Abschreibung von Gebrauchtgeräten, Dauer & Höhe

  • Letzte Tage hatte ich von meinem Kollegen gehört, er (bzw sein Steuerberater) könne Gebrauchtgeräte mit einem Anschaffungspreis > 400.- Euro direkt in einem Jahr abschreiben. Grund wäre die Tatsache, dass es sich ja "um ein bereits abgeschriebenes Gerät handle" (weil ja ein Vorbesitzer selbiges bereits in der Abschreibung hatte).
    Da stellt sich mir natürlich die Frage ob das tatsächlich so geht?
    Konkretes Beispiel: ich kaufe mir ein Digico D5 für sagen wir mal 15.000.- Euro, und schreibe das direkt im laufenden Geschäftsjahr zu 100% ab. Oder erkläre dem Steuerberater für das Teil noch eine maximale Nutzungsdauer von vielleicht 2 Jahren, und schreibe pro Jahr 7500.- Euro ab.
    Bisher kenne ich das nur so, dass ich im Beispiel 5 Jahre lang 3000.- Euro jährlich in der Abschreibung habe - auch wenn das Teil schon 6...7 Jahre beim Gebrauchtkauf alt wäre.


    Was ist nun richtig? Gibt es hier ein Abschreibungseldorado bei Gebrauchtgeräten das ich (bzw. mein Steuerexperte) noch nicht kenne? Es ist natürlich verlockend und ideal, falls man Investitionen in Gebrauchtmaterial in beliebiger Höhe im laufenden Geschäftsjahr zu 100% abschreiben kann, um so die Steuerverpflichtungen dank mangelnder Gewinnermittlung zu sparen.

  • ...das wäre ja zu schön um wahr zu sein und dafür sorgen schon die Steuergesetze das es nicht zu schön wird.....


    Imho stimmt das mit Sicherheit nicht - denk doch mal an den Gebrauchtwagenmarkt und breche Deine Wunschgedanken in die Richtung ab....geiler Schlitten - 150.000€ Neupreis (wer sowas kauft :shock: ) aber weiter, nach 8 Jahren an Dich für 30.000€ verkauft. Anschreibungszeit schon vorbei und Du willst sofort abschreiben und das liebe Amt sagt dazu - nein nein.


    Aber für Deinen Fall gibt es immernoch, neben der degressiven die agressive Abschreibung welche Du wählen kannst.....


    Hoffe ich lege nicht falsch und hab Dir Deinen Zahn gezogen :wink:


    Grüße der Andy


    P.S. bei manchen Empfehlungen von Steuerberatern habe ich das Gefühl das sie nur über empirisches Wissen verfügen :twisted:

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Autos sind ja wieder eine andere Sache für sich.
    Für mich ist eigentlich immer schon klar gewesen das auch gebrauchte Artikel grundsätzlich über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen - sofern halt über 400.- Euro Anschaffungspreis.
    Mein Kollege ist aber felsenfest davon überzeugt das dies nicht so wäre, und man gebrauchte Geräte innerhalb eines Jahres zu 100% (der volle Kaufpreis für's gebrauchte Gerät) abschreiben kann. So würde das offensichtlich auch in der Buchführung/Steuererklärung etc. bei ihm gehandhabt. Das ist mir jedenfalls völlig neu - soll aber auch tatsächlich neu im Steuer/Abschreibungswesen sein?!


    Darüber hinaus wurde mir erklärt das neue Mischpulte (Licht oder Ton in Digitaltechnik) innerhalb 3 Jahren abgeschrieben werden können, da selbige als eine Art "Computer" gelten und in diesen 3 Jahren quasi als Abschreibeobjekt "durch" seien. Auch das ist mir neu, und auch nicht ganz nachvollziehbar - soll aber problemlos möglich sein.

  • Hi Rockline,
    kann ich mir nicht vorstellen. Denke eher das es eine sicher verhandelbare Restnutzungsdauer gibt. Schließlich würdest Du nicht 15.000€ ausgeben um das Pult nur 2 Jahre zu nutzen. Das wäre nicht wirklich erklärbar.
    Was würde aber passieren wenn Du das Pult als Handelsware kaufst um es wieder zu verkaufen. Leider ist aber Dein Interessent abgesprungen :lol: :lol:
    Grüße er Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Kenne ich so nicht, denn auch ein Gebrauchtgerät ist ja Quasi ein Neugerät in deinem Technikpark.
    Schon mal in die aktuelle AfA geschaut?
    andi, Degressiv und Linear bitte, da "Aggressiv" eher Degressiv entspricht :D
    Generell ist derzeit die Rückfrage beim Steuerberater oder zuständigem Finanzamt, dringend anzuraten, wenn etwas unklar ist. Die sind derzeit nämlich recht "Aggressiv". :shock:

    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

  • Zitat von "Rolf Gille"

    Kenne ich so nicht, denn auch ein Gebrauchtgerät ist ja Quasi ein Neugerät in deinem Technikpark.
    Schon mal in die aktuelle AfA geschaut?
    andi, Degressiv und Linear bitte, da "Aggressiv" eher Degressiv entspricht :D
    Generell ist derzeit die Rückfrage beim Steuerberater oder zuständigem Finanzamt, dringend anzuraten, wenn etwas unklar ist. Die sind derzeit nämlich recht "Aggressiv". :shock:


    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: Yes - Du hast sowas von Recht. Lag gestern wohl an der allgemeinen "nicht linearen" Stimmung hinter der Bühne.

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Moin,


    soweit ich weiß, ist die Degressive Abrschreibiung nun wieder von der Bildfläche verschwunden. Diese gab nur zeitlich begrezt im Rahmen des Konjunkturpaketes nur für ein paar Jahre.


    Gruß
    grobi

  • Dem ist nicht so, die degressive Abschreibung wurde zwar abgeschafft aber dann wieder eingeführt, im Moment zumindest sollte es sie wieder geben, vielleicht wurde sie aber auch schon wieder ausser Betrieb genommen??
    Zum Thema Gebrauchtgeräte: Unser Steuerberater ist auch der Meinung, dass gebrauchte Geräte kürzer abgeschrieben werden können, einfach weil auch die Lebenserwartung nicht mehr so hoch sein wird wie bei einem Neugerät. Wir praktizieren dies so, Mecker von Seiten des Amtes gab es bisher hier nicht.

  • Zitat

    Unser Steuerberater ist auch der Meinung, dass gebrauchte Geräte kürzer abgeschrieben werden können, einfach weil auch die Lebenserwartung nicht mehr so hoch sein wird wie bei einem Neugerät. Wir praktizieren dies so, Mecker von Seiten des Amtes gab es bisher hier nicht.


    +1
    wobei "kürzer" nicht gleich "sofort".
    Ein gebrauchtes Pult also mit 2 Jahren anzusetzen, statt der angesprochenen 5 Jahre eines Neugerätes, kann mit der passenden Begründung (und entsprechendem Alter des Gebrauchtgerätes) durchaus Sinn machen - aber das sollte dein Steuerberater am Besten wissen :)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Zitat von "rockline"

    ..... Es ist natürlich verlockend und ideal, falls man Investitionen in Gebrauchtmaterial in beliebiger Höhe im laufenden Geschäftsjahr zu 100% abschreiben kann, um so die Steuerverpflichtungen dank mangelnder Gewinnermittlung zu sparen.


    das geht definitiv nicht


    bei den >400€-Geräten gibt es ne andere Regelung

  • http://www.das-curriculum.de/f…20B%C3%BCrom%C3%B6bel.pdf


    Zitat

    Was gilt für den Kauf gebrauchter Anlagegüter


    Hinsichtlich der Anschaffungskosten gibt es keinen Unterschied zu neuen Gütern. Die (Netto-) Anschaffungskosten sind auch bei gebraucht gekauften Anlagegütern der Ausgangswert für die Abschreibungen. Unterschiede gibt es jedoch in Bezug auf den Abschreibungszeitraum. Grundsätzlich gilt, dass die Nutzungsdauern der AfA-Tabellen für neue Anlagegüter gültig sind; es gibt keine amtlichen AfA-Tabellen für gebrauchte Anlagengüter. Gewöhnlicherweise wird die Abschreibungsdauer nach der Restnutzungsdauer lt. AfA-Tabelle bestimmt. In dem geringeren Preis, der für ein gebrauchtes Gut im Vergleich zu einem entsprechenden neuen Gut gezahlt werden muss, ist der Wertverlust des ersteren, seine „Substanzverringerung“ – wie das Einkommensteuergesetz es ausdrückt –, schon berücksichtigt. Es muss keine „verbrauchte Abschreibung“ mehr abgezogen werden, sie ist im Preis schon enthalten. Der verminderte Wert wird in den nach den AfA-Tabellen verbleibenden, restlichen Nutzungsjahren abgeschrieben.


    Das Alter eines Wirtschaftsgutes ist generell sein Lebensalter insgesamt, nicht nur die Zeit, in der es im Besitz eines Unternehmens war/ist.


    (ob das allerdings aktuell ist, kann ich nicht belegen)



    ansonsten gibt es hier ein Afa Tabelle:


    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/2000-12-15-afa-103.pdf?__blob=publicationFile&v=1



    da findet man Beschallungsanlagen z.B. mit 9 Jahren angeben. Wenn ich nun eine 3 Jahre alte Anlage kaufe, kann ich sie nach obigem Beispiel 6 Jahre abschreiben.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Zitat

    Das ist, wie’s auch oben drüber steht, die AfA für allgemeine Verwendung. Bedeutet: wenn sich VW eine Beschallungsanlage für die Werkskantine anschafft, wird diese über 9 Jahre abgeschrieben.
    Es gibt aber eine Vielzahl von branchenspezifischen AfAs, bei denen die z. T. erheblich höhere Materialbeanspruchung auch bei der Abschreibungsdauer Berücksichtigung findet. Für Veranstaltungstechnik gibt’s m. W. keine eigene; da gilt bis heute im Wesentlichen die für 'Film, Fernsehen und Hörfunk' (o. s. ä.).
    Auf jeden Fall sieht's da für uns bei der Abschreibungsdauer erheblich praxisgerechter aus. :)


    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • ok, hier ist die andere Tabelle:


    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/1991-07-28-afa-8.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Das ändert prinzipiell aber jetzt nichts an meinem Beispiel - ich kann die Abschreibung bei Gebrauchtgeräten verkürzen.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • Zitat von "djobi"

    ok, hier ist die andere Tabelle:


    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/1991-07-28-afa-8.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Das ändert prinzipiell aber jetzt nichts an meinem Beispiel - ich kann die Abschreibung bei Gebrauchtgeräten verkürzen.


    Ja kann man ganz sicher, im Grunde sogar beliebig, wenn die Dauer begründbar ist. Der Grund muss halt einer eventuellen Überprüfung standhalten.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Ich habe das inzwischen geklärt. Die Abschreibungsdauer muss im Zusammenhang mit der Nutzungsdauer stehen. Auch wenn ein Teil gebraucht ist, so müsste es im Falle einer 100% Abschreibung in einem Jahr ein vielfaches vom Anschaffungspreis in der Vermietung erwirtschaften. Das tut's in aller Regel natürlich nicht, so dass mindestens 3 Jahre (besser/sinnvoller) 5 Jahre gewählt werden müssen.
    Um höhere Summen in einem Jahr voll abschreiben zu können, müsste man schon nachweisen durch die Anschaffung des so abgeschriebenen Gerätes mehr als den Kaufpreis durch Vermietung im selben Jahr erwitschaftet zu haben. Dann könnte man es glaubhaft (bereits nach einen Jahr) als abgeschrieben verschrotten.

  • Moin!


    Ein Zusammenhang zwischen Abschreibung und Einnahmevolumen ist mir zwar neu, aber richtig ist, dass man ein teures gebrauchtes Gerät nur in einem Jahr abschreiben kann, wenn es kaputt ist. Horrende Einnahmen sind evtl. ein Indiz dazu.


    Generell würde ich je nach Produkt 3-5 Jahre vorschlagen, aber mangels amtlicher Tabellen für Gebrauchtgeräte (wie soll das auch gehen, der Zustand ist ja nicht gleich) ist sowas eigentlich immer Verhandlungssache mit dem Prüfer.
    Was man nicht machen sollte ist den Prüfer zu verarschen. Es gibt durchaus Prüfer, die Ahnung von bestimmten Dingen haben - auch wenn man damit als Betriebsinhaber nicht rechnet. Es gibt sogar Prüfer mit Ahnung von Veranstaltungstechnik ;-).


    Lustig sind auch die Leute, die z.B.(!!!) ein neues d&b-System weil es ja angeblich so oft benutzt wird auf drei Jahre abschreiben, auf die Frage wieso das Teil zwei Jahre vor Ablauf der Garantie kaputt oder wertlos oder verbraucht sein soll dann aber keine Antwort mehr haben...


    Gegen realsitische oder begründbare Abschreibezeiträume dürfte kein Prüfer was haben. Aber letztlich ist es bei Gebrauchtgegenständen immer Verhandlungssache.


    LG

  • Zitat von "Volker"


    Ein Zusammenhang zwischen Abschreibung und Einnahmevolumen ist mir zwar neu, aber richtig ist, dass man ein teures gebrauchtes Gerät nur in einem Jahr abschreiben kann, wenn es kaputt ist. Horrende Einnahmen sind evtl. ein Indiz dazu.


    Es gibt durchaus Prüfer, die Ahnung von bestimmten Dingen haben - auch wenn man damit als Betriebsinhaber nicht rechnet. Es gibt sogar Prüfer mit Ahnung von Veranstaltungstechnik ;-).
    Gegen realsitische oder begründbare Abschreibezeiträume dürfte kein Prüfer was haben. Aber letztlich ist es bei Gebrauchtgegenständen immer Verhandlungssache.


    LG


    Dieser Zusammenhang,zwischen Abschreibung und Ertrag, ist mir auch neu und noch neuer ist der Zusammenhang zwischen Gerätedefekt und Sofortabschreibung. Denke mich erinnern zu können an einen Firmen-PKW der einen richtigen Schrottschein hatte aber für den noch Abschreibungsfristen liefen.


    Ja es ist richtig das Prüfer Branchenkenntnisse haben können. Das haben wir schnell gemerkt zumal der vorher bei einem Kollegen Prüfung gemacht hatte.


    Nun realistische Abschreibungsräume zu verhandeln ist sehr schwierig. Zudem bei Prüfer mit Sachkenntniss. Denkt Euch nur das Problem mit den teuren Eisenschweinen die noch heute in Amping-City ihren Dienst tun aber schon 15 Jahre alt sind. Günstig wer da schon mal vor Jahren einen Schrottschein geschrieben hatte und die Dinger aus dem Betriebsvermögen sind..... :wink:

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Hi!


    also das mit der Sofortabschreibung weil (wirklich) Schrott stimmt schon, Ausnahme sind Gegenstände, die im Abschreibungspool gelandet sind (was hat die Karre denn gekostet und wann wurde sie gekauft?). Aber Details führen hier zu weit.


    Sagen wir mal auf Dein normal angeschafftes Auto, für 20k€, brav schon zwei Jahre normal abgeschrieben, fällt ein Meteorit und es hat einen Totalschaden. Dann buchst Du die Karre aus. Gleichzeitig natürlich Schrottverkauf und eine evtl. Versicherungserstattung rein. Auf evtl. Randprobleme wie die Buchung einer "Rücklage für Ersatzbeschaffung" verzichten wir jetzt mal, für den Rest frag Deinen Steuerberater.


    Das mit dem Dimmer lass ich jetzt mal unkommentiert stehen...
    Bin raus aus dem Thema. Stefan hat ja sein Antwort.


    VG

  • Zitat von "test"

    nur keiner weiß im vorhinein wie lange das eisenschwein auch in meinem stall bleibt :D


    ......Richtig......!!! Das muß man aus der Prüfersicht bewerten. Gerät - B.S. Amp ClaytonCA5 kostete 3000DM und Prüfungsfall
    Variante A Gerät wurde bsws. über 8 Jahre abgeschrieben und steht heute noch im Lager neben dem neumodischen Kram wo der Käufer zu Recht eine Abschreibung unter 4 Jahren fordert....Folge = Prüfer irritiert, stellt Fragen beginnt sich mit dem Gedanken vertraut zu machen das er doch mal genauer hinschauen soll
    Variante B CA5 abgeschrieben nach 8 Jahren - Schrottschein geschrieben - ausgebucht aus dem Firmenvermögen - steht zur Prüfung nicht im Lager - Folge = Prüfer sieht zumindest da keine Irritation.... :wink:


    Und für Dich Volker .. nix Dimmer .... Amping :D:D City da haben Dimmer nix zu suchen zumal der Tonler Dir dann auch Licht macht, nämlich ans Rad wenn Du da Deine Dimmer hinzottelst.


    Dein Auto B.S. ist korrekt. Nur hatten wir am Auto Getriebeschaden und keine Lust die Automatik reparieren zu lassen (VW Passat Variant Import aus Amiland) und mussten da irgendwie noch Abschreibung zahlen oder anteilmäßig-ist lange her und war kompliziert...


    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?