Zitat von "mellotron"David:
Ob der Kettenzug oder der Schäkel C1 Und unter diesem Aspekt auch nochmal zu dem Getränkekasten unter der PA:
Wenn man als freier Techniker vom Veranstalter für einen Club mit so einem offensichtlichen Mißstand gebucht wird, dann ist man trotzdem dafür verantwortlich! Der Richter wird es damit begründen, daß der Techniker aufgrund seiner Erfahrung und/oder Ausbildung in der konkreten Situation ohne weiteres erkennen mußte, daß dieser Aufbau eine Gefahr für die Stabilität des Stacks und damit für die Besucher darstellte. Wenn man da nicht zumindest nachweisbar (vor Zeugen, per Mail) den Veranstalter/Clubbetreiber auf die Situation aufmerksam gemacht hat, dann kommt man auch nicht aus der Haftung raus. Eine Mithaftung wird aber wohl trotzdem bleiben. Wenn der Veranstalter den Mangel nicht abstellt, dann bleibt in letzter Konsequenz nur der Abbruch der eigenen Tätigkeit.
Oder man schickt den Lehrling/Freund der Band/... mal in den nächsten Baumarkt und organisiert sich für 10 EUR Kantholz und Schrauben. Kann man sogar von der Steuer absetzen...
Das ist richtig. Allein aufgrund der Tatsache, daß Du als Tech Ahnung hast, bist Du verantwortlich, wenn die Anderen
weniger Ahnung haben- simpel ausgedrückt .