dafür verantwortlich, dass das was ich aufbau sicher ist.
Da interessiert es mich sekundär ob die Zuleitung der Thekenbeleutung aus blanken Kuperdrähten besteht, ich bin ja nun weder Veranstalter noch habe was mit der Theke am Hut...
Gleiches würde ich für die Deko der Halle oder die Aufstellung der Stühle sehen... Nur weil ne Fachkraft im Raum ist, ist sie ja nicht gleich für alles verantwortlich...
-
Zitat von "kurzschluss_meister"
Mich würde es wundern, wenn der Herr für irgendetwas zur Verantwortug gezogen werden kann.
Ich als Veileiher/Techniker sehe mich dafür verantwortlich, dass das was ich aufbau sicher ist.
Da interessiert es mich sekundär ob die Zuleitung der Thekenbeleutung aus blanken Kuperdrähten besteht, ich bin ja nun weder Veranstalter noch habe was mit der Theke am Hut...
Gleiches würde ich für die Deko der Halle oder die Aufstellung der Stühle sehen... Nur weil ne Fachkraft im Raum ist, ist sie ja nicht gleich für alles verantwortlich...
Dennoch finde ich es richtig und wichtig, wenn auf solche offensichtlichen Mängel abseits des eigenen Verantwortungsbereiches hingewiesen wird. Interessant wäre der Standpunkt des Betreibers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen.Daß in diesem Fall sogar ein Versagen der Aufhängung ohne Personenschäden aufgetreten ist, kann man ja schon fast ketzerisch als Glücksfall bezeichnen, immerhin wird so noch etwas eindringlicher auf die Problematik hingewiesen.
-
da liegst du falsch: wenn du als Fachkraft vor Ort bist und du hast Kenntnis von so einem mangel, dann kann man dich sehr wohl zur Verantwortung ziehen. du solltest ja zumindest Fachkraft sein um so eine anlage aufzubauen. dann bist du auch derjenige, der bei erkennen des Fehlers hätte handeln müssen. was meinst du wie viele hinterher sagen werden:
der hat nur angemahnt, aber das das so gefährlich war, das war uns nicht bekannt. dann bist du nämlich der mit dem schwarzen peter !! -
Sowas ähnliches wie unterlassene Hilfeleistung....
-
Zitat von "test"
da liegst du falsch: wenn du als Fachkraft vor Ort bist und du hast Kenntnis von so einem mangel, dann kann man dich sehr wohl zur Verantwortung ziehen. du solltest ja zumindest Fachkraft sein um so eine anlage aufzubauen. dann bist du auch derjenige, der bei erkennen des Fehlers hätte handeln müssen. was meinst du wie viele hinterher sagen werden:
der hat nur angemahnt, aber das das so gefährlich war, das war uns nicht bekannt. dann bist du nämlich der mit dem schwarzen peter !!Das stimmt so nicht. Die Garantenhaftung (Haftung durch Ausbildung und Anwesenheit) gibt es nur in wenigen Bereichen (Kitas z.B.), aber nicht bei uns. Nur wer weisungsbefugt ist und somit auch handeln kann, kann haftbar gemacht werden. Natürlich sollte man bei Erkennen einer Gefährdung darauf aufmerksam machen, allein schon um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Aber wenn man als Gast oder anderweitig Unbeteiligter anwesend ist, ist man Four gar nichts verantwortlich (außer für sich und seine eigene Tätigkeit).
-
Zitat von "sebastian knecht"
Das stimmt so nicht. Die Garantenhaftung (Haftung durch Ausbildung und Anwesenheit) gibt es nur in wenigen Bereichen (Kitas z.B.), aber nicht bei uns. Nur wer weisungsbefugt ist und somit auch handeln kann, kann haftbar gemacht werden. Natürlich sollte man bei Erkennen einer Gefährdung darauf aufmerksam machen, allein schon um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Aber wenn man als Gast oder anderweitig Unbeteiligter anwesend ist, ist man Four gar nichts verantwortlich (außer für sich und seine eigene Tätigkeit).
Das ehe ich auch so, denn es gibt im Allgemeinen viele Wege ein vorgegebenes Sicherungsziel zu erreichen (bei dieser Spiegelkugel jetzt gerade vielleicht nicht), die man auf den ersten Blick vielleicht nicht so erkennen kann. Deshalb kann man dich, aufgrund deiner Anwesenheit ohne eindeutige Beauftragung, für etwaige Mißstände auch nicht direkt verantwortlich machen