[Meldung] unsachgemäß befestigte Spiegelkugel

  • Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Bei diesem Fall wäre es interessant zu wissen, ob die Veranstaltungsstätte unter die VStättV fiel und ob ein vom Betreiber gestellter Verantwortlicher hätte anwesend sein müssen. Falls dem nämlich so wäre, läge das eigentliche Problem beim Betreiber der Halle, der - wie so viele leider - seine Pflichten diesbzgl. ignoriert.


    Es kann nicht Aufgabe eines fremden Technikers mit relativ geringer Berufserfahrung sein, für die Sicherheit des ganzen Aufbaus verantwortlich zu sein; auch sind seine Möglichkeiten, Änderungen anzuordnen oder die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abzubrechen nahe Null. Von daher fehlte hier anscheinend der nötige Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (Meister oder Fachkraft), die Ahnung und Vollmacht hat.


    MfG TZw

  • Zitat

    Wir waren für Ton- und Lichttechnik zugemietet...


    Mich würde es wundern, wenn der Herr für irgendetwas zur Verantwortug gezogen werden kann.


    Ich als Veileiher/Techniker sehe mich dafür verantwortlich, dass das was ich aufbau sicher ist.


    Da interessiert es mich sekundär ob die Zuleitung der Thekenbeleutung aus blanken Kuperdrähten besteht, ich bin ja nun weder Veranstalter noch habe was mit der Theke am Hut...


    Gleiches würde ich für die Deko der Halle oder die Aufstellung der Stühle sehen... Nur weil ne Fachkraft im Raum ist, ist sie ja nicht gleich für alles verantwortlich...

    "Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind."
    "Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen."
    Henry Ford


  • Dennoch finde ich es richtig und wichtig, wenn auf solche offensichtlichen Mängel abseits des eigenen Verantwortungsbereiches hingewiesen wird. Interessant wäre der Standpunkt des Betreibers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen.


    Daß in diesem Fall sogar ein Versagen der Aufhängung ohne Personenschäden aufgetreten ist, kann man ja schon fast ketzerisch als Glücksfall bezeichnen, immerhin wird so noch etwas eindringlicher auf die Problematik hingewiesen.

  • da liegst du falsch: wenn du als Fachkraft vor Ort bist und du hast Kenntnis von so einem mangel, dann kann man dich sehr wohl zur Verantwortung ziehen. du solltest ja zumindest Fachkraft sein um so eine anlage aufzubauen. dann bist du auch derjenige, der bei erkennen des Fehlers hätte handeln müssen. was meinst du wie viele hinterher sagen werden:
    der hat nur angemahnt, aber das das so gefährlich war, das war uns nicht bekannt. dann bist du nämlich der mit dem schwarzen peter !!

  • Zitat von "test"

    da liegst du falsch: wenn du als Fachkraft vor Ort bist und du hast Kenntnis von so einem mangel, dann kann man dich sehr wohl zur Verantwortung ziehen. du solltest ja zumindest Fachkraft sein um so eine anlage aufzubauen. dann bist du auch derjenige, der bei erkennen des Fehlers hätte handeln müssen. was meinst du wie viele hinterher sagen werden:
    der hat nur angemahnt, aber das das so gefährlich war, das war uns nicht bekannt. dann bist du nämlich der mit dem schwarzen peter !!


    Das stimmt so nicht. Die Garantenhaftung (Haftung durch Ausbildung und Anwesenheit) gibt es nur in wenigen Bereichen (Kitas z.B.), aber nicht bei uns. Nur wer weisungsbefugt ist und somit auch handeln kann, kann haftbar gemacht werden. Natürlich sollte man bei Erkennen einer Gefährdung darauf aufmerksam machen, allein schon um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Aber wenn man als Gast oder anderweitig Unbeteiligter anwesend ist, ist man Four gar nichts verantwortlich (außer für sich und seine eigene Tätigkeit).

  • Zitat von "sebastian knecht"

    Das stimmt so nicht. Die Garantenhaftung (Haftung durch Ausbildung und Anwesenheit) gibt es nur in wenigen Bereichen (Kitas z.B.), aber nicht bei uns. Nur wer weisungsbefugt ist und somit auch handeln kann, kann haftbar gemacht werden. Natürlich sollte man bei Erkennen einer Gefährdung darauf aufmerksam machen, allein schon um sein eigenes Gewissen zu beruhigen. Aber wenn man als Gast oder anderweitig Unbeteiligter anwesend ist, ist man Four gar nichts verantwortlich (außer für sich und seine eigene Tätigkeit).


    Das ehe ich auch so, denn es gibt im Allgemeinen viele Wege ein vorgegebenes Sicherungsziel zu erreichen (bei dieser Spiegelkugel jetzt gerade vielleicht nicht), die man auf den ersten Blick vielleicht nicht so erkennen kann. Deshalb kann man dich, aufgrund deiner Anwesenheit ohne eindeutige Beauftragung, für etwaige Mißstände auch nicht direkt verantwortlich machen