Kunststoffgehäuse kaputt = Totalschaden?

  • Hallo zusammen



    Mir hat heute während einer Sportveranstaltung jemand eine Opera 410D mit Stativ vorsätzlich auf den Boden geschmettert. Die Box zeigt zwar mit der Input-LED noch eine Tätigkeit an, es kommt aber kein Mucks mehr von der Box (nicht mal mehr das relativ laute Rauschen) und das Gehäuse hat mehrere Stellen, an denen der Kunststoff abgebrochen ist.


    Der Polizei muss ich nun die Reparaturkosten durchgeben, deshalb meine Frage: Wenn das Kunststoffgehäuse zum Teil gebrochen ist, ist die Box doch an sich ireperabel, oder? Kann man das in diesem Fall als Totalschaden deklarieren, oder muss ich die Box noch irgendwo gebührenpflichtig zur Abklärung einsenden?

    Der Ton macht die Musik.

  • Hallo,


    wenn mir die Box umgefallen wäre, dann würde ich da was kleben. Da nicht mal mehr ein Ton rauskommt, ist anzunehmen, dass die Magneten von den Lautsprechern abgerissen sind. Wie ich schon sagte, für mich würde ich da was machen, aber eine Rep. in dem Umfang bringt einfach keinen Sinn und die Kosten übersteigen den Neupreis.


    Gruß Gunter.

  • Mein unmassgebliches Bauchgefühl und mein ausgewiesenes Nichtwissen über formaljuristische Fragen des Schweizer Haftungsrechts würde gegenüber der mit der Beweissicherung befassten Behörde (hier: wohl die Pol) die Box als Totalschaden mit Neupreisangabe deklarieren.
    Angesichts der Überlegung, das der Schaden wahrscheinlich irgendwo versicherungsrelevant wird, die beschädigte Box aber nicht entsorgen, sondern bis zur Abwicklung einlagern.


    Ich hatte hier vor kurzem einen ähnlich gelagerten Fall, wo ein Kfz-Halter gegen meine Haftpflichtversichtung Ansprüche geltend gemacht hat.
    Bei der anberaumten Inaugenscheinnahme/Beweissicherung war allerdings der Schaden bereits repariert und die beschädigten Teile angeblich uneinbringlich.
    Hat er selber zahlen müssen... :D

  • Danke schonmal für die Überlegungen.


    Mechwerkandi: Mein Bauchgefühl sieht ähnlich aus. Allerdings würde ich die Box sicher nicht entsorgen/reparieren, bevor die Finanzierung nicht klar geregelt ist. Ich werde sie auch nicht einschicken - das würde für mich nur Kosten verursachen. WENN ich selber für den Schaden aufkommen müsste, würde ich eine neue Box kaufen. Im besten Fall kann man einzelne Teile noch als Ersatzteile verwenden (Feststellschraube am Flansch, Drehpotis, LED, Elkos?!, ...)


    An sich schon sehr ärgerlich, das Teil war vielleicht drei Jahre alt und sah aus wie neu. Keine Kratzer, tiptop im Schuss....

    Der Ton macht die Musik.

  • Den schaden soll ja sicherlich die gegnerische Versicherung zahlen.
    Stell dem Verursacher die Box in Rechnung.


    Wenn seine Versicherung der Meinung ist, die Rechnungssumme sei zu hoch, wird sie selbst einen Gutachter hinzuziehen. Dann wird die Box von einem Spediteur abgeholt, verpakt und vom Gutachter bewertet.
    Wenn deine Rechnungssumme in etwa mit der Wert des Gutachters übereinstimmt bekommst du den Schaden ersetzt, oder halt den Zeitwert der Box...

  • Zitat von "MRspeaker"

    Den schaden soll ja sicherlich die gegnerische Versicherung zahlen.
    Stell dem Verursacher die Box in Rechnung.


    Wenn seine Versicherung der Meinung ist, die Rechnungssumme sei zu hoch, wird sie selbst einen Gutachter hinzuziehen. Dann wird die Box von einem Spediteur abgeholt, verpakt und vom Gutachter bewertet.
    Wenn deine Rechnungssumme in etwa mit der Wert des Gutachters übereinstimmt bekommst du den Schaden ersetzt, oder halt den Zeitwert der Box...



    Ob der eine Versicherung hat oder nicht ist für zegi im Prinzip völlig unerheblich.


    Der Typ hat das kaputtgemacht, der bekommt die Rechnung , im Notfall mit Klage.
    Wie er das löst und ob seine Versicherung zahlt ist SEIN Problem, nicht das von zegi!!!!!!


    Wenn sich wer mit der Versicherung streitet, dann der Schadensverursacher, aber niemals der Treadstarter!!!!

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  • Stand der Dinge sieht so aus:


    Die Box ist bei der Polizei als Totalschaden gemeldet (Schadenssumme = Neupreis). Wie es genau weiter geht, weiss ich nicht.


    Klar ist allerdings, dass meine Versicherung sicher nicht dafür aufkommt. Gedeckt wäre Beschädigung durch Feuer/Wasser und Diebstahl aus einem geschlossenen Raum, allerdings mit 500 CHF Selbstbehalt (Was schon nahe am Neupreis der dB Opera 410D liegt).


    Ich hätte die Box über eine sog. "technische Versicherung" versichern können, dann wäre sogar dieses Ereignis gedeckt. Die Prämie dieser Versicherung ist allerdings so hoch (ca. 3% der Versicherungssumme), dass man Schäden am Laufband haben müsste, damit sich das rechtfertigt. Konkret, ein HKS, der Equipment mit Listenpreis von 100'000 Euro besitzt würde 3000 Euro Prämie im Jahr bezahlen, bei der kleinen Bude mit Material für 1 Million wäre es schon 30'000 Euro Prämie.
    Solch (in Relation) hohe Schäden sind vermutlich ein Einzelfall und können zumindest teilweise bei jemandem verrechnet werden. Darum kann ich mir kaum vorstellen, dass sich DIESE Versicherung für jemanden rechnet.



    Im Bezug auf die Opera kann ich mir vorstellen, dass die Haftpflichtversicherung des Täters den Schaden bezahlt und beim Täter Regress macht, so dass dieser am Ende den Schaden bezahlen muss, denn es war kein Missgeschick oder Versehen, sondern pure Absicht.


    Selbstverständlich werde ich berichten, wie es ausgegangen ist. Vom finanziellen gesehen ist das zum Glück kein Supergau, aber doch interessant zu sehen, wie es dann abläuft, wenn sowas passiert.


    Da ich die Operas zwischenzeitlich wieder gebraucht hätte, habe ich mir zwei RCF 408 gekauft, die vorerst die Operas ersetzen werden.


    Besten Dank soweit für die Anregungen und Gedanken zum Thema!

    Der Ton macht die Musik.

  • Wie gesagt, das läuft normal anders.


    Nicht die Versicherung macht das im Regress, sondern Dein Vertragspartner ( wenn man das so nennen kann ) ist der Schädiger.
    Krieg das aus dem Kopf, das Du mit dem seiner Versicherung verhandeln mußt, die geht Dich im Prinzip nichts an. Es ist Nur SEIN Problem, ob ihm die vorsätzliche Sachbeschädigung eine Versicherung ( oder Papi ) ersetzt


    Was tust Du, wenn der gar keine Versicherung hat?
    Durch die Finger schauen?
    Nein.
    Du gibst dem Schädiger die Rechnung und wie und ob er das mit einer Versicherung abrechnet ist einzig sein Problem.
    Du mußt Dich auf nichts mit einer Versicherung einlassen.


    Du mußt auch nicht warten, bis die Versicherung zahlt.
    Das ist kein Autounfall, das läuft anders


    Schick dem eine Rechnung über den Neupreis und Zahlungsziel sofort nach Erhalt sonst Klage


    Wenn er schlau ist dann zahlt er ganz schnell, denn das ist Wiedergutmachung und tätige Reue.
    In seinem Fall sehr mildernd, was die Strafe bei Gericht dann angeht.
    Von daher hast Du gute Karten wenn Du schnell handelst

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  • Zitat von "MRspeaker"

    Den schaden soll ja sicherlich die gegnerische Versicherung zahlen.
    Stell dem Verursacher die Box in Rechnung.


    Wenn seine Versicherung der Meinung ist, die Rechnungssumme sei zu hoch, wird sie selbst einen Gutachter hinzuziehen. Dann wird die Box von einem Spediteur abgeholt, verpakt und vom Gutachter bewertet.
    Wenn deine Rechnungssumme in etwa mit der Wert des Gutachters übereinstimmt bekommst du den Schaden ersetzt, oder halt den Zeitwert der Box...


    Ja, richtig prima als Ersatzteilspender (HT- Ersatzschwingspule,...) Villeicht gibt es auch noch eine unbeschädigte zweite Gehäusehälfte, LS- Gitter,...