richtiges Verhalten bei Gewitter

  • Zitat von "steppo"


    @klauston
    den Strom an sich nicht aber das Leitungsnetz wohl


    ??????


    In der österreichischen Meisterausbildung wird über Blitzschutz gelernt, ich weiß nicht wie das in der Deutschen ist.

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  • Zitat von "bernd häusler"

    ...


    Wie oben schon geschrieben halte ich den Betreiber des Open-Airs für verantwortlich, ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
    ...


    da dieses thema für viele mitlesende sehr interessant sein dürfte und ich der meinung bin, dass man dieses wissen zwingend verbreiten muss:
    wie könnte denn so ein sicherheitskonzept beispielsweise aussehen?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Evakuierungspläne überlegen, wohin mit den leuten, ab wann wird evakuiert ( damit es keine Unstimmigkeiten gibt ) eine person festlegen die an oberster Stelle Order erteilt, um die Kompetenzproblematik abzustellen


    Evakuierungsdurchsagen vorbereiten, ein Mikro bereithalten, was immer verfügbar ist für Durchsagen, eventuell auch überlegen, ab welcher Größenordnung man Notfallanlagen benötigt, die unabhängig sind .


    Freie Flächen vorbereiten bzw dafür sorgen, das man die erreichen kann

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  • Zitat von "klauston"

    Evakuierungspläne überlegen, wohin mit den leuten, ab wann wird evakuiert ( damit es keine Unstimmigkeiten gibt ) eine person festlegen die an oberster Stelle Order erteilt, um die Kompetenzproblematik abzustellen


    Evakuierungsdurchsagen vorbereiten, ein Mikro bereithalten, was immer verfügbar ist für Durchsagen, eventuell auch überlegen, ab welcher Größenordnung man Notfallanlagen benötigt, die unabhängig sind .


    Freie Flächen vorbereiten bzw dafür sorgen, das man die erreichen kann


    Alles sinnvoll und sowieso notwendig; hilft aber nix gegen das Problem dass hoch aufragende Metallbauten wie Bühnen, FoH-Tower und grosse Zelte (die man in der Realität bei Gewitter schlicht und einfach nicht geräumt bekommt, solange sie noch halbwegs den Eindruck erwecken stehen zu bleiben...) ohne Blitzschutzanlage bei einem Einschlag die Energie unkontrolliert über alles elektrisch leitende in Richtung Erde abführen. Und da gibts dann eben je nach Erdungswiderstand richtig Rabatz in Form von kubikmeterweise durch die Gegend fliegendem Erdboden inkl. allem was drauf stand, spontanen Bränden und explodierenden Holzbalkenunterlagen...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Ich habe selber einmal als Dienstleister Blut und Wasser geschwitzt.


    Ich war mit einem Kollegen auf einer 150jährigen Firmenjubiläum die in einem Zelt stattfand. Im Laufe des nachmittages kam eine Unwetterwarnung und wir haben Interessehalber mit dem Wetterdienst und dem örtlichen Ordnungsamtleiter kommuniziert und es stellte sich dann raus dass es auch sehr dick kommen sollte.
    Wir haben den Veranstalter, eine Werbeagentur, gewarnt und einen Abbruch empfohlen. Lange Rede kurzer Sinn der Veranstalter wollte davon nichts wissen.


    Am Ende ist zwar alles gut gegangen, aber der nächste Blitzeinschlag war etwa 50m Luftlinie entfernt und hat die Firma des Endkunden komplett lahmgelegt. Heute wird mir noch komisch wenn ich daran denke wie wenig 50m für einen Blitz sind und wie sehr das damals gescheppert hat. Das kalte Restbier wurde bei Zelt-Notbeleuchtung verzehrt. Der Endkunde hats mir Humor genommen, mein Kollge und ich waren nach dem Abend erstmal nervliche Wracks.

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


    Lass dir von Keinem imponieren der sagt: "Das mache ich schon seit 20 Jahren so!" Man kann etwas auch 20 Jahre lang falsch machen.
    Bildung ist meistens kostenlos, manchmal auch umsonst!

  • Ein gutes Thema, welches wirklich auch immer ein Dilemma ist.


    Muss man bei einer Gewitterwarnung rigoros sofort abbrechen?


    Oder erst, wenn man die Blitze sieht?


    Hier wäre ich für Erfahrungswerte auch dankbar!


    ...denn nach eigener Erfahrung funktioniert ein Abbruch so richtig reibungslos nur, wenn die VA. Nicht privat finanziert ist.


    Was meint Ihr? Wie macht man es richtig, was muss man und was darf man keinesfalls machen, außer "zu spät" (wann ist zu spät..) zu agieren.

  • bei Gewitterwarnung abbrechen wird wohl eher schwierig werden - vor allem die Kosten zu begründen. Sicherheit geht realistisch betrachtet da nicht immer vor - auch wenn wir es gerne anders hätten!


    Was ich aber auf jeden Fall machen würde ist die Warnungen im Auge zu behalten. Ich hab dafür ein App auf dem Handy das ich auf den VA Ort einstellen kann und das sofort Alarm schlägt wenn der DWD ne Warnung rausgebracht hat. Somit kann man sich relativ früh schon auf so eine Situation einstellen und eventuell Vorbereitungen treffen (Absprache mit Veranstalter, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Polizei, Stadt, Bürgermeister, etc.).


    Irgendwo hatte ich es auch schon, dass am FOH ein Einsatzleiter oder Brandschutzbeauftragte von der Berufsfeuerwehr war der im Zweifelsfall die VA beendet hätte..


    Und der Einsatzleiter hat da natürlich auch keine Probleme mal 3 Löschzügen zur Unterstützung zu alarmieren was für uns als Techniker / Techn. Leiter / Veranstalter eher schwierig zu bewältigen ist.

  • Kann man sowas nicht vertraglich regeln? Bei Gewitterwarnung soll dann nur für Unkosten bezahlt werden - dafür darf die VA abgebrochen werden. Sowas in der Art.
    Ich setz doch nicht mein Leben aufs Spiel, nur weil jemand Kohle sparen will.

    Wir sind die, vor denen uns unsere Eltern immer gewarnt haben.
    Faulheit ist die Kunst sich auszuruhen bevor man müde wird.

  • Zitat von "Instrumentenfreak"

    ...
    Ich setz doch nicht mein Leben aufs Spiel, nur weil jemand Kohle sparen will.


    dito!
    und selbst wenn es gar nicht ums kohle sparen geht, sondern "nur" unvernunft herrscht, sollte der ehrhalt der gesundheit das oberste gebot sein.

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • Gestern konnte ich das Thema einmal durchspielen, wobei es nicht zu einem Gewitter gekommen ist. Vor Ort haben somit Veranstalter, Polizei, Sicherheitsdienst und der Verantwortliche VT besprochen,dass bei einer Unwetterwarnung eine ganz kurze Abstimmung stattfindet und der Veranstalter danach die Besucher zum Verlassen des Geländes aufruft.


    Achtung: die Polizei hat angegeben, auf Nachfrage eine Empfehlung aussprechen zu können. den Anstoß und die Durchführung muss aber der VVT garantieren, er hat alleinig in den Augen der Polizei den Hut auf.


    Zusammengefasst hätte also bei "wirtschaftlichen Denken" des Veranstalters und der so zurückhaltenden Art der Polizei nur die Initiative und Durchsetzungskraft eines VVT zu einem Abbruch führen können - irgendwie bequem für Veranstalter, Behörde und Ordnungsdienst.


    Ich konnte bisher keine Leitlinien finden, ob nun schon bei einer Wetterwarnung des DWD abgebrochen werden soll, oder wann sonst.


    Tenor der Polizei war nur, dass man durch den Einsatz eines VVT nun wenigstens 100%ig wisse, wer nachher haftbar zu machen ist. Wie schön.


    Hat sich hier jemand konzeptionell Eskalationsstufen gebastelt, die einem selbst hier weiter helfen? Ich bitte um Nähkästchenöffnung! In meinen Augen unbefriedigend ist, dass hier eone Person fachfremd ( es sei denn, man ist auch noch Meteorologe ) weitreichende Entscheidungen treffen muss auf Verdacht und Annahmen, ohne hierfür konkrete Entscheidungshilfen an die Hand zu bekommen.

  • Zitat von "Hami"


    Tenor der Polizei war nur, dass man durch den Einsatz eines VVT nun wenigstens 100%ig wisse, wer nachher haftbar zu machen ist. Wie schön.


    Für uns wäre da genau das Gegenteil das beste: eine staatliche Stelle wird damit beauftragt die Sicherheit bei Unwetter zu gewährleisten. Die haben durch ihre Einsatzzentralen, Experten und Kontakte die besten Chancen so eine Situation einzuschätzen und ggf. auch abzuwehren.


    Wir können zwar unseren Kopf dafür hinhalten, dass die Bühne auch das aushält für das sie nach Baubuch bestimmt ist aber mehr auch nicht. Wenn da Windstärke 8 drin steht und es droht Windstärke 9 dann können wir die Bühne sperren - aber um 5.000 pax sicher zu evakuieren fehlt doch den meisten hier eindeutig das nötige Fachwissen. Außerdem geht das sowieso nicht ohne die Hilfe von Blaulichtmännern (behaupte ich jetzt einfach mal so frech).


    Ich gehe hier natürlich nicht vom Dorfpolizisten aus sondern von erfahrenen Einsatzleitern!

  • Nur damit wir alle auf dem selben Stand sind: Ein VVT ist ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik?


    Und der soll genug Wissen haben um eine Veranstaltung wegen Gewitter abzubrechen? Reine Beobachtung von Windstärken ist ja eine Sache, aber das umfassende Verhalten des Wetters vorherzusagen finde ich echt nicht im Pflichtbereich der Veranstaltungstechnik! Oder wird Wetterkunde jetzt Fach in der FVT Ausbildung?


    (Ich wehr mich etwas dagegen, dass Techs für allen Sch... herhalten müssen. Wenn ich 'n Klo installieren will hole ich einen Klempner. Wenn ich Wetter beurteilen will hole ich einen Veranstaltungstechniker?)

  • Der VVT ist auch genau für die Veranstaltungstechnik verantwortlich. Das Räumen eines Besucherplatzes zähle ich da nicht direkt dazu. Der Abruch einer VA ist doch am Ende eine Teamentscheidung. Der VVT hat ja irgendwann den Punkt an dem er eine Bühne sperren wird und für den Schutz seiner Mitarbeiter und der Künstler sorgt. Aber es gibt ja auch noch die zu besetzende Funktion des Veranstaltungsleiters. Ist der Veranstalter vor Ort und hat er diese Entscheidungsgewalt nicht deligiert, dann obliegt es ihm selbst. Er steht am Ende ja auch in der Verantwortung. Somit ist aus unserer Sicht das Wort Abruch recht groß gewählt. Wir sollten hier auch gegenüber dem Kunden bei solchen Problemen schon im Vorfeld klarmachen was unsere Grenzen sind. Wie zum Beispiel Sperrung der Bühne bei Gewitter wegen fehlendem Blitzschutz. Oder Auswurf der Seitenplanen bei entsprechender Windstärke. Diese Konsequenzen ergeben sich für uns ja aus unserer Unternehmerverantwortung für unsere Arbeit und unsere Mitarbeiter. Der Veranstalter kann ja dann selber die notwendigen Schlüsse aus diesen Notwendigkeiten ziehen.
    An dem Grubdsätzlich Zustand die Verantwortung bei Ihm zu lassen sollten wir nichts ändern wollen.
    Im Übrigen muss man kein Wetterfrosch werden um so ein paar Indikatoren herauszuarbeiten, an denen sich eine entsprechende Handlung empfiehlt. Und wenn man die Gefahr eines Blitzeinschlages minimieren möchte muss man schon beobachten wo ein Gewitter lang geht und wie weit es entfernt ist. Wir haben am WE die arbeiten beim Aufbau und beim Abbau genau deswegen unterbrechen müssen.
    Das aller wichtigste ist dich das sich die Beteiligten darüber austauschen bevor die Situation eintritt.

  • Es steht ja schon im Namen:


    VERANTWORTLICHER !!!


    Irgendein Techniker ist nicht zuständig, kann maximal eine Empfehlung abgeben, aber wenn es einen Verantwortlichen gibt, bzw Technischen Leiter, dann MUSS der das tun!!!


    Ansonsten ist immer noch der Veranstalter in der Haftung, daran ändert sich nichts.

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  • :idea: Jetzt nähern wir uns dem Kern, sehr schön!


    Ich zitiere mal aus der SBauVO NRW:


    "Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften für Versammlungsstätten
    § 38
    Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
    (1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften
    verantwortlich.
    (2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm
    beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
    (3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und
    Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
    (4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der
    Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht
    betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
    (5) 1Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche
    Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen. 2Diese Person oder die von dieser mit der
    Leitung der Veranstaltung Beauftragten müssen mit der Versammlungsstätte und deren
    Einrichtungen vertraut sein. 3Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt."


    Der VVT wird dann erst einen Paragraphen später benannt.


    Und eben da liegt das Problem: in der Begrifssbestimmung!


    Bei der Buchung als VVT war mir klar, dass mich mehr als 5000 Leute im Publikum erwarten und 2 Bühnen mit knapp 10 Technikern und über den Abend auftretenden etwa 40 Künstlern. Vor Ort taten dann aber alle so, als wäre ich der beauftrage Veranstaltungsleiter, was aber mitnichten so war.
    Genau so hatte es aber die Stadt vorgegeben, und so verstand (zumindest in dieser Besetzung) auch die Polizei die Aufgaben des VVT. Ich ärgere mich jetzt noch, da nicht sofort widersprochen zu haben.
    Andere Städte haben das erkannt und buchen bei ihren Veranstaltungen selbst einen externen Veranstaltungsleiter. Hier sah man das in Personalunion.


    Sollte es zu der VA noch eine Nachbesprechung geben, die von der Polizei erwünscht wurde, ist dies einer der Hauptknackpunkte: man spricht dem Veranstalter vermeintlich die Fähigkeit ab, regelkonform zu reagieren und besteht auf Einsatz einer externen Person (Vorgabe tatsächlich: VVT), die aber gemäß SBauVO ganz andere Aufgaben hat, als von der Stadt erwartet.
    Vielmehr hätte Vorgabe sein müssen, einen externen fachmännischen Veranstaltungsleiter zu beauftragen, der nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängt (ein mit unzähligen Jobs versorgter Meteorologe???). Der VVT wäre dann zusätzlich zu buchen gewesen aufgrund der Größe der VA.


    Oder etwas weniger verklausuliert: wer als VVT gebucht wird, sollte sich abgrenzen und schriftlich festhalten, welche Pflichtbereiche er für sich sieht (denn hier wird nicht explizit beauftragt, im Gegensatz zu den Aufgaben Veranstaltungsleiters, dem Pflichten des Betreibers übertragen werden).
    Das habe ich in diesem Fall vorab versäumt, weil es mir selbstverständlich erschien.
    Befremdlich fand ich hier die Unwissenheit sämtlicher Beteiligter, vor allem der behördlichen Mitarbeiter. Auch Ordnungsdienst und Veranstalter waren der Meinung, die Verantwortung abgegeben zu haben.


    Zusammengefasst: Ein VVT ist NICHT gleichzeitig verantwortlicher Veranstaltungsleiter. Dies wird aber teilweise so gesehen und dem sollte in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich und sofort widersprochen werden.


    Unberührt bleibt die Frage, wann man wegen Gewitter abbricht. Hier sind Erfahrungswerte nach wie vor Willkommen.

  • Nur weil jemand die Ausbildung als Verantwortlicher Veranstaltungstechniker hat heißt das nicht, das er auf dem Job diesen Posten auch bekleidet..


    Dafür muß man diese Person ganz klar und deutlich buchen und es ist auch klar, das man dafür entsprechendes Entgelt nehmen muß, was aber mit Sicherheit bei der Verantwortung nicht mehr dem Technikerentgelt entsprechen kann.
    Wer das trotzdem tut hat einen Schlag :D:D:D


    Und es kann nicht sein, das diese Person, die dafür verantwortlich ist nebenbei in Personalunion auch noch Licht oder Ton macht.
    Wie soll das gehen, das man in Momenten, wo man Entscheidungen suchen muß und sich von gewissen Dingen persönlich überzeugen muß man noch am Pult arbeitet???


    In so einem Fall klar widersprechen und vor Allem, die Person muß genannt werden und diese muß das klarerweise annehmen.
    Automatisch hat man die Position nicht, da wäre ja jeder Techniker dumm der das tut.
    Und die Konsequenz daraus: Der Techniker könnte jederzeit abbrechen? denn als Verantwortlicher darf und muß er das im Notfall auch.

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  • @klauston: auch ein guter Punkt!


    In Personalunion Techniker und Verantwortlicher (Technik, nicht einmal Veranstaltungsleiter) sein zu wollen, sollte man sich nun auch endgültig abgewöhnen. Man kann nicht beide Aufgaben gleichzeitig 100%ig ausfüllen, wobei leider meistens auch noch der Verantwortungsbereich den Kürzeren zieht im Vergleich zur technischen Aufgabe. Diese Doppelbuchungen durch Veranstaltungsbuden müssen per se abgelehnt werden!


    Der Link zum Fachtext ist schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Analyse der Blitzgefahren kenn ich persönlich nur bei Veranstaltungen >10.000pax. Da war es dann auch kein Problem, bei aufziehendem Unwetter abzubrechen. Problematisch sehe ich eben alles, was größenmäßig darunter liegt. Mal ganz abgesehen von Märkten mit wesentlich mehr Durchlauf.